Hi Kris24,
erstmal herzlichen Dank für dein Engagement. Ich habe mir die Beiträge hier natürlich vor meinem Post aufmerksam durchgelesen. Deiner Argumentation kann ich folgen. Was mich bisher aber gestört hatte, ist, dass es ja quasi eine "Unterrichtsvergütung" vom selben Arbeitgeber wie für die Haupttätigkeit ist. Ich hatte mich daher gefragt, ob das dann tatsächlich wie eine "Aufwandsentschädigung", wie in deinem Beispiel, zu werten ist. Natürlich gebe ich dir auch Recht, dass es im engeren Sinne außerhalb des Dienstverhältnisses stattfindet und damit "nebenberuflich" ist.
Meine Frage hier hatte ich auch deswegen gestellt, weil scheinbar nirgendwo von offizieller Stelle eine offizielle Ansage gemacht wurde. Danke nochmal!
Viele Grüße