Hab' folgende Angaben meiner Rechnung vergessen: 3/4 Lehrauftrag, als Krankenkasse eine billige BKK für den Angestellten gerechnet. Mit 'ner teuren Krankenkasse kommt das dann wohl fast hin.
Beiträge von Timm
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Kann das Beispiel der Lehrerinitiative nicht nachvollziehen.
Habe für mich als Studienassessor (Studienrat z.A., A13) einen Vergleich gemacht, weil ich nicht wusste, ob ich gleich auf eine Planstelle komme.
Erstmal liegt der Bruttoverdienst nach BAT (mit den Ortszuschlägen eingerechnet) höher, wie die da auf etwas anderes kommen ist mir unklar.
Im Endeffekt bleiben aber - das muss man sagen - für die vergleichbaren Angestellten etwa 100-150 EUR/m weniger als beim Beamten. -
Da kann ich mich echt nur selber aufregen und zwar, wie da einige Kollegen diese Sache aufbauschen!
Das Ganze in die Nähe der Pornografie zu rücken ist geradezu lächerlich (ich möchte mir hier die [rechtliche] Definition von Pornografie sparen) und ich würde gerne wissen, ob alle, die jetzt den Zeigefinger erheben, auch sorgsam ihre Programmzeitungen in den "Giftschrank" wegschließen, wenn Kinder in ihrem Haushalt sind... -
Hallo,
kann dir ganz pauschal einige Tipps geben, in der Gefahr dass sie sehr allgemein sind. Wenn du einige nähere Infos posten könntest (Schulart, Art der Party, Veranstaltungsort, Uhrzeit...), helfe ich auch gerne weiter:
1. Aufsicht sicher stellen. Zum einen über Kollegen, zum anderen über ältere Schüler. Kollegen möglichst mit an Bord holen (kann der Kunstlehrer was zur Deko besteuern,...).
2. Aufgabenverteilung festlegen: Wer macht die Deko, wer kümmert sich um Essen/Getränke, evtl. Ton/Licht? Unbedingt Namen in einer Liste festhalten und aushängen!
3. Diensteplan für Eingang, Getränkeausgaben... Festlegen, ob und wie Schüler für Dienste entlohnt werden (freier Eintritt, Getränke...). Möglichst auch Springer einteilen. Den Plan auch aushängen.
4. Finanzielles klären - genügend Wechselgeld für die Kassen (Regel: Immer das Doppelte von der Annahme).
5. Bei Musik - fällt GEMA an?
6. Genehmigungen für den Raum - reicht die Schulleitung oder muss man sich an die Stadt/den Landkreis wenden?
7. Gut Wetter machen beim Hausmeister, ihn einbinden, lieber einmal mehr fragen. In solchen Sachen sind diese Herren oft wichtiger als die Schulleitung!
8. Schüler unter 16 sollten um 22.00 Uhr die Veranstaltung verlassen, sonst muss sicher gestellt werden, dass die Eltern sie abholen.Du wirst erwarten müssen, dass einige Schüler im Vorfeld oder Umfeld der Veranstaltung Alkohol konsumieren. Wenn's ganz dumm läuft, müssen Eltern zum Abholen gerufen werden, wir hatten auch schonmal den SanKa. Gegen diese Sache kann man nichts machen, nur auf die Schüler achten und seiner Aufsichtspflicht genügen. Prinzipiell sollten keine Taschen mitgebracht werden dürfen, da diese oft der Alkoholbevorratung dienen (schön abgefüllt in harmolse Saftflaschen). Verkauft die Getränke, lasst nichts mitbringen!
So, das sind meine ersten Gedanken aus eigener Erfahrung (bin u.a. seit vielen Jahren Cheforganisator vom Ehemaligenfest an meiner alten Schule, das zusammen mit der SMV veranstaltet wird und ca 400-600 Besucher hat, davon 2/3 Schüler).
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Der Leseplan erinnert mich an ein Portfolio.
