Verstehe ich nicht. Es ist doch für das Kindeswohl völlig unerheblich, von welcher Behörde das Geld kommt. Damit um sich werfen tut keine der genannten. Je nach Problem rennt man sich die Füße wund und verzweifelt bei der Suche nach Finanzierung der benötigten Hilfen. Wenn mehr Menschen die Kraft hätten, zusätzlich zur Behinderung oder Erkrankung ihres Kindes noch vor Gericht zu ziehen, könnten sich andere Eltern das verzweifelte Rennen sparen und bekämen schneller Hilfsangebote.
Es ging doch gar nicht darum, ob ein Kind Hilfe bekommt oder nicht. Es geht darum was passiert, sobald eine Hilfe genehmigt worden ist. Wohlgemerkt spreche ich immer noch von den §§3,5 und 35a SGB VIII, die auch noch in Verbindung mit vielen weiteren Paragrafen stehen.
Sprich:
Entweder A:
Sachleistungen in Form einer pädagogischen Fachkraft, die bei einem anerkannten Jugenhilfeträger beschäftigt ist. Hierdurch ist eine fachliche Unterstützung der Fachkraft gewährleistet und darüber hinaus auch eine gewisse Kontrolle durch andere Fachkräfte (sprich ihre Leitung und das Jugendamt. Der Datenschutz wird durch den trägerinternen fachliche Austausch mit Fachkräften des eigenen Trägers ist gewährleistet. Der freie Träger ist verpflichtet erweiterte Führungszeugnisse einzufordern. Die Maßnahme wird in regelmäßigen Hilfeplangesprächen begleitet etc.
Oder B:
Ein persönliches Budget. Die Eltern beauftragen eine Person, die dieno.g. Rahmenbedingungen nicht hat. Diese Person ist den Forderungen der Eltern schutzlos ausgeliefert und ist oft auch fachlich gar nicht geeignet, sodass sie die Bedarfe des Kindes gar nicht immer erkennen kann. Natürlich wollen auch diese Eltern das Beste für ihr Kind. Nur gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, wie man im o.g. Beispiel von Susanea sehen.