Höre ich echt zum ersten Mal, dass sowas geht. Sachen gibt es...
Zumal der Person komplett die fachliche Anleitung fehlt. Keine Teamsitzung, keine kollegiale Fallberatung, keine Supervision. Professionell ist echt anders.
Höre ich echt zum ersten Mal, dass sowas geht. Sachen gibt es...
Zumal der Person komplett die fachliche Anleitung fehlt. Keine Teamsitzung, keine kollegiale Fallberatung, keine Supervision. Professionell ist echt anders.
Sie
Der Vater eines Schülers, ja. Das fragen wir uns auch, vermutlich ja.
Da aber die Schulhelferin bei ihm und nicht bei der Schule angestellt ist, können wir dagegen nichts tun.Angeblich, damit er das alles mit dem Schüler zuhause üben kann.
Wers glaubt.
Aber so ganz ungewöhnlich scheint es dann ja nicht zu sein, nachdem hier ja andere ähnliches erzählen.
Bezahlt er dieSchulhelferin privat? Läuft das nicht über die Eingliederungshilfe? Kommt die Schulhelferin von einem Träger oder ist das eine Privatperson? Ich frage so interessiert, weil ich do ein Konstrukt hier von uns nämlich gar nicht kenne.
Uabhängig davon, finde ich es kurios, dass sie den Unterricht protokolliert. Die Aufgabe von Teilhabeassistenzen ist doch, wie der Name sagt, dem Kind zu assistieren um teilhaben zu können. Wenn sie dann eine Notiz schreibt, wie der Tag verlief, was evtl. noch daheim gemacht werden müsste o.ä., fände ich ja noch absolut vertretbar, mehr aber nicht.
Mag sein. Dann haben wir bei uns streng genommen 5 Privatschulen. Eine kirchliche, die kein Schulgeld nimmt, weil sie sicher durch die Kirche subventioniert wird und 4 Privatschulen, die die Eltern bezahlen müssen. Die kirchliche Schule ist ein katholisches Elitegymnasium, das sich seine Klientel sehr gezielt auswählt. Da wird man weder "Inklusionskinder" antreffen noch Nicht-Katholische. Die anderen 4 haben unterschiedliche pädagogische Konzepte und abgesehen von der monetären Selektion (...), findet Inklusion sehr umfangreich statt.
wie meinst du das?
Für den sonderpädagogischen Bereich? Ich hab da ein Praktikum an einer Förderschule gemacht, sie war ohne Schulgeld. (Ich würde gerne sagen "100%", aber wer weiß. Auf der Seite steht da was von LWV als Träger. Es irritiert mich durchaus, kenne mich aber in dem Bereich nicht gut aus.
Sonst: die bischöflichen Schulen / Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind auch in Hessen schulgeldfrei.
Oh nein, da hab ich mich unpräzise ausgedrückt. Ich ändere es gleich. Ich meinte, dass es bei uns keine kostenfreien Ersatzschulen gibt, sondern nur kostenpflichtige Privatschulen. Manchmal haben diese ein besonderes pädagogisches Konzept, wie bspw. Montessori oder Waldorf, manchmal etwas selbst gestricktes. Häufig werden dort auch Kinder inklusiv beschult. Die Teilhabeassistenzen bezahlt die Eingliederungshilfe des Jugendamtes. Den Schulplatz selbst müssen die Eltern bezahlen.
Ich kann deine Bedenken absolut nachvollziehen und würde es genauso nicht haben wollen.
Wenn es ein ärztliches Attest gibt, dann gibt es darüber sicher auch andere Möglichkeiten der Beschulung. Beispielsweise über Privatlehrer, die nach Hause kommen. Bezüglich der Bezahlung bin ich mir nicht ganz sicher, aber wahrscheinlich im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB IX oder von der Krankenkasse. Danach müsste sie therapeutisch begleitet wieder schrittweise in der Schule eingegliedert werden- entweder bei euch oder erstmal an einer Schule für sozial-emotuonale Entwicklung (kleine Klassen).