Als Deckblatt gibt es eine immer wieder aktualisierte Aufgaben/Themenliste. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt muss eine vorher angegebene Zahl von Aufgaben/Themen bearbeitet werden. Prinzipiell können die Schüler auch eigene Themen nach Genehmigung durch den Lehrer bearbeiten. Die Lösungen kommen dann ins Portfolio und werden am Ende (und möglichst auch dazwischen) immer wieder vom Lehrer korrigiert. Am Ende kann man das Portfolio als Ganzes mit einer Note bewerten. Vorteil ist, dass die Schüler sich bei entsprechender Gestaltung auch leistunsadäquate Aufgaben heraussuchen können, womit das Portfolio ein hervorragendes Mittel zur Differenzierung ist,Ich werde so ein Portfolio in meinen 3. Berufsschulklassen zu Dürenmatts "Das Versprechen" nach den Pfingstferien anfertigen lassen.
Falls es allgemeine Erfahrungen zu dieser Art des Arbeitens gibt, wäre es schön, wenn hier weiter gepostet würde. -
In B-W bekommst du beim LA für Gymnasien einen vorläufigen Nachweis über deine Abschlussnote 2-3 Wochen nach der letzten Prüfung.
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Doch, war so schon neu für mich und eine gute Anregung, die ich recht ähnlich umsetzen werde. Vielen Dank!
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Hört sich interessant an - kann mir aber nicht konkret vorstellen, wie ich genau die Note für das Arbeitsverhalten feststellen soll.
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Hallo,
ich bin mit frischen Ideen aus einer Lehrerfortbildung zum Thema Differenzierung geimpft. Deshalb möchte ich nun gerne das Stationenlernen zum Üben der Aufsatzform Erörterung/bzw. zum Thema "Argumentieren" einsetzen.
Ich habe morgen meine "freien" Tag (=Arbeitstag) und präsentiere mal vorab meine ersten Gedanken. Ich dachte an folgende Stationen:
1. Eine Einleitung schreiben. <P>
2. Argumente sammeln und ausarbeiten. <P>
3. Steigernd oder dialektisch - Aufgabenformen auseinanderhalten. <P>
4. Sätze verbinden - Übungen mit (subordinierenden) Konjunktionen. <P>
5. Zu einer Auswahl von vorgegebenen Erörterungen einen Schluss schreiben. <W>
6. Eine Leserbrief als Form einer Erörterung zu einem Thema schreiben. <W>
7. Argumenstrkturen üben (dialektische, ausklammernde,...) <W>Nun meine Fragen an euch:
1. Verbesserungs-/Ergänzungsvorschläge?
2. Machbar in 95 min?
3. Aufteilung Wahl-/Pflichtstationen in Ordnung?
4. Korrektur? Das wohl heikelste Thema. Ich habe bis jetzt Stationenlernen nur zum Erarbeiten eines neuen Themas gemacht. Dann wurden von mir die Aufgaben eingesammelt und benotet. Jetzt bin ich aber in einer lerndifferenzierten Übungsphase, d.h. es sollen ja auch ausdrücklich Fehler gemacht werden dürfen, ohne dass gleich der Notenhammer kommt. Andererseits brauchen gerade einige schwächere meiner Berufsschüler einen gewissen Druck. Hatte mir überlegt, nur bestimmte Teile zu benoten.Vielen Dank schon jetzt für alle Kommentare/Anregungen.
P.S.: Habe mit Absicht in "Allgemein" gepostet, da die Methode ja stufenunabängig ist.
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Hast du nur ein Fach?
In Baden-Würtemberg hast du mit einem Schnitt im 2er Bereich fast 100% Anstellungschance an den beruflichen Schulen (bezogen auf den Anstellungsjahrgang 2003), vorausgesetzt, du unterrichtest ein weiteres Fach, das bei uns an der Berufsschule angeboten wird.
Habe selber vom Gymi (Ref) an die Berufsschule gewechselt und bin bis jetzt sehr zufrieden.
Viel Erfolg jedenfalls beim Finden!
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Muss Justus leider korrigieren: Ich habe außer einigen (interessanten) Beiträgen zu aktuellen Fällen der Schulrechtssprechung und den links zu den Schulgesetzen nichts Wesentliches finden können.
