Thoughtful:
Ich glaube, das Missverständnis besteht darin, dass du zwei Dinge verwechselst: Die Anerkennung einer 1.Staatsexamensprüfung aus einem anderen Bundesland mit der Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Uni erbracht wurden, um sich an einer neuen Uni (in einem neuen Bundesland) für die 1.Staatsexamensprüfung anzumelden. Mag sein, dass ich falsch liege, aber wenn du erwähnst, dass du die Uni wechseln wolltest und in diesem Zug von der Nachprüfung erfahren hast, dann gehe ich davon aus, dass du dies nicht erst nach deinem Uniabschluss tun wolltest, denn das macht ja wenig Sinn. Also im Klartext: Wenn du noch kein 1.Staatsexamen hast, dafür aber in Bayern zugelassen werden willst, obwohl du zuvor in einem anderen Bundesland studiert hast, musst du natürlich auch die in Bayern geforderten Prüfungen und Scheine zur Prüfungsanmeldung einreichen. Hast du diese nicht, musst du eine Nachprüfung machen, um für das 1.Staatsexamen zugelassen zu werden. Hast du das 1.Staatsexamen außerhalb Bayerns absolviert und deine Fächerverbindung ist in Bayern zugelassen, dann kannst du auch in Bayern ins Referendariat, bekommst aber bei der späteren Einstellung in Bayern einen Malus auf dein 1.Staatsexamen angerechnet.
Sorry, leicht OT, aber ich will die Diskussion nicht einfach abbrechen:
Hermine:
Mir liegt es völlig fern, deine Vorgehensweise zu kritisieren oder in Zweifel zu ziehen. Im Gegenteil. Für mich wächst daraus ein Hoffnungsschimmer am Korrekturhorizont, deshalb frage ich nach.
Meine Situation ist die: An meiner Schule gibt es eine bei allen Kollegen gefürchtete Fachbetreuung, die kein Problem damit hat, einem bei "Fehlverhalten" vor versammeltem Kollegium als Deppen der Nation herunterzuputzen (Nähere Schilderungen spare ich mir, da ich sonst zu leicht erkannt werden könnte, nur soviel: ja, es ist schlimm). Deshalb ist es für mich wichtig, ein wasserdichtes Verfahren der Korrekturerleichterung zu finden und bin sehr interessiert an der Vorgehensweise anderer.
Wenn es in einem KMS oder in einem KMBek (keine Ahnung, wo das mit den Übungsaufsätzen überhaupt geregelt ist) heißt, dass vor jeder Deutschschulaufgabe zwei Übungen zu schreiben und durch den Lehrer zu korrigieren sind (so wurde es mir im Ref beigebracht) und bei bekannten Schulaufgabenarten eine Übung ausreicht, dann kann ich sicher sein, dass ich das genau so machen muss, weil mir ansonsten ein riesengroßer Ärger ins Haus steht, wenn ich es nicht tue und z.B. ein Vater Widerspruch gegen die Note einer Schulaufgabe einlegt, mit der Begründung, dass die Schulaufgabe zuvor im Unterricht nicht hinreichend vorbereitet wurde, dann wäre die erste Frage, die mir von der Fachbetreuung her gestellt werden würde, wie es mit den "Probeschulaufgaben" aussieht. Wenn ich dann sagen müsste, dass ich irgendetwas nicht nach Vorschrift gemacht habe, dann.... ich will's mir gar nicht ausmalen.
Übrigens muss bei uns der Kommentar zu einer 2 in der Schulaufgabe ebenfalls sehr gut begründet (d.h. ausformuliert) sein, weil man ansonsten von der Fachbetreuung als "Gute-Noten-Verschenker" gebrandmarkt wird. Das ist fast schlimmer, als der "Volltrottel der Woche" zu sein.
Eigentlich kann man es so sagen: Nicht für den Schüler, für die Fachbetreuung schreiben wir (die Kommentare unter die Schulaufgaben).
Habe ich schon erwähnt, dass ich von dieser Schule weg will?
Noch zur Antwort auf deine Frage:
Der "Sinn" der "Wortklauberei" mit dem Wort "Probeschulaufgabe" liegt an meiner Schule begründet, an der es zwischen den Fachschaften einen Konflikt darüber gibt, wer die größere Korrekturbelastung hat und daher mehr Vergünstigungen bekommen soll als der andere. Da man diese Terminologie ebenfalls übernehmen muss, um in seiner Fachschaft nicht negativ aufzufallen, nutze ich den Begriff unbewusst leider manchmal auch außerhalb meiner Schule. Sorry.
Bin übrigens weiterhin sehr interessiert an der Schreibkonferenz-Methode, da ich mir darunter - ehrlich gesagt - nichts vorstellen kann.
Grüße
Extra