Beiträge von Timm

    Ich habe am Montag und Dienstag auch zwei harte Tage mit 10h plus Schlusssitzung als Prüfungsvorsitzender vor mir. Stragie?!
    Ich kenne keine. Trotz des Stress' ist aber die Laune bei uns meistens gut. Bei aller Konzentration auf die Sache und das Bemühen um gerechte Noten geht es bei uns aber recht locker zu und wir fallen öfter auch mal ins Humorige. 10h mündliche Prüfungen könnte ich bierenst nicht durchhalten...


    Gruß


    Timm (dessen Mittagspause durch freiwillige Meldungen sich gerade am Montag auf 20min verkürzt hat!)

    alias: Du meinst damit unentschuldigte Fehlzeiten?
    Wir haben das Problem, dass die meisten Schüler über 18 sind und sich selbst entschuldigen dürfen. Der vom Schulleiter verordnete Attestzwang wird oft durch Ärztehopping und/oder willfährige Mediziner umgangen. Letztlich bleibt formal nur die Vorstellung beim Amtsarzt, vor der wir aber im Falle des Falles nicht zurückschrecken.


    Ansonsten ist das Verfahren von Super-Lion gut. Und: Schulleitern immer Entscheidungshilfe geben, d.h. ich lasse die Klassenkonferenz über eine Empfehlung, also z.B. den Ausschluss oder Attestzwang abstimmen. Ein guter Schulleiter freut sich über die Rückendeckung, ein abwartender ist so zumindest unter Druck gesetzt!

    Zitat

    cata schrieb am 03.07.2006 17:57:
    Ich projiziere auf niemanden hier irgendwas sondern stelle einfach nur meine Ansichten dar.
    Wegen was genau sollten sich die Schulbehörden einschalten? Da muss doch ein erstmal ein irgendwie geartetes Vergehen vorliegen, für das es sich zu rechtfertigen gilt. Und das sehe ich hier nicht.


    Es muss überhaupt nichts vorliegen. Nehmen wir an, jemand bekommt die Bilder in die Hand. Prüde Eltern sehen Nacktaufnahmen schon als Pornografie. Dazu haben sie einen Schüler, dessen von dir gegebene Note ihnen nicht passt. Nun ergeht ein Brief mit ein paar Beispielbildern und übertriebenen Vorwürfen an die Schulaufsichtsbehörde. Du bekommst dann selbst ein Schreiben aus der Rechtsabteilung mit der Bitte, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wirst du belehrt, dass es deine dienstliche Pflicht ist, dazu Stellung zu nehmen. Ein paar Tage später darfst du dann auch noch bei der Schulleitung eine entsprechende Erklärung abgegeben. Nebenbei raffst du alles Material zusammen, fragst eventuell beim Fotografen an, ob er bereit ist über die Aufnahmen Auskunft zu geben... Nehmen wir nun noch an, das liegt gerade in der Lehrprobenzeit oder bei der Entscheidung der Lebenszeitverbeamtung... Herzlichen Glückwunsch.
    ÜBRIGENS: Das ist kein (!) Diszi, sondern nur deine ganz normale Pflicht, bei Vorwürfen Stellung zu nehmen.


    Künstlerische Aktaufnahmen sind keine Pornografie und du musst rechtlich nichts befürchten. Der Vorwurf, an pornografischen Aufnahmen beteilgt gewesen zu sein, wird aber jede Schulaufsichstbehörde zu einer Klärung veranlassen. Denn im zweiten Falle wäre in B-W z.B. ein Verstoß gegen § 73 ("Sein Verhalten [des Beamten] muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert") denkbar.


    Das schöne - aber echte - Standardbeispiel aus dem Beamtenrecht: Ein Lehrer freundet sich mit einem Pärchen im Mallorcaurlaub an. Im Gespräch erzählt er Beruf und Herkunftsort. An einem feucht fröhlichen Abend tanzt er nun auf dem Tisch einer Kneipe. Nach dem Urlaub flattert ihm ein Diszi ins Haus, da er gegen §73 verstoßen habe. Das Pärchen hatte ihn angezeigt. Das Diszi wurde zwar niedergeschlagen, aber die Nerven liegen da blank!