Insbesondere sind für uns ja das Landesbeamtenrecht (s.o.) und die Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften der Kultusministerien interessant, die ich leider (für B-W) auch nur teilweise im Netz finden können. Wir in B-W sind aber natürlich in der glücklichen Lage, dass wir von beiden großen Berufsverbänden hervorragende Sammelbände zum Schulrecht haben bzw. als Referendar kostenlos überreicht bekommen! -
Das Verhalten von L. ist nicht rechtmäßig (ich gehe davon aus, dass sie Beamtin ist). Du bist als Beamter verpflichtet, die Weisungen deines Vorgesetzten auszühren.
Kommen dir Zweifel über die Rechtmäßigkeit, so tritt das Remonstrationsrecht in Kraft:
Du musst von der/dem übergeordneten Dienststelle/Vorgesetzten (bei uns in B-W für Gymnasien u Berufsschulen das Oberschulamt) die Rechtmäßigkeit der Anweisung prüfen lassen. Wird die Anweisung aufrecht erhalten, bist du von der rechtlichen Verantwortung freigestellt. Ist z.B. aus Eile (diese sollte aber begründet sein, man spricht von Gefahr in Verzug) keine Klärung möglich, muss die Anweisung befolgt werden, du bist aber auch dann von der rechtlichen Verantwortung befreit.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Anweisung offenbar strafbar, ordnungswidrig oder gegen die Menschenwürde wäre. In deinem Beispiel ist das aber nicht der Fall, die Kollegin hat es versäumt, den nächsthöheren Vorgesetzten zu informieren!
In B-W in §75 Landesbeamtengesetz geregelt.
Müsste aber anderswo analog sein... -
Ich habe die UE USA nicht gemacht, weil sie im Gymi BW fakultativ war. Aber an Schnittstellen der Geschichte, in denen Unterdrückte in Debatten, Diskussionen oder mittels Schriften ihren Willen manifestieren müssen, bietet sich immer Folgendes an:
1. Die Schüler müssen sich in den vorherigen Stunden mittels Darstellungen und Quellen über die Probleme der Betroffenen vertraut machen. Am besten hat mein am Ende einen Katalog von Problemen.
2. Nun kann man in der Vorführstunde am besten mit einer Zeichnung/Karikatur nochmal die Problematik kurz aufrollen.
2. Dann lässt man die Schüler in die Rolle der Unterdrücken schlüpfen --> sie haben nun die Aufgabe, die Grundlagen "ihres" Zusammenlebens aufgrund ihres Hintergrundwissens festzulegen (gib eine maximale Zahl von Grundlagen an, die du für machbar hältst). Die Ergebnisse kommen auf Folie und werden am Ende der GA-Phase in der Präsentation vorgestellt.
3. Wenn noch etwas Zeit ist, lege als Kontrast ein bis zwei Schlüsselstellen der U-erklärung als Folie auf und lass die Schüler ihre Ergebnisse damit vergleichen.
4. Hausaufgabe: Die erarbeiteten Gruppenergebnisse mit der zuvor ausgeteilten (sinnvoll-gekürzten) Unabhängigkeitserklärung vergleichen. (Ob die Schüler die HA machen oder das tatsächlich das Thema der nächsten Stunde wird, ist egal. Meistens kommt so etwas aber ganz gut an bei den Schul- und Fachleitern).
Vielleicht kannst du ja mit meinem Vorschlag etwas anfangen. Viel Glück und Erfolg
Timm
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Achtung! Zumindest bei uns in BW darf das Verhalten nicht in die mündliche Note eingerechnet werden. Dafür gibt es die Kopfnoten im Zeugnis! Allerdings kann man Schwätzern insofern einen Abzug geben, weil sie ja, während sie reden, nicht mitarbeiten können. Diese Argumentation sollte man aber parat haben.
Für freches,unhöfliches oder ähnliches Verhalten kenne ich allerdings einen derartigen "Trick" nicht. -
Wenn ich mich an meine Referendariatsbeginn vor 2 1/2 Jahren zurückerinnere, dann ist mir noch das Gefühl der Unsicherheit ganz nahe.
Wie nehmen einen die Mitreferendare auf? Wie ist das Verhältnis zu den Fachleitern? Wie ist das Kollegium? Und letztenendes: "Wie komme ich mit den Schülern zurecht?
