Beiträge von Timm

    Zitat

    silja schrieb am 16.11.2005 22:15:
    Ich mag mich irren, aber sind nicht genau deswegen Noten für Hausaufgaben verboten?


    silja


    Für den Grundschul- und Unterstufenbereich bestimmt sinnvoll.


    Ansonsten sind GFS (gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen) wie Referate, Präsentationen, schriftliche Hausarbeiten,... Projektarbeiten und Vorformen in der Mittelstufe natürlich eine Art "Hausaufgaben", die entsprechend benotet werden. In B-W darf man z.B. eine Klassenarbeir lt. Notenverordnung durch eine solche GFS ersetzen, in der Oberstufe sind derartige Formen sogar vorgeschrieben.


    Prinzipiell dürfen in B-W Hausaufgaben immer benotet werden. Werden sie im Unterricht vorgetragen, müssen sie allerdings zur mündlichen Note, werden sie eingesammelt und korrigiert zur schiftlichen Note gezählt werden.

    Habe zwar an der ZDL-Front gedient und kann dir bei deinem Problem nicht weiterhelfen. Dafür folgende URL:
    http://www.bundeswehr-karriere.de/
    Aber ein allgemeiner Tipp:
    Die Bundeswehr hat eigens Wehrdienstberater, das sind Offiziere, die mit einem Wehrdienstleistenden ein Team bilden. Die kommen sehr gerne in die Schule und sind kompetente Ansprechpartner für alle Fragen in diese Richtung.
    Dazu gibt es noch die Jugendoffiziere, die für die allgemeine politische Bildung verantwortlich sind. Z.B. veranstaltet die Bundeswehr sehr konstengünstig die Politiksimulation POLIS. Auch mit denen mal Kontakt aufnehmen, die bieten echt tolle Weiterbildungen, können fundiert Stellung zu Themen der militärischen Sicherheit nehmen und der, den ich kennen gelernt habe, war auch überaus nett und differenziert in seinem Urteil zur Bundeswehr.

    Zitat

    Birgit schrieb am 15.11.2005 18:21:
    Berufskolleg, gibt es auch mit unterschiedlicher Fachrichtung, entweder als Fachabitur oder als Allgemeine Hochschulreife.


    Grüße


    Birgit


    In NRW ja, meine Antwort war aber - wie ich in der Antwort geschrieben habe - auf B-W gemünzt. Hier ist das Berufskolleg etwas anderes und entspricht z.B. den höheren Handelsschulen u.ä. in anderen Bundesländern.


    Eine normale Ausbildung im dualen System, mit der man die Fachhochschulreife erlangt, ist mir nicht bekannt. Ausnahme: Man hat die 12. Jahrgangsstufe des Gymnasiums absolviert.


    Prinzipiell kann man durch Extraunterricht in B-W die FH-Reife ausbildungsbegleitend machen. Die Abbruchquoten liegen aber wegen des hohen zeitlichen Engagements bei bis zu 70%!


    Ansonsten bleibt die Möglichkeit nach der Ausbildung nochmal ein Jahr die Schulbank zu drücken, um die FH-Reife zu erlangen. Wie die Schulart bei euch heißt, kann bestimmt ein NRWler verraten (bei uns Berufskolleg Fachhochschulreife).


    Voraussetzung zu allem, was ich geschildert habe, ist natürlich das erfolgreiche Bestehen der Mittleren Reife.

    Auf jeden Fall ist es sinnvoll, am Schuljahresbeginn den Schülern bekannt zu geben, wie man das Nachschreiben handhaben wird. So kann man die Schüler ggf. auch unmittelbar nach Genesung nachschreiben lassen.

    In B-W sind die beruflichen Gymnasien der gängige Weg. Rechtlich bezeichnet man sie auch als Gymnasien der dreijährigen Aufbauform. Da inzwischen keine fachgebundene Hochschulreife (d.h. nur eine Fremdsprache) mehr vergeben wird, sind die Schulen vorbereitet, Niveau B-Kurse für Schüler ohne 2. Fremdsprache anzubieten. Nach drei Jahren Berufliches Gymnasium besitzt dann dein 9-Klässler die allgemeine Hochschulreife.


    Falls alternativ die Fachhochschulreife in Frage käme, gebe es in B-W die zwei- und dreijährigen Berufskollegs mit Zusatzprüfung FH-Reife. Hier reicht eine Fremdsprache.

    Zitat

    max287 schrieb am 15.11.2005 10:43:
    das is doch ganz einfach. wieso da lange rumrunden? das ist meine pädagogische freiheir ob 2, 9 oder 3, 0. begründung ist dann die schwere der fehler etc.


    Was ist daran einfach?
    Ein Punktesystem mache ich ja deswegen, weil ich durch das Bepunkten meine pädagogische und fachliche Bewertung einbringe. Am Ende möchte ich dann anhand einer Tabelle ablesen können, welche Note es gibt. So ist z.B. das allgemeine Verfahren bei zentralen Arbeiten in B-W. Dass ich nun nochmal pädagogische Überlegungen starten muss, ist m.E. in aller Regel undurchschaubar und ineffizient.


