Bei uns gibt es das Soßenbrot. Das ist das Fladenbrot vom Döner nur mit Soße, ohne alles. Das holen sich Jugendliche, wenn das Kleingeld für einen richtigen Döner nicht reicht.
Beiträge von ISD
-
-
-
Man bekommt es im Saarland an der Rostwurstbude. Es ist praktisch eine Currywurst ohne Wurst, also die Sosse im Schüsselchen mit einem saarländischen halben Doppelweck zum Tunken (Sosse aufditschen)... Habe es aber noch nie gegessen...
Ok, klingt immer noch nicht lecker. 😅
-
Coole Idee!👍
Ich finde die Frage ehrlich gesagt nicjt verfänglich. Nur weil ich neugierig wäre eine*n User*in kennenzulernen, heißt es ja nicht automatisch, dass ich alle anderen doof finde. Ich finde es ebenso spannend auch Menschen kennenzulernen, mit den man vielleicht nicht immer einer Meinung ist. Man lernt ja auch nie aus.
Wenn ich nun aber nur eine Perspn benennen dürfte, dann hätte ich tatsächlich dich, liebe(*r?) Quittengelee ganz oben auf der Liste.
Welches besondere Schulkonzept (z.B. Montessori, Waldorf, gebundener Ganztag,....) würdest du gerne durch eine Hospitation gerne näher kennenlernen?
-
Verstehe dein Dilemma.
Wann wurden denn die Beschlüsse gefasst? Vielleicht ist mittlerweile ein großer Teil des Kollegiums neu und kennt die Beschlüsse nicht. Vielleicht würde die Abstimmung heute zu einem neuen Ergebnis führen?
Vielleicht könntest du den Punkt auf die TO setzen und neu diskutieren/ abstimmen lassen?
-
Keine Ahnung- klingt auf jeden Fall nicht lecker. 😅
-
"Squid Game" vermutlich? Die hat FSK 16. Da wäre zumindest mal ein sehr deutliches Elterngespräch mit der betreffenden Mutter angezeigt.
Warum nicht Vater?
-
Nö, am liebsten fahre ich tatsächlich mit dem Auto, weil man das dann auch für Ausflüge zur Verfügung hat oder für Städtetrips mit der Bahn. Manchmal ist Fliegen unvermeidbar, dann tue ich es.
DUum ist dieses Jahr nicht geflogen und wird es voraussichtlich auch nicht tun.
-
Netzwerkkooperationen
-
Verstehe ich nicht. Es ist doch für das Kindeswohl völlig unerheblich, von welcher Behörde das Geld kommt. Damit um sich werfen tut keine der genannten. Je nach Problem rennt man sich die Füße wund und verzweifelt bei der Suche nach Finanzierung der benötigten Hilfen. Wenn mehr Menschen die Kraft hätten, zusätzlich zur Behinderung oder Erkrankung ihres Kindes noch vor Gericht zu ziehen, könnten sich andere Eltern das verzweifelte Rennen sparen und bekämen schneller Hilfsangebote.
Es ging doch gar nicht darum, ob ein Kind Hilfe bekommt oder nicht. Es geht darum was passiert, sobald eine Hilfe genehmigt worden ist. Wohlgemerkt spreche ich immer noch von den §§3,5 und 35a SGB VIII, die auch noch in Verbindung mit vielen weiteren Paragrafen stehen.
Sprich:
Entweder A:
Sachleistungen in Form einer pädagogischen Fachkraft, die bei einem anerkannten Jugenhilfeträger beschäftigt ist. Hierdurch ist eine fachliche Unterstützung der Fachkraft gewährleistet und darüber hinaus auch eine gewisse Kontrolle durch andere Fachkräfte (sprich ihre Leitung und das Jugendamt. Der Datenschutz wird durch den trägerinternen fachliche Austausch mit Fachkräften des eigenen Trägers ist gewährleistet. Der freie Träger ist verpflichtet erweiterte Führungszeugnisse einzufordern. Die Maßnahme wird in regelmäßigen Hilfeplangesprächen begleitet etc.
