Beiträge von Finch

    Fachpraktische Tätigkeit ist nicht Fachpraxis. Anerkannt werden Berufsausbildungen oder eben Vollzeit-Arbeit.

    Ich weiß auch nicht, ob es das für Nds. auch als Auflage gilt. Sollte man sich aber entsprechend drüber informieren.

    Gilt hier nicht. Auf Nachfrage bei der Landesschulbehörde wird die fachpraktische Tätigkeit - zumal im Studium dezidiert als "Fachpraxis" bezeichnet - selbstverständlich anerkannt.

    Er hat gesagt, er lässt sich dann impfen, wenn er an der Reihe ist. (Quelle: ein Interview auf ARD o. ZDF)

    Hätte ich auch gesagt. Um Verschwörungstheoretikern vorzubeugen, ist so etwas jedoch angebracht. In solch einem Fall ist die Impfreihenfolge nachrangig. Wer hier mit launenhaften "Impfreihenfolgen" argumentiert, sei "Der Untertan" zur Ergründung der eigenen Existenz vorgeschlagen.

    In NRW wüsste ich das auch nicht. Für das BK-Ref braucht man auch 52 Wochen fachpraktische Tätigkeit.

    An der Fachpraxis soll es nicht scheitern. An der Universität betragen die Semesterwochenstunden Fachpraxis je nach Berechnungsmodell 4.000 bis 4.800 Stunden. Die Umrechnung in eine 40-Stunden-Woche ist nicht schwer. Berufliche Praktika für das Design wurden in einem Ausmaß von mindestens 1.000 Stunden absolviert.

    Ob das allerdings auch für die berufsbildenden Schulen gilt, weiß ich nicht. Wenn ich mir die derzeit freien Stellen für Theorielehrkräfte an den nds. BBS so anschaue, gibt es dort genau eine freie Stelle für das Fach Kunst (allerdings in Kombination mit angewandter Informatik): https://www.eis-online-bbs.nie…en.de/FreieStellenTL.aspx

    Die Anfragen kommen größtenteils genauso von dieser Schulform. Die freien Stellen auf einer Internetseite tangieren mich dann wenig.

    Ob das allerdings auch für die berufsbildenden Schulen gilt, weiß ich nicht. Wenn ich mir die derzeit freien Stellen für Theorielehrkräfte an den nds. BBS so anschaue, gibt es dort genau eine freie Stelle für das Fach Kunst (allerdings in Kombination mit angewandter Informatik): https://www.eis-online-bbs.nie…en.de/FreieStellenTL.aspx


    Irgendwie widersprichst du dir, denn in deinem Eingangspost war von "Berufsschule" gar nicht die Rede.

    Dort schriebst du ja:

    Und diese Frage würde ich persönlich weiterhin mit "Nein" beantworten.

    Der größte Teil der Unterrichtung würde in den vorbenannten Schulformen FOS und BG erfolgen. Das dies für eine Beschäftigung in Vollzeit ausreichend ist, hat mir eine der Schulleitungen bereits verifiziert. Ich würde mich jedoch in keinem Fall dagegen wehren, auch Mediengestalterinnen und Mediengestalter zu unterrichten. Ganz im Gegenteil.

    Im Kontext des Referendariats ist vielmehr die Frage, aus welchem Grund sämtliche Studienfächer für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen auf dezidierte berufliche oder schulische Ausbildungsgänge ausgerichtet sind ("Farbtechnik und Raumgestaltung" auf die Berufsfachschule "Farbtechnik und Raumgestaltung" oder Wirtschaftswissenschaften auf die Fachoberschule Wirtschaft), die Fachoberschule Gestaltung jedoch ausgespart wird. Wenn, gemäß der angefragten Schulen, die Unterrichtung ausschließlich durch Absolventen einer künstlerischen Hochschule im Lehramt für Gymnasien stattfindet, sollte Kohärenz darin zu bestimmen sein, dort genauso bereits das Referendariat ausüben zu können.

    Woher weißt du das übrigens schon so genau? Hast du jetzt - obwohl du dein Studium noch gar nicht beendet hast - schon eine Planstelle in einigen Jahren sicher?

    Anfragen, teilweise über die Uni, bestehen bereits. Hier vor Ort wird an vielen Gymnasien bereits Kunst durch Quereinsteiger vermittelt. Im Bezug auf das Fach Kunst ist Schönwetterphase anscheinend beständig. :)

    Ich kann nur wiederholen, dass unsere Referendare alle sowohl in Vollzeitschulformen als auch in Teilzeit-, also Berufsschulklassen, und in den verschiedensten Bildungsgängen (vom BG über Berufsfachschulen bis zu den Berufseinstiegsklassen) eingesetzt werden. Dass sie diese unterschiedlichen Bildungsgänge kennenlernen sollen, wird insbesondere von den Studienseminaren vorgegeben

    Das würde in meinem Fall nicht anders sein. Einsatzmöglichkeiten: Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule Medien bzw. Berufsschule Mediengestaltung, Vermittlung einfacherer Lehrinhalte in anderen Berufsfachschulen.

