Die Regelung mit 20€ wurde für die Bundesbeamten so verabschiedet, wahrscheinlich hat sie Bayern wohl übernommen. In Baden-Württemberg gibt es nichts Derartiges. Dafür bekommen wir Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung von der Beihillfe gestrichen...
Beiträge von Timm
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...und vor allem hat sie ihr Schwein, das man ihr aus der Provinz als Haustier zugeschickt hatte, mit in die Schule gebracht. Das trifft m.E. genau den Realismusgrad und das Niveau dieser Serie.
Dann doch lieber "Unser Lehrer Dr. Specht"...Im Übrigen gibt es einen Spielfilm, der einiges aus der Aubildung korrekt widerspiegelt, über einen "unechten" Referendar. Der Film lief mal wieder in der Weihnachtszeit im ZDF (davor in 3SAT), ich weiß allerdings nicht mehr, wie er heißt.
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Meine Klasse der einjährigen Berufsfachschule (vgl. http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100782944670) im Metallbereich hat am Schuljahresende nach vielfältigen Leistungsrückmeldungen durch mich mit verstärkten Engagement reagiert. Das hat mich sehr erfreut und ich möchte sie jetzt fit machen für die anstehenden Bewerbungen.
Während ich für das Bewerbungsschreiben schon ein erprobtes Konzept habe, bin ich beim Vorstellungsgespräch noch ganz am Anfang und habe wenig vernünftiges Material in unseren Büchern gefunden.
Meine Grundüberlegungen gehen in Richtung Simulation/Rollenspiel, möglichst mit Videoauswertung. Bin für alle Tipps dankbar, insbesondere für Vorschläge zu den Fragen:
1. Wie mache ich die Simulation realistisch, d.h. wie muss/kann ich die Schüler auf ihre Rollen vorbereiten?
2. Gibt es ritualisierte Formen der Rückmeldung für die zuschauenden Schüler (bzw. empfiehlt sich das überhaupt)?Auf diesem Wege: Euch allen ein erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr. Danke auch für die vielen interessanten Diskussionen/Beiträge in diesem Forum!
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Die Antworten sind m.E. weitgehend allgemein gültig. Als Rahmen werden die Laufbahnen nämlich in der Bundesbesoldungsordnung
geregelt und dann noch zusätzlich in den jeweiligen Landesbesoldungsordnungen.Allgemein kann man sich merken:
Uni-Studium=höherer Dienst (Gymi, Berufliche Schulen)
Pädagogische Hochschule, FH, BA, Uni mit 6 Semestern Regelstudienzeit= gehobener Dienst (Real-, Grund-, Haupt-, Sonderschulen)
andere Lehrämter=mittlerer Dienst (z.B. praktische Lehrer in Werkstätten). -
In B-W unterrichten die technischen Lehrer an den Berufsschulen den praktischen Teil in den Werkstätten. Die Eingangsqualifikation ist die Meisterprüfung und eine mehrjährige Berufserfahrung (du wärst zumindest in B-W kein "Quereinsteiger"). Das ist m.E. genau die richtige Voraussetzung, ein Ingenieur/Studierter hat in einer Werkstatt nichts verloren und hat meist wohl auch nicht die nötigen (Praxis-)Kenntnisse.
Bezahlt werden technische Lehrer im Eingangsamt nach A10.
Bei uns ist der Kontakt zwischen den wissenschaflichen Lehrkräften (vor allem den Allgemeinbildnern wie mir) und den technischen Lehrern relativ gering, was auch an der räumlichen Aufteilung liegt (Werkstätten im Seitengebäude). Ich habe aber noch nie etwas von einem "Standesdünkel" mitbekommen.
Also, wenn du Lust hast, junge Leute zu unterrichten, nur zu. Die Übernahmequote liegt in B-W bei fast 100%! -
Ich habe an meiner alten Schule die Startphase des Streitschlichterprogramms mitbekommen. Nach allem, was ich da gehört habe, würde ich dir davon abraten,
- weil Streitschlichter außerhalb der Konflikte stehen sollen (somit möglichst nicht Mitglieder der Klasse);
- älter als die Betroffenen sein sollen;
- in einem längeren Programm (bei uns 3 Samstage+ einige Nachmittage) ausgebildet werden sollen;
- durch geschulte Lehrer Supervision erhalten sollten.Wenn es kein Streitschlichterprogramm an deiner Schule gibt, rege doch eins an. ..
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In B-W gibt es keine weitere Gesundheitsuntersuchung. Die Übernahme kann ohne anrechenbare Zeiten frühestens nach 1,5a erfolgen, wenn die 2. Examensnote 2 oder bessere sowie die Unterrichtsbesuche von SL und Fachberatern (Oberschulamt) auch 2 oder besser sind.
Die Verbeamtung nach der Regelzeit (3a) sollte kein Problem sein, es sei denn, dein Unterricht ist wirklich total daneben. So auch die Aussage des zuständigen Juristen auf unserer ersten Dienstbesprechung für die Studienassessoren (=Studienräte z.A.).Beamtenrechtlich kann ein Probezeitbeamter aus rein finanziell-beschäftigungspolitischen Gründen nicht aus dem Beamtenstatus entlassen werden, maximal die Verbeamtung auf Lebenszeit verzögert werden.
