Beiträge von Wuschel

    Ich bin verbeamtet und mein Sohn wurde früher geboren. Die Geburt war im Dezember, einen neuen Bescheid über die veränderte Mutterschutzfrist habe ich nicht erhalten - nur über den Beginn meiner Elternzeit. Aber stimmt! Habe noch gar nicht daran gedacht, dass sich natürlich auch das Ende der Mutterschutzfrist verändert hat. Dann muss sie mir doch einen neuen Bescheid zukommen lassen?

    Ich habe bei der Elterngeldstelle bereits einen Bescheid vom LBV eingereicht bzgl des Gehalts während des Mutterschutzes. Aber da steht ja wiederum nicht drauf, in welchem Zeitraum der Mutterschutz war.

    Naja. Die Frage ist ja, ob die zuständige Sachbearbeiterin das einfach so verweigern kann? Vielleicht ist "beschweren" hier auch der falsche Ausdruck, aber an irgendeine Stelle muss ich mich ja wenden, wenn dadurch die Zahlung des Elterngelds verhindert wird?

    Hallo zusammen,


    ich befinde mich aktuell in Elternzeit und habe bei der Bezirksregierung angefragt, ob mir meine zuständige Sachbearbeiterin einen Bescheid über die Dateb meiner Mutterschutzfrist zusenden könnte. Ich benötige diese Daten für meinen Antrag auf Elterngeld. Mir wurde ein solcher Bescheid bei Bekanntgabe meiner Schwangerschaft zugesandt, doch ich scheine ihn verlegt zu haben (doof...ich weiß...). Nun sagte mir meine Sachbearbeiterin, dass sie dies nicht tun würde. Zitat: Sie betreue 1600 Lehrer. Darf sie das einfach so verweigern? Ohne diesen Bescheid erhalte ich mein Elterngeld nicht.

    Ich habe ja Verständnis dafür, dass es auch in der Bezirksregierung drunter und drüber geht, aber das finde ich schon heftig. Gibt es eine Stelle, bei der ich mich sonst beschweren kann?

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