Beiträge von Timm

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    Original von Niggel



    würde sich tatsächlich ein hauptschüler melden: "ey wissen sie, wenn die frauen da unten bluten, halt so ihre tage haben, sind die eben zickig. kennen sie sowas nicht oder was?"


    Einfache Antwort (aus Erfahrung): Ja.


    Und ich sehe hier auch mehr die Schüler im Recht, weil...


    ... gerade mal frisch in einer Klasse und die Schülerin nach vorne zu zwingen, geht gar nicht,
    ... einen rüden Umgangston zu pflegen und dann von Respekt zu schwafeln, geht noch viel weniger.

    Bei mir stand die Sendung definitiv auf dem Programm. Ich finde es einfach wichtig zu wissen, wie Lehrer in der Hauptsendezeit präsentiert werden.


    Mein erster Eindruck ist nicht sehr positiv. Mag ja vielleicht am Schnitt liegen, aber das, was man sieht, ist Frontalunterricht von vor dem Krieg.


    Und der Deutschkollege geht mal gar nicht: Ständig im Konjunktiv und Schachtelsätzen herumreden, ist nicht nur - aber gerade - bei dieser Klientel daneben. Dazu ständig offene bis latente Gereiztheit, Herumschreien im Unterricht. Da sind nach den Eindrücken, die man der Sendung entnehmen kann, viele Probleme hausgemacht.


    Um die ganze Serien möglichst dramatisch zu gestalten, haben die wahrscheinlich die Kollegen gut gecastet. Um den Schüler wirklich zu helfen und dem Anspruch "Super Lehrer" gerecht zu werden, sieht das momentan alles andere als toll aus.

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    Original von Referendarin
    Ich bin zwar nicht die Threaderstellung, lese aber auch gerade mit Interesse deine tollen Tipps, die ich auch noch nicht alle kannte.



    Diese Vorgehensweise klingt besonders interessant. Dazu habe ich aber mal eine praktische Frage: Machst du das vom Lehrercomputer aus und hast du dann Zugriff zu den Dokumenten oder schreiben die Schüler die Ausätze zu zweit zu Hause und du nimmst du die Aufsätze in digitaler Form mit nach Hause?


    Danke :) Wir haben ein Schulnetzwerk und ich habe Zugriff auf die persönlichen Laufwerke der Schüler. Ich lasse ein Blatt herumgehen, auf dem die Schüler schreiben, wie die Datei heißt und wo ich sie finde. Ich drucke dann die Aufsätze aus, korrigiere sie und ziehe gleichzeitig am Lehrer-PC entsprechend Passagen von den Schülerdokumenten in die Analyse.


    Im Übrigen finde ich auch immer wieder witzige oder bestaunenswerte Fehler (z.B. Sätze über 5 Zeilen, die keiner mehr versteht), was die ganze Sache ungemein auflockert. Netter Nebeneffekt ist übrigens, dass die Schüler verstehen, welch ein Aufwand die Korrektur von Aufsätzen ist.

    Das Problem ist ja, dass man Schüler, die die (Berufs-)Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, nicht einfach ausschulen kann.
    Eben aus diesem Grund gibt es bei uns in B-W in zunehmend mehr Schularten eine Probezeit. Wer die Probezeit nicht besteht, kann das Schuljahr dann nicht wiederholen oder wird muss die Schule verlassen (in Schularten, in denen die BS-Pflicht erfüllt ist). Macht ruhig einmal Druck, wenn das bei euch anders ist. Wir durften bei der Neufassung der Schulartbestimmungen für das BK sogar dem Zuständigen vom Ministerium sagen, wie wir es gerne hätten.


    Konkret werde ich in Vollzeitklassen ab der zweiten unentschuldigten Fehlzeit aktiv. Dann gibt es 2 Stunden Nachsitzen plus Nachholen der versäumten Zeit. Verdoppelt sich trotzdem das Ganze, werden es 4 zusätzliche Stunden am Samstag, die der SL anordnen muss. Nächste Eskalationsstufe ist Androhung des zeitweiligen Ausschlusses und ggf. Ausschluss. Bei einigen Schülern bin ich gerade (allerdings wegen Zuspätkommens) bei der vorletzten Stufe, jetzt funktioniert es aber.


