Beiträge von ISD
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(...) allerdings glaube ich eben auch auf gar keinen Fall, dass der Besuch bei der Schulsozialarbeiterin dazu beigetragen hat, dass sie sich eher an Regeln hält.
Stimmt, aber immerhin dazu, dass du dich intensiv mit der Situation beschäftigst. Eigentlich wäre es angesichts der vielen kritischen Kommentare angebracht, dass a u c h d u d e i n Verhalten reflektieren solltest. Du kannst weder die Schülerin noch die Schulsozialarbeiterin ändern, dein Verhalten hingegen schon. Leider passiert die kritische Selbstreflektion irgendwie gar nicht. Es sind immer die anderen... Vielleicht löst du das Problem in deinem Coaching. Falls nicht, kannst du ja immer noch feststellen, dass der Coach nichts taugt.
Und an dieser Stelle bin ich jetzt in dieser Diskussion raus- verlorene Liebesmüh.
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Hoffentlich ins Ref wechseln, danach mit einer halben Stelle arbeiten, Haus abzahlen, reisen, spenden und den Rest verleben.
Die*der Nächste bitte. 😊
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Mal unabhängig davon, was die Schulsozialarbeiterin jetzt genau gesagt hatte (und es muss ja ähnlich wie von mir vermutet formuliert gewesen sein, sonst hätte die Schülerin es nicht so geschrieben - dass ich gerade in Abi- und Fachabiprüfungen bin, wissen die in der Regel nicht), fand ich die Schulsozialarbeiterin mir gegenüber auch in der Situation selbst unempathisch. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich gerade nicht sprechen kann und möchte - und sie hat es eine ganze Weile weiter versucht, obwohl man mir deutlich den Stress ansah. Und es wie gesagt deutlich geäußert hatte. Die ganze "Sache" ist jedenfalls auch im Nachhinein nicht besser geworden, dadurch, dass die Schülerin (ich schreibe jetzt nicht mehr Lernerin) zur Schulsozialarbeiterin gerannt ist. Sie sah sich wohl auch noch total bestätigt in ihrem Verhalten, sonst wäre sie entweder letzte Stunde erschienen - hätte aber in jedem Fall wenigstens ein Attest hochgeladen.
Du meinst also, sie kam nicht zu der Nachprüfung, weil sie sich vorher beibder Schulsozialarbeit "ausgeheult" hatte? Wie kommst du darauf, dass es da einen Zusammenhang gibt?
Hattest du nicht geschrieben, dass die Schülerin sowieso dauernd schwänzt?
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Da muss sich irgendwas ändern, aber es wird keine längeren Betreuungzeiten geben, solange das halbe Land (vermutlich Übertreibung) der Meinung ist, dass Kinder, die länger als von 8 bis 12 fremdbetreut werden vernachlässigt sind und Rabenmütter haben (absichtliche Übertreibung meinerseits).
In ländlichen Regionen ist die Betreuung tatsächlich noch schwierig. In Städten ist sie gar nicht mal so schlecht, von den Zeiten her, wenn man erstmal einen Platz hat... Ich glaube aber nicht, dass eine Auweitung der Zeiten ettwas bringen wird, weil...
(Kind kann bis 16 Uhr in der OGS bleiben (...)wird nach Möglichkeit aber eher geholt, da einige Nachmittagsaktivitäten.
Ich glaube, was wirklich hilft ist, dass das Elternsein gesellschaftlich mehr anerkannt ist. Im Beamtentun brächten da gesetzliche Regelungen zur Entlastung von Eltern sicher eine Erleichterung. In der freien Wirtschaft würde das wieder zur Benachteiligung von Eltern, in erster Linie immer noch Mütter, führen.
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Wenn es nach mir geht, dann am liebsten getrennt, aber mit Kindern hat Pauschalurlaub auch seine Vorteile.
Lieber zur 1. Stunde anfangen und früher fertig sein oder lieber Ausschlafen und dafür die späteren Stunden übernehmen?
