Beiträge von Mathemann

    Wenn man die Auswertungen nach Bundesländern anschaut ist doch offensichtlich, dass die Ergebnisse nicht mit dem Migrantenanteil korellieren.

    Die Argumentation ist halt mal Käse.


    Nimm genau eine Stadt und dann schau dir die verschiedenen Grundschulen an. Lehrpläne und Gesetze sind identisch. Lehrer wurden identisch ausgebildet. Was sich unterscheidet ist der Einzug aus dem Schulsprengel. Viel kann man da bereits an den Faktoren "Migrationshintergrund" und "Armut" festmachen. Wenn du mir das nicht glaubst, komm mal vorbei und ich zeig dir zwei Grundschulen. Einmal im teuren Viertel, einmal bei den "Hochhäusern" im Brennpunkt.


    Ich möchte das nochmal betonen: Das ist nicht Schuld der Menschen mit Migrationshintergrund und der Armen, das ist ein politisches Versagen. Die letzten 50 Jahre ist viel zu wenig passiert. Wenn eine Brennpunktschule mal in die Presse kommt (Rütlischule), besteht die Chance, dass mal Mittel und gutes (Schulleitungs-) Personal an diese Schulen kommen. Diese Schulen haben keine einflussreiche Lobby. Da passiert sonst nichts.


    Der Matthäus-Effekt ist an Schule super gut zu beobachten. Das elitäre Stadtgymnasium kann sich Schüler, Lehrer und Schulleitungen aussuchen. Durch Vitamin-B (insbesondere der Eltern) ist die Schule bestens versorgt. Über alle möglichen Ecken kommen große Spenden rein. Bei "politischen" Problemen ruft halt mal ein Elternteil den Landrat oder den Landtagsabgeordneten an. Man spielt ja Golf zusammen .....


    An der Brennpunktschule passiert halt nix. Beim Personal muss man bis auf wenige "Überzeugungstäter" auf die Personen zurückgreifen, die sonst niemand möchte. Geld gibt es auch nicht. Schulleitungen sind oft vakant, weil niemand möchte.


    Wenn du mir das nicht glaubst, darfst du gerne auf mein Hospitationsangebot zurückkommen.


    Vielleicht sollte man auch mal seine eigene Bubble hinterfragen. Die Migrationsstruktur in der Schweiz ist eine ganz andere als in Deutschland. https://www.bfs.admin.ch/bfs/d…assetdetail.23828703.html

    Fakt ist doch: Die Geflüchteten sind bestimmt nicht die Ursache dafür, dass unser Bildungssystem vor die Wand gefahren wird. Sie machen nur noch deutlicher (ebenso wie Corona z.B.), dass alles im Argen liegt.

    Fakt ist aber auch, dass unser Bildungssystem seit Jahrzehnten bei Menschen mit Migrationshintergrund (Teilweise sind wir da ja schon in den Generationen vier und fünf) nicht zufriedenstellend funktioniert.


    Aber in der politischen Wahrnehmung ist da ja nur das mehrgliedrige Schulsystem Schuld. Wir brauchen einfach nur so tolle Gesamtschulen, wie in Finnland. Anstatt sich um die Problemfaktoren "Migrationshintergrund" und "Armut" zu kümmern, gehen wir lieber mit der Schulformdiskussion in die nächste Runde.


    https://vertinet2.stat.fi/VERT…t/kaikki_2&lang=1&gskey=2


    https://www.oecd.org/pisa/publications/PISA2018_CN_FIN.pdf

    https://www.oecd.org/pisa/publications/PISA2018_CN_DEU.pdf

    (jeweils Seite 3)


    (tl;dr: Finnland verliert in Pisa zunehmend an Boden und hat mittlerweile auch eine deutlich höhere Migrantenquote in den Schulen).


    Die Bedingungen unter denen Schulen aktuell Flüchtlinge beschult werden, werden es auf lange Sicht nicht besser machen. Wir haben 2022 mehr Flüchtlinge als in 2015 und 2016 zusammen. Die Bildungsverwaltung hat keine Konzepte, kein Geld und selbst wenn Geld da wäre, könnte man die Stellen mangels qualifizierter Bewerber gar nicht besetzen.


    Das geht alles mit Ansage den Bach runter.

    Ergänzend der Artikel aus der FAZ: https://www.faz.net/aktuell/po…fokussieren-18521857.html


    Der Focus als Pseudo-Bild echauffiert sich eben auf Bild-Niveau keine Überraschung.