Oder B:
Ein persönliches Budget. Die Eltern beauftragen eine Person, die dieno.g. Rahmenbedingungen nicht hat. Diese Person ist den Forderungen der Eltern schutzlos ausgeliefert und ist oft auch fachlich gar nicht geeignet, sodass sie die Bedarfe des Kindes gar nicht immer erkennen kann. Natürlich wollen auch diese Eltern das Beste für ihr Kind. Nur gut gemeint ist nicht immer gut gemacht, wie man im o.g. Beispiel von Susanea sehen.
-
@ Plattenspieler:
Jetzt bin ich verwirrt. Im Eingangspost fragte Abinadi nach Eingangsstufeb o.ä.
Später schrieb er das hier:
Guten Abend,
ich muss keine Hausarbeit verfassen oder irgendetwas anderes in dieser Art. 😅
Es ging darum, dass ich eine Bekannte habe, welche eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin hat und überlegt, im schulischen Bereich anzufangen. Im Internet stand nur etwas über Erzieher, Sozialpädagogen, etc. Daher meine Nachfrage. Diese können laut meiner Internetrecherche auch im schulischen Dienst aufgenommen werden.Das klingt für mich nicht so, als würde es ausschließlich um Eingangsstufe gehen, sondern um Schule im Allgemeinen. Daraufhin habe ich ihm die Möglichkeiten in Hessen mit dem o.g. Abschluss genannt. Wüsste nicht, was daran falsch sein soll. Ob sich seine Bekannte darauf bewerben möchte oder nicht, kann sie ja selbst entscheiden. Ich schrieb nur, was in Hessen bspw. direkt an der Schule ginge.
-
Da geht es um Erzieher oder Gesundheitsfachberufe an G- und K-Schulen. Was hat das mit dem Thema dieses Threads zu tun?
Abinadi schrieb doch, dass es geht um eine Heilerziehungspflegerin geht. Wenn man die Ausschreibung komplett liest, dann erfährt man, dass diese auch für Heilerziehungspflegerinnen geöffnet.🤷🏽♀️
-
In Hessen kann man sich bspw. hier bewerben:
-
Aber Schulhelfer werden ja nur in dem Falle von allein seelischer Behinderung über §35a finanziert, also eher im Ausnahmefall, die meisten Finanzierungen finden ja wegen körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung statt und damit ist das die Eingliederungshilfe und meist das Sozialamt, was das finanziert.
Ich glaube, auch die über den Träger finanzierten sind bei uns alles Eingliederungshilfen Finanzierungen.
Edit:
Wobei hier schön erklärt ist, dass natürlich auch das Jugendamt ein persönliches Budget finanziert.Bei uns bekommen in den Regelschulen fast alle Kinder eine Teilhabeassistenz nach § 35a SGB VIII, die von einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe kommt. Im Rahmen von SGB IX kommt es bei uns deutlich seltener vor. Aber auch die bekommen eine Teilhabeassistenz über einen Träger. Die meisten der Kinder mit erheblichen Einschränkungenbgehen dann doch eher an die Schule für geistige Entwicklung oder die Schule für körperlich Behinderte, die schon per se personell ganz anders ausgestattet sind. Da muss ich aber zugeben, bin ich nicht ganz im Bilde.
Ich hab tatsächlich auch nochmal recherchiert. Vom Gesetgeber war es im SGB VIII so nicht vorgesehen, dass man ein persönliches Budget bekommt.Es hat sich jemand wohl durch mehrere Instanzen durchgekämpft, bis ein Gericht dem Ganzen statt gegeben hat, weil es im SGB IX das persönliche Budget gibt. Ich bin dennoch aus fachlicher Sicht sehr froh, dass das hier bei uns nicht zur gängigen Praxis gehört. Was Juristen so entscheiden und was dem Kindeswohl dienlich ist, sind häufig zwei ganz verschiedene Paar Schuhe.
