Vielleicht hilft dir ja unserer Thread zu Trakls Grodek auch ein wenig weiter.
http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100781586500
Gruß
Timm
Vielleicht hilft dir ja unserer Thread zu Trakls Grodek auch ein wenig weiter.
http://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100781586500
Gruß
Timm
Tja, downloaden is nicht. Habe aus anderem Grund nämlich auch schon vergeblich die aktuelle Version gesucht. Hab sie aus dem GEW Handbuch, in dem alle wichtigen Erlasse, Verordnungen und Gesetze für die Schule abgedruckt sind.
Genauer Titel der Verordnung:
Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung; Verordnung vom 5.Mai 1983 (K.u.U. S.449/1983); zuletzt geändert 16.6.1999 (K.u.U.S.126/1999)
Es gibt inzwischen eine aktuellere Version, in der aber nur der Paragraf zu den Klassenarbeiten geändert worden ist, um gleichwertige Schülerleistungen zuzulassen.
Ausführungen dazu findest du im Notenerlass. Für dich relevant:
§10 (3)
ZitatDie näheren Einzelheiten hat die Gesamtehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz zu regeln, insbesondere den zeitlichen Umfang sowie die Anfertigung von Hausaufgaben übers Wochenende und über Feiertage.
Gruß
Timm
wolkenstein: Ein paar Sachen sind länderspezifisch. Was allgemein gelten sollte:
- Die Berechnung der Note muss transparent sein. Diese Berechnung ist die formale Seite der Notengebung, die vor einem Verwaltungsgericht überprüft werden kann. Die pädagogische Wertung des errechneten Schnittes liegt natürlich im Ermessen des Lehrers, so keine sachfremden Erwägungen hinzukommen. Beispiel: Ich gewichte 50:50. Alle schriftlichen Leistungen ergeben im Schnitt 2, alle mündlichen 3. Rechnerisch steht der Schüler auf 2,5. Nun muss eine pädagogische Gesamtbetrachtung erfolgen, es kann also je nach dem Fall eine 2 oder 3 geben (wir hatten hier eine ähnliche Diskussion schon...). Wenn ein Schüler im Endergebnis auf einer rechnerisch glatten 2 steht und schließlich auf eine 3 kommt, wirst du dich (vor dem Verwaltungsgericht) fragen lassen müssen, ob hier nicht doch sachfremde Erwägungen einbezogen wurden (Schüler ist frech, hat eine rechtsradikale Meinung,...). Denn deine Einzelmessungen und deine pädagogisch begründete Gewichtung sind anscheinend nicht in der Lage, nur annährend den Leistungsstand des Schülers wiederzugeben.
- Die Ausführungen zu den Hausaufgaben erscheinen mir unlogisch. Gibt es dann in NRW keine Noten für Referate, Haus-/Projektarbeiten,...? Aber das is egal, mündlich abfragen müsste bei euch auch möglich sein. Noch ein Hinweis: Ich darf natürlich nicht nur die Hausaufgabe, die vergessen worden ist, fürs Schriftliche bewerten. Korrekt ist nur: Klassensatz einsammeln oder stichprobenartig einsammeln, so dass jeder einmal abgeben musste!
@ Alias: Zur Info der Eltern bestimmt o.k. M.E. fraglich beim Abgangszeugnis/Nachweis eines erreichten Abschlusses.
Zitat
- Mündlich wiegt (etwas) stärker als schriftlich
- zur mündlichen Note gehören auch HA, Gruppen-A, Partner-A, Vokabeltests etc, die genauso ernst zu nehmen sind, wie "normaler" Unterricht (frontal ist eh nicht normal bei mir)
durchgeschlafen")
Mit meinem Hang zum Schulrecht :
- Natürlich muss die Notengewichtung genau bekannt gegeben werden (z.B. 60:40), d.h. aber nicht, dass ich am Ende um eine pädagogische Gesamtwürdigung des Schülers komme.