    Super-Lion: Kannst du auch mal nach einer Begründung fragen? Mich würde das schon interessieren, warum man das normale kaufmännische Runden nicht benutzen sollte, zumal ja oft noch Viertelsnoten fürs Mündliche vergeben werden. Dann kann ich ja gleich statt einer 1,25 eine 1,2 geben ?(
    In den mir bekannten Verordnungen steht immer nur, dass das Ergebnis auf eine Dezimale zu ermitteln sei, was ja wohl nicht automatisch abschneiden heißt!

    Ich würde aus meiner entfernten naturwissenschaftlich-mathematischen Erinnerung sagen, dass wenn du zweistellige Gesamtpunktzahlen hast, zwei gültige Ziffern besitzst. Damit kann dein Ergebnis auch nicht genauer als zwei Ziffern sein. Deshalb rundest du auf eine Stelle hinter dem Koma.


    Irgendeine Verwaltungsvorschrift o.ä.gibt es dazu aber nicht.

    Zitat

    Justus Jonas schrieb am 14.11.2005 21:34:


    Verstehe ich das richtig, dass bei euch das Weihnachtsgeld über das ganze Jahr "gestreckt" wird? Wenn ja - welchen Sinn hat das?
    Grüße,
    JJ


    Du hast richtig verstanden. Ich habe auch keinen Plan. Denn zahlt das Land am Jahresende, kann es ja so lange damit "arbeiten" (oder weniger Schuldenzins zahlen :( )

    Zitat

    Jenny Green schrieb am 14.11.2005 21:16:
    Habt ihr's gut, in BaWü gibt 's null und nix :(


    Naja, doppelt abkassieren wäre ja auch wohl zu schön. Du bekommst das "Weihnachtsgeld"/12 ja mit deinem Monatslohn überwiesen!


    Sorry, ist kompliziert aber nochmal:
    Du bekommst als Mann keine Probezeitverkürzung, sondern nur die Planstelle verliehen. Die Bewährung in der Probezeit hat ja nichts mit vorher geleisteten Diensten zu tun. Allerdings schon die Beförderung: Als ehemaliger ZDL/Wehrdienstleistender bist du sonst benachteiligt, da alle Wartezeiten zum Aufstieg von der ersten Verleihung des Eingangsamtes abhängen.


    Und Studienassessor ist eine Dienstbezeichnung, für die man (auf Probe) verbeamtet sein muss.
    Assessor des (höheren) Lehramtes ist dahingegen ein Berufstitel, den man nach erfolgreich abgeleistetem Ref führen darf.

    Ich habe es schonmal in einem anderen thread geschrieben:
    Aus dem Titel Studienrat kannst du in B-W nicht entnehmen, ob die Probezeit bestanden ist.
    Die Dienstbezeichnung im Eingangsamt des höheren Dienstes ist in der Tat bei uns (und war auch immer so) Studienassessor.
    Als Mann, der ZDL oder Wehrdienstleistender war, bekommst du diese Zeit angerechnet. D.h. du bekommst bei Bewährung die Planstelle als Studienrat bereits vor der Anstellung als Beamter auf Lebenszeit (wichtig für spätere Beförderungen). Es gibt also in B-W Studienräte, die noch Probezeitbeamte sind.
    Bei Frauen fällt Studienrätin und Lebenszeitverbeamtung hingegen zusammen.

    Ist wenig hilfreich: Aber das ist der Vorteil der Zitierweise mit Fußnoten. Du kannst den Text im Original belassen.


    Vielleicht kannst du aber doch einmal das Zitat ausnahmsweise mit einer Fußnote belegen? Weiß nicht, wie streng da eure Vorgaben sind. Bin da relativ pragmatisch, weil es viele meiner Profs auch waren. Aber habe auch an machen Instituten die ausgefeilten, verbindlichen Vorgaben zum wissenschaftlichen Zitieren erlebt ( :Korinthenkackersmiley: einfüg)

    Zitat

    Melosine schrieb am 08.11.2005 22:09:


    Toll finde ich das sicher nicht, aber was die Kollegen in solchen Fällen machen sollen, weiß ich auch nicht


    Stimmt - und ich hoffe, das kam nicht falsch rüber. Schuld ist natürlich nicht die Kollegin (o.k., sie hätte theoretisch remonstrieren können), sondern die Orginsatoren aus der SL. Das von euch beschriebene System, die Schüler aufzuteilen ist aber rein vom Aufsichtsrechtlichen eindeutig vorzuziehen.


    Ich beneide da keineswegs die kleineren Grundschulen, da ist Vertretung bestimmt mehr als problematisch. Bei rund 100 Kollegen und den 6 Schulleitungsmitgliedern mit geringen Deputaten findet sich eigentlich bei uns immer einer. Und bei älteren, ordentlichen Klassen kann man das System der offenen Tür und des Rüberguckens praktizieren - bei der Primar- und Unterstufe definitiv nicht.

