Beiträge von Klinger

    Ich weiß nicht genau, was Du meinst. In Niedersachsen bewirbt man sich nicht konkret für eine Schule. Man kann nur das Wunschseminar angeben und bewirbt sich für den Quereinstieg in den VD an BBS. Ich weiß, daß das z.B. in Hessen anders ist, dort kann man sich nur auf konkrete Stellenangebote bewerben.

    Über die möglichen Schulformen an Berufsbildenden Schulen in NDS habe ich mich natürlich informiert. :)

    Hallo liebes Forum,

    Ich habe Montag meinen Termin für das Eignungsgespräch. Ich habe hier im Forum recherchiert: Die Fragen, die einem da gestellt werden, scheinen abhängig von Bundesland, Schulform und ob Quer-/Seiteneinstieg oder nicht zu sein.

    Auf was für Fragen kann ich mich denn Eurer Erfahrung nach vorbereiten? Ich bin 47, meine Fachrichtung ist WiWi, das Fach ist Informatik.

    Viele Grüße


    Klinger

    Hallo liebes Forum,


    Besteht für einen 47jährigen noch die Möglichkeit der Verbeamtung in Niedersachsen, wenn er einen GdB von 50 hat und 2 Jahre und 6 Monate (inkl. Wehrübungen) Soldat war?

    Ich habe zu dieser spezifischen Fragestellung keine Antwort finden können. Wird die Zeit bei der Bundeswehr auch angerechnet, wenn man zusätzlich einen GdB von 50 hat? Dann würde sich die Altersgrenze ja auf 47 + Bundeswehrzeit verschieben, oder?

    An wen könnte ich mich noch wenden, um das herauszufinden?


    Viele Grüße


    Klinger

    Hallo liebes Forum,


    ich lese hier schon eine Weile immer mal wieder mit. Ich befinde mich am Ende meines Nachstudiums, um den Quereinstieg in den VD für das LA an BBS in NDS zu schaffen. Ich hatte mich für den 01.05.2021 beworben, bekam aber eine Absage mit der Möglichkeit, fehlendes Fachwissen durch das Nachstudieren von 8 Modulen nachzuholen. Nun könnte es für mich zum 01.05.2022 klappen. Ich bin 47 Jahre alt, eine Verbeamtung ist in NDS vermutlich unmöglich.

    Ich würde gerne wissen, in welchem Spielraum sich die Eingruppierung und die Einstufung nach erfolgreichem Referendariat bewegt. Ist E14 möglich? Verhandelt man das mit der einstellenden Schule?

    Viele Grüße


    Klinger

    Ich beschäftige mich auch mit dem Thema und habe gerade mit der Hotline für den Quereinstieg telefoniert. Ich nehme an, es geht Dir um den Quereinstieg BBS.

    Mein Kenntnisstand:

    - Der direkte Quereinstieg in den Schuldienst beinhaltet eine 18monatige Qualifizierungsphase, die nebenberuflich absolviert wird. Hierfür wirst Du 5 Stunden pro Woche freigestellt. hier gibt es keine Möglichkeit, das 2. Staatsexamen abzulegen.

    - Der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst endet mit dem 2. Staatsexamen.

    Hallo liebes Forum,


    ich lese hier schon lange mit. Nun habe ich mich registriert, weil ich Hilfe und Informationen suche. Ich bin 46 Jahre alt und habe einen B. Eng Wirtschaftsingenieurwesen und einen M. Sc. Informatik.

    Ich möchte gerne Lehrer an BBS in Nds. werden. Hierzu habe ich mich für den Quereinstieg in den VD beworben. Leider fehlen mir für die Anerkennung der FR WiWi und des Unterichtsfaches Informatik 25 bzw. 20 ECTS-Punkte. Die hole ich dieses und nächstes Semester in Form eines Nachstudiums nach. Das ist jedenfalls der Plan. Das Hauptproblem dabei ist, dass auch das erfolgreiche Nachstudium keine Garantie für die Zulassung zum VD bringt.

    Gleichzeitig gibt es an der örtlichen BBS zwei Stellen für Lehrer mit dem Fach Informatik.

    Ich bin unschlüssig, was ich tun soll.

    Ich halte den VD für den besseren und eigentlich einzig sinnvollen Weg in den Quereinstieg. Ich glaube, dass man dort auf die richtige Weise das nötige Handwerkszeug bekommt, um ein guter Lehrer zu werden.


    - Kann ich technisch gesehen erst eine der beiden Stellen als direkter Seiteneinsteiger annehmen, parallel das Nachstudium absolvieren und dann mit etwas Glück zum 01.05.2022 in den Vorbereitungsdienst starten, obwohl ich bereits als Lehrer angestellt bin/war? Ich weiß, dass ich als direkter Quereinsteiger einen nebenberuflichen Vorbereitungsdienst machen muss, habe aber auch gelesen, dass das nicht immer sehr funktioniert. Mir ist auch klar, dass das eine enorme Arbeitsbelastung mit sich bringt. Ich halte das für mich persönlich aber für machbar.

    - Mit VD wird man "richtiger" Lehrer mit zwei Fächern und bekommt dementsprechend ab der Einstellung ein Gehalt in E13. Richtig?

    - Als direkter Quereinsteiger kann es mir passieren, dass man versucht, mich mit E10 "abzuspeisen", richtig?

    - Und das konkrete Gehalt bekomme ich erst nach der Einstellung als direkter Quereinsteiger mitgeteilt, richtig?


    Das Gehalt drückt auch aus, welchen Wert die eigene Arbeitsleistung für den Arbeitgeber hat. Seine Höhe soll nicht im Vordergrund stehen, aber es muss angemessen sein. Dass der VD ein Gehalt in Form von Anwärtergrundbezügen mit sich bringt ist klar, aber das gehört zu einer Ausbildung nun mal dazu und stellt kein Problem dar.


    Das war's erstmal. Ich hoffe auf Eurer Hilfe.


    Klinger

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