Beiträge von Elisa1717

    Wer definiert denn, ob Stunden "verschoben" wurden oder "ausgefallen" sind?


    Ich meine, wenn ich z.B. montags in der 7b Kunst unterrichte nach Plan, die Klasse an dem Tag aber nicht anwesend ist - ich also am Montag die Stunde nicht halte. Dafür am Mittwoch die Info bekomme, dass ich am Donnerstag in einer Klasse 5 vertreten soll: Ist dann die Kunststunde "verschoben" oder "ausgefallen"?

    Wie ist denn der Satz zu verstehen:

    "Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig." ?

    Erst bei Erreichen der Vollbeschäftigung durch Mehrarbeit in der Woche, können auch solche Stunden gegengerechnet werden. Fällt weniger Mehrarbeit an, dann können die Stunden nicht gegengerechnet werden, sondern gelten als von dir geleistet. Ist anders bei den Vollzeitkräften, da können einige diese Stunden immer gegengerechnet werden.

    Danke für die Antwort.
    Ja, ich spreche von Teilzeitkräften. Der Satz, den ich zitiert habe bezieht sich ja auch auf Teilzeitkräfte. D.h. deine Erläuterung dazu auch.


    In welchen Fällen ist denn dann die Mehrarbeitsabrechnung anders als bei Vollzeitbeschäftigten?


    Der Hinweis aus dem Infoblatt widerspricht doch der Info aus dem Satz/ den Sätzen davor?

    Aha - aber widerspricht das nicht dem Hinweis aus deinem verlinkten Infoblatt?

    "Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird."


    Dass Stunden ausfallen aufgrund von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder Abwesenheit von Klassen wird in 99% der Fälle voraussehbar sein. Somit kann die SL argumentieren, dass die Vertretungsstunde keine Mehrarbeit ist (laut Hinweis). Die Lehrkraft hält dann entgegen:

    Erst bei Erreichen der Vollbeschäftigung durch Mehrarbeit in der Woche, können auch solche Stunden gegengerechnet werden. Fällt weniger Mehrarbeit an, dann können die Stunden nicht gegengerechnet werden, sondern gelten als von dir geleistet. Ist anders bei den Vollzeitkräften, da können einige diese Stunden immer gegengerechnet werden.

    Wer hat Recht?

    Vielen Dank für eure Beiträge!


    Mich interessiert erstmal nur, wie das geregelt ist.


    Wie ist denn der Satz zu verstehen:

    "Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig." ?

    Guten Tag,


    Ich habe eine Frage zur Mehrarbeitsabrechnung bei Teilzeitlehrkräften.
    Was ich weiß: Wenn man krank ist oder ein Feiertag ist, dann gelten die ausgefallenen Stunden dennoch als IST-Stunden (sog. "anrechenbare Ausfallstunden").

    Weiterhin gilt:
    "Hat die Lehrkraft keinen Rechtsanspruch auf den Stundenausfall dürfen die ausgefallenen Pflichtstunden nicht auf die Ist-Stundenzahl angerechnet werden. [...]
    z. B. in folgenden Fällen:

    • bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze, Glatteis u.a.)"


    Zu teilzeitbeschäftigten Lehrkräften finde ich das hier:

    "Abgeltung durch Freizeitausgleich
    Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig. Ausfallstunden, auf deren Entstehen die Lehrkraft keinen Einfluss hat, sind dann als Ist-Stunden anzurechnen."


    Was bedeutet das konkret?
    Heißt der letzte Satz, dass Teilzeitkräfte wohl bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall die ausgefallenen Stunden als IST-Stunden anrechnen können? Einfluss hat man ja nicht darauf.


    Wenn eine Teilzeitkraft z.B. in einer Woche eine Mehrarbeitsstunde geleistet hat, aber zwei Stunden wetterbedingt ausgefallen sind, kann die Mehrarbeit dann abgerechnet werden oder nicht?


    Lieben Dank für eure Hilfe :)

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