Hier nun nach langem HIN und HER die Auflösung der Sache!
1. Der Schüler hat tatsächlich Widerspruch eingelegt.
2. Nach ein paar Tagen kam die Widerspruchsbegründung:
- natürlich wegen der fehlenden (nicht gezählten) Worte
und des dadurch falsch berechneten Fehlerquotienten.
3. Ich musste die Worte alle noch mal nachzählen und hatte tatsächlich
ziemlich genau 600 Worte zu wenig gezählt [eigentlich nur ein
Addierfehler um Mitternacht während eines Rotweinchens ]
4. Der Zweitkorrektor musste erst über die Bezirksregierung ausfindig
gemacht werden (es waren ja noch Ferien) und dann auch noch
mal nachzählen und lag dann in etwa ähnlich.
Der hatte ja beim ersten Mal gar nicht nachgezählt.
==> Sonst wärs vielleicht vorher schon aufgefallen.
5. Durch den besseren Fehlerquotienten ergaben sich alleine hierdurch
8 Punkte mehr in der LK-Arbeit.
==> Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.
6. Die Note der Englisch LK-Arbeit musste angehoben werden und ist
nun mit 2- bewertet worden (vorher 3-).
7. Die mündliche Prüfung, die ja auf Grund der großen Abweichung zu
den Vornoten stattfand, ist nicht mehr gewertet worden. Diese war
ja vom Schüler versemmelt worden.
8. Die Gesamt-Abi-Note ist von 2,2 auf 2,1 angehoben
worden.
9. Der Schüler hat einen Studienplatz mit NC 2,1 gerade so
bekommen ! Mit 2,2 wärs voll daneben gegangen.
==> Das wär dann noch was geworden !!!!!
10.Ich habe voll einen auf den Sack bekommen und habe gegenüber
den Schülern nun ein echtes Problem, da jeder meine Korrekturen
anzweifelt. Die Sache hat sich natürlich voll rumgesprochen.
Also Fazit der Sache:
Immer ordentlich arbeiten und nicht im überarbeiteten Zustand zuviel Rotwein bei der Korrektur trinken!
Na denn ! Last Euch meinen (kleinen, menschlichen) Fehler eine Lehre sein.
Euer LehrerFritz
Bolzbold : Hoffentlich sind nicht so viele Lehrer A....löcher!