Beiträge von FrauSeptember

    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich brauche einmal eure (Wissens-) Unterstützung!


    Ich bin verbeamtete Lehrerin an einer Realschule in NRW.


    Mein Mann hätte die Möglichkeit bei seinem derzeitigen Arbeitgeber eine Stelle in Bayern anzutreten (zeitlich relativ flexibel, irgendwann in den nächsten Monaten, ginge u.U. vermutlich auch noch nächstes Jahr). Da wir uns beide einen Umzug grundsätzlich vorstellen könnten, habe ich begonnen mich mit dem Thema „Ländertausch“ auseinanderzusetzen.


    Leider ist die Informationsbeschaffung dazu aus meiner Sicht nicht ganz leicht, da man gerade im Netz auch durchaus widersprüchliche Informationen erhält bzw. findet. Ich warte aktuell noch auf eine Antwort von der Bezirksregierung NRW, die ich via Mail kontaktiert habe. Vielleicht könnt ihr und euer "Schwarmwissen" mir aber auch helfen :)


    1. Gibt es eine maximale Anzahl an Anträgen zum Lehrertausch, bis dieser genehmigt werden muss? Hintergrund: Bei der Versetzung innerhalb eines Bundeslandes darf es ja max. 5 Jahre abgelehnt werden und muss dann genehmigt werden
    2. Gibt es eine Möglichkeit auf die „aufnehmende“ Schule in Bayern Einfluss zu nehmen? Hintergrund: Bei meiner bisher einzigen Versetzung innerhalb NRWs habe ich mir die neue Schule selbst gesucht und beim Versetzungsantrag angegeben (so im Sinne „Nehmen sie bitte Kontakt mit Schule XY auf, die wollen/kennen mich“). Ich meine hiermit nicht die alternative Möglichkeit der Direktbewerbung, sondern in Verbindung mit dem Ländertauschprozess.
    3. Wenn ich im Ländertausch Sommer 2022 teilnehmen würde, muss ich den Antrag dazu bis Ende 2021/Anfang 2022 stellen. Wann erfolgt dann zeitlich ca. die Information, ob mein Antrag genehmigt wird oder nicht und wann bekomme ich die neue Schule genannt (falls ich auf diese, siehe Frage 2, selber keinen Einfluss nehmen kann)?
    4. Falls, siehe Frage 2, ich auf die neue Schule selber keinen Einfluss nehmen kann: Sollte die zugewiesene Schule zu weit von unserem neuen Wohnort entfernt liegen, würde ich diese wohl ablehnen müssen. In diesem Fall müsste ich mich dann als Folge in NRW beurlauben lassen (da ich dort ja ebenfalls auf Grund der Entfernung nicht mehr arbeiten könnte). Bestünde in diesem Fall eine Möglichkeit als Vertretungslehrer in Bayern zu arbeiten? Also beurlaubt in NRW, aber berufstätig in Bayern?
    5. Wie sind eure Erfahrungen mit einem Ländertausch NRW -> Bayern bezogen auf die Schulformen Realschule & Gesamtschule (NRW) bzw. Realschule & Mittelschule (BY)?


    Ganz lieben Dank vorab, bin für alle sachdienlichen Hinweise dankbar :)

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