Zitat
Politischer Widerstand gegen faschistische Gruppierungen fällt jedenfalls keineswegs dort hinein!
Zumal dem "Angeklagten" ja nicht mal nachgewisen werden kann, dass er selber Gewalt ausgeübt hat oder das jemals tun würde.
Liebe Melosine,
richtig zu zitieren heißt, das Zitat nicht aus dem Zusammenhang zu reißen! Ich habe mir die Mühe gemacht, über die angesprochene Gruppe zu recherchieren. Ich habe dabei eingeräumt, dass nur die Annahme und deren Bestätigung, dass der Kandidat die von mir genannten Ziele unterstützt, eine Ablehnung rechtfertigt. Die wenigen Indizien sprechen wohl aber eher nicht dafür, dass sich der Betreffende außer mittels Wortklaubereien von der Gewaltbereitschaft der Autonemen distanzierem will.
Man sollte aufpassen, dass man mit dem unterstütztenswerten Kampf gegen Faschismus, nicht falsche Sympathien für Extremisten verbindet. Stellen wir das Recht auf Meinungsfreiheit vor die Verfassungstreue des Beamten, können wir im schlimmsten Fall eine Situation wie zu Weimar haben: Beamte, die die Grundgedanken des eigenen Staates nicht tragen!
Könnten wir das heute vielleicht doch aushalten? Vielleicht ja, aber bestimmt nicht, wenn der Beamte Schüler erzieht. Das Gewaltmonopol des Staates ist nicht nur ein rechtliches Prinzip. Wenn ich meinen Schüler beibringen will, Konflikte gewaltlos auszutragen, taugt der Kollege nicht, der gewaltbereite Autonome unterstützt (oder wie soll man denn bitte auf dem Hintergrund einer gewaltbereiten automonen Szene den Satz: "Militanz bezeichnet eine widerständische Haltung, die nicht vor Konfrontation zurückschreckt" verstehen?!).
Es ist nicht in Ordnung Melosine, dass du Strafrecht und das Recht des Staates, geeignete Kandidaten einzustellen durcheinander bringst. Beamte werden nach Eignung und Befähigung eingestellt. Ein Beamter, der sein Recht auf freie Meinungsäußerung benutzt, um gegen gewisse Grundgedanken unseres Staates anzugehen. ist m.E. nicht geeignet. Der Staat hat ihm die Möglichkeit gegeben, seine Berufsausbildung abzulegen, nun muss derjenige eben eine Lehrtätigkeit außerhab des Staatsdienstes suchen. Das ist somit auch kein Berufsverbot.
Ich möchte jetzt doch eindrücklich darauf hinweisen, dass ich keinesfalls parteipolitisch mit Frau Schavan sympathisiere (eher das Gegenteil). Aber wir sollten endlich mit der Tradition der 68er (die ich sonst überaus bewundere) aufhören, für Gewalt von Links blind zu sein und nur Rechte zu verdammen.
Ansonsten wünsche ich eine weniger
als Diskussion!