Beiträge von ISD

    Ich hätte eine andere Statistik im Angebot. Aus der geht hervor, dass nur jedes 2. bis 3. Kind mit der Diagnose medikamentös eingestellt wird.

    Deine Statistik Wolfgang Autenrieth interpretiere ich so, dass früher generell weniger diagnostiziert wurde und entsprechend auch weniger behandelt wurde.

    Und nochmal: Ja, es gibt die Eltern, die dem Kind Ritalin geben und gut ist. Manche sind einfach (aus welchen Gründen auch immer) zu mehr nicht in der Lage. Das ist aber bei Weitem nicht die Mehrheit.

    Quittengelee, den Schuldbegriff hast du eingebracht, ohne ihn weiter auszuführen. Daher war mir schon wichtig zu verstehen, was du genau damit meinst. Zumal all diese Faktoren schon in der Diagnostik mit abgefragt werden (offen und versteckt) und auch im Abschlussbericht beschrieben werden (Geburtsverlauf, familiäre Belastungen, Erziehungsverhalten, ...), ebenso, ob es noch eine Komorbodität mit anderen psychischen Erkrankungen gibt.

    Vom Krabbelalter war bislang nicht die Rede, weil hier keine (Krippen-)Erzieher*innen unterwegs sind, sondern Lehrkräfte. Außerdem wird ADHS meist erst im Grundschulalter diagnostiziert und behandelt. Das liegt wohl daran, dass die kompletten Symptome erst in der Schule auffallen.

    Bei einem bewegungsfreudigen Kleinkind, dass all Schubladen ausräumt, Schlafstörungen hat, etc. kommt man nicht sofort auf die Idee, dass es Krankheitswert haben könnte. Man geht erstmal von Temeperamentsunterschieden aus. Ebenso fällt so Manches im KiTa Alter nicht auf, weil manche "Auffälligkeiten" zu den normalen Entwicklungsaufgaben dieses Alters gehören und die Anforderungen in der KiTa andere sind und auch der Rahmen: man muss nicht über längere Zeit sitzen bleiben, man muss sich nicht melden, man kann sich seine "Aufgabe" frei auswählen, etc. (Und das ist auch gut so) Richtig auffällig wird ADHS mit dem Schuleintritt, wenn das alles gefordert wird. Manche Kinder können sich mehr oder weniger gut anpassen und meistern diesen Entwicklungsschritt erfolgreich. Kinder mit ADHS schaffen es nicht, auch wenn sie wollen (!).

    ADHS ist auch nicht gleich ADHS. Es ist ein Spektrum, das einem Spinnennetz gleicht mit den Bereichen Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Impulsivität, oppositionelles Verhalten. Diese Bereiche sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich stark ausgeprägt und verändern sich auch mit der Zeit. Unaufmerksamkeit kann man im Kleinkindalter schlecht messen, impulsives und opositionelles Verhalten zeigt beinahe jedes Kleinkind. Da ist die Intensität eine andere, aber auch da (siehe oben) geht man erstmal von Temperamentsunterschieden aus. Hyperaktivität hab ich ebenfalls oben ausgeführt.

    Vielleicht hilft die Ausführung etwas durch eine andere Brille auf ADHS zu schauen.

    Wie wäre es mit Lehramt Sonderpädagogik? Da ist der Bedarf riesig und du könntest dir da wahrscheinlich auch ein paar Scheine anrechnen lassen. Das kann man auch in HD studieren und wenn ich es richtig sehe, muss man entweder Deutsch oder Mathe sowieso wählen.

    Also in NRW könntest du dir an der TU Dortmund wahrscheinlich sowohl SozPäd als auch Psychologie anrechnen lassen auf das Lehramt an beruflichen Schulen. Man kann das dort als Kombi studieren, wenn ich das richtig sehe. Ob das in BaWü auch möglich ist, weiß ich nicht. Wär das etwas, was du dir vorstellen könntest?

    Als Beamter hast du einen Ruhegehaltsanspruch von etwas über 70% - was ja jenseits des Rentenprozentsatzes liegt.

