Beiträge von ISD

    A13, Stufe 9, StKl. 1, Kirchensteuerpflichtig: 3982,92€ Netto abzügl. PKV (bei mir 368,40€) = 3614,52€ Netto

    E13, Stufe 6, StKl. 1, Kirchensteuerpflichtig: 3601,31€ Netto plus Jahressonderzahlung auf den Monat berechnet: 117,90€ = 3719,21€ Netto

    Also mein Rechner(oeffentlicher-dienst.info) spuckt mir mit den gleichen Daten bei einem NRW Beamten 4204,30€ netto raus. 🤔


    Für Hessen ist die Differenz noch größer:

    A13, Stufe 8 (weiter gehts nicht), StKl. 1, Kirchensteuerpflichtig: 4432,41€ Netto abzügl. PKV ( deine Bsp. 368,40€) = 4064,01€ Netto

    E13, Stufe 6, StKl. 1, Kirchensteuerpflichtig: 3497,39€

    Jahressonderzahlung hab ich nicht ausgerechnet, dürfe aber nicht nennenswert anders sein als in NRW.

    Das sehe ich auch so, die Eltern nehmen sich ja an diesem aufregenden Tag oft frei und wollen dann natürlich die Lehrerin des Kindes sehen und keine Vertretung - und deshalb habe ich mich damals auch nicht groß "gewehrt", dennoch hängt es mir irgendwie nach, dass ich selbst für meine Kinder diesen Meilenstein nicht miterleben konnte.

    Die LK meines Kindes war am Einschulungstag krank, daher wurde die Klasse von einem Fachlehrerer (Hauptfach) in Empfang genommen. Die Klasse hat es überlebt und der Beziehung zur KL hat es keinen Abbruch getan. Ich kenne auch etliche LK die stets zur Einschulung freigestellt wurden.

    Als Privatversicherter ist das so. Gesetzlich Versicherte nehmen, was sie kriegen können.

    Bis vor wenigen Monaten war ich selbst gesetzlich versichert. Meine restliche Familie ist es immer noch- insofern kamn ich das ganz gut beurteilen. Wenn man bereits Patient*in in einer Praxis ist, hat man sehr wohl die Möglichkeit mitzureden. Ja, man bekommt keinen Termin am nächsten Tag, aber man kann durchaus mitreden und bekommt nicht einen einzigen Termin in 5 Monaten.

    Zumindest hatte ich den Fall nur ein einziges Mal in meinem nicht allzu kurzen Leben. Das war ein Spezialist und hat eigentlich keine neuen (gesetzlich versicherten?) Patienten genommen. Der hat mir nur einen einzigen Termin angeboten, weil da jemand abgesprungen war.


    In dieser Position istj man als Lehrkraft allerdings nicht. Ich finde schon, dass man mit Eltern durchaus in den Dialog gehen kann und sollte, bezüglich einer Teeminabsprache. Dass sich manche zu wichtig nehmen und Eltern als Bittsteller betrachten finde ich nicht in Ordnung.

    Und wenn dir die Lehrkraft deines Kindes einen Termin um 12:30 Uhr vorgibt, weil sie da Unterrichtsschluss hat, du selbst aber noch in der Klasse stehst?

    Also ehrlich, ein wenig Flexibilität kann man schon verlangen. Es gibt auch noch andere Jobs, wo man nicht alle stehen und liegen lassen kann, weil ein Termin ansteht.

    Wenn ich in der Arztpraxis anrufe, dann stimmt die Praxis auch ihre freien Termine mit meinen freien Terminen ab und gibt mir nicht einfach irgendeinen Termin, so nach dem Motto: "Friss oder stirb".

    Jemanden zu einem 19 Uhr zu verpflichtetn finde ich auch schwierig. Allerdings kann ich auch SL verstehen, wenn sie zu solchen Mitteln greifen, nachdem sich manche weigern etwas mehr Flexibilität und über den Tellerrand hinaus zu schauen, an den Tag zu legen.

    Haben es deine Schülerinnen und Schüler schon gesehen? Wie war die Reakation?


    Ich finde es richtig toll und kann mir vorstellen, dass die SuS es auch cool finden (werden), unabhängig davon, ob es Boomer-Rap ist oder nicht. Sie wissen, dass es Arbeit war. Das ist mMn schon eine Hammer-Wertschätzung und spricht für ein tolles LK-SuS Verhältnis.



    Wie ist es mit dem nennen der Vornamen? Darf man das (wenn das Video auf Youtube ist)? Warum hast du immer wieder "Hauptschule" reingerufen?

    Es kommt drauf an. Wenn man nur allgemeinbildende Fächer studiert (so wie ich), dann hat man das Gymnasiallehramt studiert und dann aber das Ref für das berufliche Schulwesen absolviert. Wenn man jedoch ein berufsbezogenes Profilfach studiert, z.B. Pädagogik/Psychologie, dann hat man das berufliche Lehramt studiert.

