Beiträge von Mathemann

    Nur das Lehramt an Gymnasien bietet wirklich eine intellektuelle Herausforderung. Nur das ist wirklich Arbeit. Ich bin so froh, dass mir (zukünftige) Gymnasiallehrer das immer wieder sagen. Danke.

    Ob er versteht, dass das ironisch gemeint ist?


    Mir fällt immer wieder auf, dass die Typ*innen, die die Gymnasialmonstranz vor sich her tragen oft fachlich und didaktisch die letzten Flitzpiepen sind. Die, die am lautesten lamentieren, bekommen selbst nix gebacken. Die Idiot*innen, die keinen Leistungskurs mehr bekommen, weil sie nix drauf haben, aber dann meinen, sich ggü den HR-Lehrern (an einer KGS) als "Studienräte" profilieren zu müssen.


    Das mit der fachlichen Herausforderung in der Sek II sehe ich aber schon so. Wir würde die Sek II fachlich fehlen. Die Nerds, die auch mal an Wettbewerben teilnehmen und mit Fragen kommen, über die ich mal einen Tag nachdenken muss. Ob die Sek II jetzt allgemeinbildend oder beruflich ist, ist dafür aber vollkommen wurscht. Und das macht mich jetzt nicht wertvoller als einen Kollegen der in Grund-, Förder- oder HR-Schulen unterrichtet. Es entspricht einfach meinen Interessen.

    An meiner Schule und aus meiner Sicht gehören die Protokolle unbedingt (!) in die Schülerakte. Das ist der Ort, wo schwerwiegende Fälle von Fehlverhalten und die resultierenden Konsequenzen dokumentiert sind.

    Ich sehe das genauso. Das Schulamt erwartet, dass bei AV/SV Noten <= 4 entsprechendes Verhalten in der Akte dokumentiert ist. Sonst werden die Noten bei Widerspruch geändert. Auch bei Ordnungsmaßnahmen sollte der Akte entnehmbar sein, welche pädagogischen Maßnahmen da im Vorfeld bereits gelaufen sind.

    Zitat von Midnatsol

    Solche Dokumentationen gehören auch definitiv nicht in einen Ordner in meinem Arbeitszimmer: Wenn ein akuter Vorfall vorliegt, müssen Schulleitung und anwesende KollegInnen die Möglichkeit haben, nachzuvollziehen, welchen Hintergrund ein etwaiger Vorfall hat, um angemessen reagieren zu können. Da bringen Protokolle bei mir zu Hause gar nichts.

    Das führen von obskuren Nebenakten kann sicher nicht im Sinn des Dienstherrn sein.

    Bei Gewerkschaft und Verbänden geht es doch eher um die Frage: vertreten die deine Schulform ausreichend und vertreten sie deine politische Richtung?

    Es geht auch im die Leistungen. Die niederschwellige und profunde Rechtsberatung in meinem Verband(*) gefällt mir sehr gut. Die Konkurrenz bekommt das z.B. nicht auf die Reihe.


    (*) Der Landesgeschäftsführer ist Anwalt und macht die Rechtsberatung für den Landesverband.

    Krass - wir haben über die Homepage nur den Zugang zur Version1.4.11 und dort ist jene Funktion nicht vorhanden, s. Bild.

    Und auch über die Homepage von roundcube webmail kann ich die Version 1.4.3 nicht mehr runterladen - das wäre natürlich super, wenn die Möglichkeit besteht!!!
    Übrigens über die Aufforderung "Exportieren" klappt es nicht so, wie gewollt - dies hat wohl eine andere Funktion im Vergleich zu "Herunterladen"...

    Ich vermute, dass das auch in neueren Versionen noch drin ist. Ich bin mit den Updates ein wenig faul. Das wurde vermutlich von den Administratoren deaktiviert. Wir haben

    Code
    // List of active plugins (in plugins/ directory)
    $config['plugins'] = array(
        'archive',
        'zipdownload',
        'managesieve'
    );

    aktiviert. Managesieve brauchst du für den Download sicher nicht.

    Kläre umgehend die rechtlichen Konsequenzen eines Abbruchs ab. Je nach Bundesland läuft das vollkommen unterschiedlich ab. Eine mögliche Anlaufstelle wäre die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft. Wenn du hier konkretere Ratschläge hören möchtest, solltest du zumindest das Bundesland angeben.


    Grundsätzlich ist der Abbruch keine schlechte Idee, wenn du sonst fürchtest vorzeitig unangenehme Fakten (nicht bestandene Modulprüfungen o.ä.) zu schaffen.