    Inhaltlich halte ich die Vorschläge der Konferenz für durchaus sinnvoll. Das löst allerdings nicht die verheerende Personalsituation. Die Forderung nach Weiterqualifizierung der Lehrkräfte ist doch bei der aktuellen Seiteneinsteigerquote der blanke Hohn.

    Selbstlernmethoden...., gleich kommt noch Schreiben nach Gehör, das es gar nicht gibt.... :D

    Dann nenn ich es Lesen durch Schreiben. Zum Lachen ist mir dabei wirklich nicht. Es gab hier einen ganzen Schwung Grundschullehrer*innen, die das durchgezogen haben. Eltern wurden angewiesen bloß nicht die Rechtschreibung zu korrigieren. Dann wird dann immer hinargumentiert, dass man die Methode ja nicht in Reinform anwenden würde...

    In Hessen wurden gerade die zu unterrichtenden Stunden für Refis extrem erhöht, um ihnen "mehr Lernmöglichkeiten zu geben". Ein Schelm, wer darüber anders denkt...

    Das ist so pauschal nicht korrekt.


    https://www.rv.hessenrecht.hes…ment/jlr-LehrBiGDVHEV1P43 (alt)

    https://www.rv.hessenrecht.hes…ent/jlr-LehrBiGDVHEV22P43 (neu)


    Es gibt lediglich eine Erhöhung im Prüfungssemester (von 6-8 auf 10-12).


    Neu ist die Verpflichtung, dass 2-4 Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht der Mentor anweisend sein muss(!).


    Im besten Fall bekommt eine Schule 2 Stunden weniger Unterricht pro LiV.


    Ich begrüße die Änderung sehr. Eine sehr deutliche Aufwertung der Mentorenarbeit.

    Soviel laufen wir hier innerhalb des Gebäudes auch.

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    Edit: Oh das wird hier automatisch eingebettet. Soll das so?

    Für welches Bundesland gilt das?

    Zumindest in Hessen ist die Annahme von Bargeld verboten:

    https://rp-darmstadt.hessen.de…verwaltung_18.06.2012.pdf


    https://www.lareda.hessenrecht…cument/VVHE-VVHE000016905


    Gutscheine und Prepaidkarten zählen, nach Rechtsauskunft meiner Gewerkschaft, als bargeldähnlich (ohne Einschränkung des Bundeslands). Ist im Falle eines Amazongutscheines unmittelbar klar.

    In NDS gilt für die Annahme von Geschenken u. a. (siehe https://www.voris.niedersachse…vorisprod.psml&max=true):

    "3) Aufgrund der generellen Gefahr für den Anschein der Empfänglichkeit für private Vorteile ist die Annahme folgender Leistungen grundsätzlich untersagt, soweit in Nummer 4 nichts Abweichendes bestimmt ist:

    a)Bargeld oder bargeldähnliche Zuwendungen (z. B. Gutscheine, Eintritts-, Telefon- oder Geldkarten, Jetons),"


    Zitat

    die Annahme von Geschenken (z. B. Eintrittskarten, Gutscheine) aus dem dienstlichen Umfeld (z. B. Klassenschülerschaft/Elternschaft einer Lehrkraft – nicht aber einer Einzelperson – aus Anlass eines Dienstjubiläums, eines Geburtstages oder einer Verabschiedung) im herkömmlichen und angemessenen Umfang; Bargeld ausnahmsweise, wenn es sich um einen geringen Restbetrag aus der Sammlung für das Geschenk handelt

    Der 4b) erlaubt das. Aber auch nur unter exakt den Bedingungen, die dort stehen: Dienstjubiläum, Geburtstag, Verabschiedung.

    Ich finde es halt unbefriedigend, dass es einzelne KuK treffen soll.

    Wenn dir das Beamtenverhältnis mit seinen Vor- und Nachteilen nicht gefällt, kannst du jederzeit einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen. Die Möglichkeiten der Abordnung und der Versetzung gehören zu den Nachteilen.

    Also wenn ich mir das Schriftstück des DBB durchlese (Kommentar 280 Higgs) bin ich als Tarifbeschäftigter doch erschrocken.

    Darf ich mit den gleichen Argumenten erschrocken sein, weil die GEW A13 für Alle fordert und die Gymnasiallehrkräfte außen vor lässt? Hättest du als Angestellter auch gerne Nullrunden hingenommen, als das die Beamten getroffen hat? Stell dich nicht so an.


