Beiträge von Klinger

    Übernimmt die PKV im Beihilfetarif auch einen Teil des Selbstbehaltes bei Medikamenten oder ist das Tarif-/Zusatztarifabhängig?

    Wieherum muss das generell gerechnet werden?

    Beispiel: Medikament kostet 60,-. Zieht die Beihilfe davon 10% ab und erstattet vom Rest 70%? Das wären 37,80. Andersrum kommt natürlich das selbe raus: Erst 70% von 60,- und davon dann 90% sind auch 37,80. Aber wie geht das bei Medikamenten, die weniger als 50,- kosten, bei denen also 5,- als Selbstbehalt abgezogen werden? Werden die vom Medikamentenpreis oder vom Erstattungsbetrag abgezogen?

    Und zahlt die PKV dann 30% von 42,- oder von 37,80?

    Nein


    Nein, dafür war ich zu alt und das ist auch der Grund des hohen Beitrages, dass eben das Eintrittsalter sehr hoch war.


    Nein, wenn du einmal in der PKV bist kommst du nur wieder raus, wenn du pflichtversichert in der GKV bist (also als Beamter gar nicht) oder gar kein Einkommen hast und Anspruch auf die Familienversicherung (in der Regel als Beamter auch nicht mehr).
    Sprich, bist du einmal drin kommst du nicht mehr raus.

    Ich glaube, das stimmt so nicht: Du kannst Deine PKV jederzeit (nach Ablauf einer Mindestlaufzeit) unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist und die Mindestlaufzeit findest Du in Deinen Vertragsbedingungen.

    Ich habe mich heute schon den halben Tag mit diesem Thema beschäftigt, weil das bei mir ja grade ansteht: Mein Ref beginnt am 1. Mai :)

    Sagt mir nichts. Es dürfte nichts dagegensprechen, den Namen der PKV hier zu nennen.


    Korrektur meiner Rechnung: Wer freiwillig in die GKV geht, muss auch noch die 1,525% für die Pflegeversicherung zahlen.


    Edit: DKV aka Ergo?

    Dann aber mit Zusatzleistungen oder? Susannea Und nicht im Anwärtertarif? 300,- klingt für die Konstellation erstmal nach sehr viel...

    Du kannst doch jederzeit als freiwillig Versicherter in die GKV? Rechne einfach Dein Bruttogehalt x 0,155, dann hast Du den Betrag, den Du für die GKV zahlen müsstest.

    Ich stand vor derselben Frage. Ich fange am 1. Mai das Ref an und musste entscheiden, ob als Beamter oder als Angestellter, und wenn als Beamter: Privat oder GKV. Auch ich kann nur über die Öffnungsklausel in die PKV.

    Wenn Du das Ref als Beamter machst und in die GKV willst, musst Du Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil und den Zusatzbeitrag der jeweiligen GKV komplett selber zahlen. Das sind dann 14,6% + Zusatzbeitrag von deinen Anwärterbezügen. Bei mir (Niedersachsen, verheiratet, zwei Kinder, Anwärterbezüge für BBS, also 1.501,92 + Familienzuschlag 395,2 = 1.897,12) entspräche das € 299,74, wenn ich 15,8% zugrunde lege.

    Wenn Du das Ref als Beamter machst und in die PKV willst, hängt der Beitrag von Deinem Alter ab. Ich bin 47 und habe hier ein Angebot vorliegen, bei dem ich ca. 319,- im Monat bezahlen soll. Dies beinhaltet bereits den 30%igen Zuschlag. Wenn Du nicht älter als (ich glaube) 34 Jahre bist, bekommst Du den Anwärtertarif der PKV, der deutlich günstiger ist als der Normaltarif. Auch auf den Anwärtertarif musst Du 30% Aufschlag bezahlen. Trotzdem ist der Anwärtertarif deutlich günstiger als der normale Tarif.

    Schließlich kannst Du das Ref auch noch in einem Angestelltenverhältnis machen. Dann bist Du kein Beamter, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (jedenfalls ist das in Niedersachsen so, ob das in anderen Bundesländern auch gilt, weiß ich nicht). Dann bist Du in der GKV pflichtversichert. Diesen Weg gehen diejenigen, die Familienmitglieder mitversichern müssen. Das ist bei der GKV kostenlos, bei der PKV geht das jedoch gut ins Geld.

    Die 30% werden nur auf den Grundtarif an sich addiert. Etwaige Zusatzleistungen (1-Bett-Zimmer etc.) sind davon nicht betroffen. Allerdings bieten praktisch alle PKV, die ich angefragt habe, keinerlei Zusatzleistungen an, sobald Du das Zauberwort "Öffnungsklausel" sagst. Ausnahme: Debeka. Da kann man wenigstens den Zusatz "BG" abschließen.

    Hinweis: Nach meinem Kenntnisstand bekommen die Versicherungsvermittler bei Öffnungsklausel-Fällen keinerlei Provision. Sind also möglicherweise nicht sehr motiviert, "solche Fälle" zu beraten.

    Es gibt unzählige mögliche Konstellationen. Der Unfall kann z.B als Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat bei der Person zur psychischen Dekompemsation geführt haben. Und die Ärzte könnten ihr geraten haben, alles zu tun, was ihr gut tut. Man kann den Leuten nicht in den Kopf gucken.

    Gesetzlich ist man hinsichtlich einer Arbeitsunfähigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer (vermute, bei Beamten ist das identisch) lediglich dazu verpflichtet, nichts zu tun, was die Arbeitsunfähigkeit verlängert bzw. die Heilung verzögert oder gefährdet.

    Man darf und sollte also, bildlich gesprochen, alles machen, außer arbeiten, solange man seine Heilung dabei nicht gefährdet.

    Ich würde die Arbeitsunfähigkeit nicht anzweifeln. Ich würde fragen, ob ich helfen kann. Vielleicht ergibt sich daraus eine Situation, in der ich Einblick in die Hintergründe erhalte. Vielleicht auch nicht. Darauf kommt es nicht an.

    Hallo liebes Forum,

    ich verstehe noch nicht, wie die Kostenübernahme im Rahmen der Beihilfe + PKV funktioniert.

    Beispiel aus dem "Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Heilmittel" des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung:

    Nr. Heilmittel, Voraussetzungen Höchstbetrag (in Euro)
    6 Krankengymnastik - auch auf neurophysiologischer Grundlage, auch Atemtherapie — ein-schließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert2) 20 Minuten 25,70


    Angenommen, der Physiotherapeut stellt eine Rechnung über eine 20-Minuten-Einheit aus, Rechnungsbetrag sei 40,-. Der Beihilfesatz sei 70 %. Die PKV ist entsprechend ein "30er"-Tarif.

    Wer übernimmt nun welche Kostenanteile?

    Viele Grüße

    Klinger

    Hallihallo!

    Ich fange ja am 1. Mai des Ref (BBS) in Oldenburg an. Da ich keinen M. Ed. habe, fehlen mir bestimmte Studieninhalte. Könnt Ihr Literatur empfehlen, in der ich mich schon mal mit den Grundbegriffen und weiteren pädagogischen Grundlagen vertraut machen kann?


    VG


    Klinger

Werbung