    Das gilt auch nicht in allen Bundesländern. In Hessen kann man sein Ref an beruflichen Schulen nur mit einer Beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach absolvieren. Es ist jedoch als Gymnasiallehrkraft möglich, nach dem 2. Staatsexamen, an beruflichen Schulen eingesetzt zu werden, wenn man Fakuktas in den an der Schule unterrichteten Fächern hat.

    Und schaden tun diese Stunden den Schülern auch nicht, häufig kommen sie sogar gut an. Zumindest bei meiner Schülerschaft gibt es in Mathematik so viele Baustellen, dass ich zu jedem x-beliebigen Thema ein Übungsblatt rausnehmen könnte und es „bringt was“.

    Ist halt nicht in jedem Unterrichtsfach möglich. In manchen gibt es sogar keine oder nicht einmal brauchbare Schulbücher.

    Wir (am Gymnasium) sicher nicht, viele meiner Schülerinnen und Schüler müssen es können, um überhaupt zu uns zu kommen. Sie würden mich auslachen. Und ich kann mich nicht erinnern, dass ich es lernen musste. Ich sage (in solchen Situationen) immer, man muss lesen können.


    Ich reise viel mit ÖPNV im In- und Ausland und ich habe bisher jeden Ticketautomaten "geknackt". Plattenspieler spricht oft von "uns" oder "wir", wenn er sich und seine speziellen Bedingungen meint.

    Automaten nutzen deine SuS sicher nicht. Wenn sie täglich pendeln, werden sie Jahreskarten haben. Allerdings werden Automaten tatsächlich meist nur von der älteren Generation genutzt.

    Selbst ich kaufe alle Tickets, auch bei Städtetrips, seit Jahren über Apps des jeweiligen Verkehrsbetriebes. App schnell runter laden, Ticket auswählen, über Paypal bezahlen, fertig.

    Schule hat generell nicht das Ziel der Berufsvorbereitung - kann allgemeinbildende Schule auch gar nicht leisten. Die Berufsvorbereitung passiert in den beruflichen Schulen bzw. Hochschulen *;

    In beruflichen Schulen passiert vor allen Dingen BerufsBILDUNG. Die Vorbereitung sollte auf jeden Fall an den allgemeinbildenden Schulen passieren.

    Exakt das denke ich schon die ganze Zeit beim lesen der Beiträge.

    SEb, das IPad ist eine mobiles Zweitgerät, das als Ersatz für Block und Stift, Sammelmappe, Fotokamera, etc. genutzt wird. Mache ich tatsächlich auch so.


    Selbst in sozialen Berufen haben mittlerweile Mitarbeitende IPads, um ihre Arbeit im Programm zu dokumentieren, Dokumente von Klienten beim Hausbesuch unterschreiben zu lassen, etc. Im Büro wird dann über den Rechner oder Laptop mit Dockingstation auf die Daten zugegriffen.

    Die konkreten Fähigkeiten von Berufseinsteigern, mit Endanwenderprogrammen umzugehen, dürften für Unternehmen in der Regel irrelevant sein.

    Das glaube ich nicht. Es wird häufig beklagt, dass berufseinsteigende Akademiker*innen häufig nicht mal mehr einfachste Excel Probleme nicht lösen können. Das ist in der heutigen Zeit schon heftig.

    (5) Sofern an der Ausbildungsschule keine den Ausbildungsbelangen entsprechenden Einsatzmöglichkeiten gegeben sind oder besonders schwierige Ausbildungsbedingungen vorliegen oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Anwesenheit einer zusätzlichen Lehrkraft geboten ist, kann eine von Abs. 3 abweichende Regelung getroffen werden. Darüber entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

    chilipaprika


    Wie verstehst du dann diesen Absatz? Für mich klingt es so, dass das das "Schlupfloch" ist. Allerdings ist das nur in den geschilderten Ausnahmefällen zulässig, unter Absprache zwischen SL und Seminarleitung-und nicht die Regel. Das scheint bei der TE so nicht zuzutreffen. Sie soll es selbst mit den LK klären.

    ... und wo steht es jetzt von der Pflicht pro Fach?

    Stimmt, steht da nicht explizit drin, allerdings heißt es:  "Gegenüber der Seminarleitung hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen Nachweis über die Durchführung der Hospitationen sowie des angeleiteten und eigenverantworteten Unterrichts durch die Vorlage eines Stundenplans zu erbringen." Da die Seminare die Arbeitgebenden der LiVs sind, können diese natürlich ihre Vorgaben präzisieren. Da diese auf allen von mir aufgerufenen Seminarseiten gleich sind, und ich es von mindestens 3 weiteren Seminaren selbst so mitbekommen habe (für berufliche Schulen gibt es in Hessen nur 5), scheint dies Konsens zu sein. Wenn die Schule die Bedingungen (ggf. gemeinsam mit einer anderen Schule) nicht erfüllen kann oder will, dann kann sie eben keine LiVs ausbilden. Es gibt übrigens noch weitere Vorgaben bezüglich der Stundenplanung, z.B. Anzahl der Schulformen, Unterricht in Teilzeitklassen,...


