Beiträge von MartinFellmann

    ja auf jeden fall, die dinge die mir zugesichert worden, habe ich bereits offen angesprochen, dass es mir nicht gefällt, dass es nicht passiert.


    aber mein ton wird natürlich deutlicher, mit der zeit. ggf. mai werde ich das ganze forcieren, weil wenn man inbesondere wechselt, weil dinge zugesichert werden, diese dann aber nicht kommen .. naja ... entweder man ist konsequent oder halt nicht ... ist ja ganz einfach m.E. ...


    SL merken, bei wem sie sowas machen können... weißt du/wisst ihr was ich meine?

    Aussage der Behörde: Die abgebende Schule (Privatschule) kann es nicht verhindern, wenn ich in den staatlichen Dienst zurückgehen möchte, d.h. meine Beurlaubung zurückgeben möchte.


    Ob ich meiner Stammschule wieder zugeordnet werde, wird dann geprüft, oder ob es eine andere Schule im näheren Umfeld wird.

    Liebes Team,



    ich bin Landesbeamter (A13) und bin zum letzten Schuljahr für eine Schule in privater Trägerschaft beurlaubt worden (unter Fortzahlung der Bezüge vom Land).



    Ich habe zwei Fragen und erbitte höflich Ihren Rat:



    1) Meine Beurlaubung wurde vom Land bis 2054 ausgesprochen. Ist das so rechtens? Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass eine Beurlaubung nur bis

    max. 5-10 Jahre ausgesprochen werden kann.



    2) Es stellt sich momentan heraus, dass mir verschiedene Möglichkeiten an der neuen Schule (privater Trägerschaft) im Vorfeld versprochen/zugesichert wurden, die jetzt nicht eingehalten werden. Diese Möglichkeiten waren für mich der Hauptgrund mich für den Dienst dort beurlauben zu lassen.


    Kann ich meine Beurlaubung jederzeit (zum nächsten Halbjahr bzw. Ganzjahr) zurückgeben und werde dann meiner Stammschule wieder zugeordnet?


    Viele Grüße :)

    MOIN moin,

    danke für die Antwort.


    Wo kann man denn sowas erfahren? Mein zukünftiger SL sagt, dass es sowas gibt. Aber man findet irgendwie keine Informationen.


    Nein, also in der Ausschreibung wird drinstehen, dass sich Landesbeamte beurlauben lassen können.

    Klar, dass wurde bei mir momentan A13 auf A13 abgelehnt. Aber wenn es eine ausgeschriebene A14-Stelle (höherwertige Funktion) ist, und ich das Bewerbungsverfahren dann "gewinne", muss ich ja dementsprechend beurlaubt werden. Korrekt? Habe gehört, dass bei einem Aufstieg niemand was dagegen sagen kann.

    Liebes Team,


    bei mir bahnt sich folgende Situation an.


    Eine Schule möchte mich umbedingt haben. Es handelt sich um eine Privatschule, kirchlicher Träger, staatlich anerkannt. Landesbeamte arbeiten dort unter FORTZAHLUNG der Bezüge vom Land weiter. Ich selbst arbeite momentan als Studienrat (A13) an einem staatlichen Gymnasium, Träger ist die Stadt. Bundesland Niedersachsen. Schulform Gymnasium.


    Mein Beurlaubungsantrag, sozusagen auf A13 dort hinzuwechseln, wurde abgelehnt; deswegen schreibt die neue Schule im Schulverwaltungsblatt nun eine sogenannten A14-Zulagenstelle aus.


    Dort steht dann drin, dass die Differenz zum statusrechtlichen Amt des Landesbeamten vom privaten Träger gezahlt wird, bis eine offizielle Planstelle vom Land (A14) zur Verfügung gestellt wird.


    Kennt sich jemand mit der Praxis aus? Ist es denn so, dass diese Schulen auch A14-Landessstellen für die Landesbeamten, die dort arbeiten, bekommen?


    Mein Ziel ist es, in 5 Jahren in die Schulleitung zu gehen, und somit ist eine "offizielle" Landesstelle A14 für mich absolut wichtig.


    Viele Grüße


    Martin

    Und was meinst bei bei freien Trägern rückwirkend? Meinst du damit wenn die Stelle zum 1.5 ist und die Probezeit am 1.11 erfolgreich beendet wurde das man dann rückwirkend zum 1.5 das Geld nachgezahlt bekommt?

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