    Das steht dir als Beamter MAXIMAL zu. Falls du mit Mindestversorgung ausscheidest, steht dir dieser Betrag maximal zu.
    Bei mir werden nun meine Rentenbezüge mit der Pension verrechnet und die Pension um den anrechenbaren Betrag der Rente gekürzt - ich erhalte in der Summe trotzdem das Ruhegehalt - zudem den KV-Zuschuss der Rentenkasse.


    Es kann sich eventuell rechnen eine Pensionskürzung in Kauf zu nehmen, indem man ein Jahr früher aus dem Dienst scheidet - weil die Rente den Fehlbetrag bis zur Maximalversorgung wieder auffüllt - die ja sonst trotzdem gekürzt würde.

    Danke dir. Ja genau. Ich überlege nicht früher auszusteigen, sondern evtl. ein paar Jahre, so lange meine Kinder noch U18 sind, in TZ zu arbeiten. Mir ist aber nicht ganz klar, ob ich damit genau auf den Pensionsbetrag von 40 Jahren VZ komme oder ob ich dann drunter bleibe. Kann man das jetzt schon in Voraus ausreichen? Ich habe 17 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und werde voraussichtlich 27 Jahre verbeamtet sein. Also hab ich insgesamt 44 Arbeitsjahre. Daher bin ich vermutlich irgendwo an der magischen Grenze.

    Ich versuche mir das Leben leicht zu machen und nicht dem Diensteherren schwer. Wir haben in jedem Klassenzimmer digitale Tafeln und ein super funktionierendes WLAN. Dies nutze ich sehr gerne für meinen Unterricht. Als Dienstgerät erhielt ich ein Ipad. Damit kann ich persönlich WebUntis prima nutzen, so wie andere Apps, zwischendrin mal Mails checken und beantworten, im Unterricht auf mein One Note zugreifen, etc. Was für mich nicht gut klappt ist Unterricht vorbereiten. Dafür nutze ich meinen (leider privaten) Laptop. Klar hätte ich da auch lieber ein Dienstgerät. Allerdings wäre ich töricht, wenn ich aus Trotz meinen Unterricht nicht mehr digital am privaten Gerät vorbereiten würde, sondern manuell. Alles was ich einmal digital vorbereite, kann ich immer wieder im handumdrehen anpassen und wieder nutzen. Das spart mir auf lange Sicht mega viel Arbeit. Also ärgere ich mich nicht mehr über die fehlenden Dinestlaptops/PCs, weil es nichts bringt. Stattdessen versuche ich es für mich so einfach wie möglich zu gestalten. Einen Laptop und IPad mit mir rumzuschleppen macht mir nichts aus. Ob das Gerät dienstlich oder privat ist, fällt dabei (wortwörtlich) nicht ins Gewicht.

    Und trotzdem bekommt man eine Mindestpension, die meist deutlich über der Rente liegt und dann die Rente noch oben drauf (weil man selten über die Kappungsgrenze mit Mindestpension und Rente kommt).

    Wie berechnet man sowas? Wäre für mich evtl. interessant, auch wenn ich über die Mindestpension komme.

    Zumal ich mich schon frage, was deine Theorie ist, Quittengelee , woher ADHS kommt, wenn es nicht von Geburt an da sein sollte.

    Was ist deine Vermutung?

    In der Regel haben nicht alle Geschwister in der Familie ADHS. Wie erklärst du dir das, wenn es ein erzieherisches Problem sein sollte? Was genau müssten Eltern deiner Meinung nach in der Erziehung falsch gemacht haben, damit schon ein Krabbelkind motorische Unruhe und hyperaktive Auffälligkeiten zeigt, sich nicht alleine beschäftigen kann, etc.?

    Die Altersgrenze hat folgenden Hintergrund:
    Als Beamter "erarbeitet" man sich den Ruhegehaltsanspruch - und dabei auch das Mindestruhegehalt. Mit weniger als 20-25 Dienstjahren entstünde ein Missverhältnis.

    Was meinst du mit dem Missverhältnis? In Hessen kann man mit 50 noch verbeamtet werden, in Berlin sogar mit 52. Da wären es gerade mal 17 bzw.15 Jahre. In der Regel hat man vorher aber in die Rentenkasse eingezahlt, so dass man dann im Alter zwei Leistungen bezieht.