    Außerdem gibt es - auch bei entschuldigten Fehltagen - ab etwa dem zehnten im Hj Attestzwang vom Chef. Wird's nicht besser, dann geht es eben zum Gesundheitsamt. Wir hatten in der Vergangenheit den Brief schon geschrieben, der Schüler hat sich dann aber vor dem Absenden selbst abgemeldet.


    Einen Schüler allerdings allein wegen seiner Fehlzeiten auszuschulen ist sehr schwierig. Wir mussten in der Vergangenheit sogar einmal eine solche Entscheidung auf Anraten der Schuljuristen im RP zurücknehmen. Er riet uns an, in Zukunft die Sache über §90 (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) zu regeln.


    Es gibt natürlich Schüler, die einfach tage- oder wochenlang abgängig sind. Bei bs-pflichtigen Schülern können wir ohne Unterstützung der Eltern nur das Jugend- und Ordnungsamt einschalten. Bei den anderen geht ein Brief raus, dass wir davon ausgehen, dass kein Interesse mehr am Schulbesuch besteht und wir den Schüler von der Klassenliste streichen. Bis jetzt ist mir nur ein Fall bekannt, in dem ein Schüler sich wieder zurückgemeldet hat.


    Warum so negativ? In der Taxonomie liegt die Rechtschreibung so weit unten, dass es jedem Schüler ohne Lernbeeinträchtigung gelingen sollte, Rechtschreibung zu erlernen. Letztenendes ist Rechtschreibung nur Auswendiglernen, Regeln anwenden und üben.
    Ich unterrichte ja nun in der beruflichen Schule fast alle, die nicht gerade studieren (außer BEJ/BVJ). Und da hat meiner Schätzung über alle Schulabschlüsse weniger als 1/5 der Schüler gravierende Rechtschreibprobleme. Bei einem weiteren Fünftel kann man auf absehbare Zeitung zumindest so viel tun, dass die Rechtschreibung im Großen und Ganzen im befriedigenden Bereich ist.


    Ich lasse meine Schüler unheimlich viel im Unterricht schreiben. Das geht vom Aufsatz über Orthografie- und Sprachübungen. Immer steht eine Form der Kontrolle am Ende und bei Aufsätzen verschaffe ich mir auch selbst immer einen Überblick über die Fehlerschwerpunkte. Die Fehlerschwerpunkte werden dann den Schülern in Zitaten präsentiert und sind dann wieder Ausgangspunkt für weitere Übungen.


    Einige meiner Verfahren:


    - Bei der Korrektur der Aufsätze tippe ich typische Sätze für Fehlerschwerpunkte sofort in den Computer und bespreche diese dann nach.
    - Ich lasse die Schüler zu zweit am Computer einen Aufsatz tippen. Die Aufsätze schaue ich mir durch und per Drag&Drop werden die Fehlerschwerpunkte in ein weiteres Dokument gezogen. Anschließend wieder Fehleranalyse in der Klasse.
    - Ich lasse die Schüler in einer Schreibkonferenz die Aufsätze anfertigen/verbessern. Am Ende kommt ein Gemeinschaftwerk heraus, das auf obige Weise wieder der Fehleranalyse dient.


    Wichtig ist eben, Zeit im Unterricht für Sprache und Rechtschreibung freizuschaufeln.


    Ein solches Handout entspricht in großen Teilen dem, was die beruflichen Schulen im Rahmen des OES-Prozesses in einem Qualitätshandbuch dokumentieren müssen. Leider habe ich noch kein fertiges im Netz gefunden, aber hier die Anleitung dazu:
    http://www.schule-bw.de/schula…M-Handbuch_2004-07-20.pdf

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    Original von Schubbidu


    Hm, also ich glaube, da muss man ein paar Dinge auseinander halten. Eine Verhaltensnote ist keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme im Sinne des Schulgesetztes.


