Beiträge von Bernd Meier

    Hi Humblebee,

    danke für die Antwort.


    Zu Punkt 1: Ich habe mich falsch ausgedrückt. Mein Referendar war zum 1.11. fertig mit seiner Ausbildung und hat dann eine ganze Stelle bekommen, wodurch er mir Stunden abgenommen hat. Ich wurde ab dann im Abendunterricht eingesetzt. Dadurch unterscheidet sich der Stundenplan vor den Herbstferien mit dem nach den Herbstferien.


    zu Punkt 2: Wir benutzen das Programm virtueller Stundenplan bzw. virtuelles Klassenbuch. Wir sind hier gerade im Anfangsstadium und nutzen nur die Stundenerfassung. In diesem sind fehlen jedoch teilweise die Vertretungspläne. Deswegen habe ich mir die Mühe gemacht anhand der Klassenbücher dies nachzuvollziehen.


    zu Punkt 3: Richtig. Die Klasse wurde für diese beiden Tage abbestellt. Da wir eine größere Schule sind, wollte die Schulleitung es vermeiden, dass an dem Tag alle Schüler Vollzeit und Teilzeit gleichzeitig sich in der Aula treffen. Um das zu entzerren, blieb die Teilzeit zu Hause.


    Danke für die Antwort. Damit konnte ich schon Fragen klären die wahrscheinlich aufgetreten wären.

    Hi,

    ich habe Videokonferenzen mit Kleinkinderbetreuung seid Anfang des Jahres gemacht. Mittlerweile fällt den Kinder die Decke auf dem Kopf und mir auch. Solche Sätze, wie "Papa, ich habe Aa gemacht, du musst mir den Popo abputzen!" oder "Papa, komm mal, die kleine sitz im Schrank fest!" sind schon fast ein runing Gag in meinen Klassen.

    Im Moment versuchen wir mit einer anderen Familie die Kinder an unterschiedlichen Tagen zu "tauschen". Dienstag habe ich einen freien Tag und der Kollege am Freitag. Das funktioniert dann ganz gut.


    Ich habe mich bei der Schule erkundigt bzgl. der Sonderregelungen:


    Hier die derzeitige Sonderurlaubs-Regelung für Betreuung von Kindern wegen Corona:

    "Abweichend von Absatz 2 Satz 2 kann im Urlaubsjahr 2021 Urlaub nach Absatz

    2 Satz 1 je Kind für bis zu zehn Arbeitstage erteilt werden. Abweichend von

    Absatz 2 Satz 4 darf der Beamtin oder dem Beamten Urlaub im Urlaubsjahr 2021

    insgesamt aber nur für bis zu zwanzig Arbeitstage, einer alleinerziehenden

    Beamtin oder einem alleinerziehenden Beamten für bis zu dreißig Arbeitstage

    im Urlaubsjahr erteilt werden."


    Schöne Grüße

    Hallo liebe Kollegen,

    erst einmal ein paar Infos:

    Ich bin Lehrer in NDS an einer Berufsschule. Wir unterrichten in wöchentlichen Blöcken. Dadurch, dass ich einen Referendar betreut habe, der seid dem 1.11.20 bei uns angefangen hat, hatte ich gefühlt jede Woche einen anderen Stundenplan.

    Nun meine Frage:

    Wie kann ich meine wöchentliche unterrichtliche Stundenzahl berechnen?

    Meine Schulleitung hat aufgrund von Corona die Schüler in der KW 35 abbestellt, dadurch konnte ich nicht unterrichten. Herr Tonne hat die unterrichtsfrei Zeit um die KW 52 verlängert. Durch das ganze durcheinander mit Referendar und Blockbeschulung habe ich mir meine Stunden einzeln aufgeschrieben. Ich bin auf 416 Stunden gekommen laut Stundenplan. Meine Schulleitung sagt nun, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 22,1 Stunden hätte, da das Programm durch 19 Wochen teilt. Ich konnte jedoch nur 17 Wochen unterrichten! Das wären 24,6. Zusätzlich kommen noch 18 Vertretungsstunden hinzu.

    Danke schon mal für die Antworten.

    Schöne Grüße und bleibt gesund.

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