DAs bist du leider falsch, denn es gibt ja einen Unterschied, auch für Beamten zwischen Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit und doch, das zweite ist überall eigentlich gleich, weil eben nach dem BEEG geregelt ist.
Ein deutlicher Unterschied zu dem, was du vorher gesagt hast, sie werden berücksichtigt als ob man voll arbeitet.
Denn genau, die tauchen mit 0 auf.
Wenn du einmal genau lesen würdest, sollte dir auffallen, dass ich niemals etwas anderes behauptet habe.
Es ist mir auch vollkommen schleierhaft, wie du auf das schmale Brett kommst, dass die Abweichungen von der Sollstundenzahl irgendetwas mit der Elternzeit zu tun hat. Der Dienstherr setzt ihn mit 20,33 statt 24 Stunden ein. Die Frage ob das statthaft ist, ist Landesrecht.
In meinem Bundesland wäre das z.B. erlaubt. 3 Überstunden, die schnellstmöglich abgebaut werden müssen und dann noch ein Minus von 0,66 Stunden. Die unterjährige Berechnung (Excel Tabelle) ist erlaubt. Beim "ewigen" Weiterführen habe ich so meine Zweifel, weil "hier" zumindest ein zeitnaher Ausgleich vorgeschrieben ist.
Der Zeitraum der Elternzeit ist rechtlich eindeutig und eigentlich schon geklärt ==> +-0.
AnwaltderSchueler Die Beratung durch den Verband ist mit Sicherheit der richtige Weg. Ich befürchte, dass die 20,33 statt 24 gerade noch ok sind. In der Sek I kann man häufig noch aushandeln, dass man für fehlende Stunden "Vertretungsreserve" ist. Wird bei euch an der Berufsschule denn vertreten?