Beiträge von FrauSonnenblume

    Hallo Wanda, neben den genannten Argumenten würde ich den SuS (Eltern) nochmal verdeutlichen, dass Sprechen eine der zu bewertenden Kompetenzen einer Fremdsprache ist!

    Und das nicht nur in der mündlichen Prüfung.

    Die Konsequenz von Nicht-Sprechen und zu wenig Sprechen mache ich zu Beginn des Schuljahres allen klar.

    Doch, auf die Ordnungsgruppe werden die Zeiten angerechnet, das habe ich vor Kurzem zufällig gelesen. Seit ein paar Jahren schon. Eine von vielen Maßnahmen, um den Mangel in der Primarstufe und der Sek 1 mit Sek 2 Lehrern auszugleichen.


    Meine Ordnungsgruppe ist schon hoch genug, das wäre mir in dem Fall tatsächlich egal. Aber evtl. in E11 eingruppiert zu werden und da noch bei null anzufangen, wäre schon bitter. Aber scheint ja (wahrscheinlich) nicht so zu sein.

    Hallo Forumsgemeinde,

    wenn ich mich mit meiner Gym/Ges Ausbildung als Vertretungskraft an einer anderen Schulform bewerbe, also z.B. ans Berufskolleg oder gar in den Primar- oder Sek 1 Bereich, wie sieht es dann mit der Anerkennung von Berufserfahrung aus?

    Ich habe mehrere Jahre Erfahrung, bin aktuell noch in Stufe 3 (E13). Würde ich an eine andere Schulform wechseln, würde ich natürlich in eine andere Entgeltgruppe fallen. Würden denn meine Stufen erhalten bleiben, also meine Erfahrung weiterhin anerkannt werden?

    Irgendwie kann ich das nicht rauslesen. Danke :)

    Ich glaube leider nein:


    Zitat

    Elternzeit in den Ländern uneinheitlich

    Bei den im Gesetz enthaltenen Regelungen zur Elternzeit ist die Situation uneinheitlich.

    Im Bund und den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen und Niedersachsen wird direkt auf das Bundesrecht verwiesen, sodass BeamtInnen dieselben Ansprüche wie ArbeitnehmerInnen haben.

    In den Ländern, die nicht dynamisch verweisen, besteht prinzipiell Handlungsbedarf, damit BeamtInnen die gleichen Möglichkeiten wir ihre angestellten KollegInnen haben. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, statt bisher 12 nunmehr bis zu 24 Monate des Elternzeitanspruchs zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes wahrnehmen zu können – ohne dass der Arbeitgeber bzw. Dienstherr der Übertragung dieses Anspruches auf den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag zustimmen muss. Zudem kann jeder Elternteil seinen Elternzeitanspruch grundsätzlich auch in drei Zeitabschnitten wahrnehmen.

    Quelle: https://bund-laender-nrw.verdi…47-11e5-838e-525400248a66


    Andererseits steht anderswo auch wieder "Anwendung des Bundselterngeld und -zeit Gesetzes" ???


    Das wiederum beim Schulministerium:


    Zitat

    Elternzeit (§§ 74 LBG, 9-15 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW)

    Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Besoldung in entsprechender Anwendung der §§ 15 Abs. 3 und 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

    Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Beide Elternteile können auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen. Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes möglich.


    NRW kocht wohl sein eigenes Süppchen, obwohl mit lieber wäre, du hättest Recht!

    Nein, weil man maximal 24 Monate nach dem 3. Geburtstag nehmen kann.

    Ja stimmt natürlich! Auch die brauche ich allerdings nicht :)


    Ich glaube das mit der Übertragung stimmt in NRW so leider nicht oder ich verstehe es falsch. Da mache ich mich nochmal schlau bzw. beantrage die Übertragung einfach jetzt.


    Danke für deine Antworten!

    Danke Susannea!

    Ok, dann Kindererziehungszeit ^^


    Nicht mehr übertragen werden müssen heißt, dass ich nicht schon früher festlegen musste, dass ich mir etwas aufsparen möchte?


