Die Besoldung eines Beamten muss einen Großteil des Bedarfs einer 4-köpfigen Familie decken. Einer kleiner Teil darf durch Zuschläge gedeckt werden. Deshalb sind bis 2022 in NRW die Zuschläge für das erste und zweite Kind relativ gering gewesen. Da das BVG in seinen Urteilen zu geringe Grundbesoldung bemängelt hat, hat z.B. NRW die Familienzuschläge schon für das erste und zweite Kind angehoben und mit dem Wohnort gekoppelt.
Das ist eine (Spar-)Maßnahme, um die Besoldung nicht grundsätzlich zu erhöhen.
Man könnte die Maßnahme auch anders begründen: Durch den Gesellschaftswandel gibt es immer weniger Beamte, die vierköpfige Familie ernähren müssen. Da ist doch die Konsequenz logisch, die Zuuschläge für diejenige zu erhöhen, die Kinder haben, anstatt die Grundbesoldung für alle, also auch die DINKs.