Beiträge von Timm

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    Isabella schrieb am 09.12.2005 19:08:


    hat, so denke ich, nichts mit coolness zu tun:-) In der Grundschule ist das ja auch durchaus angebracht und gewünscht. Aber am Gymnasium halte ich die Spiel- und Kuschelpädagogik schon für verdammt grenzwertig, wenn ich selber dann noch Spielen muss, wird mir ehrlich gesagt schlecht.


    Grenzwertig, eindeutig ja! Aber: Methoden,die man im Unterricht erwägt anzuwenden, sollte - da stimme ich salati zu - man einmal selbst ausprobiert haben. Manchmal wird man sich in der Tat dann erst bewusst, was Schüler dabei empfinden. Einige Sachen sind aber ganz nett, wenn es z.B. im Rhetoriktraining darum geht, die ersten Hemmungen in fremden Gruppen zu nehmen.

    Zitat


    Jeder Jurist oder BWLer würde sich schlapplachen und die Lehrerclichees bestätigt sehen, wenn er Lehrer bei solchen Spielchen sehen würde. Mir ist bekannt, dass ein Großteil der Lehrer nicht besonders reflektiert ist. Viele haben den Horizont einer Kellerassel und können sich nicht ansatzweise mit dem Intellekt anderer Disziplinen messen. Wenn ich mich trotz meines Lehreraseins nur ansatzweise davon distanzieren kann, freue ich mich. Und die Spielerei mit Erwachsenen ist schlichtweg infantile Verarsche.


    Wenn Kollegen das zum Selbstzweck machen, dann ja. Ansonsten siehe oben.
    Das mit dem reflektiert und der Kellerassel empfinde ich aber in der Verallgemeinerung daneben. Es gibt naürlich auch (zu viele) Kollegen, die meinen, z.B, mit Theaterpädagogikschnickschnack ständig und immer die Welt beglücken zu müssen. Da könnte ich in der Tat nicht genug essen, was ich kotzen könnte...

    Aus den Stuttgarter Nachrichten vom 8.12.05

    Sorry, bei mir ist ein Test, eine Klausurform, die mit verschiedenen, im Vergleich z.B. zum Deutschaufsatz enger gestellten Aufgaben operiert. Ein Grammatiktest kann somit durchaus den Rang einer KA haben.


    Was du meinst, ist in B-W eine schriftliche Wiederholungsarbeit. Das erklärt wohl das Missverständnis.


    Allerdings ist ein Test selbstverständlich auch ein Leistungsnachweis, genau so wie die praktische Sportnote im Fußball. Warum hier eine Ausnahme/ein Unterschied zur Entschuldigungsplficht bei Klausuren vorliegen soll, bleibt mir weiterhin unklar.

    Ich denke, es gibt bei euch noch passende rechtliche Regelungen zur Entschuldigungspflicht. Bestimmt ist aber das Vorlegen einer Entschuldigung Voraussetzung, dass die Klausur nicht mit ungenügend bewertet wird.
    Ich würde dringend raten, auch schon beim ersten Fehlen die 6 zu vergeben, so keine ordnungsgemäß abgegebene Entschuldigung vorliegt. Zum einen schützst du dich selbst vor Missbrauch, zum anderen erlangen die Schüler u.U. ja auch einen Vorteil gegenüber denen, die pünktlich geschrieben haben.


    Das sind - zumindest in B-W - keine Gründe, eine Entschuldigung zu schreiben. Dieses Fehlen ist absehbar und der Schüler muss sich beurlauben lassen. Bei uns entscheidet bei bis zu 2 Tagen der Klassenlehrer, bis zu 14 Tage der Schulleiter.


    Schulleiter und ich stellen in der Regel aus obigen Gründen gerne frei, so lange es nicht einreißt. Gerade eben haben Schulleiter, Klassenkonferenz und ich als Klassenlehrer einem Schüler 4 Unterrichtstage befreit, weil er über Weihnachten zu einer Familienfeier in die USA will.
    Bei so langer Abwesenheit fordern wir aber in der Regel ein, dass ein Teil des Unterrichts in der Schule nach- oder vorgeholt wird. Das ist zum einen ein Zeichen des guten Willens seitens des Schülers, zum anderen trägt es unserer Verantwortung Rechnung, dass der Schüler unter guten Bedingungen den Stoff nachholen kann.