    Ich habe ein Kind von vor 2015 (im Beamtenverhältnis bekommen und tatsächlich auch angekreuzt, dass ich die Zeit evtl. später nehme). Hier würde es aber knapp werden mit 8. Geburtstag (ich brauche mind. oder genau 8 Monate Elternzeit), deswegen lieber von Kind Nr. 2 (nach 2015).


    Meinst du ich könnte ein Jahr Elternzeit für Kind 2 anmelden mit 13 Wochen Vorlaufzeit natürlich, ohne dass dieses Kind in einem Arbeitsverhältnis geboren wurde?

    (Wenn ich für dieses Kind noch nie eine offizielle Elternzeit hatte, könnte ich nicht sogar die drei Jahre nehmen?? Überhaupt nicht mein Vorhaben, aber wenn mir begrifflich drei Jahre Elternzeit bis 8 zustehen, ich aber noch nie ein Jahr beantragt habe?? Nur mal so quer gedacht )

    Ohne Arbeitsverhältnis keine Elternzeit, das nur für dich als Information.

    Ja ok, du hast Recht, der Begriff ist falsch. Offiziell ist es dann Erziehungszeit, nicht Elternzeit.


    Ich könnte aber quasi durch Verträge nachweisen, dass ich nicht die mir zustehenden drei Jahre für dieses Kind Zuhause geblieben bin. Diese Jahre sind ja außerhalb des Beamtenrechts auch so definiert.

    Trotzdem ein totaler Sonderfall und nicht klar nachzulesen irgendwie.

    Mein 1. Kind hat das Alter auch noch nicht erreicht, ihn habe ich bekommen, also ich im Ref verbeamtet war. Vielleicht ist es darüber einfacher.


    An wen könnte ich mich wenden, um so etwas zu erfahren?

    Das ist die PR-Version.


    Was willst du mit einem Kollegen, der in der Schulform keine Erfahrungen hat, keine schulformspezifische didaktische, methodische Ausbildung hat und nach wenigen Jahren wieder weg ist.

    Aber wenn die Alternative gar kein Kollege ist?


    Wahrscheinlich kommt es auf die Region an. Im Ruhrgebiet gibt es Grundschulen, die jedes Mal mehrere Stellen mit beliebig/beliebig ausschreiben und offensichtlich keine Bewerber finden. Hier werden dann die Gymnasiallehrkräfte geparkt.

    Ist das jetzt für die Grundschulen gut oder schlecht? (neutrale Frage :) )


    Ich verstehe vollkommen, was du meinst - ich finde das Verfahren aus vielen Perspektiven ungünstig. Trotzdem glaube ich nicht, dass das die PR Version ist. Nicht in den Regionen, an die ich denke.

    Liebes Forum, ich habe eine sehr spezielle Frage und hoffe hier kann mir jemand helfen, ich kann dazu einfach nichts finden, nichts Offizielles und auch hier im Forum nicht.


    Ich habe nach dem Referendariat mit zweites Kind bekommen. Mein Vertrag als Vertretungskraft lief kurz vorher der Geburt aus - ich war also während des Mutterschutzes und der ca. zweijährigen Elternzeit in keinem Arbeitsverhältnis, offiziell (Rentenversicherung, Krankenkversicherung...) in Elternzeit.


    Seit dem 2. Geburtstag arbeite ich wieder als Vertretungslehrerin (seit 2,5 Jahren), hoffe, dass ich ab Sommer eine feste Stelle bekomme.


    Nun meine Frage: ich würde gerne das 3. Elternzeitjahr, das man als Beamtin (in NRW) bis zum 7.(8.?) Geburtstag des Kindes nehmen kann, tatsächlich gerne bis dahin nehmen. Aber würde mir das zustehen?

    Könnte ich das beantragen, obwohl das Kind weder im Beamten- noch im Angestelltenverhältnis geboren wurde?


    Hat das schon mal jemand gemacht, oder kennt jemand jemanden?

