Beiträge von ISD

    Wir (am Gymnasium) sicher nicht, viele meiner Schülerinnen und Schüler müssen es können, um überhaupt zu uns zu kommen. Sie würden mich auslachen. Und ich kann mich nicht erinnern, dass ich es lernen musste. Ich sage (in solchen Situationen) immer, man muss lesen können.


    Ich reise viel mit ÖPNV im In- und Ausland und ich habe bisher jeden Ticketautomaten "geknackt". Plattenspieler spricht oft von "uns" oder "wir", wenn er sich und seine speziellen Bedingungen meint.

    Automaten nutzen deine SuS sicher nicht. Wenn sie täglich pendeln, werden sie Jahreskarten haben. Allerdings werden Automaten tatsächlich meist nur von der älteren Generation genutzt.

    Selbst ich kaufe alle Tickets, auch bei Städtetrips, seit Jahren über Apps des jeweiligen Verkehrsbetriebes. App schnell runter laden, Ticket auswählen, über Paypal bezahlen, fertig.

    Schule hat generell nicht das Ziel der Berufsvorbereitung - kann allgemeinbildende Schule auch gar nicht leisten. Die Berufsvorbereitung passiert in den beruflichen Schulen bzw. Hochschulen *;

    In beruflichen Schulen passiert vor allen Dingen BerufsBILDUNG. Die Vorbereitung sollte auf jeden Fall an den allgemeinbildenden Schulen passieren.

    Exakt das denke ich schon die ganze Zeit beim lesen der Beiträge.

    SEb, das IPad ist eine mobiles Zweitgerät, das als Ersatz für Block und Stift, Sammelmappe, Fotokamera, etc. genutzt wird. Mache ich tatsächlich auch so.


    Selbst in sozialen Berufen haben mittlerweile Mitarbeitende IPads, um ihre Arbeit im Programm zu dokumentieren, Dokumente von Klienten beim Hausbesuch unterschreiben zu lassen, etc. Im Büro wird dann über den Rechner oder Laptop mit Dockingstation auf die Daten zugegriffen.

    Die konkreten Fähigkeiten von Berufseinsteigern, mit Endanwenderprogrammen umzugehen, dürften für Unternehmen in der Regel irrelevant sein.

    Das glaube ich nicht. Es wird häufig beklagt, dass berufseinsteigende Akademiker*innen häufig nicht mal mehr einfachste Excel Probleme nicht lösen können. Das ist in der heutigen Zeit schon heftig.

    (5) Sofern an der Ausbildungsschule keine den Ausbildungsbelangen entsprechenden Einsatzmöglichkeiten gegeben sind oder besonders schwierige Ausbildungsbedingungen vorliegen oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Anwesenheit einer zusätzlichen Lehrkraft geboten ist, kann eine von Abs. 3 abweichende Regelung getroffen werden. Darüber entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

    chilipaprika


    Wie verstehst du dann diesen Absatz? Für mich klingt es so, dass das das "Schlupfloch" ist. Allerdings ist das nur in den geschilderten Ausnahmefällen zulässig, unter Absprache zwischen SL und Seminarleitung-und nicht die Regel. Das scheint bei der TE so nicht zuzutreffen. Sie soll es selbst mit den LK klären.

    ... und wo steht es jetzt von der Pflicht pro Fach?

    Stimmt, steht da nicht explizit drin, allerdings heißt es:  "Gegenüber der Seminarleitung hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen Nachweis über die Durchführung der Hospitationen sowie des angeleiteten und eigenverantworteten Unterrichts durch die Vorlage eines Stundenplans zu erbringen." Da die Seminare die Arbeitgebenden der LiVs sind, können diese natürlich ihre Vorgaben präzisieren. Da diese auf allen von mir aufgerufenen Seminarseiten gleich sind, und ich es von mindestens 3 weiteren Seminaren selbst so mitbekommen habe (für berufliche Schulen gibt es in Hessen nur 5), scheint dies Konsens zu sein. Wenn die Schule die Bedingungen (ggf. gemeinsam mit einer anderen Schule) nicht erfüllen kann oder will, dann kann sie eben keine LiVs ausbilden. Es gibt übrigens noch weitere Vorgaben bezüglich der Stundenplanung, z.B. Anzahl der Schulformen, Unterricht in Teilzeitklassen,...


