Irre. Kann man nur den Kopf schütteln.
Beiträge von Klinger
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Ich schrieb doch "für unentschuldigte Stunden" 🧐
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Ich unterrichte in der Abendschule FHR, die bei uns (Berufliche Schule in SH) 2x 4 Stunden läuft.
Die Möglichkeiten der Sanktionierung hängen wie immer vom Bundesland ab, aber ein erster Schritt kann es sein, jedem SuS für jede Stunde eine SoMi-Note aka mündliche Note zu geben. Für unentschuldigte Stunden ist das dann eine 6.
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Deutlich weniger kann eigentlich nicht.
Probier mal den hier: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/
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Nach meinem Kenntnisstand wird Dein Status unverändert übernommen. Nur bei der Erfahrungsstufe kann es zu einer Veränderung kommen, weil die BL da manchmal unterschiedliche Anzahlen von Erfahrungsstufen haben.
Das aufnehmende BL kann und darf aber selbst feststellen wollen, ob Du seine gesundheitlichen Anforderungen für eine Lebenszeitverbeamtung erfüllst. Im schlimmsten Fall sagt der Amtsarzt "Nein" - Dann bleibst Du aber trotzdem in deinem jetzigen Bundesland auf Lebenszeit verbeamtet.
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Oops, mein Fehler! Ich meinte natürlich "bewegliche Ferientage" . Auch die gibt es in NDS - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - nicht!
Stimmt - Ich habe die auch erst an meiner neuen Schule (SH) kennengelernt. Dieses Jahr haben wir sie so gelegt, dass wir vom 26, - 30. Mai Ferien haben, und nicht nur den offiziellen 30. Mai.

Ansonsten hätten bei uns 13 Wochen zwischen Oster- und Sommerferien gelegen.
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Wenn ich deinen Link anklicke, gelange ich auf einen Gehaltsrechner...

Stimmt - warum auch immer. Den habe ich seit Monaten nicht besucht. Die Forensoftware hat Schuld.