    Was den Kriterienkatalog anbelangt: Jeder hat doch seinen individuellen Kriterienkatalog, nach denen Einträge vorgenommen werden, so oder so im Kopf. Was soll rechtlich daran verwerflich sein, wenn ich diesen im Sinne der Transparenz vereinheitliche und mich dann auch noch tatsächlich daran halte?


    Mir ist schon klar, was Rolf meint: Schreibe ich fest, dass z.B. nach drei Einträgen 2 Stunden nachsitzen, nach 6 4 Stunden und bei weiteren zeitweiliger Schulausschluss erfolgt, sind dies Maßnahmen nach §90 (in B-W). Diese können jedoch nur unter Betrachtung des Einzelfalls getroffen werden.
    Allerdings sehe ich das nicht als Problem. Man formuliert lediglich, dass z.B. nach 3 Einträgen der Klassenlehrer prüft, ob der Schüler nachzusitzen hat, nach 6 der Schulleiter usw.

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    Original von Rolf1981
    Doch, er funktioniert. Und er ist interessant. Aber es ist kein Dokument, auf das ich mich rechtlich verlassen kann. Die dort beschriebene Situation weicht außerdem einfach zu sehr von meiner ab. Konkret:


    Dort geht eine Lehrerinnen mit Schülern an einen Baggersee, obwohl ein erheblicher Teil der Klasse Nichtschwimmer ist. Dass IN DIESEM FALL bereits die Wahl des Ausflugsziels eine Pflichtverletzung darstellt und entsprechend fahrlässig ist, ist ja logisch. Mit meiner Situation, in der alle Schüler recht gut schwimmen können, hat das eben zu wenig zu tun.


    Ich bin mir nicht sicher, ob du etwas erwartest, was die Schuljuristen weder leisten noch tun können: Dir unter vorgegebenen Bedingungen einen Freischein für das Schwimmen deiner Schüler zu geben.
    Interessanter an dem Urteil ist doch,


    - dass der Lehrer quasi gehalten ist, sich von den Schwimmfähigkeiten der Schüler zu überzeugen,
    - und dass eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern NICHT ausreichend ist.


    Wenn du also korrekt vorgehst,


    - müsstest du die Schüler (möglichst unter Wellengang) vorschwimmen lassen oder - falls die Schüler Schwimmunterricht haben - den Sportlehrer nach seiner fachlichen Einschätzung befragen,
    - müsstest du einen Elternabend abhalten. Ggf. müsstest du sicher stellen, dass ausländische Bürger oder solche mit Migrationshintergrund alles verstanden haben. Eltern, die fehlen, müsstest du telefonisch informieren,
    - außerdem müsstest du dich vergewissern, dass keine der schriftlichen Erlaubnisse gefälscht sind (also am besten am Elternabend ausfüllen lassen).


    Anschließend müsstest du selbst eine entsprechende Rettungsbefähigung erwerben oder eine Person mit einer solchen mitnehmen. Im letzteren Fall aber bitte darauf achten, dass die Befähigung immer wieder aufgefrischt worden ist und auch die körperlichen Voraussetzungen zur Rettung noch vorhanden sind.


    Dann lebst du aber immer noch mit dem Risiko, dass du an Stellen bist, die unübersichtlich sind und so eine Beaufsichtigung aller Schüler nicht möglich ist (wer hat schon einen Aufsichtsturm im Gepäck...). Des Weiteren könnte man dir zum Vorwurf machen, dass du nicht entsprechendes Rettungsgerät bereit hältst (z.B. Rettungsbot).


    Auch wenn es sich stellenweise ironisch anhört, das sind in der Tat alles Faktoren, die bei einer Würdigung vor Gericht eine Rolle spielen. Soll heißen, entweder du nimmst das Risiko auf dich und versuchst es zu minimieren (hierzu hast du ja nun genügend Anhaltspunkte) oder du lässt es. Kein Schuljurist wird dir eine Dienstanweisung geben, wie du vorzugehen hast.