    Da bin ich bereits dabei, trotzdem ein netter Hinweis deinerseits. Die angefragten Schulen haben die Ausbildung der entsprechenden Lehrkräfte mit kongruenten Studiengängen zum Kunst-Lehramt an Gymnasien angegeben; lediglich die Bezeichnung - etwa "Kunstvermittlung an Gymnasien" schwankt dabei bisweilen.

    Wie das rein rechtlich ist, kann ich nicht sagen, aber ich kenne niemanden, der hier in Niedersachsen sein Referendariat an einer BBS absolviert hat, aber das Lehramt Gymnasium studiert hatte. Refis an einer BBS sollen die ganze "Bandbreite" an Bildungsgängen kennenlernen, also sowohl den Vollzeit- als auch den Teilzeitbereich. Dass es möglich wäre, dass du als Refi nur in "höheren" Bildungsgängen - also in der FOS und im BG - eingesetzt wirst, kann ich mir kaum vorstellen.

    Sowohl die Fachoberschule Gestaltung, angeboten in jedem Bundesland, wie auch das berufliche Gymnasium bieten mehr als genug Wochenstunden zur Unterrichtung in Vollzeit. Hinzukommen Lehrinhalte - etwa das technische Zeichnen - für die handwerklichen Ausbildungsberufe und die Unterrichtung von angehenden Mediengestalterinnen und Mediengestaltern.

    Hier verstehe ich nicht ganz, was du meinst. Man kann doch an der Uni Hannover das Lehramt BBS mit der beruflichen Fachrichtung "Farbtechnik und Raumgestaltung" studieren?! Das Fach "Kunst" wird meines Wissens als Unterrichtsfach hier allerdings nicht angeboten.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wenn du dir die Inhalte des Fachs einmal durchliest, wird deutlich das hier ganz eindeutig auf die zukünftige Anleitung von Lackierern oder Malern - den Handwerkern - hinarbeitet wird. Jemand der "Farbtechnik und Raumgestaltung" an der Uni Hannover studiert, wird danach im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule Leute mit Hauptschulabschluss ausbilden. Davon bin ich weit entfernt.

    Die Vermittlung der Lehrinhalte - Theorie und Praxis - für das berufliche Gymnasium Gestaltung und die entsprechende Fachoberschule erfolgt, wie bereits angeführt, nur im Kontext des Kunst-Lehramtstudiums für Gymnasien. Kunst für Grund-, Haupt- und Realschulen hat keinen Praxisanteil.

    Hallo in die Runde, :)


    ich werde, soweit alles wie geplant läuft, mein Lehramtstudium in etwa einem Jahr beenden.


    Eine komprimierte Übersicht meines Studiums in Niedersachsen:

    - Bachelor und Master Kunstgeschichte (260 Credits),

    - Bachelor Grafikdesign mit entsprechenden Fachpraktika im Umfang von 960 Std.,

    - Bachelor (240 Credits, davon 120 Credits Fachpraxis) und Master Kunst-Lehramt für Gymnasien mit zweitem Fach.


    Die folgende Fragestellung habe ich bereits mit der entsprechenden Landesschulbehörde diskutiert, ohne jedoch eine befriedigende Antwort erhalten zu haben. Vielleicht wisst Ihr mehr.


    Konkret werde ich nach dem Referendariat an eine Berufsbildende Schule gehen um dort u. a. im Kontext der Fachoberschule (11 Klasse und 12 Klasse) Gestaltung zu unterrichten. Weiterhin bietet die Schule in der schulischen Ausbildung ein berufliches Gymnasium (Klasse 11 bis 13) mit Gestaltungsschwerpunkt an. Die allgemeinbildenden Fächer, mein zweites Fach inkludiert, werden gemäß gymnasialer Vorgaben unterrichtet.


    Ich würde folgend gerne bereits das Referendariat an vorbenannter Schule absolvieren, da u. a. dort großer Bedarf besteht und ich keinen rechten Mehrwert darin sehe 18 Monate an einem anderen Gymnasium zu sein um dort unmittelbar nach Beendigung des Referendariat wieder wegzugehen. Ein Referendariat an derselben Schule zu absolvieren an der ich dann auch bleibe, sollte ich nicht doch später noch wieder an die Uni zurückgehen, erhalte ich für sinnvoller.


    Hinzukommt, das für die Fachoberschule Gestaltung – zumindest in Niedersachsen – kein Lehramt im Kontext der Berufsbildenden Schulen angeboten wird. Die Fächer zielen deutlich auf die berufliche Ausbildung ab.


    Die Vermittlung der gestalterischen Fachpraxis sowie entsprechender Didaktik und theoretischen Inhalten erfolgt hier ausschließlich an einer künstlerischen Hochschule im Anschluss an den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung.


    Kann man unter vorliegenden Gegebenheiten – Kunst ist hier ein sg. „Mangelfach“ – das Referendariat an der Berufsbildenden Schule innerhalb vollzeitschulischer Bildungsangebote absolvieren und wie stelle ich das am besten an? Wie ist eure Meinung? :)



    Mit freundlichem Gruß

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