    Rechtlich sind das Beamtentum und eine Anstellung im ÖD halt zwei paar Schuhe. Dann müssen halt mal bei der nächsten Tarifrunde die Gewerkschaften ordentlich Streiks organisieren und gut verhandeln. Eine bessere Beamtenbesoldung kann bei der Verhandlung doch nur helfen. Die Streikkassen der Verdi müssten doch eigentlich prall gefüllt sein.


    Seit Jahren werden Beamte von allen Dienstherren verfassungswidrig besoldet. Die Klagen, die gegen diesen Missstand bereits seit Jahren laufen, werden in den meisten Fällen von den dbb Gewerkschaften geführt bzw. begleitet.

    Wer das Urteil mal im Volltext lesen möchte, findet es unter dem hier genannten Aktenzeichen in den entsprechenden juristischen Datenbanken:

    Ich habe bei einer kurzen Suche nach den Aufsichtsregelungen in BW folgendes gefunden: https://www.vormbaum.net/index…echtliche-regelungen/file


    Seite 5


    Zitat

    Nach heutiger Rechtsauffassung geht es auch hier um eine Frage der Aufsichtsintensität. Allerdings zeigt der Fall, dass solche »Mitbeaufsichtigungen« nach Möglichkeit vermieden und Notlösungen in Ausnahmefällen bleiben müssen und dass neben der Hilfsperson und den offen stehenden Klassentüren auch Stichproben notwendig sind

    OP kann natürlich remonstrieren, sollte aber bei der Remonstration konkret darauf eingehen, dass

    1. Vertretungskräfte zur Verfügung stünden
    2. die Lerngruppe (die eigene bzw. die zusätzliche) ein solches Sozialverhalten an den Tag legt, dass eine Mitaufsicht grob fahrlässig wäre.

    Da die SL die Dienstanweisung sicher aufrecht erhalten wird, muss man dann natürlich auch bereit sein, bei der Schulaufsichtsbehörde vorzusprechen. Und selbst dann, könnte es immer noch sein, dass die Anweisung bestätigt wird. Man ist nach der Remonstration zumindest persönlich aus der Haftung. Ich fürchte, dass man es dem Amt mit einer pauschalen "aber der BGH" Remonstration deutlich einfacher macht, als wenn man konkret den Finger in die Wunde(n) legt.

    Von der hohen Warte des Gymnasiums aus ist fachfremder Unterricht ein "No-Go".
    In den Niederungen unserer Schulart ist es Alltag. Dazu gab es bereits einen Thread:
    Rechtsfrage: fachfremder Unterricht in Baden-Württemberg

    Es geht mir hier nicht um den fachfremden Unterricht, sondern um die besonderen Anforderungen beim Sport-, Schwimm-. Werk- und Naturwissenschaftsunterricht. Ist halt schon ein massiver Unterschied, ob jemand fachfremd Erdkunde unterrichtet oder fachfremd mit Gefahrstoffen hantiert.

    In den Mathe- oder ChemieLK wählen sich eher selten ungeeignte SchülerInnen ein.

    Das dachte ich auch immer. Aber da hier ein LK entweder Fremdsprache, Mathe oder eine Naturwissenschaft sein muss, wählen sich halt einige ins Verderben. Da zieht dann der vermutet nette Chemie-Lehrer oder Stundensumme/Rechtschreibung für Mathe manchmal mehr.

    Sehr gut, hoffe deine Beihilfe ist schneller als meine. Ich habe mittlerweile sehr hohe Ausstände bei denen :(

    Aus den aktuellen dbb hessen Nachrichten

    Stört mich nicht. Warum auch.

    Also hast du keinen Widerspruch bzgl. amtsangemessener Alimentation eingelegt? Da geht's auch um den Abstand, nämlich zur Grundsicherung. Und weitergehend auch um den Abstand zwischen den Besoldungsgruppen.


    Inwieweit das Abstandsgebot auch zwischen den Besoldungsgruppen gelten muss, ist ja noch Gegenstand diverser Verfahren u.a. vor dem BVerfG.


    Wenn der Dienstherr im Gehaltsgefüge Änderungen vornehmen möchte, kann er das ja durch Höhergruppierung (A12->A13) oder Änderungen bei den Erfahrungsstufen (z.B. bei der R Besoldung in Hessen) vollkommen rechtskonform machen.

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