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4 - Verfahren
(1) Über die unterrichtsfreien Sonnabende für die ganze Schule oder einzelne Klassen, in berufsbildenden Schulen für die ganze Schule oder für einzelne Schularten beschließt nach § 82 Abs.1 Nr. 3 SchulG die Schulkonferenz. Der Beschluß bedarf nach § 89 Abs. 4 SchulG der Zustimmung des Schulelternbeirats; die Zustimmung ist jeweils auf 4 Jahre befristet.
Klingt für mich, als ob entweder die ganze Schule oder einzelne Klassen betroffen sein können. Keine einzelnen Schüler.
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Bei uns gibt es solche regelmäßigen Ersatztermine an einem nachmittag unter der Woche ab 16:00 Uhr. Aufsicht rotierend durch feststehende Kollegen und man muss einen Tag vorher im Sekretariat anmelden. Klausuren kommen dann ins eigene Fach danach.
Ja, so kenne ich das auch. Das ist ein fester Termin, der für die aufsichtsführenden LK auch stundentechnisch voll angerechnet wird. 9./10. Stunde für gewöhnlich. Es ist aber ein freiwilliger Termin, jede LK kann grundsätzlich auch selbst einen Nachschreibetermin organisieren. Ist dann aber auch selbst für alles verantwortlich.
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Ist es mit eurem Schulgesetz vereinbar?
In NRW machen das einige Schulen / haben gemacht, aber es ist nicht zulässig.Schulgesetz sagt (einfach nach "Berufs" suchen):
4 - Verfahren
(1) Über die unterrichtsfreien Sonnabende für die ganze Schule oder einzelne Klassen, in berufsbildenden Schulen für die ganze Schule oder für einzelne Schularten beschließt nach § 82 Abs.1 Nr. 3 SchulG die Schulkonferenz. Der Beschluß bedarf nach § 89 Abs. 4 SchulG der Zustimmung des Schulelternbeirats; die Zustimmung ist jeweils auf 4 Jahre befristet.
Klingt für mich, als ob entweder die ganze Schule oder einzelne Klassen betroffen sein können. Keine einzelnen Schüler.
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Hallo liebes Forum,
mich würden Argumente für/wider Klausurersatztermine am Samstag interessieren. An unserer Schule gibt es Überlegungen, Ersatztermine grundsätzlich nur noch an Samstagen anzubieten. Es soll dabei für jedeN KuK nicht mehr als 1x Aufsicht pro SJ herauskommen.
Es soll so ablaufen, dass alle NachschreiberInnen zum selben Zeitpunkt in der Aula die versäumte Klausur schreiben. Alle Bildungsgänge, alle Fächer/Lernfelder.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Wird das bei Euch vielleicht sogar schon so gehandhabt?
VG
Klinger
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Dem entgegen stehen so unwesentliche Dinge wie RLP, RRL, EPA und andere, bundeslandspezifissche Kleinigkeiten.
Ich habe eine 12. Klasse im BG, bei der ich bei 80% der SuS nicht verstehe, wie sie dahingekommen sind.
Auf der anderen Seite gibt es Vorgaben über den zu vermittelnden Stoff. Und diese Vorgaben gab es ja auch schon auf dem Weg bis zur 12.
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Du suggerierst hier schon in deiner Grundaussage einen Sachverhalt, der in keiner Weise belegt ist und höchstens durch Anekdoten "gestützt" wird.
Ich habe das in einer Zeugniskonferenz erlebt. Das ist keine Anekdote.
Siehe RE: Wie mit Kollegen umgehen, die SoS auf Biegen und Brechen durchkriegen wollen?
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Bei einer solchen Aussage platzt mir der Kragen - weil Noten instrumentalisiert werden, um einem Kollegen dazwischen zu grätschen. Noten dürfen nur nach Leistung vergeben werden. Dein "Verfahren" ist sachfremd und unangemessen.
Ich habe das noch nicht gemacht, aber schon in Erwägung gezogen. Warum soll das weniger in Ordnung sein, als einen ungerechtfertigten Abschluss zu ermöglichen, der am Ende nur das eigene Gewissen beruhigt?
Ich rede hier nicht von den durchaus gerechtfertigten Fällen. Nur von den Fällen, in denen auf Biegen und Brechen trotz klar erkennbarem Nichterreichens ein Abschluss verschenkt werden soll.
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An meiner alten Schule gab es die Möglichkeit, dass die Schüler ab einer gewissen Anzahl von Verspätungen eine Zeitlang eine halbe Stunde vor Schulbeginn in der Schule sein mussten.
Das finde ich kritisch.
Klar, wenn eine Leistungserhebung in der ersten Stunde ansteht, dann ist das so und dann haben Zuspätkommer evtl weniger Zeit. Aber wie bewertest du einen Teil der Stunde als ungenügend? Das würde ja bedeuten, dass du von allen in der Klasse in jeder Stunde eine Note machst.
Ich mache tatsächlich für alle SuS in jeder Stunde eine Sonstige Mitarbeit-Note, die zu 50% aus mündlicher Beteiligung und zu 50% aus allem anderen besteht. Wenn ich am Anfang der Stunde einen Test schreibe, was ich tunlichst vermeide, denn sonst muss ich den ja auch noch nachgucken, dann habe ich für diese eine Stunde gleich zwei Noten: Einmal die SMA-Note und einmal den Test. Wie ich den Test gewichte kann ich später immer noch entscheiden.
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Bei volljährigen finde ich das völlig daneben. Das ist doch total alberner Quatsch.
Wer zu spät kommt, setzt sich wortlos hin und fängt an bzw. hört zu.
Btw. finde ich es auch bei jüngeren nicht zielführend.
Ja, das wäre schön, wenn das immer klappte. Aber hier geht es ja um die hartnäckigen Fälle.
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Ich bin ja nur 2 Stunden die Woche in der BG-Unterstufe - vorher, an meiner anderen Schule waren es 3. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich das einfach nur nicht mitkriege. Vermutlich stimmt Deine Wahrnehmung sehr viel besser mit der Realität überein als meine

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Bisher war ich nur in der BFSIII, da sind die meisten SuS volljährig oder werden bald 18.
In der Unterstufe BG sind die SuS teilweise erst 16, das stimmt. Aber da tauchen solche Probleme in der Regel nicht auf. Im BG werden sie erst mit 18 "komisch", also sobald sie selbst ihre Entschuldigungen unterschreiben dürfen.
Also ja: Ich habe auch minderjährige SuS. Elterngespräche hatte ich aber erst 2. bei einem davon war der Schüler aber volljährig.
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