Ob ich etwas missverstanden habe oder du eine wichtige Information nicht genannt hast, darüber könnten wir noch ewig streiten. Ich lass es jetzt aber einfach so stehen, sonst müsste ich hier jeden Post hinterfragen ob denn auch alle relevanten Infos, genannt wurden...
In Hessen kenne ich persönlich auch nur kostenpflichtige Privatschulen. Sie bekommen zwar Zuschüsse vom Land, diese sind aber bei Weitem nicht kostendeckend, so dass man pro Kind locker 500€ im Monat bezahlt und dann noch Elterndienste schieben muss. Meines Wissens nach, sind die Lehrkräfte dort ganz normale Angestellte und werden angelehnt an TV-H bezahlt, sprich irgendetwas zwischen E11 und E13. Wobei ich mir da nicht ganz sicher bin.
Wie unterschiedlich die Bundesländer das handhaben finde ich schon beachtlich.
Zahlungsmittel
Sind diese Ersatzschulen in NRW und BaWü für die Familien kostenpflichtig?
CDL ehrlich gesagt ist mir wirklich nicht klar, warum du so angefasst reagierst. Ich wollte und habe dir nicht deine Fachlichkeit abgesprochen. Für mich habt es sich danach gelesen, als hättest du denen dem Studium als Fachkraft gearbeitet. Also der klassische Werdegang: Abitur- Studium. Dass du zu dem Zeitpunkt bereits eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung als Fachkraft hattest, konnte ich nicht wissen. Ein lässlicher Fehler, dies nicht bedacht zu haben.
Ich lese auf der Arbeit regelmäßig Bewerbungen und da wird in den Lebensläufen sehr häufig Fachkraft und Ergänzungskraft durcheinander geworfen. Da unterstelle ich niemandem eine böse Absicht. Häufig ist es einfach Unwissenheit.
Was meine Aussage mit diskriminierendem Verhalten, auf das du anspielst, zu tun hat, ist mir auch nicht klar.
Nun gut. Ich lasse es jetzt einfach so stehen. Es war, wie gesagt, nicht meine Absicht dich zu degradieren.
CDL ich würde dir empfehlen alle Sachverhalte direkt dazuzuschreiben, bevor du der Threaderöffnerin falsche Hoffnungen machst. Ich kenne nicht alle Lebensläufe der Forist*innen auswendig. Daher konnte ich natürlich nicht wissen, dass du zu dem Zeitpunkt bereits eine grundständige pädagogische Ausbildung hattest, die die TE mit der Sozialassistenz (zumindest in Hesen) nicht hat.
Pflaumenkuchen
Woher hast du denn die Info? Ich hatte mich nicht beworben, da auf den Infoblättern dazu das Wörtchen 'universitär' vor dem Wort 'Hochschulabschluss' als notwendige Zulassungsvoraussetzung fett markiert und unterstrichen war. So wie beim GYM auch. Müsste mal sehen, ob ich es noch irgendwo habe, inzwischen sind sie ja nicht mehr zum Download verfügbar.
Wenn sie nicht mehr verfügbar sind, dann werden sie wohl nicht mehr aktuell sein. So wie es sich oben liest, ist das universitär weggefallen.
Irgendetwas scheint dich jedoch davon abzuhalten dich einfach mal zu bewerben. Im schlimmsten Fall bekommst du die Rückmeldung, dass deine Qualifikation nicht ausreicht.
während des Lehramtsstudiums als Pädagogische Fachkraft
Kann ich mir ehrlichbgesagt überhaupt nicht vorstellen. Es gibt ein Fachkräftegebot. Du wirst sicher als pädagogische Ergänzungskraft tätig gewesen sein.
Mich irritiert die Selbstverständlichkeit jemanden, mit einer nicht abgeschlossenen Lehrer*innenausbildung zu suggerieren, sie könne als pädagogische Fachkraft als Erzieherin oder gar Sozialpädagogin arbeiten.
Sowohl Erzieher*innen/ Sozialpädagog*innen (teilweise) arbeiten mit jungen Menschen als auch Lehrkräfte. Die Ausbildung unterscheidet sich jedoch inhaltlich in Bezug auf den künftigen Auftrag enorm.
