Beiträge von ISD

    Ich denke, dass die zitierte Passage aus dem Landesgesetzbuch vor allem für Beamte in Behörden o.ä. anuwenden ist. Die werden Urlaub beantragen müssen, da sie keine Ferien haben. Wenn sie dann im Urlaub krank sind und ein ärztliches Attest einreichen, dann können sie zu einem anderen Zeitpunkt den Urlaub nehmen, wenn keine dienstlichen Belange dagegen sprechen. Ist es nicht möglich den Urlaub zu nehmen, bekommen sie ihn nach den genannten Regeln ausbezahlt.

    Theoretisch könnten auch Lehrkräfte Urlaub beantragen und bei Krankheit wieboben beschrieben vorgehen. Dies könnte im Umkehrschluss jedoch bedeuten, dass Ihnen die SL an den nicht beantragten Tagen eine Präsenzpflicht auferlegen könnte, o.ä. Ich glaube, dass das nicht unbedingt im Interesse der LK ist.

    Natürlich ändern sich Einstellungen - nicht nur die eigenen, sondern auch die der Gesellschaft. Im Zweifelsfall ist es aber wohl doch besser, wenn man die Konventionen einhält - das hat auch etwas mit Anstand und Respekt zu tun!

    Warum ist es besser die Regeln einzuhalten? Weil sich sonst die Leute das Maul über einen zerreißen könnten? Tja, wenn man nicht genug Rückgrat hat, für sich selbst einzustehen, dann wird es wohl besser sein sich weiterhin duckmäuserisch irgendwelchen sinnlosen Regeln zu unterwerfen.


    Eins musst du mir aber noch erklären: Wie können sich die Einstellungen einer Gesellschaft verändern, wenn man sich doch an alle sinnbefreiten, "schon immer" dagewesenen Regeln zu halten hat? Woher kommt denn die Veränderung der Haltung "der Gesellschaft".

    Jetzt sagst du es: im Rahmen einer Sondermaßnahme.

    Natürlich Sondermaßnahme, du hast ja nicht Lehramt studiert. Bei mir heißt es auch "Vorbereitungsdienst( also Ref) im Rahmen des Quereinstiegs". Wenn ich den Vorbereitungsdienst beendet habe, bin ich aber eine gleichwertige und gleich bezahlte Lehrerin mit 2. Staatsexamen, so wie alle anderen auch.

    Ich verstehe echt nicht was dein Problem ist.

    Dann lass dir deine Scheine anerkennen, studier 1-2 Semester an der Uni fertig, mach dein Ref und hör auf zu jammern.... So einfach geht das.


    PS:

    Ich steige im November selbst quer ins Ref ein.

    Hatte ein FH Diplom. Hat nicht gereicht- trotz vieler Jahre Berufserfahrung. Wäre es ein Uni Diplom gewesen, wäre es kein Problem gewesen. Natürlich ärgerlich, nutzt aber nix. Also hab ich mich schlau gemacht was mir fehlt. Es war der akkreditierten, konsekutive Master. Tja, die Frage war: Master machen oder Traum begraben.

    Ich hab berufsbegleitend (30 Stunden Woche + 2 Kinder) meinen akkreditierten, konsekutiven Master gemacht, danach die geforderte Berufserfahrung nach dem Master gesammelt und mich nun beworben.

    Dafür muss man erstmal widersprechen. Ich hab es spaßeshalber mal gemacht, daraufhin kam nochmal eine Mail:

    "

    Hallo,



    Vielen Dank für deine Nachricht.



    Bitte antworte unter Angabe folgender Informationen auf diese E-Mail, damit wir deinen Widerspruch prüfen können:



    – Gegen welche Art der Datenverarbeitung legst du Widerspruch ein? Dein Recht auf Widerspruch gilt in den Fällen, in denen wir uns bei der Verarbeitung deiner Daten auf berechtigte Interessen berufen.


    – Inwieweit betrifft dich diese Verarbeitung? Beispiel: Welche Rechte und Freiheiten sind deiner Ansicht nach von der Verarbeitung betroffen und warum?


    – Alle zusätzlichen Informationen, die uns deiner Ansicht nach bei der Prüfung deines Widerspruchs helfen werden (optional)



    Wir bitten dich möglicherweise um weitere Informationen, wenn deine Anfrage unvollständig ist.



    Mit freundlichen Grüßen


    WhatsApp Privacy Operations"

    :autsch:

    Ist ja eher ein schlechter Scherz.

    Auch da hab ich jetzt mal geantwortet und bleibe gespannt was passiert.:pfeifen:


    Aber jetzt mal im Ernst: Wieviel Prozent der Nutzer*innen werden sich das antun und wieviele sind überhaupt dazu in der Lage? Und wie lange dauert es, bis WhatsApp die Anträge bearbeitet hat?

    Wenn WhatsApp ernsthaft die Datenschutzrechte von EU Bürger*innen schützen wöllte, würden sie es pauschal tun. Der erhöhte Aufwand scheint sich im Verhältnis also immer noch zu lohnen.:cash::dollar:

    Wer in Informatik was drauf hat, bringt in der "freien Wirtschaft" das Geld mit der Schubkarre nachhause.

    Merkst du selber, ne?

