Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit:
Wenn du im Hauptberuf abhängig beschäftigt bist, darfst du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Unter Einkünften wird dabei der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten verstanden.
Beispiel:
Du gibst gelegentlich Nachhilfeunterricht, programmierst Webseiten oder trittst als DJ auf und verdienst damit 700 Euro pro Jahr. Dann darfst du alle damit verbundenen Aufwendungen gegenrechnen. Wenn du für Fahrtkosten 300 Euro im Jahr ausgegeben hast und zusätzlich 100 Euro für Fachliteratur, betragen deine Einkünfte nur noch 400 Euro. Du musst die Nebeneinkünfte dann nicht in der Steuererklärung angeben und darauf auch keine Steuern entrichten.
Quelle: https://taxfix.de/ratgeber/pfl…beneinkuenfte-versteuern/
Auch die Angestellten im Finanzamt wollen schließlich effizient arbeiten!!!
Eigenen Schülern darf man keine kostenpflichtige Nachhilfe geben. Da entstehen Interessenskonflikte
https://www.superprof.de/blog/…erden-als-beamter-lehrer/
Sogar unentgeltlicher Privatunterricht eigener Schüler ist verboten, wenn die betroffenen Lehrkräfte selbst Mitglieder eines Prüfungsausschusses sind oder wenn sie in Kursen unterrichten, die für eine Abschlussprüfung relevant sind.
https://www.schulleiter.de/rec…r-nachhilfe-durch-lehrer/