    Das macht meiner Meinung nach auch Sinn, da wir in beiden Fächern/Fachrichtungen gleich viele UBs zeigen müssen und die Staatsprüfung auch in beiden Fächern gemacht wird. Da fände ich persönlich (sic!) es ziemlich schwierig, wenn ich in einem der beiden Fächer viel mehr üben konnte als im anderen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.


    Ich habe dargelegt, wie es in Hessen gehandhabt wird und mich dabei auf die mir vorliegenden Quellen bezogen. Wer es widerlegen möchte, kann ja entsprechende Quellen vortragen.



    Ich höre, lese und sehe täglich diverse Nachrichten aus dem In- und Ausland. Ja, das interessiert mich auch privat an vielen Stellen, aber auch wenn es mich privat nicht interessiert oder ich eigentlich gerade keinen Bock darauf hätte mache ich das, weil es angesichts meiner Fächer beruflich erforderlich ist, mich in dieser Weise auf dem Laufenden zu halten, mein Material zu aktualisieren, aber auch meinen Wissensstand zu aktualisieren, denn davon lebt sowohl der Gemeinschaftskundeunterricht, als auch der Wirtschaftsunterricht, wobei ich auch in Ethik oder Französisch regelmäßig davon profitiere.

    Geht mir in meinem Fächern auch so.

    Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes

    (HLbGDV)

    Vom 28. September 2011



    § 41

    Ziele und Inhalte

    (...)

    (5) Während der Ausbildung haben für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Ausbildungsbelange Vorrang.

    § 43
    Umfang und Gestaltung

    (1) Bei der Verteilung der Module, Ausbildungsveranstaltungen, Unterrichtsverpflichtungen und weiterer schulischer Belange ist auf eine möglichst ausgewogene Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über 21 Monate zu achten. Schulische Belange sind insbesondere Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts wie Gesamt- und Teilkonferenzen, Elternabende, Elternbesuche, Wandertage, Schulfahrten, Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen und Projekte.

    (2) Für Veranstaltungen des Studienseminars ist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an einem vollen Tag und grundsätzlich an einem weiteren halben Tag pro Woche von allen schulischen Veranstaltungen freizustellen.

    (3) Der Ausbildungsunterricht umfasst

    1.

    in der Einführungsphase zehn Wochenstunden oder deren Entsprechung in der jeweiligen Schulform, abzuleisten in Hospitationen und angeleitetem Unterricht und

    2.

    in beiden Hauptsemestern und im Prüfungssemester je zehn bis zwölf Wochenstunden eigenverantworteter Unterricht.

    Die Hospitationen betragen in jedem Semester mindestens zwei Wochenstunden. Im Fall der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen soll die Hospitation jeweils in dem Fach erfolgen, in dem keine Modulveranstaltung durchgeführt wird. Gegenüber der Seminarleitung hat jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen Nachweis über die Durchführung der Hospitationen sowie des angeleiteten und eigenverantworteten Unterrichts durch die Vorlage eines Stundenplans zu erbringen. Der eigenverantwortete Unterricht nach Satz 1 Nr. 2 wird mindestens zwei bis zu vier Unterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut, die oder der in diesem Unterricht anwesend ist. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung ist zulässig.

    (4) Im Einvernehmen mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst und der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule kann die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars eine von Abs. 3 abweichende Regelung treffen, sofern pädagogische oder schulische Gründe dies erfordern und keine Beeinträchtigung der Ausbildung zu erwarten ist.

    (5) Sofern an der Ausbildungsschule keine den Ausbildungsbelangen entsprechenden Einsatzmöglichkeiten gegeben sind oder besonders schwierige Ausbildungsbedingungen vorliegen oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Anwesenheit einer zusätzlichen Lehrkraft geboten ist, kann eine von Abs. 3 abweichende Regelung getroffen werden. Darüber entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

    (6) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst soll nur in begründeten Ausnahmefällen zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Einsatz möglichst nur in den Lerngruppen und Fächern oder Fachrichtungen stattfindet, in denen sie unterrichtet.