Also, in dieser ruhig Sache schlafen. Über irgendetwas sollte man sich ja als Lehrer auch mal keinen Kopf machen müssen !
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Ich würde hier als rechtliche Referenz die üblichen Prüfungsordnungen, die vom Abi bis um 2. Staatsexamen alle das gleiche sagen, heranziehen:
Demnach muss ein Schüler sich vor Beginn einer Prüfung krank melden, sie ggf. unmittelbar auch vor Beginn verlassen. Wer nun die Prüfung antritt, gibt zu verstehen, dass er gesund ist.
Diese Bestimmung ist ja normalerweise zum Nachteil der Prüflinge, hier spricht sie aber eine klare (positive) Sprache:
Eine einmal geschriebene Prüfung ist unter diesen Gesichtspunkten ohne Ausnahme zu werten!
Für Klassenarbeiten sollten diese Regelungen im Zweifelsfalle übernommen werden, da (in Baden-Württemberg) die Notenverordnung dafür keine Regelungen trifft.
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Kennt jemand einen Spielfilm der die Zeit des Stalinismus' thematisiert?
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@ Birgit:
Das mit den Rückmeldungen mache ich bereits (benotete Gruppenarbeiten;HAs), werde ich aber noch verstärken (Wiederholungsarbeiten). Deine Erfahrungen lassen mich jedenfalls hoffen. Allerdings sind ca 50% derart weit vom Minimallevel entfernt, dass sie wohl wirklich keine realistische Chance haben. Ich glaube einige wissen das und sind deswegen so uninteressiert und demotiviert.@ Referendarin: Meine 9er am Gymi letztes Jahr (zu denen ich einen guten Kontakt hatte und habe) und meine "normalen" Berufsschüler im ersten Jahr teilen die Interessen, die du beschrieben hast.
Im Übrigen heißt natürlich desillusioniert nicht, dass ich nicht mit Engagement versuchen werde, die (harten) Realitäten zu ändern. Deswegen danke für die Tipps und jeden weiteren...
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Ich unterrichte gerade eine Klasse mit 22 Jungs (und einem Mädchen) der einjährigen Berufsfachschule (so 15-16). D.h. die machen das erste Lehrjahr an der Schule und steigen dann im zweiten Lehrjahr in einen Betrieb ein, mit dem sie einen Vorvertrag haben (sollten). In meiner Klasse hat niemand einen solchen und kaum jemand die Chance, wohl weiterzumachen!
So weit die Vorgeschichte, nun zu den Freizeitaktivitäten, die sie selbst angeben (und die bestimmt kein Fake sind!):SAUFEN (Einstiegsalter zwischen 12-14 im Schnitt), Pornos anschauen, onanieren, schlafen, TV, Disco.
Wenn deine Jungs so wie meine sind, hilft wohl nur noch Erlebnispädagogik, ein Minimum an gewissen klaren Regeln und auch einfach ein gewisses Maß an menschlicher Wärme.
Zum Thema Erlebnispädagogik muss ich aber sagen, dass ich die Erfolge bis jetzt nur vom Hörensagen kenne, weil ich einen Bekannten habe, der an unserem Oberschulamt für die BVJler die Sache leitet.Aber ich bin für alle Anregungen offen; gerade heute sind sich ein Kollege und ich wieder einig geworden, dass man bei der Klasse nur aller minimalste Ziele erreichen kann und sich einfach auf die wenigen konzentrieren muss, die noch mitziehen wollen und Interesse zeigen.
Desillusioniert
Timm
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"Buchstabenmemory": Zu möglichst jedem Buchstaben des Alphabets solllen die Schüler einen Begriff aus der vergangenen Einheit finden.
Beim anschließenden Unterrichtsgespräch wird dann geklärt, was der Begriff bedeutet. -
Richtig, jetzt verstehe ich auch, wieso du so verwirrt warst. Wäre einfacher den Studiengang "Künstlerisches Lehramt für Gymnasien zu nennen" wie in den meisten Bundesländern.
Zur Zeit werden viele Kollegen nur als Angestellte übernommen, dann hat es sich sowieso erstmal mit dem Studienrat. Bei uns sind das dann die L.i.A.s (Lehrer im Angestelltenverhältnis)... -
Das Studium schließt mit der ersten Staatsprüfung ab. Danach hat man leider noch gar keinen Titel.
Wenn man nach dem Studium das Referendariat für das höhere Lehramt (Voraussetzung Unistudium) abgeschlossen hat (2. Dienstprüfung oder 2. Staatsexamen), darf man die Berufsbezeichnung "Assessor des Lehramtes" führen.
Wenn man eine Anstellung als Beamter auf Probe bekommt, darf man die Dienstbezeichnung Studienassessor/Studienrat z.A. führen.
Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit hat man das Amt Studienrat.
Ich spreche jetzt von Baden-Württemberg:
1. Fach = volle Lehrbefähigung
2. Fach = künstlerisches Beifach = Lehrbefähigung (formal) für Mittel-/Unterstufe, d.h. bis Klasse 10. -
Studienrat ist kein Titel, sondern beamtenrechtlich ein Amt. Dieses Amt wird einem verliehen, wenn man sich zuvor in der Probezeit bewährt hat. Davor trägt man die Dienstbezeichnung Studienassessor oder Studienrat z.A. (zur Anstellung).
Wichtig ist, dass man einer Hochschule (nicht PH, FH,...) studiert hat, nur so lässt sich im Regelfall die Laufbahn des höheres Dienstes erreichen. Studienrat ist dann das so genannte Eingangsamt, es folgen Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor.In zweiten Fach ("künstlerisches Beifach") erwirbt man in BW die kleine Fakultas, das heißt die Unterrichtsbefähigung bis zur Mittelstufe. Im Laufe der Jahre wird dies aber großzügig gesehen und viele Kollegen unterrichten auch in der Oberstufe; nur ein Lk wird eher die Ausnahme bleiben. Ich denke, das wird in vielen Bundesländern ähnlich sein.
P.S.: Mit dem Abschluss der zweiten Dienstprüfung im höheren Lehramt erwirbt man das Recht, die Berufsbezeichnung Assessor des Lehramtes zu führen. Nach dem Lehramtsstudium hast du keinen akademischen Titel!
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Also da kann ich Wolkenstein nur bestätigen. Gerichtsversuche müssen unbedingt vor- (z.B. auch mit Beobachtungsaufgaben) und nachbereitet werden.
Etwas Bauchschmerzen bekomme ich, wenn man für die Schüler die spektakulären Verhandlungen heraussucht. Das ist eben nicht die Wirklichkeit vor Gericht und fördert nur Vorurteile à la Gerichtsshow "Richter Hold."
Wichtig ist, dass sich der Richter in der Verhandlungspause für die Klasse Zeit nimmt und Fragen beantwortet. Sehr nett sind oft auch Rechtsferendare als Staatsanwalt... -
Hm, da fällt mir auch nicht mehr viel ein; dachte mir aber schon, dass du so vorgegangen bist.
Wie wärs aber mal als Highlight (und wenn es sich anbietet) eine ganze Gerichtsverhandlung spielen zu lassen? Erfordert natürlich viel Aufwand und kostet Zeit, wirkt aber eigentlich immer sehr motivierend...
Ich kenne natürlich nicht euren Lehrplan, da ich zum einen in B-W unterrichte und zum anderen nur die affinen Fächer Wirtschaftskunde/Gemeinschaftskunde habe; aber vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, einen Gerichtsbesuch zu organisieren? Hat oft auch den Vorteil, dass man dabei die Schüler besser kennen lernt. -
Schwierig, hier pauschale Ratschläge zu geben.
Als Erstes würde ich aber mal mit den Kollegen sprechen, ob die Klasse in den anderen Fächern (besonders affine Fächer) vielleicht ähnlich schlecht zu motivieren ist. Wenn das in den anderen Fächern auch so ist, verbessert das zwar nicht die Unterrichtssituation, aber man geht wohl doch mit einem anderen Gefühl raus...
Ansonsten, was hast du denn methodisch versucht, das Thema spannender zu machen? -
In B-W gibt es definitiv keine Verordnung. Üblich ist, dass die vier je nach Schwierigkeit und Schulart bei 4-6% der Gesamtwortzahl liegt.
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Hallo Wolkenstein,
ich kenne das Problem sehr gut und habe bis heute noch keine abschließend befriedigende Lösung gefunden.
Wichtig wäre es zu klären: Wie war die Klasse bei deinem Vorgänger? Gerade in der Siebten wirken oft noch Mängel und Versäumnisse nach, die letztlich aus der Grundschulzeit stammen. Ist die Klasse z.B. bekannt dafür, dass sie mit dem Umsetzen von "Rezepten" Probleme hat.
Ich habe in dieser Klassenstufe Form und Inhalt erstmal 50:50 gewertet, abschließend dann aber meinen Gesamteindruck nochmal dagegen gestellt, was noch gut eine halbe Note ausmachen konnte.Im Übrigen lohnt es sich über die aus der Fachdidaktik/Pädagogik bekannten Kriterien wie Validität oder Reliabilität eines Test zu reflektieren.
Zum Schluss würde ich mir wegen der vielen 3en keine Sorge machen. Zum einen kann man ja noch mit Viertels- und Halbennoten differenzieren, zum anderen soll ja eine Realität der Leistung abgebildet werden und die ist eben nicht immer die Gaußsche Normalverteilung.
P.S.: Nicht die Flinte ins Korn werfen. Mein Pädagogikfachleiter meinte: "So ein halbwegs fertiger Lehrer ist man erst mit 10 Jahren Berufserfahrung; so lange werden Sie immer noch viel lernen..."
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