Beiträge von griding

    Die hessische Sachleistungsbeihilfe ist ein seltsames Konzept... ich geh doch nicht extra nur zum Arzt um später etwas mehr Geld rückerstattet zu bekommen, vor allem weil ich damit die gesetzliche Krankenkasse unnötigerweise zusätzlich belasten würde :D


    Sie sollen in Hessen endlich auch die Pauschale Beihilfe als zusätzliche Option für gesetzlich Versicherte einführen. Den Haushalt wird das schon nicht sprengen, entscheiden sich ja eh nicht so viele für die Gesetzliche. Mal sehen ob die neue Schwarz-Rote Regierung das gestemmt bekommt.


    Mir persönlich sitzen die 700€ im Monat für die gesetzliche Krankenversicherung schon ganz schön im Nacken... aber bei der privaten Krankenversicherung sah das bei mir mit ca. 550€ (bin schon älter und hatte 30% Risiko) auch nicht viel besser aus :/ Kollegen aus dem Referendariat zahlen mit voller Stelle jetzt hingegen nur ca. 200€ an die Private. Das ist und bleibt einfach nur unfair. Vielleicht wechsel ich einfach mal das Land ;)

    Also, an dem Tag werden dir eh alle Mitglieder der Prüfungskommission sehr wohlgesonnen sein. Jeder weiß, dass du da nervös bist und du einen super langen Tag haben wirst.

    Das ist jetzt nicht so verwunderlich. Das Listenverfahren findet nur mit den Reststellen statt. So viele gibt es davon nicht. Der normale Weg ist die schulscharfe Bewerbung.

    Ich dachte man könne nur über die Rangliste an eine Planstelle gelangen... oder ist das wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

    Was ist eigentlich mit Nebentätigkeiten?


    Z.B. eine Anstellung als Taxifahrer bei einer 50% Verbeamtung... Zahlt dann das Taxiunternehmen in die Rentenversicherung?

    Wie ist das eigentlich mit der Nachversicherung?


    Zählt die auch auf die Wartezeit bei der ­Erwerbsminderungs­rente ein?


    Zitat
    • Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)
    • Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung

    Quelle

    Wenn ihr 40 Jahre verbeamtet bleibt... habt ihr eh die Höchstgrenze erreicht und könnt dann sogar eventuell vorzeitig in die Pension gehen :)

    Ja. Da spielt dann noch rein, in welchem Amt man in Pension geht. Um so höher das Amt und die Erfahrungsstufen, umso geringer müssten sich die Rentenpunkte auswirken. Die ergeben ja nur eine absolute Zahl während die 71,irgendwas Prozent vom erreichten Status abhängen. Eine Fachpraxislehrkraft mit einem früheren sehr guten Facharbeiter-Gehalt und damit relativ vielen Punkten aber geringerem Pensionsanspruch würde dann ggf. (in Bezug auf die zu erwartende Pension) früher gehen können.

    Gleich mal meine Rentenpunkte in Erfahrung bringen und ne Excel Tabelle anlegen :D


    ... natürlich weiß ich jetzt noch nicht wie viel die Rentenpunkte zu meiner Pensionierung wert sein werden und in welcher Erfahrungsstufe ich dann bin :D

    An BBSen sind ja ganz viele, die vorher mal gearbeitet haben (hihi). Da wird dann von vielen KuK etwas höheren Alters viel herumkalkuliert, wie lange das Arbeiten nötig ist, bis die Höchstgrenze in der Summe erreicht ist. ;) Ich bekomme mit, dass das für manche ein Argument für Altersteilzeit ist, weil die "Abzüge" sich kaum auf die Gesamtsumme auswirken. In der ATZ bekommen die dann zwar nur die Hälfte von 1,79375% pro Jahr angerechnet, gehen aber (formal) erst mit einem höheren Alter in Pension. (Also bei der Variante: Aktiv-/Passivphase.) Für diese KuK ist es egal, dass sie bei den erarbeiteten Prozenten die 71,75% bei weitem nicht erreichen, weil sie sie eh nicht bekommen würden (wegen der angerechneten Rente).


    Mal schauen, ob ich irgendwann auch mal so rechnen werde ;) :D Noch habe ich keinerlei Lust an sowas für mich zu denken.

    Verstehe, da muss man aber vor der Verbeamtung schon recht viele Rentenpunkte angesammelt haben um sich auf so ein Rechenspiel einlassen zu können ;)

    Also solange die Summe aus Rente und Pension unter der Höchstgrenze der Pension (71,75% der letzten Bezüge) liegt, wird die Pension nicht gekürzt. Richtig?

    Liegt er denn mit der Summe aus Rente und Pension über der Höchstgrenze der Pension? Dachte die ziehen das nur dann ab, wenn man insgesamt über dieser Grenze liegt.

    Wie gestaltet sich die ruhige Zeit des Lebens für Menschen, die vor der Verbeamtung schon lange in die Rentenkasse eingezahlt haben?


    So wie ich das verstehe wird die Höhe der Rente in Euro genommen und bis zur Höchstgrenze (71,75% der letzten Bezüge) mit der Pension aufgefüllt.


    Das heißt, wenn jemand heute 1000€ Rente bekäme, 67% der Pension erreicht hat und daraus 2000€ Pension bekäme, Rente plus Pension aber über der Höchstgrenze der Pension läge, würde die Pension entsprechend minimiert.


    Wie wird dieses Konstrukt denn dann überhaupt besteuert? Bekommt man dann von zwei Quellen Geld? Kennt jemand jemanden der diese Mischform hat?

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