- In die mündliche Noten gehören keine schriftlichen Leistungen, es sei denn, sie wurden mündlich abgeprüft. Beliebter Beispielsfall: Hausaufgaben vom Schüler nicht gemacht, beim Durchgehen vom Lehrer festgestellt, mündlich 6 eingetragen, Schüler fällt deswegen am Jahresende durch: Formaler Fehler, das Zeugnis ist vor dem Verwaltungsgericht nichtig. Erlaubt ist es aber, die Hausaufgaben abzufragen und dann eine 6 mündlich zu vergeben. Für Vokabeltest gilt das gleiche. Diese zählen als Wiederholungsarbeiten und sind in B-W in der Notenverordnung sogar genau geregelt (max. 25min und Stoff der letzten zwei Stunden).
Ansonsten gefällt mir Heikes Ansatz sehr gut , insbesondere was die Integration der Schüler betrifft. Davon werde ich wohl auch noch das ein oder andere meinen Schülern anbieten.
Kann das überhaupt nicht bestätigen, dass die Stunde beim zweiten Mal weniger schön wird. Auch geht es wohl weniger darum, die groben Schnitzer zu beseitigen. Bei einer Lehrprobenstunde sollten die möglichst schon in der Planung abgestellt werden.
Nein, meiner Erfahrung nach geht es eher um das "Feintuning", wie man z.B. Gelenkstellen besser rüberbringt, klarer Fragen stellt und das Zeitmanagement effektiver gestaltet. Ich hatte letztes SJ bis zu vier Parallelklassen und kann aus der Beobachtung sagen, dass die ersten Stunden meist nie die besten waren.
Dass die Anspannung abfällt, glaube ich nun gar nicht. Der Unterrichtsbesuch und die Lehrprobe im Besonderen ist doch stets mit einer (positiven) Anspannung verbunden, der weniger am Inhalt als an der Situation an sich liegt!
Ich behaupte, dass oben genanntes Feintuning locker eine ganze Note ausmachen kann und möchte jedem empfehlen - so möglich - Stunden zuvor in Paraklassen zu halten.
ZitatHallo!
Das ist schon erlaubt. Es geht dabei auch um beschädigte Bücher, für die erst noch bezahlt werden muss. Das Zeugnis einzubehalten ist ein erfolgreiches Druckmittel, um Eltern zum Bezahlen der kaputten Bücher anzuhalten. Sonst würde man bei manchen noch nach Jahren auf sein Geld warten...
Wir hatten über ähnliche Maßnahmen diskutiert und waren der Meinung, dass es nicht rechtens ist.
Das Zeugnis dokumentiert einen Verwaltungsakt, wenn es um die Versetzung bzw. einen Abschluss geht, der widerspruchs- und bei Ablehnung klagefähig ist. Um die Rechte des Schülers bzw. seiner Eltern zu wahren, muss es an den vom Ministerium genannten Termin ausgeteilt werden.
Wenn es nicht um die Versetzung/den Abschluss geht, fällt das Zeugnis zwar nur unter Verwaltungshandeln. Aber auch hier muss m.E. das Recht gewährleistet sein, auf dem Beschwerdeweg ggf. rechtzeitig Beschwerde einzulegen. Das Zeugnis könnte ja z.B. nötig sein, um sich an einer anderen Schule zu bewerben, einen Praktikumsplatz zu erhalten,...
Und zum Schluss fällt es unter das zur Erziehung gehörende Recht der Eltern, über den Leistungsstand ihres Kindes informiert zu werden!
Büdeler, Werner: Das Abenteuer der Mondlandung, Gütersloh 1969
Da findest du zahlreiche Vorgänge skizziert bzw. in Bilderfolgen von Landung/Abkopplung der Mondfähre, Start, über Rakentransport, Kopplungsmanöver...
Gruß
Timm
Zur Auswertung - so du es noch nicht kennst - empfehle ich dir das kostenlose, von der BPB geförderte Programm grafstat (http://www.grafstat.de/).
Wenn sich die Situation in NRW nicht sehr wesentlich von B-W unterscheidet (was mich überaus wundern würde), hast du beste Chancen sowohl auf die Einstellung prinzipiell als auch auf einen Einsatz in unmittelbarer Nähe.