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    Original von Habanita
    . Ich kenne spontan auch kein Berufsbild, bei dem man sowas sonst noch in dieser Art ausgesetzt ist. Auch finde ich es befremdlich, dass der Lehrer von vorne herein als Feindbild (siehe auch Unterkommentare) und "Opfer"gesehen wird - und nicht etwa als Mensch und arbeitende Person.


    Das halte ich ja nun doch für deutlich übertrieben. Allein in B-W gibt es 1,7 Millionen Schüler. Davon hat sich - trotz deiner vielen Links - ein Großteil allem Anschein nach dazu entschieden, weder solche Filmchen hochzuladen noch zustimmend zu bewerten. Sorry, aber kranke Hirne gibt es unter Menschen überall.

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    Original von Basti zwei
    Habanita: Nun ärgere dich mal bitte nicht über die Sache mit den Anglizismen. Keiner wollte dir damit auf die Füße treten, denke ich. Nur kam das Thema auf, und da habe ich halt auch allgemein meine Meinung geäußert, aber nicht dich speziell kritisieren wollen. Es ist generell eine Problematik, die mich sehr beschäftigt und eben ärgert, wenn - in welchen Bereichen auch immer- nachlässig mit unserer Muttersprache umgegangen wird...
    Allerdings hast du recht, dass das eigentlich Empörende in diesem Th... (dafür gibt es doch bestimmt auch ein besseres Wort,oder?) die Bloßstellung unserer Kollegen ist.Ich finde es auch richtig, dass du das mal thematisiert hast, denn für viele hier war das wohl was Neues. Natürlich sind Szenen dabei, wo ich mich frage, wieso sich der Lehrer bzw. die Lehrerin so viel gefallen lässt. Oder warum er oder sie sich so "komisch" verhält. Es ist ganz leicht zu sagen, dass einem so etwas ja auf gar keinen Fall passieren wird. Aber vielleicht kann man sich nur deshalb so sicher sein, weil man z.B. über Anfängerfehler hinaus ist oder aber ganz einfach an einer "ordentlichen " Schule gelandet ist? Außerdem werden immer nur Ausschnitte bzw. Extremsituationen gezeigt. Wer sagt denn, dass man von mir nicht auch mal eine peinliche Situation erwischt und mich damit bloßstellt, und alle Welt denkt dann, bei mir geht es drunter und drüber?


    Das mit den Anglizismen ging ja von mir aus:


    1. War das, wie Basti zwei meinte, nicht bierernst gemeint. Ich kenne dich nicht und habe nur einen kurzen Text von dir gelesen. Damit verbietet es sich, irgendwelche persönliche Kritik zu üben. Wir Sprachwissenschaftler wissen den Unterschied zwischen Performanz und Kompetenz.
    2. Deine Benennung des Topics finde ich trotzdem unglücklich, weil mir zum einen mit ordentlichen Englischkenntnissen nicht klar ist, was die Überschrift genau bedeutet. Geht es dir darum, dass Kollegen bloßgestellt, herausgestellt oder was auch immer werden? Die sprachlichen Feinheiten versteht eben nur der Anglist oder Muttersprachler. Deswegen ist die Forensprache auch unsere Landesprache. Zum anderen dachte ich zuerst, der Titel würde von einer englischen Kurzgeschichte oder ähnlichem handeln.


    Dann zu den "tausenden" von Links:


    Ich glaube auch, ein paar exemplarische hätten gereicht. Jeder von uns, der mehr sehen will, kriegt bestimmt die Suche auf den entsprechenden Videoportalen hin.


    Aber bitte, solche Kritik nicht gleich persönlich nehmen!