-
Jo, nur SGB IX ist halt nicht das Jugendamt, siehe meine Antwort an chilipaprika .
Ich rede die ganze Zeit vom Jugendamt und beziehe mich auf §§3 und 35a SGB VIII.
Also entweder kommt das Geld in eurem Fall kommt gar nicht vom Jugendamt oder es läuft was schief...
Vielleicht bringen wir etwas Licht ins Dunkel, wenn wir wüssten, wegen welcher Einschränkung das Kind eine Teilhabeassistenz bekommt.
-
bist du dir da sicher?
Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, aber ich sehe hier (NRW) sehr viele Privatanzeigen von Eltern, die jemanden suchen, die verfügen ziemlich sicher über ein Budget (sie dürfen natürlich nicht Geld für sich behalten oder so, sondern sie können es halt so einsetzen, spart dem Amt viel Papier und Verwaltung). Ähnlich wie bei Menschen mit Behinderung das Budget, das man selbst verwalten darf (bitte nicht auf die Begrifflichkeit festnageln, aber das ist in dem Fall 100% so, dass die Person das Geld selbst verwaltet und Arbeitgeber*in ist)Ja, wenn es sich um Pflegegeld handelt, ist es etwas anderes. Das zahlt aber nicht das Jugendamt. Da geht es aber dann i.d.R. auch um pflegerische Tätigkeiten für Kinder mit i.d.R. einer körperlichen Behinderung
Und auch da ist natürlich kein Unterricht zu protokollieren, solange dies nicht dem Wohl des Kindes dient, sondern nur zur Befriedigung des Kontrolldrangs der Eltern.
-
Doch, das ist ein völlig legitimes Vorgehen, was natürlich das Jugendamt zahlt.
Ist es nicht! Schau mal ins SGB VIII. Wenn es sich um eine Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII handelt, muss das Jugendamt einen anerkannten freien Jugendhilfeträger beauftragen, der bestimmte fachliche Standards erfüllen muss.
Natürlich ist es so viel billiger. Bei einem Träger muss ja auch noch der ganze Kladeradstsch hinten dran mit bezahlt werden: Leitungsanteil, Verwaltungskostenanteil, Supervisionszeiten&-kosten Teamsitzungszeiten, Raummiete, etc. Da ist man fein raus, wenn man dem Vater Geld gibt und er es direkt weiterreicht.
Es macht einen großen Unterschied, ob ich mich mit anderen Schulhelfern (sind das überhaupt Fachkräfte?) austausche oder in einem qualifizierten & geschütztem Rahmen mit Teamkolleginnen der eigenen Einrichtung Eine kollegiale Fallberatung mache. Schon allein aus dateschutzrechtlichen Gründen Sollte das so gehandhabt werden.
Glaube mir, mit Jugendämtern zu verhandeln und mit anderen Jugendhilfeträgern zu kooperieren ist aktuell (noch) mein täglich Brot. Ich weiß wovon ich rede.
-
Wer ist denn ihr Arbeitgeber? Hat sie einen Träger im Rücken, wenn es zum Konflikt mit dem Vater und/ oder Lehrkraft kommt? Wer entscheidet, was im schulischen Rahmen der Entwicklung und dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht?
Das ist vielleicht in Berlin ein normales Vorgehen. Bei uns würde so ein Konstrukt (aus gutem Grund) kein Jugendamt bezahlen.
-
Wenn man es ganz genau nimmt, dann wird das Geld für den Schulhelfer nicht zweckgebunden eingesetzt. Also ich würde mich da als Schule mit Händen und Füßen gegen sowas wehren. Das Geld ist für das Kind und nicht für den Vater gedacht.
-
Höre ich echt zum ersten Mal, dass sowas geht. Sachen gibt es...
Zumal der Person komplett die fachliche Anleitung fehlt. Keine Teamsitzung, keine kollegiale Fallberatung, keine Supervision. Professionell ist echt anders.
Werbung