Das heisst mehr stunden? Oder wie muss ich das vestehen? Ich weiss dass es da einen stundensxhlüssel gibt: vorberteitung, unterricht, nacharbeitung meinst du das?
Das betrifft dich nicht. In NRW hast man je nach Schulform so und so viele Unterrichtsstunden zu leisten. Zwischen 22 und 28 Unterrichtsstunden sind das. Egal ob PE oder OBAS, angestellt oder verbeamtet.
Wäre es denn möglich nach dem PE bei einer Stelle die dann bei einer Berufsschule frei ist sich als seiteneinsteiger zu bewerben oder muss man dann noch mal eine PE machen?
Ich habe selbst vor einiger Zeit keine eindeutige Antwort dazu gefunden bzw. zumindest keinen Erlass, Verordnung, … wo das explizit geregelt ist. Bei gleicher Schulform und gleichem Fach gehe ich grundsätzlich davon aus, dass das ohne weitere PE möglich ist. Wenn sich allerdings nach drei, fünf oder zehn Jahren die PE geändert hat (also deren Inhalt, deren Umfang oder deren Voraussetzungen), könnte ich mir vorstellen, dass das nicht so selbstverständlich geht.