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Gesundheitsdaten gehören ohne Zweifel zum persönlichen Lebensbereich. Insofern dürfte es durchaus strafbar sein, wenn sich die Sozialarbeiterin zur aktuellen psychosozialen Belastung von Haubsi gegenüber der Schülerin äußert.
Zwischen "viel zu tun und gestresst" und "endogene Depression" liegt aber noch ein sehr weites Feld. Allen an der Schule ist bekannt, dass es grade eine stressige Phase ist-für alle nicht nur für diese eine Lehrerin
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Was allerdings gar nicht geht, ist der Verschwiegenheitsbruch durch die Sozialpädagogen. Da hätte ich persönlich durchaus sehr nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das im Fall ihrer Berufsgruppe sogar nach §203 StGB strafbewehrt ist.
Jede*r, der in den Paragrafen schaut und sinnentnehmend lesen kann, wird feststellen, dass der Paragraf in diesem Fall gar nicht greift... Finde ich schon krass, dass man der Schulsozialarbeiterin für eine Lapalie so an den Karren fahren will, während diejenige, die tatsächlich Mist gebaut hat, nun ihre Hände in Unschuld waschen möchte. In der Psychologie nennt man sowas Schuldumkehr. Ich bin wirklich fassungslos.
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Meine Frage geht in eine etwas andere Richtung.
Also ich kenne mich mit Beamtenrecht überhaupt nicht aus, daher meine naive Frage: Wenn es doch ein Dienstunfall war, ist der Dienstherr dann nicht fürsorgepflichtig, wenn die TE aufgrund des Vorfalls nicht verbeamtet werden kann? Also ich meine monetär zumindest. Dies wäre vielleicht kein Trost, wenn sie dadurch ihrem Traumberuf nicht nachgehen kann, aber immerhin hätte sie keine Geldnöte und könnte sich beruflich neu orientieren.
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In Hessen kann man sogar mit jeder beliebigen Fachhochschulreife alle gestuften Studiengänge studieren. Man kann also bspw. mit einer FHR im künstlerischen Bereich Lehramt für berufliche Schulen in der Studienrichtung Wirtschaft studieren, weil das berufliche Lehramt auf Bachelor/Master umgestellt ist. Andere Lehrämter gehen nicht, weil die noch auf Staatsexamen studiert werden.
In Bezug auf Lehramt oder allgemein Bachelorstudiengänge an der Universität? Hör ich zum ersten Mal, aber gut zu wissen. 👍
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Haubsi1975 ob und inwiefern sich die Schulsozialarbeiterin in deinem Fall falsch verhalten hat und "vertrauliche Infos" (Welche? Dass du Besseres zu tun hast?) weitergegeben hat, kann und will ich nicht beurteilen. Überall gibt es nicht so gute Fachkräfte, auch in der Schulsozialarbeit, auch unter Lehrkräften...
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Solch eine Stundenverteilung fände ich - unabhängig davon, ob jemand Teilzeit oder Vollzeit arbeitet - "unfair". Zum Glück sehen das die mir bekannten Stundenplaner*innen genauso.
Da geb ich dir Recht. Mit einem vollen Deputat hätte man aber noch mindestens 2 oder 4 Stunden zusätzlich Unterricht und somit weniger Hohlstunden. Mein extremes Bsp. bezog sich auf die Kritik, das TZ Kräfte nur von der 2.-5. Stunde arbeiten würden. Dies ist an den mir bekannten Schulen nicht der Fall. In der Regel darf jede*r Wünsche anmelden, auch die kinderlosen VZ-Kräfte. Die einen wollen freie Tage, die anderen später anfangen, die nächsten früher fertig sein und wieder andere wollen lieber eines ihrer Fächer unterrichten als das andere oder in bestimmten Klassenstufen eingesetzt werden. Man kann nicht immer alle Wünsche erfüllen, aber das gleicht sich ja aus aufbdie Zeit.
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Also wer Kinder hat bekommt die Filetstunden, so 2.-5. Stunde.
Der kinderlose Pöbel ohne Familien Zuschlag kann ja schauen, dass er früh aufsteht und zerstückelt bis spät nachmittags in der Schule bleibt.
