Um welches Seminar handelt es sich hier? Gerne per PM, wenn Du das nicht öffentlich sagen möchtest.
Habe ich das überlesen? Hast Du keinen Ausbildungslehrer?
Um welches Seminar handelt es sich hier? Gerne per PM, wenn Du das nicht öffentlich sagen möchtest.
Habe ich das überlesen? Hast Du keinen Ausbildungslehrer?
Hm, also in NDS gibt an den allermeisten BBSn meines Wissens ganz "normale" Pausenaufsichten (nur keine "Mittagsaufsicht" in den Mensen), da wir ja auch eine Menge minderjähriger SuS haben. An meiner Schule hat jede Vollzeitlehrkraft und diejenigen, die mind. eine "Dreiviertelstelle" haben, zwei 20minütige Aufsichten, die Teilzeitlehrkräfte haben eine Aufsicht pro Woche (20 Min. vor oder nach dem Unterricht oder eben in einer unserer 20minütigen Pausen; in der 10-Min.-Pause nach der 8. Stunde gibt es allerdings keine Aufsicht mehr, weil in der 9./10. Stunde nur noch Sportkurse im BG - teilweise nicht mal in der Schule, sondern z. B. im Hallenbad - stattfinden).
Was den Lärmpegel angeht, gebe ich dir recht. Dieser ist höchstens in einzelnen Klassen - oder Bildungsgängen wie der BES - mal etwas höher
.
In SH ist das an berufsbildenden Schulen auch so.
Ja, gut, wenn dein Ziel ist, nur EINE Klausur zu schreiben, dann musst du beim Korrigieren viele Fehler übersehen, openbook schreiben, die Probeklausur (mit verteiltem Erwartungshorizont) wieder nehmen oder am besten noch alles drei zusammen...
Die open book Klausuren im Studium waren mit Abstand die schlechtesten in meinem Studium... Man sitzt da mit 2 Ordnern und denkt, es kann einem nichts passieren, und dann liest man die Aufgabe und weiß nichtmal, wo man nachgucken soll...
Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für Landesbeamte und Verordnungen für Lehrkräfte.
Mein und dein Bundesland z.B. lässt obige Fragen (absichtlich) offen. Fahrten sind da auch nicht Mehrarbeit (außer für TZ-Kräfte), sondern Arbeitszeit.
https://www.spiegel.de/karrier…8b-4bc2-b722-9bf9962c8b16
Da geht es zwar um Bundesbeamte, aber auch um das Arbeitszeitgesetz.
Ja, aber Du musst keine neue Klausur und keinen Erwartungshorizont erstellen.
Ich glaube Hessen kann sich bald einfach nicht mehr leisten auf die Pauschale Beihilfe zu verzichten.
Werden ja immer mehr Länder die die Pauschale Beihilfe einführen und bei dem aktuellen Lehrermangel ist das dann einfach auch ein Merkmal an Attraktivität.
Mal überlegt in ein Nachbarland mit Pauschaler Beihilfe (z.b. BaWü, Thüringen, NS oder bald auch NRW) auszuwandern? Die GKV hat einfach auch paar Vorzüge...
Welche Vorzüge sind das?
Es ist wichtig, weil die SuS ohne (gesetzliche) Regelung bis zum letzten Tag für alle Fehltage des vergangenen Schuljahres Entschuldigungen vorlegen können. Atteste womöglich auch, diese können ja vom Arzt zum Zeitpunkt der Krankheit ausgestellt worden sein, landen aber vielleicht erst nach Wochen oder Monaten in der Schule.
In einigen Bundesländern sind ja offensichtlich Rechtsnormen erschaffen worden, die regeln, bis wann eine Entschuldigung beizubringen ist.
Klar ist: Dies betrifft nur Randfälle. Die allermeisten SuS verhalten sich "normal", bzw. akzeptieren die Vorgabe der Schule. Aber gerade bei den Extremfällen ist es besser, einen § zur Hand zu haben, um Diskussionen im Keim zu ersticken. Finde ich. Nur, weil die Schule etwas vorschreibt, wird es noch lange nicht vor Gericht für Recht erklärt.
Wobei ich ehrlicherweise zugebe, dass mir persönlich so ein Fall noch nicht untergekommen ist. Bin ja noch nicht so lange Lehrer. Höre aber immer wieder von anderen LK, dass sie ein klare Regelung dafür vermissen, zuletzt auf der gestrigen FK.
Ich fände es halt besser, wenn Leute (Schule) auf rechtlich sicherem Grund stünden, wenn sie eine Vorschrift ins Leben rufen. Ansonsten wird unnötig Angriffsfläche und Verunsicherung geschaffen.
Wieso ist ein Beamer ein digitales Medium? Oder ein Overheadprojektor?
Alles anzeigenIn Baden-Württemberg innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Krankmeldung (die darf theoretisch 2 Tage dauern). Aus pragmatischen Gründen sagen wir in der Sek. I eine Woche (in der Sek. II halten wir uns genau an das Gesetz).
Ergänzung, mir fällt gerade ein, es hat sich im Februar geändert, jetzt heißt es
"Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen." Früher stand im letzten Satz ein "muss" und statt unverzüglich 3 Tage. https://www.landesrecht-bw.de/…ent/jlr-SchulBesVBWrahmen
(Ich erinnere mich, dass meine SL uns vor kurzem darauf hingewiesen hat, aber bisher hatte ich immer noch die schriftliche Entschuldigung. )
Traumhaft. Ich ziehe eine Bundeslandwechsel in Betracht.
