Beiträge von ISD

    Du sprichst selbst die Zahlen an. Wenn du sie kennst, sollte dir auch bewusst sein, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es auch hier Betroffene von solcher Gewalt gibt.

    In sofern fand ich deinen Kommentar mehr als unangebracht.

    So böse das nun klingt: Das muss jede* Betroffene für sich aufarbeiten. Das Thema aus (falscher) Rücksichtnahme aus jeglicher Diskussion auszuklammern, finde ich nicht richtig.

    Was soll denn so ein Kommentar? Darum geht es hier doch in keiner Weise....um beamtenrechtliche Fragestellungen hingegen schon.


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    Edit by Mod: Zitat entfernt, da ich den Beitrag gelöscht habe. Sorry fürs Bearbeiten. Kl.gr. Frosch, Moderator

    Ich hatte mich zu der Empörung von Wolfgang Autenrieth, dass ein langjähriger Lehrer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen musste, geäußert. Darin habe ich sachlich dargelegt, dass ich es in der Arbeit mit Kindern immer als erforderlich erachte so ein Zeugnis in regelmäßigen Abständen vorzulegen. Darufhin kam kein sachliches Argument in der Hinsicht, sondern nur die Feststellung, ich habe mich nicht genügend mit dem Beamtenrecht beschäftigt. Das streite ich auch nicht ab. Allerdings leuchtet mir nicht ein, warum Beamte kein solches Zeugnis vorlegen müssen. Schließlich schützt der Beamtenstatus nicht vor gewissen Neigungen. Daher kam dann mein, zugegebenermaßen, etwas emotionaler Kommentar. Dass dieser hier aber zu so einem Aufruhr führt, verwundert mich jetzt doch. Wenn man sich die Statistiken anschaut sitzt in jeder Klasse mindestens ein Kind, dass se*ualisierter Gewalt ausgesetzt ist. Es wäre sehr blauäugig zu glauben, dass es keine Menschen mit diesen Neigungen auch unter Lehrkräften gibt.

    Vielleicht habe ich in der Jugendhilfe so Einiges erlebt... Es sind bei weitem keine Einzelfälle, dass sich Menschen mit gewissen Neigungen (darf man das hier so schreiben?) in beruflichen Bereichen tummeln, wo Kinder anzutreffen sind. Nicht umsonst ist es im SGB VIII geregelt, dass Menschen die mit Kindern arbeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen. Vielleicht mag mir jemand erklären, inwiefern dieses Vorgehen aufgrund beamtenrechtlicher Vorgaben im Schulwesen nicht durchführbar wäre. Was an meinen Kommentar so schlimm gewesen sein soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Auch da kann man mich gerne aufklären. Ich dachte, man bekommt eine pn vom Admin. Dies ist hier nicht geschehen.

    Also wenn ich mich wiederum nicht täusche, dann ging es darum, dass es sich für Menschen, die früher bereits in die Rentenkasse eingezahlt haben unter Umständen finanziell, in Bezug auf die Pension, nicht lohnt bis 67 zu arbeiten, da der Höchstsatz bereits vorher erreicht worden ist. Wenn man also aus den Gründen freiwillig früher ausscheidet, aber eigentlich nich Spaß am Unterrichten hat, kann man dies dann dennoch tun. Ja, vielleicht wäre es für die Allgemeinheit sozialer, wenn man dennoch bis 67 arbeiten würde. Wobei in dem System soviel unfair ist, dass das nun wirklich keinen großen Unterschied mehr macht.

    Ein Kollege wurde, nachdem er in den Ruhestand getreten war, von einem befreundeten Schulleiter gefragt, ob er mit einem Teillehrauftrag an seiner Schule aushelfen könne.
    FunFact:
    Damit er die Stelle antreten durfte, musste er ein neues polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Nach 30 Jahren Tätigkeit als Beamter :autsch:

    Finde ich richtig. Sollte man bei Beamten, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, eigentlich genau so oft verlangen, wie von Erziehr*innen und Sozialpädagog*innen etc.