Bei uns werden die originären Studiengänge für deine Fachrichtung im kleinen Dutzendbereich studiert, der Bedarf ist aber um ein Vielfaches größer! Das heißt, du wirst hauptsächlich (wenn überhaupt) mit anderen BWLern konkurrieren. Wenn also dein Abschluss für BWL im Vergleich gut ist, wirst du beste Chancen haben (bei uns in B-W wird fürs Ref im Berufsschulbereich überhaupt nicht gesiebt, ganz im Gegenteil, es wird händeringend gesucht!).
Ich kann mir sogar vorstellen, dass du dich im Vorfeld mit einer Schule über deine Anforderung einigst. Bei uns kommen inwischen die meisten als Seiteneinsteiger (d.h. voller Verdienst nach BAT, 8 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht vom Beginn + Seminarveranstaltungen wie beim Ref, nach 2 Jahren Lehrproben und Kolloqium, anschließend Sicherheit auf Übernahme und Verbeamtung!) und da kann man sich direkt über die Schulen einstellen lassen. Frag doch einfach mal telefonisch oder per mail an Schulen in der Nähe an, ob Bedarf besteht bzw. ob so etwas prinzipiell möglich ist.
Viel Erfolg auf deinem Weg
Timm
Wenn du die Stunde mit dem Sprachunterricht voll kriegst: Wie wäre es denn, wenn du das Organisatorische am Stundenende schriftlich austeilst (inkl. Notenbildung, die bekommen die Schüler von mir immer schriftlich, um spätere "Missverständnisse" auszuschließen) und am Ende der nächsten Stunde 10min für Fragen dazu einkalkulierst?
Hast zwar wieder eine zwei geteilte Stunde, aber es endet nicht mit einem langen Lehrermonolog, sondern die Schüler fragen (vorbereitet)...
@ Jewel: Sorry, so war das nicht gemeint. Trotzdem denke ich, dass wir als Sprachlehrer unsere Beiträge wenigstens einmal überfliegen und ggf. editieren sollten (wieviel "Mist" ich selbst baue, siehst du daran, dass fast unter jedem Beitrag ein "edit" steht).
Was aber bei meinem Beitrag im Fokus stand, war das Gefühl, dass du recht hiflos bist und das ja auch gerade bestätigt hast. Aber ich kann nur die Vorgehensweise von philosophus unterstützen.
Du beginnst mit dem etwas vagen Wunsch nach einem guten Bild als Einstieg und landest zuletzt bei der Bitte nach einem Stundenentwurf.
Es wäre hilfreich, wenn du uns schilderst, welche Ziele du mit deiner Stunde ansteuern willst bzw. musst und wie die Situation der Lerngruppe zu beschreiben ist.
Es grüßt dich
Timm (der beim Vorbereiten für die kommende erste Schulwoche sich hier gerne "ablenken" lässt )
Tut mir leid Jewel, aber ich glaube, eine vorgeplante Stunde kannst du von uns nicht erwarten, obwohl hier alle hilfsbereit sind.
Mich würde interessieren, in welcher Ausbildungsphase du bist und an welcher Schulform du unterrichtest. Du machst mir einen sehr hilflosen Eindruck, ich frage mich, warum das so ist? Eigentlich sollten doch in der Ausbildung genügend Grundlagen gelegt worden sein, um uns zumindest ein ganz grundlegendes Konzept zu präsentieren, auf das wir gemeinsam aufbauen könnnen
Ich hoffe, wir haben hier keinen Faker. Denn die Rechtschreibung ist - mal freundlich gesagt - sehr extravagant für einen Sprachlehrer...
Zum Kennenlernen (Fachliches würde ich in der ersten Stunde nicht machen):
Ich fange bei neuen Klassen (außer früher Unterstufe) immer mit einer Art Moderationsmethode an.
Die Schüler sollen groß auf 1-2 A4 Blätter in Stichwörtern schreiben, was sie sich vom Lehrer/Unterricht (nicht) wünschen. Das Ganze wird an die Tafel geklebt und Ähnliches geclustert und anschließend besprochen.
Positiv finde ich daran Folgendes:
- Man "muss" miteinander reden, um zu klären, wie einzelne Punkte gemeint sind. (Bitte auf dem "muss" nicht bestehen,. Es ist o.k., wenn jemand seinen Zettel nicht weiter kommentieren will!)