    (7) Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars bestimmt eine Ausbilderin oder einen Ausbilder, die oder der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kontinuierlich während der gesamten Ausbildung berät. Auf begründeten Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hin kann die beratende Ausbilderin oder der beratende Ausbilder gewechselt werden. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars.

    (8) Im Falle des zeitlichen Zusammentreffens von Veranstaltungen des Studienseminars und der Ausbildungsschulen entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsschulen nach Anhörung der betroffenen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst über den Vorrang nach § 41 Abs. 5. In der Einführungsphase haben Seminarveranstaltungen grundsätzlich Vorrang.



    https://www.rv.hessenrecht.hes…ment/jlr-LehrBiGDVHEV8P44

    Ich habe bereits mehrere Menschen mit Homeoffice-Anteilen in meinem näheren Umfeld danach gefragt und es haben mir ohne Ausnahme alle bestätigt, dass sie Arbeit und Privates sehr gut voneinander trennen können. Das hat natürlich aber auch keinen repräsentativen Charakter.

    Die empfinden vermutlich Zeitung lesen auch nicht als Arbeitszeit, selbst wenn dort Themen behandelt werden, dir sie auch beruflich tangieren.

    Möglich. Aber ich schreibe es nachher nicht auf. Dafür habe ich es ja im Kopf strukturiert und durchdacht.

    Ich bin ja mehr oder oder weniger frisch aus einem anderen Job ins Ref gewechselt und kann dir versichern, dass ich aktuell auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Weg zurück nicht mehr und auch nicht weniger über die Arbeit nachdenke. Auch in meinem alten Job sind die Kolleg*innen sehr unterschiedlich mit Arbeitsbelastung umgegangen. Während Person A mit einem gebrochenem Fuß versucht hat, soviel wie möglich, im mobilen Arbeiten von zuhause aus zu erledigen, hat sich Person B vom Ehepartner zur Arbeit bringen und holen lassen, Person C dagegen hat sich krankschreiben lassen und ist komplett untergetaucht und war auch für Rückfragen nicht erreichbar. Das hat etwas mit persönlicher Abgrenzungsfähigkeit zu tun und nicht mit dem Beruf per se. Warum sollten denn die mittlerweile vielen Menschen im Homeoffice leichter abschalten können als Lehrkräfte?

    Wir reden aneinander vorbei mit den Begrifflichkeiten, die NRW-Referendar*innen drehen nicht Däumchen im Ausbildungsunterricht

    Ja, ich glaube auch, dass die unterschiedlichen Begrifflichkeiten die Kommunikation erschweren. Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet oder auch nur annähernd gedacht, dass die Referendare in NRW Däumchen drehen.

    steht "soll" oder "muss" in den Vorgaben?

    Wir reden hier von Ausnahmen, wenn etwas gar nicht geht. In den zwei mir aktuellen bekannten Fällen geht es nicht anders. Kurse kann man sich nicht backen, es geht ja nicht mal darum, dass ein Kollege ins Minus ginge, sondern, dass es keinen Kurs gäbe. Alternative: Übernahme eines Leistungskurses. Grandios.

    Ich kenne persönlich Reffis, die aus diesen Gründen für ihr zweites Fach an eine andere Schule müssen. Hätte ich auch ungern, aber wird so gehandhabt. 🤷🏽‍♀️ Es gibt auch welche, die in der Q-Phase unterrichten-dann aber doopeltbesetzt mit Mentor*in.

    Eine Doppelbesetzung mit den Mentoren gibt es bei uns nur in Ausnahmefällen. Eine Mentorenschaft zählt 0,5 Deputat

    Das halbe Deputat gibt es dann wohl für die Beratung durch die Mentor*innen (ich dachte es sei ein Ganzes, war mir aber unsicher). Die Doppelbesetzung zählt zu 100% ins Deputat. Das weiß ich ganz sicher. Darauf wurden wir mehrfach hingewiesen.

    und Alterra lebt in einer Parallelwelt?