    Zitat

    Super-Lion schrieb am 03.07.2006 17:22:
    Nichts für ungut, Cata, aber was möchtest Du denn hören?


    Gruß
    Super-Lion


    Sehe ich auch so. Keiner von uns ist hier ein moralinsaurer Spießer. UNS musst du nicht von den Aufnahmen überzeugen. Wir schreiben nur, was wir alles aus unserer Begegnung mit dem am Schullebenden Beteiligten befürchten.


    Du solltest einfach wissen, dass du wegen dieser Aufnahmen im schlimmsten Falle massive Unanehmlichkeiten bekommen kannst. Rechtlich bist du im sicheren Bereich, was nicht heißt, dass sich im Zweifelsfalle die Schulbehörde einschaltet. Die Leute dort sind oft netter als erwartet, aber die Situation ist immer ungünstig: Im Gegensatz zu einem Verfahren vor der Exekutive bist du gehalten, alles zu tun, um Vorwürfe tatkräftig mitauszuräumen. Es gibt in dem Sinne also nur eine arg beschränkte Unschuldsvermutung!
    Und als Lehrer bist du eine Person der Öffentlichkeit. Insbesondere in ländlichen Gebieten heißt das auch, dass man sich mit weniger freizügigen Moralvorstellungen konfrontiert sieht.


    Es ist einfach eine Abwägung: Stellst du lieber die freie Entfaltung deiner Persönlichkeit in den Vordergrund und bist bereit, Konfrontationen in ungünstigsten Situationen auszuhalten (z.B. im Examensstress). Oder ziehst du lieber zurück, um in diesem Sinne "unbelastet" zu sein. Treff diese Entscheidung, aber projeziere nicht kommende "Abwehrschlachten" auf uns.

    Zitat

    Finchen schrieb am 02.07.2006 17:43:
    Oh weh, das ist mir viel zu kompliziert. Da bleibe ich lieber bei meinen alten MC´s (für Hörspiele) und CD´s für Musik.


    Muss ich mit meinem viertel Jahrhundert jetzt schon Angst haben zum alten Eisen zu gehören? ;)


    Das ist überhaupt nicht kompliziert. Itunes installieren und CD einlegen. Die Software holt sich automatisch die Titel aus dem Internet. Die Titel in die Bibliothek ziehen - fertig. Der Rest geht von alleine. Das Runterladen geht auch auf Mausklick.


    Zitat


    30 GB wären zwar auch nicht schlecht, aber ich würde ihn gerne zum Joggen, Inlinen etc. einsetzen.


    Öh, was hat das mit dem Joggen zu tun? Ich jogge regelmäßig mit dem 30GB Ipod.


    Entschuldigung Dalyna, ich bezug mich auf den Beitrag von Aktenklammer. Bei heiiike sehe ich die Lage auch anders.


    Bei der ersten Amtsarztuntersuchung bekommst du alle Werte gleich mitgeteilt. Von einem intelligenten Menschen erwarte ich schon, dass er bei erhöhtem Blutdruck, Übergewicht usw. nachhakt und sich Gedanken macht.
    Ein anderer Fall sind angeborene Behinderungen. Allerdings sage ich dazu auch als Mann: Wir sind bei der Musterung mit allen möglichen negativen Attesten angekommen, warum sollte man das im Zweifel nicht auch im Positiven machen?


    Übrigens gab es bei mir auch einen Kritikpunkt, den ich zur zweiten Untersuchung ausgeräumt hatte. Spezielle Angaben über meine Gesundheit möchte ich im Forum aber nicht machen.

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 29.06.2006 20:57:
    In einem anderen Forum fand ich Folgendes:


    http://www.referendar.de/phpBB…pic.php?t=2210&highlight=


    Dort heißt es also, dass in NRW nur bis zu einem BMI bis 30 verbeamtet wird. Das Thema BMI wird denke ich nicht relevant für mich werden, aber es interessiert mich doch: kann man wirklich nirgendwo nachlesen, wie das gehandhabt wird? Das muss doch juristisch abgesegnet werden!


