Moin aus Schleswig-Holstein.
Beiträge von Klinger
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Ich habe die Bearbeitung nach gefühlt 30 Minuten abgebrochen. Hier hat offenbar jemand deutlich falsche Vorstellungen von den Fähigkeiten von "KI".
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Vorläufiges Ende der Geschichte: Dem Schüler wurde während der Probezeit gekündigt. Er hat sich im Betrieb wohl ähnlich benommen wie in der Schule.
I-Tüpfelchen (vorläufig): Er klagt nun auf Wiedereinstellung.
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Sobald Du nach 20 Uhr mehr als eine Stunde arbeiten musst, hast Du Anrecht auf eine Nachtzulage. Die würde ich entsprechend für 3 Stunden beantragen. Dazu dann eine dienstliche Kostenerstattung des gezahlten Eintritts.
Oh. Gilt das für jedes Bundesland?
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Ich würde keinen Präzedenzfall schaffen. Sonst läufst Du Gefahr, zukünftig immer mehr solche Fälle zu haben. Ergo: Kein weiteres Gespräch.
Deine Notengebung ist korrekt. Deine FSL und SL stehen hinter Dir.
Ich würde der Schülerin sagen, dass der Fall abgeschlossen ist, falls sie ihrerseits noch ein Gespräch wünscht,
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Hättest du mit der Frage nicht noch 2 Monate warten können: dann hättest du nach über 20 Jahren diesen Thread reaktiviert.
Ich wollte nicht extra einen neuen Thread machen. Der hier ist ja noch gut.
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Heute kam eine Mail eines AL, in der jeder LK Räume zugewiesen werden, in denen sie Inventur zu machen haben. Allerdings finde ich nur 17 von 140 LK in der Excel-Tabelle.
Ist das normal, dass LK für solche Aufgaben herangezogen werden?
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Auf die Ebene würde ich mich auch niemals begeben. Ungeeignete Autorität um deine Autorität zu stützen.
Zum Rest wurde ja schon ausführlich was geschrieben.
Ja. Im Nachhinein würde ich das so auch nicht nochmal machen.
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Am Besten gar nicht in die Diskussion gehen. Du hast das Handy ja unter der Kleidung gesehen.
Wenn sich die Situation dann doch so entwickelt, wäre eine Handlungsalternative gewesen, den Schüler einfach nachweisen zu lassen, dass du dich irrst, indem er dir sein Handy zeigt. Ist es nicht unter der Kleidung, muss es ja woanders liegen. Damit hättest du das Kleiderkontrollproblem vermieden.
Das Handy habe ich bei der zweiten Kontrolle gesehen. Das Problem ist hier die erste Kontrolle, wo ich das Handy nicht gesehen habe.
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und das bringt dich nicht zum Nachdenken? Darf ein männlicher Mensch nicht diese selbe Körperscham haben bzw. den selben Schutz haben? (wenn du selbst behauptest, bei einer weiblichen Person hättest du das nicht gemacht)
Ein Bisschen schon. Ich habe situativ gehandelt. Ob ich das wieder so machen würde weiß ich nicht.
Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten hätte ich gehabt? Ich bin erst seit einem Jahr Lehrer...
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Das hätte ich sowieso nicht geglaubt, dass er es in der Tasche lässt, zumal er allein im Raum war.
Seine Schultasche stand im Klassenraum. Dahin sind wir ja ganz am Anfang zurück, damit er sich einen neuen Stift holen kann.
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Ich habe diesen Roman zuerst nur oberflogen. Das mit dem Pullover ist ja heftig skurril. Ich behaupte, dass der Schüler sich da durchaus, mit Recht, hätte weigern können. Religionszugehörigkeit hin oder her.
Jetzt war es ein Schüler, da nimmt man das gesellschaftlich vielleicht nicht ernst. Hättest du das gleiche auch von einer Schülerin verlangt? Finde ich echt völlig daneben.
Nein, hätte ich nicht. Grundlos biete ich das auch sonst nicht anderen Leuten an.
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Aber er hatte es doch schon neben dem Pult abgelegt, bevor ihr in den anderen Klassenraum gegangen seid? :
Wieso hat er es später denn überhaupt nochmal in die Hand genommen?
Als er sich einen neuen Stift geholt hat, hat er das Handy mit zu seinem Tisch genommen, um es, wie ich annahm, in seine Schultasche zu packen.
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Kannst du das Handy nicht so lange bei dir behalten? Da wäre es doch sicherer als auf einem Tisch.
Das ist gestern passiert. Er hätte mir auf keinen Fall sein Handy ausgehändigt.
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Was heißt denn "den Unterricht entführen"?
Und verstehe ich es richtig, dass der Schüler unbeaufsichtigt die Klausur geschrieben hat? Ist das bei euch so üblich? Spätestens nach dem ersten Vorfall hätte ich ihn keinesfalls mehr alleine im Raum gelassen.
Unterricht entführen heißt, dass er möglicherweise versuchen wird, im Unterricht seine Version der Geschichte zu erzählen.
Er hat nachgeschrieben und saß dafür in einem separaten Raum. Alle SchülerInnen bekommen von mir erstmal einen Vertrauensvorschuss.
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Ein Schüler (Z.) hat gestern die Klausur in Raum x nachgeschrieben. Bevor wir nach x gingen, habe ich ihn aufgefordert, sein Handy auf den Tisch an der Wand in der Nähe des Pultes zu legen, was er auch tat.