- Objektive und subjektive Erwartungen beider Seiten werden thematisiert. (Ich selber klebe übrigens auch immer 3 Wünsche an die Tafel)
- Auch Enttäuschungen aus der Vergangenheit kommen so oft zum Vorschein.
- So lernt man sich kennen. Das erste vorsichtige Abtasten hat man somit schon hinter sich.
- Der Lehrer signalisiert Offenheit und das Bemühen, die Wünsche der Schüler ernst zu nehmen (m.E. wichtig für die Mittelstufe).
- Wer will, kann anschließend das Organisatorische gleich anschließen. Meiner Erfahrung nach kommt darauf im Verlauf des Gespräche automatisch die Sprache.
Zum Thema Erörterung: Den Einstieg mit der Schuluniform aus dem anderen Thread finde ich gut. Würde das zuerst mündlich machen (evtl. Podiumsdiskussion). Anschließend das Thema der UE bekannt geben und Themenvorschläge aus der Klasse sammeln, evtl. Ranking bilden lassen und sie anschließend für das Erarbeiten und Üben benutzen.
Überleg dir doch selbst ein Thema und wirf dann dazu die google-Bildersuche an. Da findest du sicher etwas!
Interessanter wäre es, ob die Struktur deiner Stunde steht. Du willst aber nicht während eines UBs die Kurzgeschichte schreiben lassen?!
Ich kenne mich mit dem nrw-ischen Berufsschulsystem nicht aus. Bei uns in Baden-Württemberg ist es aufgrund Lehrermangels üblich, dass Kollegen mit Fächern, wie du sie hast, fachfremd Deutsch geben. Ausgenommen sind davon nur Klassen mit Abschlüssen, die auf eine (Fach-)Hochschulreife hinauslaufen.
Dazu bedarf es keiner Vorqualifizierung, man bekommt halt einfach den Lehrauftrag und muss dann schauen, wie man selbst weiter kommt...
Einfach mal bei den Kollegen/der Schulleitung erkundigen, ob es so etwas auch bei euch gibt.
Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen: Wir reden von einem nach Tarif bzw. Beamtenrecht entlohnten/geregelten Beruf mit Personalvertretung und ggf. Arbeitsvertrag.
Nun werden wir bei einem Vergleich Staatsdienst/Freie Wirtschaft unter gleichen Voraussetzungen feststellen, dass die Regelungen zur Arbeitszeit wie von mir beschrieben sind.
Wer das Privilig in der freien Wirtschaft nicht hat, sondern mit absolut ungünstig ausgehandelten Arbeitsverträgen und ständigen Rechtsverstößen leben muss (8 Stunden pro Werktag reine Arbeitszeit dürfen nämlich nach dem Arbeitszeitgesetz bei "normalen" Arbeitern/Angestellten im Schnitt nicht überschritten werden), sollte dann dies genau so den besser gestellten Kollegen aus der freien Wirtschaft unter die Nase reiben wie den Staatsbediensteten.
Ich finde es irgendwie erbärmlich, wenn wir inzwischen so weit sind, dass wir den niedrigsten Standard gepaart mit offensichtlichen Rechtsverstößen zum Normalen für alle erheben. Noch leben wir in einer sozialen Marktwirtschaft und nicht im Turbokapitalismus mit fragmentarischen Restrechtsstaat.
@ leppy: Wichtig war der Nachsatz: "...selbst wenn jemand etwas dagegen sagen würde".
Im Übrigen: Dass Recht und Rechtswirklichkeit zweierlei sind, sollte sich eigentlich verstehen...
Liebe(r) Jewel,
ich hoffe, du verträgst etwas Kritik. Aber poste doch bitte genau, was du dir von uns an Tipps erwartest und evtl. auch in welchem Zusammenhang du sie genau einsetzen willst. Kann es sein, dass du selbst noch keinen konkreten Plan hast, worauf das Ganze hinauslaufen soll?!
Außerdem bin ich im Nachhinhein doch noch stutzig geworden:
Meinst du mit Kurzgeschichten die Gattung oder einfach kurze Geschichten?
Habe doch Zweifel, ob ein 7.-Klässler es hinbekommen wird, die Merkmale der Gattung Kurzgeschichte in der Textproduktion angemessen zu berücksichtigen!
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