    Ich bin alleinerziehend und mein 16jähriges Kind hatte über 3 Tage hinweg 40 Fieber. In diesem Alter gibt es keine Kind krank Tage mehr. Also muss ich in die Schule, Urlaub als Lehrer gibt es nicht. Dann käme aber (theoretisch) das Jugendamt und ich könnte sicher nicht normal unterrichten. In dieser Situation schwindeln viele Lehrer und melden sich selbst krank. Ich habe es durch Verschiebungen lösen können.

    Das Problem kenne ich auch. Hand auf's Herz. Wie oft kam das vor, seit dein Kind 12 ist? Du hast eine faire Lösung gefunden. Und nein, da steht nicht direkt das Jugendamt vor der Tür, aber deinem Kind wäre es trotzdem nicht zumutbar allein zu bleiben.

    Um diese Fälle geht es hier aber gar nicht, sondern um Folgende:

    Teilweise geben die KuK offen zu, dass sie aufgrund der Betreuungssituation in Teilzeit gehen müssten, aufgrund des Geldes aber lieber in Vollzeit bleiben und im Zweifel dann mal fehlen.

    ja, Du hast Recht. ich nutzte das DienstIpad bisher garnicht, weil es mir nicht zum Arbeiten taugt. wenn es das tun würde, nutzte ich nicht mein Notebook für webuntis Online, weil ich dann mein Notebook garnicht erst mitnähme. ich denke, es ist wirklich ein Grund sich zu beschweren. werde ich tun.

    Darf ich fragen, wofür es dir nicht taugt? Ich benutze ausschließlich das Dienst-Ipad für WebUntis (nutze die App). Bisher hat alles funktioniert.

    Nein hat man nicht und es gibt die freie Wirtschaft gar nicht. Jedes Unternehmen ist anders.


    Abmahnungen wegen Krankheit kann man hier auch nicht verteilen. Bitte keine pauschalisierung deiner eigenen Erlebnisse.

    Nicht wegen Krankheit, sondern wegen Minderleistung. Dr. Caligari schrieb ja, dass die besagten Kolleg*innen wegen mangelnder Konderbetreuung vom Dienst fernbleiben. In der freien Wirtschaft nimmt man Urlaub oder baut Übertunden ab, muss die Schicht tauschen, oder zur Not unbezahlt frei nehmen. Wenn keine dienstlichen Belange dem im Wege stehen, bekommt man das auch genehmigt. Aber es ist klar, dass es auf Kosten des AN passiert, da man dadurch an anderer Stelle entsprechend weniger frei hat. Wenn man sich krank meldet, obwohl man nicht krank ist, sondern keine Kinderbetreuung hat, ist das definitiv ein Abmahnungsgrund. Spontanes Freinehmen ist aber auch nicht in jeder Branche einfach so möglich. Dann muss man eben ein sehr gutes Netzwerk haben oder eben nur so viel arbeiten, wie man leisten kann.


    In der Schule ist spontanes Fehlen (Urlaub, Ü-frei) ebenfalls in der Form nicht möglich. Korrekt wäre mMn für die besagten Tage eine unbezahlte Dienstbefreiung. Wenn es sich um regelmäßige Randzeiten handelt, die man nicht abdecken kann, dann eben Teilzeit.

    Das ist in der freien Wirtschaft nicht anders. Wie ich beschrieben hatte - und das würde man bei nicht selektiven Zitat sehen - gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen "Kann bei Vollzeitbeschäftigung die Betreuung grundsätzlich nicht sicherstellen" zu "Es kann in seltenen Fällen mal passieren, dass etwas dazwischen kommt".

    In der freien Wirtschaft hat man da ganz schnell eine Abmahnung und danach die Kündigung in der Hand, wenn man seinen dienstlichen Pflichten nicht nachkommt. Manche empfinden die Verbeamtung als Vogelfreiheit und im Prinzip ist sie das auch. Damit einem etwas passiert, muss man sich schon deutlich mehr leisten.

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