    Ich habe das schon im anderen Forum sinngemäß geschrieben: Warum sollte das juristisch festgelegt sein? Jemand, der wie wir Lehrer, andere ständig beurteilt und dafür auch einen gewissen Ermessensspielraum reklamiert, sollte in anderen Fällen auch dafür Verständnis haben. Genau, wie wir vorsichtig sind, wenn jemand einige Fakten über angebliche falsche Notenbildung in den virtuellen Raum wirft und wir die ganzen Umstände nicht kennen, sollten wir das bei diesen "Amtsarztgeschichten" auch sein.


    Es ist klar, dass die Vorsituation unangenehm ist. Bei uns in B-W hat aber jeder eine Einstellungsuntersuchung beim Ref (die recht locker gehandhabt wird, wenn nicht kann man als Angestellter das Ref machen). Dann hat man 1,5-2 Jahre Zeit, etwas für seine Gesundheit zu tun.

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 29.06.2006 16:22:
    Vielleicht ist das in den BBS etwas "einfacher", weil die Schüler (nehmen wir mal Trendkleidung und -frisuren aus) schon ein deutlicheres eigenes "Profil" entwickelt haben und du in deinen Fächern vielleicht auch viel schriftlich bewerten kannst.


    Aus Erfahrung: Nein! Aber die bleiben dafür ihren Plätzen treu. "Dumm" sind halt die vielen GA-Phasen u.ä.

    Zu den Volumentarifen:
    Wir hatten auch lange einen bei 1&1. Ich habe dann beobachtet, dass die billigsten Flatlines günstiger waren als unser Volumentarif. Kurze Zeit darauf hat uns 1&1 auch die Umstellung auf Flatline angeboten.
    Also,genau prüfen, ob eine günstige Flatline nicht weniger kostet als der billigste Volumentarif...
    (Spezielle Empfehlungen kann man m.E. nicht treffen, da das Portfolio der Anbieter von Ort zu Ort verschieden ist).

    Für den geschätzten Leser ist es, glaube ich, schwierig mit deinem "Kürzelwirrwarr" klar zu kommen.
    Also, ich gehe mal davon aus, dass BBS=Berufsbildende Schule heißt und SK Sozialkunde. Du unterrichtest also in zwei allgemeinbildenden Fächern an einer Berufsschule. Da ist es eigentlich - so ist es zumindest in B-W - vollkommen egal, in welchen Bereichen einer Schulart die liegen, der allgemeinbildende Teil ist immer gleich.


    Interessant wäre also, welche Ausbildungsjahre du hast. Oft bekommen Lehrer in der Ausbildungsphase keine Fachstufe 2, weil die unmittelbar vor der Prüfung stehen. Im besten Fall hast du also drei verschiedene Stufen bzw. Schularten in denen du je zwei Stunden vorbereiten musst, alles andere läuft parallel... Aber lass mal genauere Infos "rüberwachsen" :)


    Mit den Schülernamen: Fotografieren (gute Handykamera reicht) und in Reihenfolge der Sitzordnung auf Papier drucken. Es ist keine Schande, wenn es in der Berufsschule bei so vielen Klassen länger dauert, bis man die Namen drauf hat.


    Über das Ref kann ich nicht viel sagen, ich hatte meins am Gymi gemacht. Dass man viele verschiedene Klassen als Allgemeinbildner hat, ist - wenn man hauptsächlich im Teilzeitbereich unterrichtet - sonst an BS normal.


    Trotzdem, einen Versuch den Stundenplan zu optimieren, würde ich auch starten. Zumindest 1-2 Klassen mit 2 Stunden sollte schon drin sein.

    Nimm die Anzahl der Schulwochen. Dieses Schuljahr entspricht bei uns in B-W z.B. eine Wochenstunde im kontinuierlichen Unterricht 40h Stunden im Schuljahr. Mit der Anzahl der im Blockunterricht gehaltenen im Verhältnis zu den obigen Stunden kannst du das dann auf das Deputat umrechnen.
    Bei uns macht das übrigens das Stundenplanprogramm automatisch...