    Unser Kopierer mag meinen Stick nicht, meist erkennt er ihn nicht. Daher drucke ich dann doch eher aus der Cloud oder direkt zu Hause. Dann muss ich auch nicht als pdf speichern damit mein Format nicht abgeändert

    Nimm einen alten USB 2.0 Stick mit FAT32 Formatierung. Die neueren USB 3 Sticks (blau im Stecker) klappen an den Kopierern oft nicht.

    Das steht da pauschal, ohne dass da zwischen privat und Schule und Veröffentlichung unterschieden wird.

    Es geht auf der Seite nur um die Regelungen für den eigenen Unterrichtsgebrauch (nicht privat). Die Privatkopie ist in §53 UrhG definiert: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,..."

    Die Vereinbarungen (schulbuchkopie) sind nötig, weil Schulbücher explizit von §60a UrhG ausgeschlossen sind.

    Und da bin ich dann misstrauisch, was die Objektivität der Seite schulbuchkopie.de angeht.

    Die Webseite gibt genau das wieder, was die Bundesländer mit den Schulbuchverlagen vereinbart haben.


    Das stand in Hessen auch irgendwann mal im Amtsblatt.

    Es geht doch nicht darum, ob man dich erwischt. Die Frage hier im Forum kann nur sein, was erlaubt ist. Was man dann privat macht, steht auf einem anderen Blatt.

    Für nicht private Zwecke ist es nicht erlaubt. Privat darf ich die Kopien aber haben. D.h. die reine Existenz eines solchen USB Sticks ist erstmal nicht illegal.


    Für jedes gescannte Buch und jedes gescannte Material habe ich Rechnungen. D.h. für Materialien habe ich sogar Rechte erworben, die über die Pauschallösungen hinausgehen. Neues Material ist sowieso schon digital verfügbar.


    Dann sollen die Schulbuchverlage zivilrechtlich gegen mich vorgehen. Es wird schwer einen entstandenen Schaden nachzuweisen, wenn das Material auf Papier ordentlich lizensiert war und es selbstverständlich nicht weitergegeben wurde.

    Steht bei solchen Werken nicht vorne im Copyright drin, dass eine elektronische Speicherung unzulässig ist bzw. nicht ohne vorherige Genehmigung des Verlags möglich ist?

    Da vorne kann auch stehen, dass es den Osterhasen gibt. Rechtlich hat das nicht weiter Belang, da es vor dem Kauf nicht wirksam vereinbart wurde.


    Grundsätzlich darf ich "privat" von meinen Büchern Kopien ziehen. Dafür zahlt jeder Gerätegebühren auf Drucker, Scanner, DVD-Laufwerke, usw. Die berufliche Nutzung ist aber gerade nicht privat.


    Folglich: Für die Nutzung im Beruf nicht erlaubt. Allerdings, wie soll das jemand rausfinden? Solange ich das Material auf meinen Speichermedien speichere, kann da niemand rumschnüffeln. Ich halte da nur mit Link geteilte Ordner auf Clouddiensten für gefährlich. Da könnte jemand den Link leaken und man hats nicht mehr unter Kontrolle.

    Moin,


    vielleicht gibt es ja hier Familien mit zwei Beamten, die das schon durch haben.


    Konstellation: Zwei Beamte (HE). Beide privat versichert und in der Beihilfe (HE). Wie sieht das genau in der Elternzeit aus?


    A und B planen die Elterngeldzeit zu teilen.


    A nimmt Elternzeit. Wird A dann bei B berücksichtigungsfähiger Ehegatte? Auch bei Elterngeld?

    B nimmt Elternzeit. Wird B dann bei A berücksichtigungsfähiger Ehegatte? Auch bei Elterngeld?


    Ich verstehe https://rp-kassel.hessen.de/ehegatteneinkommen so, dass eine Berücksichtigung wohl nur möglich ist, wenn ein Partner unter 2x Grundfreibetrag pro Jahr fällt.


    Ich würde mich über alle sachdienlichen Informationen sehr freuen. Mich überfordert das gerade alles ein wenig.


    Falls ich im falschen Forum gepostet habe, bitte ich um Verschiebung.


    Liebe Grüße

    Dann nimm einen Wechsel der Schulform vor. Da könnte es dann klappen😂

    Warum sollte das klappen? Der Dienstherr ist doch der gleiche...

    Da man ja Vorbeschäftigung und Personalnummer angeben muss, wird das schon auffallen, wenn da die EDV rot blinkt.


    Die einzige Möglichkeit ist der Wechsel des Dienstherren, also des Bundeslands.

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