Beiträge von Mathemann

    Neben der Rechtslektüre empfehle ich dringend, sich Gedanken zu machen, wie man sich denn im Fall der Fälle zu verhalten gedenkt. Für mich ist die Entscheidung klar: Bevor ich einen mir anvertrauten Schüler krepieren lasse, reiche ich Medikamente an oder gebe ich im Zweifel Medikamente selbst. Ich wurde entsprechend informiert, ich habe die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und das ist auch alles sauber in der Akte dokumentiert.

    Im Alltag betrifft es meistens Asthma, Diabetes und Allergien. Aus meiner Sicht, sind die Allergien dabei das heikelste Thema, weil es sehr schnell kritisch werden kann. In 99% der Fälle bekommen Schüler das alleine hin, in 0,99% muss man ggf. mal anreichen und beruhigen und für den verschwindend geringen Rest, macht man halt das, was den Schüler am Leben hält. Bei sehr jungen Schülern oder bei gehandicapten Schülern mag das vielleicht mit den Zahlen noch anders sein.


    Rechtlich ist aus meiner Sicht auch nicht abschließend geklärt, ob sich aus der besonderen Garantenstellung nicht sogar strafrechtliche Folgen ergeben, wenn man trotz Unterweisung und schriftlicher Dokumentation keinen Schaden vom Kind abwendet. Aber darüber werden sich dann die Juristen streiten müssen.

    AndreaK


    Aus der Öffnungsaktion bist du raus. Du hättest eine Anwartschaft abschließen müssen.


    Du könntest bei der Barmenia betteln, ob die deinen Vertrag wiederaufnehmen. Einen Rechtsanspruch hast du nicht.


    Du kannst hier ja mal berichten, ob du einen Versicherer findest, der dich (ohne Leistungsausschluss) aufnimmt. Ich schätze die Chancen eher gering ein.


    Bevor du Ausschlüsse oder den Basistarif wählst, würde ich dir empfehlen freiwillig in die GKV zu gehen. Zum Basistarif findest du genug Horrorstories. Siehe u.a. https://www.rbb-online.de/kont…behandlung_3__klasse.html

    Übrigens: Alle Kontakte (Beratungsgespräche, Besprechung des Leistungsbildes, ...) in Form kurzer Aktennotizen dokumentieren. Ich würde einen Widerspruch oder gar den versuchten Einsatz weiterer juristischer Mittel erwarten und je wasserdichter die ständige Beratung, Transparenz der Leistungen etc. dokumentiert sind, desto weniger Stress wird deine Freundin im Fall des Falles haben. Aber das weiß sie sicherlich selbst auch.

    Gleiches gilt auch für die Leistungsbewertung. Wirklich jede Stunde Hausaufgaben, Material, Störungen, Häufigkeiten und Qualität der Beiträge notieren. Alle vier Wochen verbalisieren und den Eltern zur Kenntnis zuschicken und in die Akte hängen. Schriftliche Arbeiten kopieren und selbst aufbewahren.

    Als ich noch Schüler war, ging es bei Klassenfahrten immer zu den gleichen Zielen (ggf. abwechselnd). Die Örtlichkeiten und die Wanderwege waren den Kollegen bekannt. Die Schüler waren in der Gesamtheit noch deutlich leistungsfähiger.


    Heute muss es jedes Mal an ein neues Ziel gehen. Die körperliche Leistungsfähigkeit hat eine enorme Streuung. Selbst bei mittellangen Wanderungen auf T1 gibt es genügend Schüler, die damit körperlich überfordert sind. Gleichzeitig sind die "Guides", die von den Jugendherbergen vermittelt werden, einfach nur unfähig.


    Die letzte Nachtwanderung war vom Anspruch her T2, seitlich gings 10m steil bergab und die Wege waren matschig und rutschig. Es gab dann mehrere Stürze, Panikattacken und als Krönung noch einen Asthmaanfall. Tolle geführte Tour.

    Letztendlich ist es mir egal, ob ein Kollege eine Beurlaubung ausspricht oder nicht.

    Ein Test ist ebenso wie eine Klausur oder verabredete Präsentation ein Leistungsnachweis.

    Ein Fehlen wird nur per Attest oder ähnliches entschuldigt. Ansonsten ist der Leistungsnachweis ungenügend.

    In der Regel bin ich kulant und akzeptiere weitere wichtige Gründe. Nur eine Beurlaubung reicht mir nicht.

    Gibt das denn euer Schulrecht her? Auch wenn die gelebte Praxis teilweise anders aussieht, wird das mit den Attesten schnell eng, wenn das nicht rechtlich (z.B. Klassenkonferenz, Schulkonferenz) abgesichert ist.