    Ich weiß, dass es vor allem bei den SLs nicht immer so einfach geht, aber Klassenlehrer haben meist Verständnis, wenn sie nicht mit einer formal noch falschen Entschuldigung oder ständigen Beurlaubungen genervt werden (oft korrespondierend mit fehlender Leistungsbereitschaft des Schülers).

    Ich bin ja ein deutlicher Verfechter rechtlich korrekten Arbeitens. Aber: Wer wird denn im Ernst deine Entscheidung anzweifen wollen, den besseren Test zu werten, sie ist ja ausnahmslos zum Vorteil aller?!

    Zitat

    Tina34 schrieb am 28.11.2005 19:24:
    Hallo,


    bei "seelischer Erschöpfung" bekommst du sogar einen Attest vom Arzt. Krankheit muss nicht notgedrungen mit Fieber etc. verbunden sein.
    Oft erledigt es sich aber von selbst. Wenn ich mich total ausgelaugt fühle, ist in der Regel eine Grippe im Anmarsch, mit der ich mich dann guten Gewissens ins Bett legen darf. ;) Allerdings beginnt die meist pünktlich mit Ferienbeginn - seltsames Phänomen.


    LG
    Tina


    Das kenne ich. Die in der Schule anzutreffenden (Grippe)Viren sind wahrscheinlich arbeitgeberfreundlich und wären sonst wahrscheinlich per Erlass "XY zur Verbesserung der Stundenverorgung" auch in der Schule gar nicht erlaubt. ;)


    So habe ich auch noch nicht krank gemacht, schon aus der Angst, macht man es einmal, reißt es ein. Dann lieber - wie die "Vorredner" schrieben - Unterricht light mit viel Schülerzentrierung.


    Moralisch verwerflich finde ich es aber prinzipiell nicht...

    Zitat

    Herr Rau schrieb am 28.11.2005 20:58:
    Herr Rau schrieb am 28.11.2005 20:58:
    Bei deinem Link steht tatsächlich etwas anderes, auch wenn ich kein Jurist bin. Vor allem steht da, dass das gilt, wenn von der Leistung "Rechtsfolgen im Hinblick auf die Erzielung des Ausbildungserfolges abhängen".
    Also nur bei Nichtvorrücken, oder vielleicht auch nur bei gezwungenem Verlassen der Schulform bzw. Abschluss?
    Das nimmt den Druck von Deutsch, macht das aber trotzdem unsicher. Doch ein Föderalismusproblem?


    Die Vergabe von (Zeugnis-)Noten ist ja pures Verwaltungshandeln und lässt sich per se generell nicht gerichtlich überprüfen. Erst wenn es um Versetzung oder Abschlüsse geht, liegt ein gerichtlich überprüfbarer Verwaltungsakt vor.
    Aber vorsichtig: Bleibt ein Schüler sitzen und hat z.B. wegen einer Deutsch 3, verursacht durch eine schlechte Gruppenarbeit, keinen Ausgleich für eine andere schlechte Note erreichen können, wird diese Note auch überprüft werden.


    In dem Modus-Handbuch habe ich aber auch gefunden:


    [Hervorhebung durch mich]
    Irgendwie ist mir unverständlich, wie man im vorgegebenen Kontext eine individuelle Gruppenleistung ermitteln soll.

    Zitat

    Herr Rau schrieb am 28.11.2005 18:17:


    Vielleicht war das als Sicherheit, um etwas in der Hand zu haben, anhand dessen man die Gruppenphase besser benoten kann?


    Davon gehe ich aus. Allerdings wundert mich:

    Zitat


    Das Engagement des Einzelnen in der Gruppe zu benoten war eine Modus-21-Maßnahme, die sich nicht durchgesetzt hat und uns nicht zur Verfügung steht, glaube ich. Es gibt also tatsächlich eine Gruppennote für alle, auch nach KuMi - die allerdings nur 1/4 zählt.


    Nun haben wir ja Föderalismus, aber die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim lässt mich da doch schon sehr stutzen, warum es in Bayern anders sein soll:
    Artikel


    Zitat


    Wenn man für die Erörterung ein solch verwertbares Produkt will, könnte das eine Mindmap sein. Die Qualität der gemeinsamen Mindmap zählte dann ein Viertel der Note für jeden Einzelnen, die eigene Erörterung dann den Rest.