    ZU 100% abordnen dürfen sie (hier in NRW zumindest) nur, wenn die andere Schule eine gleichwertige Stelle Sek II hat, z.B. an die Gesamtschule / Berufskolleg. An andere Schulformen mit max. halber Stelle.


    Individuell mag das keine ideale Situation sein.

    Allerdings darfst du auch nicht vergessen, dass das letztlich ein Geschenk an die Stelleninhaber ist. Eigentlich gäb es die Stellen nämlich sonst erst, sobald der Bedarf an den Gymnasien wirklich da ist. Letztlich werden da Gymnasialkollegen auf Kosten der anderen Schulformen geparkt, die sonst noch keine Stelle bekämen.

    Naja, oder andersrum. Nicht auf Kosten der Schulformen, sondern zugunsten dieser Schulen, die sonst noch einen höheren Personalmangel hätten. Darum geht es ja vor allem - nicht den Gymnasiallehrern einen Gefallen zu tun, sondern um händeringend Personal an einige Schulen zu bekommen. Ein Lockmittel.


    Ja genau, individuell geht es besser oder schlechter - ich habe Kinder und kann es mir deswegen nicht vorstellen, einfach wegen des zusätzlichen Zeitaufwandes. Deswegen würde mich ja auch interessieren, ob es hier jemanden gibt, der das bereits macht und wie es in der Praxis läuft (tatsächlich doppelte Konferenzen etc.?).

    Wenn du eine Vorgriffsstelle annimmst, wirst du ja regulär verbeamtet mit normaler Probezeit von drei Jahren. Du verpflichtest dich mit ca. halber Stundenzahl bis Juni 2026 an eine andere Schule abgeordnet zu werden.


    Anderswo bewerben wird nicht möglich sein, du bist ja dann verbeamtet, das geht nur noch über Versetzungen und die wird dann so schnell niemand genehmigen.


    Funktionsstellen würde ja frühestens ein Jahr nach Probezeit gehen, was das mit der Abordnung macht, weiß ich leider auch nicht. Wenn es eine interne Stelle ist, ist es wahrscheinlich sowieso unproblematisch.


    Fast alle Stellen an Gymnasien in NRW werden gerade so ausgeschrieben, bedrückt mich etwas, ich finde den Zeitraum wirklich lang, um in zwei Kollegien zuhause zu sein, doppelt an Konferenzen teilnehmen zu müssen, in einer ganz anderen, nicht gelernten Schulform zu unterrichten, etc. Damit lässt sich doch kein Privatleben vereinbaren?

    Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

    Herzlichen Dank für eure Antworten und Mitüberlegungen!

    Bei den Bewerbungsgesprächen solltest du natürlich davon Abstand nehmen, von deinen Plänen zu reden. Die Elternzeit und die Versetzung gehen da niemanden was an.

    Reden sollest du aber mit den Schulen an die due letztendlich willst. Wenn diese einen Stellenüberschuss haben, wirst du da auch mit einer Versetzung nicht himkommen. Wohnortnah ist ja ein durchaus dehnbarer Begriff.

    Das ist klar, ich möchte ja schon auch eingestellt werden dann. Deswegen hatte ich ja auch immer Skrupel - direkt zu lügen quasi ...


    Meine Schule wäre super, wenn es dort nicht klappt, dann eben anderswo, Hauptsache mit Perspektive.

    Mein Anspruch ist gar nicht mit dem Rad fahren zu können oder so, ich fahre aktuell auch fast 30 Minuten mit dem Auto, das ist kein Problem für mich im Rahmen der 35km. Hier findet man aber nichts Festes mehr im Umkreis von 50-60km. Wenn pendeln, dann wirklich 80-100km, das ist schon ne Nummer.



