Neben der Rechtslektüre empfehle ich dringend, sich Gedanken zu machen, wie man sich denn im Fall der Fälle zu verhalten gedenkt. Für mich ist die Entscheidung klar: Bevor ich einen mir anvertrauten Schüler krepieren lasse, reiche ich Medikamente an oder gebe ich im Zweifel Medikamente selbst. Ich wurde entsprechend informiert, ich habe die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und das ist auch alles sauber in der Akte dokumentiert.
Im Alltag betrifft es meistens Asthma, Diabetes und Allergien. Aus meiner Sicht, sind die Allergien dabei das heikelste Thema, weil es sehr schnell kritisch werden kann. In 99% der Fälle bekommen Schüler das alleine hin, in 0,99% muss man ggf. mal anreichen und beruhigen und für den verschwindend geringen Rest, macht man halt das, was den Schüler am Leben hält. Bei sehr jungen Schülern oder bei gehandicapten Schülern mag das vielleicht mit den Zahlen noch anders sein.
Rechtlich ist aus meiner Sicht auch nicht abschließend geklärt, ob sich aus der besonderen Garantenstellung nicht sogar strafrechtliche Folgen ergeben, wenn man trotz Unterweisung und schriftlicher Dokumentation keinen Schaden vom Kind abwendet. Aber darüber werden sich dann die Juristen streiten müssen.