    Man kann natürlich darauf verzichten, die Gruppenphase überhaupt zu benoten. Bei der Erörterung halte ich das auch für sinnvoll;


    Sehe ich genau so, vor allem in der 11. Klasse. Stellt man die Mindmap als Teil der Vorarbeit für die Erörterung z.B. in der 9. vor, kann man sie auch benoten. Ansonsten würde ich auch darauf verzichten, vor allem da die Mindmap nicht jedem entspricht (ich werde z.B. unkreativ durch die logischen Vorgaben der Baumstruktur).

    Zitat


    Eigentlich entsteht bei dem, was ich gemacht habe, auch kein Gruppenprodukt. Wie könnte eine Schulaufgabe in der Mittel- oder Oberstufe aussehen, bei der das der Fall wäre?


    Ich beabsichtige, zentrale Textpassagen von Monika Marons "Stille Zeile 6" von Schülergruppen anhand von Leitfragen und passender Literatur präsentieren zu lassen. Das abzugebende Thesenpapier werde ich dann wahrscheinlich wie 1/2 KA zählen.
    Bin aber noch am Planen, das kommt erst im Frühjahr...


    P.S.: Bei schriftichen Ausarbeitungen in der Gruppe, besteht immer die Möglichkeit, dass einzeln zurechenbare Teile bewertet werden. Außerdem kann man die Schüler eine "Teilungserklärung" abgeben lassen, in der sie ihren Arbeitsanteil nachweisen und schildern.

    Sehe da kein Problem, so lange die Gewichtung so wie beschrieben ist.
    Frage: Warum müssen die Schüler die Argumente der Basisgruppe benutzen? Ich mache es so (allerdings in der Übungsphase), dass in GA Argumente erarbeitet werden. Diese werden auf Plakaten ausgehängt. Anschließend darf jeder mit Klebepunkten die drei besten kennzeichnen. Die Ergebnisse werden abfotografiert und als Kopien ausgeteilt: Jetzt hat jeder Schüler alle Argumente, die er benutzen kann. Die Kennzeichnung ist dabei eine kleine Hilfe, die man auch beseite lassen kann. So lange die GA an sich nicht gewertet wird, besteht doch kein besonderer Grund, nur die Ergebnisse der eigenen Gruppe zuzulassen.


    Im Übrigen: Wie funktioniert das mit dem Protokoll? Führst du es im Falle eines deartigen Projektes so, dass das Engagement des Einzelnen in der Gruppe eine Note gibt? Eine Gruppennote für alle ist ja nicht möglich.

    Mein Bertelsmann meint:
    "Gelegentlich ist bei einfachen Infinitiven Groß- und Kleinschreibung möglich, z.B.
    'Der Gehörgeschädigte lernt Sprechen (Wie: Der Gehörgeschädigte lernt das Sprechen.)...'"


    Genau so sehe ich diesen Fall auch, wenn er das Spiel lernt. Lernt er ganz allgemein das Fangen von Gegenständen, würde ich klein schreiben.

    Zitat

    Paulchen schrieb am 23.11.2005 21:24:
    (Im Ref. gibt es leider keine Kurse "Schwierige Elterngespräche").


    Wir haben eine Einheit mit Transaktionsanalyse und simulierten Gesprächenim Ref gemacht; das ist/war eine große Hilfe.
    Ich rate den Berufsanfänfgern solche Fortbildungen bei den zuständigen Stellen anzuregen. Bei meinem Start hat das OSA auf unsere Anregungen im Hinblick auf Fobis sehr gut reagiert,


    Hi,
    vielen Dank für die Rückmeldung; tut gut etwas bestätigt zu werden, denn das Projekt hat schon einen größeren Rahmen erreicht.
    Die Idee, religiöse Vertreter aufzunehmen, habe ich mir lange durch den Kopf gehen lassen. Den (teils indirekten) Einfluss religiöser Gruppen auf die Weltsicherheitspolitik kann man nicht hoch genug einschätzen. Problematisch ist es für mich aber, die Gruppen in das Teilnehmerpanel mitaufzunehmen, denn diese stehen ja keineswegs monolithisch da, so dass ich befürchte, das Ganze wird durch die Komplexität gesprengt.
    Ich werde jetzt der Irakgruppe die Aufgabe geben, die religiösen und ethnischen Gruppen in ihrer Verhandlungsposition zu berücksichtigen. Dazu kommt, dass die Vertreter des Iran als Schiiten und Mitglieder eines theokratisch geprägten Staates (vor allem durch den neuen Präsidenten Ahmadinedschad) ja schon deutlich religiöse Interessen miteinbringen werden.
    Aber danke nochmal für den interessanten Gedanken.

