Wir hatten das gleiche Thema. Ich habe an das MSW geschrieben und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau Inhoff,
vielen Dank für Ihre Email vom 17. Juni 2007, in der Sie nachfragen, ob in Berichtszeugnissen die Du-Form, also die direkte Anrede an die Kinder, erlaubt ist.
Die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) äußert sich in § 6 Zeugnisse nicht zu diesem Thema.
Da die Adressaten von Grundschulzeugnissen immer die Erziehungsberechtigten und die Kinder sind, ist es durchaus möglich, die Kinder persönlich anzusprechen. Dies gilt insbesondere für die ersten beiden Schuljahre. Ausgeschlossen ist es ebenfalls nicht, neben dem "offiziellen" Zeugnis ein zusätzliches, sich gezielt an das Kind wendendes Ergänzungszeugnis auszugeben, das die Lesefähigkeit und die Verständnismöglichkeiten des Kindes berücksichtigt.
Ab der Klasse 3 bietet es sich an, die Berichtsaussagen sprachlich anders zu gestalten, z. B. auch auf die Anrede zu verzichten.
Innerhalb einer Schule sollte einheitlich verfahren werden
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lutz Kruska
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
- Referat 513 -
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