    Zitat

    Jassy schrieb am 26.06.2006 08:15:
    Muss man eigentlich morgens mit nüchternem Magen zur Untersuchung kommen?


    Nö. Und vor allem zuvor was trinken, sonst dauerts. Ich hatte an dem Tag frei und war zuvor in der Sauna, also ziemlich ausgetrocknet. Mit Müh und Not habe ich die paar Tröpfchen zusammenbekommen ;)

    Zitat

    Jassy schrieb am 26.06.2006 07:48:
    Also ich möchte sicherlich nicht besserwisserisch sein, aber ich habe an der Uni gelernt, dass es trotz es in manchen Grammatiken so steht, kein Relativpronomen ist.


    Und ein Adverb kann es m.E. schon gar nicht sein!!


    Aber nun gut, du musst für dich entscheiden was du wie wertest! :)


    Bei uns an der Uni war ausgemacht, dass der Grammatikduden im Zweifelsfalle maßgeblich ist. Auch uns war klar, dass einem nicht alles gefällt, aber wenn von Prof zu Prof oder Uni zu Uni Grammatik unterschiedlich gelehrt wird, ist das noch schlechter. Und für Schüler halte ich es noch für weniger nachvollziehbar.


    Das mit dem Präpositionalsatz widerspricht nicht nur dem Duden, sondern auch meinen sämtlichen Schulgrammatiken. Einen Präpositionalsatz erfrage ich mit einer Präposition:


    "Er erkundigte sich, was ich im Theater gesehen habe." ->Worüber erkundigte er sich?


    "Ich zweifle, ob dieser Versuch gelingt." ->Woran zweifelte er?


    Dein Beispiel ist m.E. eindeutig ein Relativsatz, denn das Relativpronomen kann von der ersten Stelle durch eine Präposition verdrängt werden (R1321), eine vernünftige Frage mit einer Präposition ist nicht möglich.


    Naja, es ändert sich jedenfalls nichts daran, dass ich den Fehler als Stil kennzeichnen werde (je nach Korrekturrichtlinien noch mit "ugs").


    Mir sin die, wo gwinne wället... Klar, astreiner Fehler!


    Ich denke, in den ürbigen Fällen werde ich das anstreiche und als Stil kennzeichnen.

    Zitat

    the-unknown-teacher-man schrieb am 23.06.2006 18:13:
    irgendwo hab ich mal gelesen, dass ein Satz mit wo auch Relativsatz ist, auch wenn es heißt: das ist da, wo ich wohne ...


    Das ist richtig, aber eine lokaler Relativsatz bestimmt einen Ort genauer.


    Kann man die Gerichtshow bzw. die Schule als Ort bezeichnen? M.E. wird doch ein Begriff näher erläutert und nicht etwas über die Qualität eines Ortes ausgesagt.


    Aber wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, würde es nur so interpretieren...

    alias: Deine Beobachtung würde ich gefühls- und erfahrungsmäßig teilen. Allerdings sollte man den Bildungshintergrund betrachten. Ich glaube, je bessere Aussichten Schüler haben, in Deutschland etwas zu erreichen, umso mehr identifizieren sie sich mit dem Land. Ich würde das insofern belegt sehen, als dass doch einige Türken, die es zu einem (bescheidenen) Wohlstand gebracht haben, z.B. "selbstverständlich" ihren Laden mit der deutsche Flagge schmücken.

    Hallo,


    brauche mal eure Hilfe. Bei den Zweitkorrekturen stoße ich immer wieder auf Sätze wie:


    "Gerichtsshows, wo kein Benehmen gezeigt wird"


    "Schulen, wo es keinen Sportunterricht gibt."


    Die Erstkorrektoren haben das durchgehen lassen. Meiner Auffassung nach ist das aber ein Relativsatz und es müsste heißen "in denen".


    Was meint ihr, ist das okay, geht also beides oder ist es nur eine Stilfrage und keine der Grammatik?

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