    Das macht meiner Meinung nach auch Sinn, da wir in beiden Fächern/Fachrichtungen gleich viele UBs zeigen müssen und die Staatsprüfung auch in beiden Fächern gemacht wird. Da fände ich persönlich (sic!) es ziemlich schwierig, wenn ich in einem der beiden Fächer viel mehr üben konnte als im anderen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


    Ich habe dargelegt, wie es in Hessen gehandhabt wird und mich dabei auf die mir vorliegenden Quellen bezogen. Wer es widerlegen möchte, kann ja entsprechende Quellen vortragen.



    Ich höre, lese und sehe täglich diverse Nachrichten aus dem In- und Ausland. Ja, das interessiert mich auch privat an vielen Stellen, aber auch wenn es mich privat nicht interessiert oder ich eigentlich gerade keinen Bock darauf hätte mache ich das, weil es angesichts meiner Fächer beruflich erforderlich ist, mich in dieser Weise auf dem Laufenden zu halten, mein Material zu aktualisieren, aber auch meinen Wissensstand zu aktualisieren, denn davon lebt sowohl der Gemeinschaftskundeunterricht, als auch der Wirtschaftsunterricht, wobei ich auch in Ethik oder Französisch regelmäßig davon profitiere.

    Geht mir in meinem Fächern auch so.

    Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes

    (HLbGDV)

    Vom 28. September 2011



    § 41

    Ziele und Inhalte

    (...)

    (5) Während der Ausbildung haben für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Ausbildungsbelange Vorrang.

    § 43
    Umfang und Gestaltung

    (1) Bei der Verteilung der Module, Ausbildungsveranstaltungen, Unterrichtsverpflichtungen und weiterer schulischer Belange ist auf eine möglichst ausgewogene Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über 21 Monate zu achten. Schulische Belange sind insbesondere Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts wie Gesamt- und Teilkonferenzen, Elternabende, Elternbesuche, Wandertage, Schulfahrten, Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen und Projekte.

    (2) Für Veranstaltungen des Studienseminars ist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an einem vollen Tag und grundsätzlich an einem weiteren halben Tag pro Woche von allen schulischen Veranstaltungen freizustellen.

    (3) Der Ausbildungsunterricht umfasst

    1.

    in der Einführungsphase zehn Wochenstunden oder deren Entsprechung in der jeweiligen Schulform, abzuleisten in Hospitationen und angeleitetem Unterricht und

    2.

    in beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester je zehn bis zwölf Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht.

    Die Hospitationen betragen in jedem Semester mindestens zwei Wochenstunden. Im Fall der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen soll die Hospitation jeweils in dem Fach erfolgen, in dem keine Modulveranstaltung durchgeführt wird. Gegenüber der Seminarleitung hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen Nachweis über die Durchführung der Hospitationen sowie des angeleiteten und eigenverantworteten Unterrichts durch die Vorlage eines Stundenplans zu erbringen. Der eigenverantwortete Unterricht nach Satz 1 Nr. 2 wird mindestens zwei bis zu vier Unterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut, die oder der in diesem Unterricht anwesend ist. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung ist zulässig.

    (4) Im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst und der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule kann die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars eine von Abs. 3 abweichende Regelung treffen, sofern pädagogische oder schulische Gründe dies erfordern und keine Beeinträchtigung der Ausbildung zu erwarten ist.

    (5) Sofern an der Ausbildungsschule keine den Ausbildungsbelangen entsprechenden Einsatzmöglichkeiten gegeben sind oder besonders schwierige Ausbildungsbedingungen vorliegen oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Anwesenheit einer zusätzlichen Lehrkraft geboten ist, kann eine von Abs. 3 abweichende Regelung getroffen werden. Darüber entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

    (6) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst soll nur in begründeten Ausnahmefällen zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Einsatz möglichst nur in den Lerngruppen und Fächern oder Fachrichtungen stattfindet, in denen sie unterrichtet.

    (7) Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars bestimmt eine Ausbilderin oder einen Ausbilder, die oder der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kontinuierlich während der gesamten Ausbildung berät. Auf begründeten Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hin kann die beratende Ausbilderin oder der beratende Ausbilder gewechselt werden. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars.

    (8) Im Falle des zeitlichen Zusammentreffens von Veranstaltungen des Studienseminars und der Ausbildungsschulen entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsschulen nach Anhörung der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über den Vorrang nach § 41 Abs. 5. In der Einführungsphase haben Seminarveranstaltungen grundsätzlich Vorrang.



    https://www.rv.hessenrecht.hes…ment/jlr-LehrBiGDVHEV8P44

    Ich habe bereits mehrere Menschen mit Homeoffice-Anteilen in meinem näheren Umfeld danach gefragt und es haben mir ohne Ausnahme alle bestätigt, dass sie Arbeit und Privates sehr gut voneinander trennen können. Das hat natürlich aber auch keinen repräsentativen Charakter.

    Die empfinden vermutlich Zeitung lesen auch nicht als Arbeitszeit, selbst wenn dort Themen behandelt werden, dir sie auch beruflich tangieren.

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