    Eine solche 4. Klasse ohne ständige Aufsicht zu lassen ist ein krasses Vergehen gegen die Aufsichtspflicht. Leitet dieses Problem dringend über Elternvertreter und Elternbeirat an die Schulleitung weiter. Da gibt es nichts zu diskutieren, das darf einfach nicht sein.

    Zitat

    Gheistersäge schrieb am 08.11.2005 15:34:


    Dafür ist sie Dienstvorgesetzte, das muss sie gelegentlich auch mal zeigen. Nur mehr Geld kassieren als der Rest reicht nicht. Klar ist das eine heiße Kiste, ich würde mich da auch schwer tun. Aber wenn ich Schulleitung bin, muss ich da durch. Schade,dass sie nichts (vermutlich) machen. Bei uns hat die Schulleitung übrigens etwas unternommen und es hat zumindest teilweise gewirkt (Reha,Kur).
    Also kein falsches Mitleid mit der Schulleitung. ;)


    Gheistersäge, du sprichst mir aus dem Herzen. Als Kollegen sind wir eben solche und keine "Gelegenheitsvorgesetzten". So schlimm Alkoholismus ist, aber wir können nicht auch noch diesen Teil der Welt verbessern.

    Geschäftsbrief und Argumentieren passen auch gut zusammen. Schau dir in diesem Zusammenhang auch gleich mal die Abschlussprüfungen an (werden normalerweise an jeder Schule gesammelt). Bei uns ist der private Geschäftsbrief immer Thema und in ihm muss man seinen Wunsch/seine Beschwerde... zu einem bestimmten Anliegen immer begründen (=argumentieren). Du kannst also erstmal vorarbeiten und - sobald du etwas im neuen Stoff selbst fit bist - hervorragend anknüpfen.
    Im Übrigen bestehe ich bei gewerblich-technischen Schülern nicht auf das genaue Einhalten der DIN-Norm, das mag für eine kaufmännische Schule o.k. sein. Wichtig ist, dass eben Absender, Adressat, Datum, Betreff, Anrede, Unterschrift mit Reinschrift und Anlage vorhanden sind. Ist das noch sinnvoll formatiert, ist die Sache in Ordnung. Bei mir funktioniert als Einstieg immer ein gefaketer misslungener Brief gut.


    Die Erfahrungen von uns ehemaligen Gymnasialrefs und Fachfremdunterrichtenden sind an den BS übrigens sehr positiv; da nur wenige es von Grund auf gelernt haben, ist die gegenseitige Hilfsbereitschaft im Kollegium meist sehr groß.


    Ich hoffe, dir bereitet das Unterrichten an der BS genau so viel Freude wir mir.


    Gruß


    Timm

    Erstmal Ruhe bewahren!
    Als ich damals vom Gymi auf die Berufsschule wechselte, hatte ich die Lehrpläne und Klassen auch erst ein Dutzend Tage zuvor.
    Zu Beginn solltest du dich nach den eingeführten Büchern an deiner Schule erkundigen.
    Gängige Deutschbücher für Azubis sind:
    Sprachpraxis Bildungsverlag EINS
    deutsch.kompetent
    komm.de Klett Klett


    Pick dir erstmal ein paar Themen heraus, die du von der Realschule her kennst. In B-W wären das z.B. Inhaltsangabe in der Grundstufe, mündliches Argumentieren in der Fachstufe und schriftliches Argumentieren (Stellungnahmen, Erörterungen) in der Fachstufe II.


    Ich möchte jetzt nicht zu detailliert werden, weil ich nicht weiß, aus welchem Bundesland du kommst und in wie weit dir dann meine Tipps helfen.


    Falls du aber gezielte Fragen hast oder in B-W unterrichtest, helfe ich dir gerne weiter.

    Im Übrigen läuft die Diskussion etwas falsch, zumindest was ältere Schüler betrifft. Hier muss man zwischen Unterrichtsausfall und "Stoffausfall" unterscheiden.
    Wenn es absehbar ist, dass ein Lehrer fehlt, kann dieser den Stoff so aufbereiten, dass die Schüler ihn eigenständig erarbeiten können. Bei Randstunden kann dies zuhause geschehen, sonst reicht es, wenn der Kollege nebenan mal ab und an einen Blick ins Klassenzimmer wirft (so es keine "Chaotenklasse" ist). Bei uns praktizieren das viele Kollegen - leider auf freiwilliger Basis. Ich finde es durchaus vertretbar, dass dies unter obigen Bedingungen den Kollegen zur Pflicht gemacht wird, denn die Stunde hätten sie ja so oder so vorbereiten müssen.
    Nicht wenige schicken oder faxen sogar Aufgaben in die Schule, obwohl sie krank im Bett liegen.

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