    Einem Schüler, der beurlaubt ist, mit ungenügend zu bewerten halte ich auch für schwierig. Ich glaube nicht, dass man damit durchkommt, wenn da jemand dagegen vorgeht.

    Aber trotzdem, an den vielen Antworten hier sieht man ja, dass das Problem aus irgend einem Grund nicht gescheit geregelt ist und zwar anscheinend in keinem Bundesland.

    In Hessen ist es geregelt (den Erlass habe ich bereits verlinkt). Mit allem drum und dran auch unter Beachtung der Geldwäschevorschriften (Steuer-ID des Treuhänders), eines Vier-Augen-Prinzips usw usf. Wenn in anderen Bundesländern das nicht so ausführlich geregelt ist, sollte klar sein, dass dienstliches Geld in der privaten Sphäre des Lehrers nichts verloren hat.


    Wenn du unbedingt willst, mach halt. Wunder dich aber nicht, wenn nachher du den Kopf hinhalten wirst.



    Zitat

    Verwahrtes Geld mit nach Hause zu nehmen wäre also ein Grund, den Beamten zu entlassen, aber Geld im Pult einzuschließen, wenn die Schulleitung das OK findet, ist OK und man haftet im Zweifel nicht?

    Wenn dich dein Schulleiter (m/w/d) dazu anweist und du gegen diese Anweisung erfolglos remonstriert hast, bist du aus der Haftung. Meine Erfahrung ist, dass wenn man eine solche Anweisung schriftlich haben möchte, diese oft ganz schnell vom Tisch ist.

    Wenn ich das Bargeld zu Hause in der Schublade liegen habe, oder in meinem Portemonnaie rumtrage, hängt das Geld auch erst mal fest. Das ist genau das Gleiche.

    Das ist ja auch ebenfalls nicht erlaubt. Das Geld gehört in den Schultresor (bar) oder auf Schulkonten (unbar)

    Edit: Der Filialleiter nimmt die Tageseinnahmen des Supermarktes ja auch nicht mit nach Hause.

    Außer Förderverein wäre ein Treuhandkonto ggf. noch eine Möglichkeit. Ich weiß nicht, ob es explizit verboten ist, Privatgeld und Fremdgeld zu mischen. (Ggf. in einem Gesetz außerhalb des Schulkosmos?) Auf alle Fälle haftet man privat, wenn irgendwas ist und ich mache es nicht (mehr).

    Bei Insolvenz, Tod oder Koma hängt das Geld halt erstmal (bzw. auch dauerhaft in der Insolvenzmasse) fest.

    Zumindest hier in Hessen ist es nicht unüblich, sich an einer Wunschschule vor Beginn des Refs vorzustellen, dort zu hospitieren oder gar als Vertretungslehrkraft bereits seit Längerem zu arbeiten.
    Dann kann es durchaus der Fall sein, dass man die Schule als Wunschschule bei einem Seminar angibt oder sogar diese Schule selbst eine LiV gezielt für die Ausbildung anfordert.

    Aber nur mit Einschränkungen....

    Bei der Zuteilung zu den Studienseminaren gibt es keinen Spielraum für Schulen. Wenn der LiV aber schon am richtigen Studienseminar sitzt, dann bekommt man das geregelt.

    Nur als kleiner Zusatz. Hessen zahlt besser als RLP

    Dafür sind waren die Deputatsstunden weniger...


    Ergänzend: Auch in RLP werden Realschullehrer mit A13 besoldet. https://www.gew-rlp.de/schullexikon/besoldung


    Der Vorbereitungsdienst in RLP ist anders strukturiert als in Hessen. In Hessen gibt es alle Nase lang Bewertungen und Modulnoten. In RLP fällt mal irgendwann eine Vornote vom Himmel und dann kommt die zweite Staatsprüfung.


    Aus dem Rhein-Main-Gebiet jeden Morgen nach Koblenz ist nicht vergnügungssteuerpflichtig.

    Ja genau, das meinte ich. LinA, Analysis etc. In Physik mit theoretischer Physik sehr ähnlich, wobei ich das für das Gymnasium noch sinnvoll finde. Aber weshalb man beim Grundschullehramt mit dem derzeitigen Lehrermangel mit solchen Fachinhalten aussortieren soll... :/

    Also in Köln hören angehende Grundschullehrer*innen https://zfl.uni-koeln.de/sites…BA_LB-Mathematik_LA_G.pdf


    Ich kenne auch kein Bundesland, in dem Grundschullehrer Analysis oder Lineare Algebra (mit den Mathematikern zusammen) hören.

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