    Doch, das hätte ich in meine Immobilienkaufphase miteinfließen lassen. Die für mich zu teuren Immobilien in Stadtnähe waren ausschlaggebend, eine Immobilie weiter draußen zu kaufen. Höhere Familienzuschläge hätten das relativiert, zumal man die höhere Wertsteigerung in Stadtnähe ja einpreist und sich dies dann mit höheren Zuschlägen auch eher leisten kann. Aber schön, dass du Fragen stellst und meine mutmaßlichen Antworten gleich mitlieferst. Ich hoffe deine Diskursgepflogenheiten sind im Unterrichtsraum professioneller.

    Komischerweise wohnten auch schon lange vor den hohen Familienzuschlägen Lehrkräfte in den Städten. Also scheint wohl nicht der Familienzuschlag die Menschen in die Stadt zu ziehen. Ich spoiler mal: auch in Bundesländern ohne Familienzuschläge gibt es nich Lehrkräfte unabhängig vom allgemeinen Mangel.


    Dein Beitrag spricht hingegen Bände. Vielleicht bereust du deine private Entscheidung und gönnst es denen nicht, die durch die Änderungen profitieren und damals ihre Prioritäten in Bezug auf Konsum und Lebensgestaltung anders gesetzt haben.

    ch kann dich beruhigen, sobald die Kinder in Lohn und Brot sind, spätestens mit 25, fallen die Zuschläge weg. Meinst du, dass dann Massenwanderungen aufs Land folgen werden? Wenn deine Logik stimmt, dann müssten dann alle Städter ihre teuren Immobien verkaufen, billige auf dem Land kaufen und den Differenzbetrag mit hoher Rendite investieren. Wenn dem so wäre, gäbe es auf dem Land ja auch keine Probleme Lehrkräfte zu bekommen...

    Alternativ könntest du auch eine Entlastung durch Deputatsstunden bekommen. Zumindest ist es bei uns so, dass man für große Projekte, die man leitet, entweder das Eine oder das Andere hat.

    Wie genau man an eine A14 Stelle kommt bzw. Deputatsstunden kommt, kann ich dir nicht sagen. Dafür bin ich zu frisch im Geschäft.


    Ich kann mir vorstellen, dass für manche die Entlastung attraktiver erscheint und sie vielleicht auch unbürokratischer (also schneller) umsetzbar ist.

    Jetzt habe ich schon die DFB Trainer*innenliste durchsucht und nix passendes gefunden. Ich brauche mehr Tipps, z. B. wo genau ich im Forum suchen soll. Bin offenbar zu blöd.

    Ich weiß es auch nicht. Und ja, ich bin auch neugierig. Allerdings ist es mir nicht wichtig genug, als dass ich jetzt das Forum auf den Kopf stellen würde. Wenn du es weißt. Dann gib Bescheid. 😉

    Schön, dass eine ki-ju-Diagnostik in zwei Beiträgen erwähnt wurde, aber dort nicht im Zentrum stand - aber das ist doch in solchen Fällen absolut zentral und prioritär, ohne eine solche (auch als absolute Voraussetzung für Therapien mit Medikamentationsanteil) kommt man häufig schulisch überhaupt nicht weiter...


    Bei einer Einschulung im 1. Schuljahr an einem Förderzentrum müsste man eigentlich davon ausgehen, dass diese vorliegt (sich da zu informieren und sich ggfs. darum zu bekümmern, wäre eigentlich der einfachste Weg für die Theaderstellerin, in dem Falle weiterzukommen)

    Wenn ein Kind eine Teilhabeassistenz hat, wiebim vorliegenden Fall, muss bereits eine Diagnose vorliegen. Ohne Diagnostik wird keine Teilhabeassistenz genehmigt.

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