Nicht alle die schneiden und kleben können, können in der KiTa arbeiten.Im Umkehrschluss müsste es nach dieser Logik einer Erzieherin oder Sozialpädagogin möglich sein in der Grundschule arbeiten zu können. Lesen und schreiben können sie, Ahnung von Kindern haben sie auch, also go for it. Da ist der Aufschrei unter den Lehrkräften groß.
Nur weil du eine Sozialpädagogin kennst, die wohlgemerkt den passenden Abschluss hat (!), die direkt nach dem Studium eine Leitungsposition bekommen hat, heißt das nicht, dass dies auf die Threaderstellerin mit ihrer aktuellen Ausbildung zutreffen könnte. Mal ganz abgesehen davon, was das wohl für ein Arbeitgeber und/oder Jugendamt sein muss, der sowas macht. Wenn so die Haltung ist (z.B.Geit ist geil), dann finden sie wohl zurecht keine anderen erfahrenen Fachkräfte für diese Position. Dazu muss man sagen, dass sehr viele Sozpäds vorher schon eine Ausbildung als Sozialassistentin/Erzieherin gemacht haben, danach neben dem Studium als pädagogische Ergänzungskraft bzw. Fachkraft/ Werkstudierende Erfahrung sammeln. Wenn Sie sich dann bei einem Arbeitgeber bewährt haben, ist der Aufstieg in eine Leitingsposition leichter.
Ich würde der Threaderstellerin dringend raten sich die Module auf ein SozPäd Studium anrechnen zu lassen und dieses eentsprechendes Bachelor fertig zu studieren. Alternativ könnte sie versuchen einen Masterstudiengang im Fachbereich Soziale Arbeit zu finden, der ihren Bachelor anerkennt. Diese Masterstudiengänge sind häufig jedoch mit einem Schwerpunkt versehen, so dass sie sich dann schon inhaltlich mehr festlegen würde als mit einem allgemeinen Bachelor Soziale Arbeit.
Geld verdienen kann sie nebenbei. Wenn sie dies nicht tut sondern sich jetzt einen Job sucht, wird sie bei einem schwarzen Schaf von Arbeitgeber sicher eine Beschäftigung zum Dumpinglohn finden, die Frage ist, ob sie das auf Dauer so möchte.
Danke euch für eure Rückmeldungen 👍
Am Samstag kam das Angebot schriftlich. Heute konnte ich mit dem Zuständigen telefonieren. Die Aussage war: Wenn ich das Angebot zeitnah annehme, ist es für beide Seiten bindend.
Mein erweitertes Führungszeugnis ist tippi toppi, da mach ich mir keine Sorgen. Das muss ich jetzt schon alle zwei Jahre bei meinem aktuellen Arbeitgeber abgeben.
Es muss nur rechtzeitig beikommen. Laut Homepage gibt es bis in den Herbst hineim große Verzögerungen, wegen Systemumstellung...und einen Termin bei der Meldebehörde zu bekommen ist hier auch ein 6er im Lotto... Aber zur Not würde vorübergehend auch der Vordruck ausreichen, in dem ich versichere, dass ich keine Vorstrafen habe und keine Disziplinarverfahren anhängig sind.
sowas
Kannst du das noch näher definieren?
Wieso sollte das ab 16 erlaubt sein, wenn man erst ab 18 Tabak rauchen darf?
Ich habe nur auf Maylins Beitrag geantwortet, in dem sie Folgendes schrieb:
Es ist einfach ärgerlich und unnötig, dass Cannabis-Konsumenten in illegale Beschaffung gezwungen und dem Risiko von gepantschtem Zeugs ausgesetzt werden - und das verändert sich für Jugendliche ja auch mit den Gesetzesänderungen nicht. Ginge es ernsthaft um Jugendschutz, müsste man anerkennen, dass die faktisch sowieso konsumieren und überlegen, wie man das in "gesündere" Bahnen lenken kann. Mit Verboten jedenfalls nicht.
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