    Alterra erzählt wie es an ihrer Schule gehandhabt wird. Das muss ja nicht zwingend richtig sein. Außerdem hat sie mir insofern nicht widersprochen, als dass sie bestätigt, dass sie zu 50:50 sowohl in FR als auch UF ausbilden. Was ja der TE verwehrt werden soll. Überigens habe die Vorgaben der Studienseminare recherchiert, die wohl eher maßgeblich sind.

    Bei uns ist es so, dass wenn man in einem Semester bspw. 8/4 hatte, dann muss es im nächsten Semester gebaut andersherum sein. Ich habe mir mal die Strukturmodell einzelner Seminare gegoogelt und angeschaut- dort steht es überall gleich - es scheint also eine hessenweite Regelung oder zumindest Vereinbarung zu sein. Wie genau da die einzelnen Seminare drauf schauen, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen, da ich nur an einem der Seminare bin. Vielleicht weiß ja s3g4 mehr?

    Nochmal "Hä?" Man hat doch als Referendar Unterricht im Referendariat.

    Mit "Häh" und "Stimmt doch gar nicht." Kann ich leider nichts anfangen. Vielleicht kannst du ja einfach mal sagen, wie es in NRW abläuft. Dann wäre auch niemand verwirrt. CDL hatte ja auch schon gefragt. Ich scheine also nicht die Einzige zu sein, die es nicht verstanden hat.


    In Hessen hat man an beruflichen Schulen bspw. zunächst eine 3-monatige Hospitationsphase, in der man sich alles Mögliche anschauen kann, nicht nur die eigenen Fächer. Danach bekommt man einen Stundenplan, bei dem das Studienseminar streng darauf achtet, dass man in beiden Fächern gleich viele Stunden unterrichtet- pro Fach(richtung) sind das 6 Stunden, von den man je zwei Stunden doppeltbesetzt ist mit Mentor*in. Das heißt, dass man je 4 Stunden komplett selbständig hält und je 2 doppeltbesetzt mit Mentor*in. Dabei sitz die Mentorin im Unterricht und fibt am Ende Feedback. Diese Stunden bekommen Sie ebenfalls komplett aufs Deputat angerechnet. (Und ich glaube zusätzlich eine Stunde für die Anleitung/Besprechung, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.)

    Davon ist doch überhaupt keine Rede. Es geht lediglich darum, ob dieser auch zwingend eigenverantwortlich sein muss oder auch als betreuter Unterricht in Frage kommt. Unsere Anwärter müssen z.B. in jedem ihrer Fächer zwischendurch auch mal in der Sek 2 eingesetzt gewesen sein. Eigenverantwortlich dürfen sie aber keinen Prüfungskurs übernehmen....das wiederum war - zumindest früher - in Thüringen zum Beispiel anders.

    Da hab ich Frosch anders verstanden.

    Ich bin ebenfalls verwirrt darüber, dass man in NRW offenbar nicht in beiden Fächern als Reffi Unterricht halten muss. In meinem Fall ist die Didaktik in der Fachrichtung eine andere als im Unterrichtsfach.


    Zur Ausgangsfrage: Einerseits kann ich verstehen, dass du es gerne harmonisch zu aller Zufriedenheit geklärt hättest. Jedoch sehe ich nicht dich und die betroffenen Kolleg*innen als diejenigen an, die das unter sich zu klären haben. Gäbe es genügend Stunden für alle und würde die Absprache ohne Probleme funktionieren, dann wäre das sicher eine tolle Lösung. Da dies nun aber nicht der Fall ist, ist eäs die Aufgabe der SL zu entscheiden wer welche Stunden bekommt. Wenn es gar nicht geht, dann solltest du dir Unterstützung beim Seminar holen, als vermittelnde Partei.

    Wenn du gezielt nach Artikeln für eine Unterrichtsstunde/-reihe suchst, dann ist es Arbeitszeit. Wenn du aus Spaß an der Freude in der Zeitung schmökerst und dabei zufällig einen Artikel findest, den du im Unterricht nutzen kannst, und ausschneidest, dann sind maximal die 30 Sekunden fürs Ausschneiden Arbeitszeit.

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