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Original von Hawkeye
ja, ich erinner mich zurück. und ich erinnere mich auch ganz deutlich daran, dass meinem austesten von grenzen auch grenzziehungen folgten und ich denke, dass ich damit auch gelernt habe. und eigentlich war ich in der neunten klug genug auch verbindungen zu knüpfen zwischen meinen "taten" und der reaktion, die folgte.
das streichen einer klassenfahrt betrachte ich daher nicht als vorschlaghammer, sondern als einfach überlegung eines lehrers, der probleme, die er vorher erkennt, auch gern vermeidet.
D'accord, ich habe mich doch unmissverständlich zu sanktionsbewehrten Grenzziehungen bekannt. Dass Sanktionen aber wirkungsvoller sind, je konkreter und unmittelbarer sie auf den Auslöser folgen, gehört nun einmal zu den wirklich gut erforschten Gebieten der Pädagogik bzw. Verhaltensforschung. Menschen können sehr wohl logische Zusammenhänge erkennen und trotzdem gegen sie handeln, wenn die Konsequenz eher abstrakt ist oder in der Ferne liegt (frag mal zu dem Thema Raucher).
Nicht einverstanden bin ich damit, "vorher erkannte Probleme" einfach zu umschiffen, indem man ihnen ausweicht. Unsere Aufgabe ist es zumindest zu versuchen, das Verhalten so zu verändern, dass die Schüler eine faire Chance haben, an der Ausfahrt teilzunehmen. Ich halte dazu - aber das ist nun meine ganz persönliche Einschätzung - die Prognose aufgrund der unentschuldigten Fehlzeiten und nicht erstellten Hausaufgaben für gewagt, dass die Schüler zu unzuverlässig für eine Studienfahrt sind.
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Anmerkung versteh ich nicht.
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Das heißt, du schmeißt sie aus dem Unterricht? ich kenne da einige, die sich da freuen würden. und: wie ist das mit aufsichtspflicht?
und: hausaufgaben abfragen in verbindung mit einer note als mündliche leistung wäre bei uns soweit ich weiß verboten.
bitte verzeih, ich glaube, ich finde einiger deiner gedankengänge sehr aufwändig. ich habe einige klassen zu unterrichten und sehe da ein zeitproblem vor mir auftauchen und ein geduldsproblem ;).
Thema Freuen:
Nein, es freut sich kein Schüler. Auf dem Gang wird nicht geredet und die Zeit muss ja ZUSÄTZLICH nachgeholt werden. Im Gegenteil, es freuen sich die Schüler, die ihre Hausaufgaben gemacht haben und an ihnen arbeiten dürfen. Ich kann dir versichern, dass ich das, was ich anderen rate, auch erfolgreich praktiziere, sonst würde ich es auch als theoretische Option benennen
Thema Aufsichtspflicht:
Die Mär, dass der Ausschluss von Schülern die Aufsichtspflicht verletze, hält sich wirklich hartnäckig, teils bis auf Schulleiterebene.
Die Rechtslage und herrschende Meinung ist Folgende: Niemand kann eine hundertprozentige Aufsichtspflicht gewährleisten. Die Aufsichtspflicht gilt prinzipiell dann als erfüllt, wenn der altersgemäße Entwicklungsstand berücksichtigt ist und die Schüler den Eindruck haben, beaufsichtigt zu werden. Letzteres ist gewährleistet, indem ich ab und an schaue, was vor der Türe getrieben wird. Bei einem Neuntklässler kann ich auch davon ausgehen, dass er z.B. nicht auf dem Treppengeländer balancieren wird (s.u.).
Auch in der Rechtssprechung ist das Ausschließen von Schülern nicht als Aufsichtspflichtverletzung gewertet worden. Mir ist aus dem Schulrecht noch ein Fall bekannt, in dem ein Mädchen aus der Mittelstufe nach Ausschluss ohne Fremdverschulden über ein Geländer stürzte. Das Verwaltungsgericht lehnte eine Verletzung der Aufsichtspflicht aus obigen Gründen ab.
Thema Aufwand:
Wie gesagt, das sind in meiner Dienstzeit bewährte Methoden ohne großen "Verwaltungsaufwand". Nachsitzen und Zeit Nachholen passieren in meinem Unterricht. D.h. die Schüler sitzen an freien Nachmittagen oder Freistunden bei mir in einer anderen Klasse. Passen ihnen die Termine nicht, müssen sie selbst für eine andere Möglichkeit (Kollegen, Rektorat) sorgen. Das einzige was ich kontrollieren muss, ob das Nachholen in der vorgeschriebenen Frist erfolgt ist.
Der Aufwand eines gemeinsamen Abends beläuft sich vielleicht auf vier Stunden. Die Entlastung, was Klassenklima und Schüler-Lehrerverhältnis anbetrifft, ist aber enorm. Natürlich mache ich das nur, wenn ich Klassenlehrer bin oder viele Stunden habe.
Benotung der Hausaufgaben:
In Baden-Württemberg erlaubt. Einsammeln --> schriftliche Note, Abfragen --> mündliche Note.
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ansonsten stimme ich dir bei einigen grundsätzlichen sachen zu.
ausflippen wäre nicht angebracht. würde kaum was bringen.
den schülern zeigen, dass man grundsätzlich trotz aller sanktionen "auf ihrer seite" steht, dürfte ebenso selbstverständlich sein. ebenfalls den versuch zu unternehmen, seine klasse kennen zu lernen und ihnen gegenüber offen zu sein.
Finde ich eigentlich auch selbstverständlich, ist es aber meiner Erfahrung nach in der Realität oft nicht. Viele Konflikte zwischen Kollegen und Schülern rühren daher, dass den Schülern signalisiert wird, sie seien eh die schlimmste Klasse, die schlechteste Generation und würden alles nur machen, um den genial geplanten Unterricht des Lehrers zu stören.
Konsequenzen werden dann so gezogen, dass die Schüler den Eindruck haben, dies geschehe zu einem großen Teil auf der Beziehungsebene und hätte weniger mit dem Inhalt ihres "Vergehens" zu tun. Das sind - leider - meine Erfahrungen, die ich in den Jahren als Klassen- und Verbindungslehrer nicht häufig, aber zu oft machen musste (ohne dass ich das natürlich hier jemanden unterstelle...)!