    Nein, das ist nicht in Ordnung. Noten und Disziplinarmaßnahmen müssen insofern getrennt werden, dass disziplinarische Auffälligkeiten allein in die Kopfnoten eingehen.


    Das Abstrafen eines unerwünschten Verhaltens ist eine sachfremde Erwägung in der Notengebung für ein Fach und würde - so die Note ein Verwaltungsakt wird (z.b. bei Versetzungsentscheidungen) - von jedem Verwaltungsgericht kassiert.


    Wenn du das Ganze trotzdem machen willst, dann sammle mehrere Arbeiten ein und zufällig ( ;) ) ist der Betroffene dabei.


    Das angesprochene mündliche Abfragen wäre ein weiter rechtlich korrekte Methode: Normalerweise passen Störer nicht auf und können dann mit der entsprechenden mündlichen Note bewertet werden. Hier wird nur die Konsequenz des Störens und nicht das Stören an sich zur Bewertung herangezogen.

    Ich bin mit meinen Berufskollegiaten (2. Jahr nach Mittlerer Reife, schließen in diesem Jahr mit der FH-Reife ab) gerade beim Thema Globalisierung und Sicherheitspolitik. Ursprünglich hatte ich vor, wichtige Akteure (UN, EU, Bundeswehr, verschiedene Nationen) anhand eines aktuellen Konfliktes in arbeitsteiliger Gruppenarbeit vorstellen zu lassen. Nun ist es (Gott sei Dank) gerade sicherheitspolitisch etwas ruhiger, Konflikte wie mit dem Iran und Nordkorea sind etwas außerhalb des medialen Interesses gerückt.
    Meinen problemorientierten Ansatz möchte ich aber trotzdem beibehalten und dachte deswegen an eine Simulation:
    Ausgangslage ist die Annahme, dass sich im Jahr 2006 die Situation im Irak nicht verbessert hat und die USA und Irak zu einer Konferenz einladen, um endlich eine stabile Nachkriegsordnung im Irak zu etablieren. Vertreten sein sollen:
    - die Regierungen des Irak und der USA
    - der deutsche Verteidigungsminister als Vertreter der Bundeswehr (und der dt. Regierung)
    - der UNO-Generalsekretär
    - der EU-Außenbeauftragte
    - evtl. noch der Iran als Nachbarstaat
    Ziel ist es, eine von allen getragene Lösung für den Irak zu finden, die
    - die die innere Sicherheit des Iraks und die äußere der Nachbarn garantiert,
    - den wirtschaftlichen und weiteren demokratischen Aufbau des Irak fördert
    - konkrete Aussagen über finanzielles und militärisches/polizeiliches Engagement trifft.


    Der grobe, geplante Unterrichtsablauf:
    1. Erarbeitung der Positionen und Ziele der Akteure (auch der Möglichkeiten und Grenzen des Engagements)
    2. Präsentation mittels eines Plakates (im Deutsch- und Projektunterricht wird dazu das Handwerkszeug wiederholt/beigebracht; die Präsentation und das Plakat geben eine Deutsch- und eine Gemeinschaftskundenote im Wert einer KA)
    3. Simulation der Konferenz


    Mich würde interessieren,
    - was ihr prinzipiell von diesem Vorhaben haltet,
    - wo Schwierigkeiten liegen könnten,
    - wie lange die Simulation laufen soll (ich hätte maximal sechs Stunden am Stück, unterbrochen durch eine Mittagspause und auch einen adäquaten Konferenzraum)
    - welche Tipps ihr evtl. aus euren Erfahrungen mit Simulationen geben könnt.


    Gruß


    Timm, der sich auf zahlreiche Rückmeldungen freuen würde, auch von nicht Gemeinschaftskundekollegen

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