Man weiß anfangs einfach nicht, wie man in dieser "neuen Welt" steht und macht sich schon über vieles Sorgen. Ist es dann sinnvoll, diese Situation noch weiter durch ein "Coming out" zu belasten?(Erinnert euch doch nur an die Diskussion hier "Piercing ja oder nein"!)
Ich denke, nein. Wenn man aber das Gefühl hat, man hat einen guten Stand in dieser Umgebung, kann alles weitere ja noch kommen. Das hat doch auch den Vorteil, dass man bis dahin vielleicht schon viele Vorurteile entkräftet hat und eben als Lehrer XY und nicht als Schwuler XY wahrgenommen worden ist.Im Übrigen brauche ich ja meinen Partner nicht zu verleugnen, es gibt ja auch geschlechtsneutrale Bezeichnungen für den Anfang ("Mein Schatz musste am Wochenende noch ins Büro" --> die Message änder sich doch nicht!!!).
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Das ist ja der Trick: Schriftlich müssen alle benotet werden, mündlich kann man einen Einzelnen drannehmen.
Das ist 100% (für BW jedenfalls) korrekt, da in meinem "damaligen" (Ausbildung 01/03)Seminarpaper für Schulrecht als Alternative so erwähnt! -
In B-W ist es rechtlich möglich, die Hausaufgaben über das Mündliche zu benoten. Du rufst den Schüler auf und fragst ihn über die Hausaufgaben ab. Wenn nichts kommt, gibt das eine sechs. Passiert das mehrmals, kannst du ihm dann auch locker mündlich eine 5 geben, auch wenn er sonst besser ist. Ich mag es persönlich nicht, wenn man Schüler so vor der Klasse bloßstellt. Allerdings stelle ich meine Bedenken in solchen Fällen hintenan. Es ist einfach ein wirkungsvolles Signal an den Schüler und die Klasse.
Bei entsprechender schlechter mündlicher Note spielt der Schüler mit seiner Versetzung (in B-W würde er sogar aus der Schule fliegen), für manche ist dieses harte Signal immer noch der Anlass für eine Umkehr. -
Um das bewerten zu können, solltest du vielleicht noch ein paar Infos ergänzen:
1. In welchem Fach unterrichtest du ihn?
2. Wie steht er in deinem Fach und in den anderen Fächern?
3. Wie verhält er sich bei den Kollegen? -
Also ich habe im ersten Ausbildungsjahr nebenher noch an einem festen Nachmittag bei einem Nachhilfeinstitut gearbeitet. Allerdings habe ich bei denen bestimmt 3-4mal Termine wegen außerordentlicher Seminarveranstaltungen verlegen müssen.
Prinzipiell geht nach meiner Erfahrung somit etwas Regelmäßiges, allerdings mit der Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber eben auch in oben genannten Fällen flexibel zeigt.
Grundsätzlich finde ich es durchaus machbar, in geringem Zeitumfang zumindest in der Eingangsphase des Refs zu arbeiten. Voraussetzung ist aber wohl, dass man ein gutes Zeitmanagement hat und während der Lehrproben und Prüfungen ist es dann m.E. wirklich zu viel. Gut tut's auf jeden Fall, auch (weiterhin) noch andere Arbeitswelten als Schule und Seminar zu erfahren (ich hab' an einigen Wochenenden bei freier Zeiteinteilung dazu noch als Beleuchter gearbeitet...).In Baden-Württemberg gelten übrigens gemeldete Nebentätigkeiten bis ca. 1200 EUR als automatisch genehmigt.
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Also, auch ich kann mich nur den Vorrednern anschließen. Es war eine stellenweise stressige Zeit und insofern nervenaufreibend, dass man nie wusste, ob man später einmal mit seinen Leistungen und dem Examen in der Tasche unterrichten darf.
Aber die Zusammenarbeit mit den Schülern, Kollegen und auch Eltern (!!!) war einfach genial. Ich war nach der Uni scharf aufs Unterrichten - und siehe, es hat meistens Spaß gemacht.Zur Zeitplanung kann ich nur den Beitrag von Löwe unterstützen!
Viel Erfolg und viel Spaß, letzterer lässt einen viel durchstehen...
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