    Und nun zum Thema:


    Als aller Erstes sehe ich sehr kritisch, dass das kurze Filmchen sind und wir nichts über Hintergrund und Entstehung wissen. Auch mich, der von sich behauptet, seine Klassen im Griff zu haben, kannst du auf youtube bloßstellen, dazu ein Beispiel: Ende einer längeren GA-Phase. Wer fertig ist, darf im Klassenzimmer Pause machen. Nun filmen wir: Die Schüler sitzen also auf Bänken, quatschen, laufen herum, lachen usw. Der Lehrer arbeitet nur mit einer kleinen Gruppe an Schülern, die noch nicht ganz fertig ist. Ohne Hintergrund: Skandal, was läuft bei dem Kollegen im Unterricht. Deswegen kann nur ein absolutes Film- und Fotoverbot ohne Zustimmung der Betroffenen im Unterricht gelten. Wie man das umsetzt, ist bestimmt ein eigenes Thema und von Lehrer zu Lehrer und Schule zu Schule sehr verschieden.
    Dann möchte ich aber auch noch darauf hinweisen, dass inzwischen auch Fälschungen im Umlauf sind. Man nehme einen älteren Schüler (kein Problem an einer BS) und inszeniere in einem offenen Klassenraum Chaos im Unterricht.


    Fakt ist aber leider auch, dass ein zu großer Teil der Filme einen Einblick geben, wie es in manchen Schulen und Klassen zugeht. Das deckt sich zumindest mit meinen Erfahrungen und den Berichten von Kollegen, die im sonderpädagogischen Bereich Fallbesprechungen leiten.

    Zitat

    Original von Rolf1981
    @ Unter uns


    Vielen Dank. Mir ist aber unklar, wie man von den sehr allgemein gehaltenen Gesetzen auf die genauen Abzeichen der DLRG abstrahiert. Es muss also entweder Grundsatzurteile oder (länderspezifische) Verordnungen dafür geben.


    PS: Dass einer der Lehrer im Schwimmbad ein solches Abzeichen benötigt ist mir neu. Das wurde bisher an keiner Schule, an der ich war, so gehandhabt.


    Hier das passende Urteil, das auch interessante Einsichten in andere Bereiche der Rechtsprechung beim Thema Aufsichtspflicht aufführt:


    http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf


    Seite 12ff; leider ist das pdf geschützt, so dass ich die Passage nicht als Zitat anführen konnte.


    Nach diesem Urteil würde ich die Finger davon lassen!

    Zitat

    Original von Habanita
    Gerade gerate ich zufällig beim Surfen hierhin
    http://www.youtube.com/watch?v=4O_NIE7PnWg
    und erinnere mich auch selbst an Fälle, wo Schüler andere Schüler anzeigten, da sie plötzlich auf Youtube waren.
    Andere mir unbekannte Lehrkörper fand ich auch schon mit ganz eindeutigem Handy-Unterrichts-Shot in Love-Börsen und sonstwo.
    Mich hat man mal "zum Hören" aufgenommen. Ich habe das mitbekommen, dementsprechend ermahnt und die Begründung war, dass man den Unterrichtsstoff und die engl. Aussprache rekorden wollte :rolleyes: Jedenfalls frage ich mich oft, wann man sich wohl selbst aufgenommen im Web wieder findet, denn es ist doch nicht immer einfach mitzukriegen, wann mit einem Handy gefilmt wird.


    OT: Hab ich etwas versäumt oder wird die Forumslanguage nach und nach auf Englisch gechanged ?(


    Also immerhin schaffen es die möglichen "Schülerausreden" bis - in BW - in die Konferenzordnung. Aber wir hatten es ja schon einmal darüber: Schulrecht dient nur zur allgemeinen Gängelung, hier respektive zur Gängelung der Schulleitung. Sonst gilt das Motto: Allseits bereit für Schule und Vaterland!


    P.S.: Also übers Internet zu solch einer Interpretation zu kommen, hat evtl. mehr Selbstoffenbarung als korrekter Analyse... :rolleyes:

    Zitat

    Original von neleabels
    Naja, in die Hose gegangen. Allerdings, wenn du dich für ein wichtiges Gremium wie die Schulkonferenz meldest und dafür auch noch eine Entlastung bekommst, dann solltest du dich schon so für das Amt interessieren, dass du davon mitbekommst, auch wenn die Einladung an dir vorbeiläuft...