Im SEK -Bereich bzw. bei volljährigen SuS kenne ich mich nicht aus, aber ansonsten ist in SH das Prozedere ja eigentlich recht klar vorgegeben, dadurch, dass es Staffelungen gibt von problematischen, gravierenden und massiven Fehltagen. Dazu gibt es auch das Rahmenkonzept Absentismus:
https://transparenz.schleswig-…f_05052022_broschuere.pdf
Da ist alles ganz gut beschrieben; spätestens bei der Verhängung der Attestpflicht kann man dann ja nicht mehr so gut nachreichen. Wichtig ist die Dokumentation, die rechtzeitige Meldung an den Absentismusbeauftragten, damit da nichts verschleppt wird, und dann eben rechtzeitige Schulbesuchsmahnung und Attestpflicht. Keine Ahnung, wie das in anderen BL ist, aber in SH finde ich das ganz gut vorstrukturiert - und darüber hinaus solltest du dann euren Absentismusbeauftragten fragen, wie das Absentismuskonzept bei euch ist und wie du vorgehen sollst.
Ja, dieses Papier kenne ich. Da steht wirklich viel drin, aber meiner Meinung nach nicht, bis wann eine Entschuldigung vorzulegen ist.
"An dem x. Tag" bezieht sich in diesem Papier immer nur auf den Zeitraum, der entschuldigt werden muss - aber nicht darauf, bis wann die Entschuldigung abzugeben ist.
Die Frage beschäftigt uns gerade in der FK. Mein alter SL hat mal gesagt: SuS können am letzten Schultag alle fehlenden Atteste für das ganze Schuljahr vorlegen und die Schule (BBS, Nds.) muss sie akzeptieren.
In SH scheint die Rechtslage nicht so klar zu sein.
Wie ist das bei Euch? Kennt Ihr Rechtsquellen?
Ich bin über die ÖK in die Debeka gekommen. Bei der Debeka ist es so, dass Du über die ÖK in den Standardtarif kommst, den auch alle anderen bekommen. Du kannst aber, anders als ohne ÖK, nicht beliebige Zusatztarife wählen, bis auf den Zahnzusatztarif, den ich sehr empfehle.
Mein Fazit nach bisher 28 Monaten: PKV ist sehr viel besser als GKV. In praktisch allen Belangen.
Ich zahle für mich 370,- bei 70% Beihilfe (Keine Familienmitglieder mitversichert).
Bei denen, die das D-Ticket aka Jobticket ganz oder teilweise vom AG/Dienstherren subventioniert kriegen ist das nicht ganz so einfach.
Ich bin auch ein Freund von Distanz zum Schulort. Bei so einem komischen Kautz wie mir ist es auch wirklich besser woanders zu wohnen …
Meine Wohnung liegt 180m Fußweg vom nächstgelegenen Eingang zur Schule entfernt. Bis jetzt habe ich diesbezüglich noch keinen Nachteil entdecken können. Würde ich immer wieder so machen.
Manchmal machen SoS Klingelstreich bei mir. Sie wissen wohl nicht, dass ich von meinem Balkon aus sehen kann, wer da unten vor der Tür steht...
Verstehe ich nicht. Was nützen mir die 41,-, wenn ich gleichzeitig ein Auto unterhalten muss, das deutlich mehr kostet?
Du vergleichst hier Kosten (D-Ticket) mit einem fiktiven Steuererstattungsbetrag.
In SH bekommen wir das D-Ticket subventioniert und zahlen nur € 25,10. Wie sieht die Rechnung jetzt aus? Habe ich nun 74,90 Gewinn gemacht, wenn ich mit dem Auto fahre?
Ah, jetzt hat es Klick gemacht. Du möchtest das D-Ticket nutzen und gleichzeitig die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Wenn das legal ist, ist das tatsächlich etwas Gutes.
Ja 40 km mal 0,38 = 15,20 Euro pro Tag, bei 200 Schultagen 3040 Euro . Davon gibt es etwa 40 Prozent (Grenzsteuersatz) zurück , also 1216 Euro im Jahr. Das sind 100 Euro Erstattung im Monat . Gegenüber 59 Euro Ticket, 40 Euro Gewinn
Aha. Und die 40km legt man natürlich zu Fuß zurück oder wie? Ein Auto kostet deutlich mehr als 38ct pro km, egal, wie sehr man sich das schönzurechnen versucht. Kaufpreis/Leasingrate/Kreditrate+Steuern+Versicherung+Inspektionen+Inspektionen+Reparaturen habe ich was vergessen?
Äh. Man müsste pro km 38ct weniger versteuern. Man bekommt per Steuerklärung nicht 38ct pro km zurück. Oder?
Meine selbst entwickelten Sonderzeichen < Spoiler: Werbelink ohne Werbung
> kannst du dir hier anschauen:
https://www.autenrieths.de/verhalten.html#Beobachten
Hat gestört und wurde drangenommen?
Völlig unabhängig von dem Angebot an sich, da ich mich damit nicht befasst habe, weil Berlin weit weg von hier ist, aber:
Es spricht schon Bände über den Zustand unserer Bildungslandschaft, dass sich ein solches Angebot als Geschäftsmodell scheinbar rentiert.
Daran musste ich auch denken. Ist für mich ähnlich wie bei Fördervereinen.
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