Wenn man auf Teilzeit geht und bewusst auf Geld verzichtet (und durch das Kinderkriegen die Pensionen aller sichert, während man bei der eigenen Abstriche hinnimmt), wäre es äußerst unfair dann zur 1./2. und dann wieder zur 9./10. eingeteilt zu werden. Eltern die auf TZ gehen, machen das ja meist aufgrund äußerer Zwänge, z.B. Kitabring und -abholzeit oder damit sie korrigieren und vorbereiten können während die Kinder betreut sind.
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Ah, ok, das ist dann bei dir ein "Spezialfall".
Also in Hessen der Regelfall, weil man hier gar kein Lehramt Sozialpädagogik studieren kann. Hätte ich mein Diplom an der Uni gemacht und danach ein Jahr im Kindergarten gearbeitet, dann wär das alles kein Problem. Ein sehr schräges System.
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An der Uni Hildesheim gibt es einen (Bachelor- und Master-)Studiengang "Sozial- und Organisationspädagogik". (weiß ich zufällig, weil die Tochter eines Kollegen dort studiert)
Ah okay. Das wusste ich nicht. Ich glaube, mittlerweile gibt es alle möglichen Konstellationen. Hab mir die Website angeschaut. Die können auch die staatliche Anerkennung erwerben.
Du musstest beides schreiben? Das ist ja total blöd .
Ich musste eigentlich nicht. Ich habe mein Diplom allerdings an der Fachhochschhule gemacht. 7 Semester Regelstudienzeit + 1 Jahr staatliche Anerkennung. Während des Studiums habe ich als Aushilfe im Kindergarten und Krippe gearbeitet. Danach habe ich 18 Jahre als Sozialpädagogin gearbeitet u.a. auch in leitendr Position. Das reicht nicht um als Quereinsteigerin an die Fachschule für Sozialpädagogik in Hessen ins Ref. zu gehen. Hab dann noch meinen Master gemacht, der hoffentlich jetzt anerkannt wird.
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Das habe ich doch nicht gemeint, sondern dass die SchülerInnen vermehrt zum SozPäd gehen und sich dort über Lehrer X bzw dessen Maßregelungen beschweren.
Darüber hinaus bin ich natürlich froh um jeden SozPäd, an den sich SchülerInnen und Schüler wenden können. Und in vielen Fällen ist das auch ein richtiger Ansprechpartner und demnach auch zielführend.
Mit Ausweitung des Tanzbereichs meine ich z.B. folgenden Fall: Schüler X kommt mehrfach zu spät zum Unterricht (nicht zur erstern Stunde), riecht beim Reinkommen nach Zigarettenrauch. Ich sehe ihn bei einem Gespräch mit einer Schülerin vor der Tür durchs Fenster sogar beim unerlaubten Rauchen auf dem Schulgelände. Als er dann kommt, mache ich ihm klar, dass dieses Verhalten nicht richtig ist.
Tagsdrauf spricht mich die SozPäd an, ich solle doch bitte Rücksicht auf Buskinder nehmen ??? Schüler X könne doch nichts dafür, dass er sich ab und zu verspäte...
Ja und? Hat die Sozpäd. eine Glaskugel? Sie geht ihrem Job nach und du deinem. Erstmal glaubt man doch seinem Schüler/Klienten. Wenn du als Lehrkraft dann deine Erfahrung/Wahrnehmung mitteilst, dann kann man das doch ganz leicht aufklären.
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Es hieß damals, die FH-Absolvent:innen würden später eher mit Klienten arbeiten, die Uni-Absolvent:innen später im Büro, z.B. Jugendamt arbeiten.
Dass es für ein Schulfach sein sollte, ist auszuschließen, Lehramt für Berufsschulen gab es an dieser Uni damals nicht.
Ich finde bis heute, dass es erstaunlich ist, dass es so viele unterschiedliche Studiengänge und Ausrichtungen gibt.
Diese Aussage ist tatsächlich falsch.