    Du kannst unabhängig von der Probezeit auch sofort in Elternzeit gehen. Eine Bekannte von mir in Bayern hat das so gemacht. Die Planstelle war 200 km von ihrem Wohnort weg. Sie hat sofort nach Annahme der Stelle Elternzeit beantragt. Da Sommerferien waren, musste sie die Stelle vor Ort nicht antreten (Elternzeitantrag unterliegt einer 7-Wichenfrist). Sie hat dann ein paar Wochen nicht gearbeitet und sich unterm Schuljahr eine Vertretungsstelle in der Nähe gesucht. Das ging, weil man in Elternzeit ja Teilzeit arbeiten darf. Zum nächsten Schuljahr hat sie einen Versetzungsantrag gestellt, der durchging.

    Elternzeit muss man in der Regel 7 Wochen vorher anmelden, bei Kindern über 3 allerdings 13 Wochen vorher, sodass ich eine Stelle tatsächlich antreten müsste. Mit der Elternzeit müsste ich nochmal genau checken inwieweit ich das tatsächlich darf. Ich habe noch über ein Jahr übrig, aber da muss ich mich mal informieren. Zu dem Zeitpunkt der Geburt war ich gerade raus aus allen Arbeitsverhältnissen - ob das dann zählt?


    Aber ein Antrag auf Beurlaubung aus familiären Gründen müsste alternativ dann funktionieren oder kann der abgelehnt werden?

    Hallo zusammen,

    ich lese hier ab und zu mit und habe mich heute angemeldet in der Hoffnung, dass ihr mir vielleicht helfen könnt. Meine Fragen sind alle hypothetisch erstmal...

    Zu mir: Arbeite am Gymnasium als Vertretungslehrerin in NRW, habe 2 Kinder (eins vor dem Ref, ein danach), unterrichte ein Hauptfach und ein Nebenfach, die nicht als Mangelfächer gelten.

    Ich unterrichte in einer Stadt, in der seit Jahren nicht eingestellt wird und es auch zukünftig nicht so aussieht. Aufgrund der Kinder kommt es für mich eigentlich nicht in Frage 80-100km täglich über die Autobahn zu pendeln :/

    Mittlerweile bin ich es aber leid jeden Sommer nicht zu wissen, wie es für mich weiter geht, mit welcher Stundenzahl etc. Ich möchte auch gerne irgendwo richtig ankommen, mitwirken können. Meine Schulleitung hat keine Chance mich einzustellen, auch wenn sie es gerne würde, hier ist wie gesagt ein Einstellungsstopp. Stellen hier und im Umkreis werden intern über Versetzungen vergeben, gar nicht ausgeschrieben. Langsam deprimiert mich das echt.Ich bin sehr engagiert und zuverlässig, arbeite gerne.


    Wenn ich mich doch 80km weit weg bewerbe, dort eine feste Stelle bekäme, müsste ich die Probezeit auf ein Jahr verkürzen können (durch meine Vertretungsstellen).

    Könnte ich dann nach einem Jahr nochmal in Elternzeit gehen (Restmonate der Kinder übrig) oder mich alternativ aus familiären Gründen (Betreuung minderjähriger Kinder) unbezahlt beurlauben lassen? Würde sowas genehmigt?

    Aus dem letzten Runderlass hierzu heißt es " Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung oder Freistellung von grundsätzlich acht Monaten und mehr, die nicht an die bisherige Schule zurückkehren möchten, sind wohnortnah und dort an einer Schule mit entsprechendem Bedarf einzusetzen". (Sogar in der Probezeit)


    Nach meiner Auffassung könnte ich also nach 1-1,5 Jahren (mit Antragstellung) pendeln + 8 Monate unbezahlt zu Hause mich hier her versetzen lassen, z.B. an meine jetzige Schule?

    Oder übersehe ich da etwas?


    Bitte sagt mir nicht, dass ihr eine solche Vorgehensweise nicht ok findet - ich selber finde es ganz furchtbar, aber langsam brauche ich auch Sicherheit für meine Familie und eine dauerhafte Perspektive irgendwann. Ich möchte nicht für immer als Vertretungskraft arbeiten, von Vertrag zu Vertrag, nichts ist planbar. Umziehen ist keine Option :(

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