Zitatsilja schrieb am 16.11.2005 22:15:
Ich mag mich irren, aber sind nicht genau deswegen Noten für Hausaufgaben verboten?
silja
Für den Grundschul- und Unterstufenbereich bestimmt sinnvoll.
Ansonsten sind GFS (gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen) wie Referate, Präsentationen, schriftliche Hausarbeiten,... Projektarbeiten und Vorformen in der Mittelstufe natürlich eine Art "Hausaufgaben", die entsprechend benotet werden. In B-W darf man z.B. eine Klassenarbeir lt. Notenverordnung durch eine solche GFS ersetzen, in der Oberstufe sind derartige Formen sogar vorgeschrieben.
Prinzipiell dürfen in B-W Hausaufgaben immer benotet werden. Werden sie im Unterricht vorgetragen, müssen sie allerdings zur mündlichen Note, werden sie eingesammelt und korrigiert zur schiftlichen Note gezählt werden.