Pädagog*innen von der Uni, bzw. heute Erziehungswissenschaftler*innen sind eigentlich für die Forschung vorgesehen. Nur dass es für die pädagogische Forschung gar nicht die Lobby gibt, dass alle in die Foschung gehen könnten. Dies ist vielen Studienanfänger*innen gar nicht bewusst. Sie wollen eigentlich in der Sozialen Arbeiten tätig werden und denken häufig: Uni=besser, also gehe ich da hin. Viele von ihnen landen heutzutage dann nach dem Studium, Dank Fachkräftemangel, im Kindergarten, wenn sie keinen Master in Sozialer Arbeit bzw. einem der vielen anders benannten konsekutiven Studiengänge der sozialen Arbeit (an der der FH) weiterstudieren. Wenn Sie den Master in Erziehungswissenschaften machen, ergattern Sie mit Glück, und studienbegleitender Berufserfahrung in der Sozialpädagogik, irgendwo eine SozPäd Stelle. Früher mag das anders gewesen sein. Ist aber seit ich denken kann so. Bin seit 20 Jahren in der Thematik.
An der FH gab es früher die Unterscheidung zwischen Sozialpädagogik und Sozialer Arbeit. Beide Studiengänge wurden an der FH studiert. Die Inhalte waren nahezu identisch. Der Unterschied bestand vor allen Dingen darin, dass das Anerkennungsjahr nach dem Diplom von den Sozialpädagog*innen in pädagogischen Einrichtungen (Jugendhäuser, Erziehungshilfe, etc.) gemacht wurde, während die Sozialarbeiter*innen ihres auf dem Amt (Jugendamt, Arbeitsamt, o.ä.) gemacht haben. Bereits damals, vor 20 Jahren, wurde diese Regel aufgeweicht. Man konnte sein Anerkennungsjahr überall machen und auch danach überall arbeiten. Um beim Amt arbeiten zu können braucht man zwingend die staatliche Anerkennung. Diese kann man nur erwerben, wenn man vorher an der FH Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik studiert hat. Also Bewerberinnen von der Uni hatten damals gar keine Chance. Dank Fachkräftemangel schaffen es nun auch Pädagog*innen und Erziehungswissenschaftler*innen mit mehrjähriger einschlägiger Beruferfahrung dahin. Dafür wurde extra das Fachkräftegebot aufgeweicht.
Im Übrigen gibt es seit Bachelor eigentlich überall nur noch den Studiengang Soziale Arbeit B.A., teilweise noch mit einem Schwerpunkt. Die konsekutiven Masterstudiengänge heißen häufig gar nicht mehr Soziale Arbeit sondern z. B. Sozialmanagement, psychosoziale Beratung und Gesundheitsförderung o.ä.
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Ich weiß, dass es SozPäd an unserer Uni gab und Studierende von der FH an die Uni gewechselt sind.
… aber 3 HA ist schon sehr wenig, finde ich, es waren doch eher 3 pro Fach.
Du meinst wahrscheinlich Sozialpädagogik auf Lehramt. Das gibt es in manchen Bundesländern in Unis. Sozialpädagogik, im eigentlichen Sinne, also mit dem Ziel künftig mit Klient*innen zu arbeiten, gibt es meines Wissens nur an FHs und (zumindest zu meiner Zeit damals) an der Uni Bamberg. Insofern studiert man dann nicht "das Fach" Sozialpädagogik, sondern Geschichte, Entwicklung und aktuelle Theorien und Methoden der Szialem Arbeit, sowie die angrenzenden Wissenschaften (Psychologie, Sozialpolitik, Pädagogik, Soziologie, Recht), die für die Sozialpädagogik relevant sind. Vielleicht ist es zwischenzeitlich anders und man kann es auch an Unis studieren, das ist mir jedoch nicht bekannt. Mittlerweile heißen die FHs ja auch University of Applied Sciences... Ansonsten gibt es noch Erziehungswissenschaften (ehemals Pädagogik) an der Uni. Das ist aber nicht Sozialpädagogik, auch wenn es in Zeiten von Fachktäftemangel immer mehr verwässert.
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