    Ob "Anschisse" ein sinnvolles oder auch nur intelligentes Führungsinstrument sind, sei dabei dahingestellt.


    Nele


    Sehe ich definitiv anders. Wie Sina schon erwähnt hat, gibt es Regelungen (in Baden-Württemberg in der Konferenzordnung) wann und wie eingeladen werden muss. Wenn man irgendwann einen Terminplan herausgibt oder evtl. nur nennt, reicht das nicht aus. Ich bin bestimmt nicht der Einzige, der auf vielen Hochzeiten tanzt (Verbindungslehrer, Schulleitungsassistent, Fortbildner für das RP, Schriftführer des Fördervereins usw.). Da ist die Chance einfach sehr hoch, dass einem ein Termin, zu dem nicht formgerecht eingeladen wurden, rausgeht.
    Mir ist übrigens ziemlich Ähnliches aber bei einer irgendwann zu SJ-Beginn im Terminplan der Schulart erwähnten Zeugniskonferenz passiert. Mein FAL hat sich dann entschuldigt, dass er die Einladung vergessen hatte und mich aus dem Unterricht holen musste.
    Da sich Termine aus Terminplänen gerne einmal verschieben, trage ich alle, zu denen eingeladen werden muss, auch aus Prinzip nicht in den Kalender ein; sonst hätte ich viel zu tun...

    Zitat

    Original von Meike.
    Mit Hanteln murks ich auch rum, aber da werden immer nur wenige Muskeln auf einmal angesprochen und - wenn man's unkonzentriert ausführt, kann man sich gut weh tun...


    Ja, aber das ist ja genau der gewollte Effekt von Krafttraining, dass man gezielt und pro Übung isoliert wenige oder gar nur einen Muskel aufbaut. Je nach Trainingsphilosophie hat man hier mit wenig zeitlichem Aufwand sehr hohen Ertrag.
    Mit dem Hantelproblem gebe ich dir aber Recht; deswegen auch meine Frage, ob klöni das nicht an Maschinen im Studio trainieren kann. Da sind Fehl- und Ausweichbewegungen weitestgehend ausgeschlossen.

    Zitat

    Original von klöni
    Danke für eure Tipps.


    In meinem Fitnessstudio hängt irgendwo ein Sandsack rum. Da werde ich mich mal einweisen lassen.



    ?( Öhm, du gehst in ein Fitnessstudio und die haben für dich keine (erfolgreiche) Trizepsübung ?(


    Zitat

    Original von Raket-O-Katz


    Noch nüchterner:
    Die mühsam antrainierten Muckies plus nicht abtrainierten Fettpolster wirken dann noch moppeliger.


    Grüße vom
    Raket-O-Katz, das sich seit 3 Monaten munter Fett weg und Muckies antrainiert. :)


    Hm, naja, also erst einmal spielt für mich der Gesundheitsaspekt die übergeordnete Rolle und da kann man beim motivierten, aber nicht übertriebenen Training einiges für sich tun. Selbst wenn man nur sein Gewicht hält bzw. leicht reduziert und die ein oder andere Schutzschicht die Muckies verdeckt, spielt der Muskelanteil am Körpergewicht eine wichtige Rolle. Insofern ist der BMI auch eine ziemlich vage Größe.
    Und dann kommt schon auch der Nebeneffekt, dass der Körper insgesamt straffer und muskulöser wirkt... Und wenn man dann Gesundheit und ein wenig Eitelkeit verbindet, ist es doch auch schön...


    Und bitte, beim Trizepstraining nicht den Bizeps als Gegenspieler vergessen, sonst wird das Ganze ungesund...

    Zitat

    Original von Hawkeye



    wie du vielleicht gemerkt hast, rede ich von mir und meine schüler an der realschule -
    und die brauchen was anderes als wissenschaftliches arbeiten ob pro- oder postpädeutisch -
    und präambeln und und ähnliches sind geduldig. e basta. und grüße an nighthawk. mist, ich wollte nur zwei zeilen schreiben.