    Der TE erscheint nicht, als sei er ein vor Innovation und Engagement sprudelnder Typ. Seinem Chef hat es jedenfalls nicht gereicht, um seine Schubkarre weiterhin befüllenbzu wollen... Und das Gerücht mit der Schubkarre würde ich auch gern mal belegt haben. Kununu sagt dazu Folgendes:

    https://www.kununu.com/de/gehalt/informatiker-in-44869

    Da erscheint dem TE A13 oder A14, wo einem keiner auf die Finger schaut (und selbst wenn...), man keine Zahlen liefern muss, doch passender und die Schubkarre ist am Ende genau so voll, wenn nicht gar voller.

    Regeln zu Mütze, Jogginghose und co sind sinnvoll und es gibt sie, weil (auch große) Kinder nicht begreifen, wie sie auf andere wirken und dementsprechend erzogen werden müssen.

    Also ich kann sagen, wie es auf andere wirken könnte (!) oder wie es auf mich wirkt, aber dafür extra Regeln aufsetzen? Und manches wirkt auf mich anders als auf andere?

    Kleidung ist doch auch ein Ausdruck von Persönlichkeit. Die einen tragen Jogginghose und Fußballtrikots, die nächsten laufen komplett in schwarz rum um wieder andere in bunten Batik-T-Shirts und Stoffbeutel statt Rucksack. So what?


    Meine Kinder tragen (leider- ich mag sie auch nicht) sehr gerne Jogginghosen. Ich lasse sie. Wenn wir aber etwas vor haben bei dem ich denke, dass ein anderes Outfit angebracht wäre, dann bitte ich darum etwas anderes anzuziehen.

    So hab ich meiner Tochter bspw. erklärt, dass Oma not amused sein wird, wenn sie in der hippen, super angesagten Jogginghose zu ihrem 70. Geburtstag kommt. Sie hat es verstanden und sich ein anderes Outfit ausgesucht.

    Man kann doch ins Gespräch gehen und Lösungen finden, statt unsinnige Regeln aufzusetzen für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle.

    Habe ich mir angesehen. Ich habe es so verstanden, dass in Thüringen kein Quereinstieg mit FH-Master geht. Und ja ich habe auch verstanden, dass nur beim Quereinstieg das Ref. gemacht werden muss, man aber mit FH-Master eben nur seiteneinsteigen und das Ref. somit nicht machen darf. Falsch verstanden?

    Würde das Ref. gerne machen... wenn man mich lässt. Dann hätte ich vielleicht auch endlich die hier so oft betonte Qualifikation. Lässt man mich aber nicht. Hab ich an irgendeiner Stelle gesagt, dass ich es nicht machen WILL? Denke nicht? Habe nur gesagt ich will nicht nochmal an die Uni. Und wer sagt hier irgendetwas von Vertrag nicht verlängern wollen?

    Du musst dir den Abschluss natürlich anerkennen lassen. Das ist ein normales Vorgehen. Das stand aber alles auf der Seite des Links, den ich dir geschickt habe. Mam muss halt auch mal scrollen und lesen. Dann entdeckt man nämlich das hier:

    "nach § 22 Thüringer Lehrerbildungsgesetz

    u. a. für die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst oder für die berufsbegleitende Nachqualifizierung nach der Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung

    • von nicht lehramtsbezogenen in- und ausländischen Hochschulabschlüssen (sogenannter Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger), die an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben wurden.

    Die Anerkennung der oben genannten Abschlüsse im Vergleich zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Thüringen erfolgt nach § 22 Thüringer Lehrerbildungsgesetzes (ThürLbG).

    Entsprechend den dort enthaltenen Bestimmungen wird auf Antrag geprüft, ob sich aus dem Studiengang ausreichende Studien- und Prüfungsleistungen für die Bildungswissenschaften, die Praktika sowie für die in Thüringen vorgesehenen Ausbildungsfächer ergeben.

    Die Lehrerausbildung in Thüringen erfolgt

    • für das Lehramt an Grundschulen in drei Ausbildungsfächern, darunter Deutsch und Mathematik;

    • für das Lehramt an Regelschulen in zwei Ausbildungsfächern;

    • für das Lehramt an Gymnasien in zwei Ausbildungsfächern oder in einem der Doppelfächer Kunsterziehung oder Musik;

    • für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer beruflichen Fachrichtung und einem zweiten Ausbildungsfach;

    • für das Lehramt für Förderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und in ein bis drei allgemein bildenden Ausbildungsfächern."

    Thüringen hatte ich auch schonmal geschaut, da kann man mit FH-Masterabschluss nur eine Art PE machen und dann in Angestelltenverhältnis arbeiten(klick),

    Oh Mann, langsam aber sicher verliere ich echt die Fassung bei dir.

    Dies geht nicht, weil..., das mag ich nicht, weil...

    Seiteneinstieg und Quereinstieg sind unter Umständen zwei verschiedene Paar Schuhe und werden entsprechend unterschiedlich vergütet. Ohne ein Ref o.ä. wirst du niemals zu deiner A13 Stelle in der Schule kommen. Ein Seiteneinstieg ist kein Ref... Begreifst du es nicht?

    Hast du dir die Links von mir bezüglich Thürigen überhaupt angeschaut?

    Hast du mal den Telefomhörer in die Hand genommen und nachgefragt, was du wo benötigen würdest?

    Wenn man etwas will, muss man schon auch den Allerwertesten hochbekommen und sich selbst kümmern.

    Spätestens hier an dieser Stelle scheine ich zu begreifen, warum dein Chef den Vertrag nicht verlängern wollte...

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