Dann sind wir gemeinsam nach x gegangen und ich habe ihn in die Klausur eingewiesen. Bevor ich zurück in den Unterricht ging, fiel ihm auf, dass sein Stift nicht schreibt. Also sind wir zurück zum Klassenraum, damit er einen anderen Stift holen kann. Dabei hat er sein Handy vom Tisch genommen, um es, so hatte es den Anschein, in seine Schultasche zu packen. Dann sind wir zurück zu Raum x . Die Tür zu x habe ich offen stehen gelassen und ihm gesagt, die Tür solle aufbleiben. Bevor ich den Raum verließ, bat er mich, dafür zu sorgen, dass ein bestimmter Mitschüler nicht in seine (Z.s) Tasche greift, um sein (Z.s) Handy rauszuholen und damit rumzuspielen.
Bei einer Kontrolle, nach dem Öffnen der Tür (er sollte die Tür geöffnet lassen), habe ich gesehen, wie Z. ruckartig seinen Pullover mit beiden Händen runterzog. Der Pullover war offensichtlich hochgeklappt gewesen.
Nach Aufforderung, seinen Pullover hochzuziehen hat Z. sich lautstark geweigert. Er hat bei seinem toten Vater geschworen, dass er nicht geschummelt hat. Er sagte außerdem, er sei Moslem und das würde ihm verbieten, den Pullover hochzuziehen. Zudem habe er unter dem Pullover nichts an. Auf meinen Vorschlag hin, seinen Iman hinzuzuziehen, wurde er noch lauter, sprang auf und eilte zur Tür, wo er für wenige Augenblicke aus meinem Blickfeld verschwand. Danach erklärte er sich mit großer Geste dazu bereit, seinen Pullover hochzuziehen und tat dies ohne weitere Aufforderung. Zunächst Pullover und T-Shirt (das er ja angeblich eigentlich gar nicht trug) , so dass ich seinen freien Oberkörper sehen musste. Danach nur den Pullover. Es war kein unerlaubtes Hilfsmittel zu sehen. Ich habe ihn zunächst die Klausur weiterschreiben lassen, nachdem ich vor der Tür keinerlei unerlaubtes Hilfsmittel gefunden habe.
Auf Rückfrage, warum die Tür zu gewesen sei, sagte er, vorbeikommende Hausmeister und Lehrer hätten sie geschlossen.
Wenigen Minuten später fragte er, ob er auf Toilette könne. Ich habe gesagt, das könne er, sobald er abgegeben habe.
Direkt danach habe ich erneut nach ihm gesehen. Wieder war die Tür zu. Wieder habe ich gesehen, wie er den Pullover schnell heruntergeklappt hat. Aber diesmal habe ich gesehen, dass ein Handy im Hosenbund steckte.
Darauf angesprochen streitet Z. ab, ein Handy im Hosenbund gehabt zu haben.
Obiges Protokoll habe ich gestern angefertigt. Es handelt sich um eine Berufsschulkasse, die ich 1x pro Woche habe. Z. Ist gestern 3x beim stellv. Direktor gewesen (Der Direktor war nicht da), um sich zu beschweren. Er habe sein Handy in der Hosentasche gehabt und ganz vergessen dass er es überhaupt dabeihatte.
Die Sachlage ist klar. Z. bekommt eine 6. Die SL sieht das auch so. Jede Beschwerde von Z. wurde als grundlos abgelehnt. Z. möchte das aber nicht so gerne wahrhaben.
Wie gehe ich nun mit Z. im Unterricht um, wenn er anfängt, den Unterricht zu entführen?
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An meiner Schule machen wir für verschiedene Ausbildungsberufe im Rahmen der dualen Ausbildung fachpraktischen Unterricht. Nicht nur für die Handwerksberufe wie Kfz-Mechatroniker und Tischler, sondern auch für z.B. Lagerlogistiker. Wir haben zwei Überseecontainer angeschafft, mit denen sie das Packen und Stauen von Paletten üben. Den Gabelstaplerschein können sie bei uns auch machen. 🙂
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Zumindest an meiner Schule und in meinem Bundesland taucht Chatbotbedienung nicht im Curriculum oder in Lehrplänen auf. Genausowenig wie "Googlebenutzung".
Also kümmere ich mich nicht unterricht ich darum. Natürlich bekommen alle S von mir dieselben Hinweis, die ich auch hier im Forum geschrieben habe.
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Dazu müsste man wohl die Lebenshaltungskosten dort kennen.
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Nein, ich wüsste wieso.
Zur PKV, mit Öffnungsaktion wirst reinkommen. Überlege dir aber gut welchen Versicherer du wählst, denn du wirst diesen nicht mehr wechseln können
Genau so ist es. Ein späterer Wechsel ist nicht möglich. Öffnungsklausel bedeutet, Du bekommst den Standardtarif, den alle bekommen, zahlst aber (bis zu, aber eigentlich immer) 30% mehr. Je nach Familienstand ist das trotzdem billiger als Krankenkasse. Bei der debeka bekommt man mit Öffnungsklausel auch noch auf Wunsch einen bestimmten Zusatztarif. Alle anderen Zusatztarife bleiben einem aber verwehrt. Andere PKV bieten mit Öffnungsklausel gar keinen Zusatztarif an.
Ich habe mich nach ausführlichem Vergleich für die debeka entschieden, da die als einer der größten und ältesten Anbieter für mich die beste Wahl war.
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