    Wow, vielleicht gewinnen wir hier auch noch die Erkenntnis, dass Grundschüler nicht propädeutisch arbeiten müssen. Im Thread ging es immerhin um einen Gymnasiasten.
    Und wenn Präambeln und Bildungsstandards für dich nur schnödes Beiwerk sind, dann empfehle ich wirklich dass jeder macht, was er will.


    Ich habe nichts gegen Zweizeiler. Aber wenn man eine andere Meinung vertritt, sollte man sich schon ein wenig bemühen, seinen Standpunkt klar zu machen und zu begründen. Ich bitte deshalb darum, sich die Ironie zu sparen.



    :flieh:

    Zitat

    Original von Nighthawk
    Ich denke kaum, dass Professoren es akzeptieren würden, wenn der Student eine "von einem Mentor" geschriebene Seminararbeit abgibt.


    So lange wir uns nicht klar werden, dass eben darum nicht geht, ist jede Diskussion müßig. Und ich klinke mich jetzt auch aus, wenn es weiter auf diese Zuspitzung hinausläuft. KEIN Mensch hat hier befürwortet, dass wir reine oder hauptsächliche Fremdleistungen in die Bewertung miteinbringen.


    Ich sehe hier auch keine sinnvolle Diskussion mehr. Mit Argumenten wie "für mich ist"... kommen wir nicht weiter. Fakt ist, dass wir an die Bildungspläne und den Bildungsauftrag unserer Schulen gebunden sind. Wenn man eine erweiterte Nominaldefinition jenseits des Übens - wie z.B. in B-W - von Hausaufgaben hat, muss man sich auch Gedanken machen, wie sie alters-, schulart- und curriculmsgerecht gestellt werden. Zitat aus der Notenverordnung zu den HAs in B-W:

    Zitat


    Diese dienen der Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung
    und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur
    Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens.


    Was in meinen Augen definitiv nicht geht, ist dass man irgendwie vor sich hinwurstelt und Bauchentscheidungen trifft. Eben das ruft die unnötigen Konflikte mit Eltern und Schülern hervor. Schaffe ich jedoch Klarheit, Transparenz und arbeite solide begründet, werde ich auch kaum Ärger haben.

    Zitat

    Original von Hawkeye



    ich glaube aber nicht, dass die grundlage, mit der ich an schülerarbeiten herangehe, wissenschaftlich sein muss ich bin. verdammt, sorry, es ist ne hausaufgabe! und: wie viele leute gehen denn nun wirklich an die uni - auch vom gym? Wo an der uni wird mehr geprüft und gefordert als fachwissen?


    Hawkeye, nix für ungut. Aber in den Schulversuchsbestimmungen der Berufskollegs steht eindeutig zu lesen, dass die Schüler an das propädeutische Arbeiten herangeführt werden sollen! Ähnliches steht in der Präambel der Bildungsstandards der Oberstufe und das ganze Gymnasium hat die Aufgabe, Schüler an propädeutisches Arbeiten zu gewöhnen!
    Übrigens: Nicht du sollst wissenschaftlich herangehen, sondern die Schüler sollen vorwissenschaftliches Arbeiten erlernen. Die von mir erwähnte Bibliotheksrecherche, die Bewertung und Einordnung von Literatur, das Erstellen eines Thesenpapiers, die Visualisierung von Sachverhalten usw. sind Methodenkompetenzen, die an Unis gefordert werden.
    Und zumindest an den Hochschulen wird Sozialkompetenz erwartet: Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die obligatorischen Angebote einer Hochschule durchzugehen. Fast ausnahmslos wurden mindestens ein oder mehrere Projekte im Team als Studiennachweis verlangt. Dass später kaum jemand im Beruf nur ganz allein vor der Arbeit sitzt, kommt noch dazu.


    Von der pragmatischen Sichtweise stimme ich jani77 voll zu.

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