Beiträge von Xandir83

    Natürlich können Schüler etwas ablehnen. Wenn sie denn nicht betrogen haben und ich dabei bin, eine falsche Entscheidung zu treffen, dann haben sie das Recht sich zu beschweren. Natürlich könnten sie eine Arbeit wiederholen, wenn sie das Thema angeblich beherrschen. Das wäre das einfachste. Aber auch ein guter Schüler könnte theoretisch beim Nachschreiben einen schlechten Tag haben, die neue Aufgabenstellung doch nicht so gut verstehen wie bei der ersten usw. Jeder Mensch, egal ob Schüler oder nicht hat laut Grundgesetz das Recht sich zu beschweren. Es ist kein Widerspruch gegen eine Zeugnisnoten (Verwaltungsakt), es ist lediglich eine Beschwerde gegen meine Entscheidung, die Arbeit als Täuschungsversuch zu werten.


    Zudem sehe ich, dass hier die Meinungen auch auseinander gehen. Deswegen verstehe ich nicht, warum man sich wundert, warum ich mich mit diesem Thema als ersten Beitrag in diesem Forum melde. Ist doch klar - weil vieles zu beachten ist, es unterschiedliche Auslegungen gibt und ich alle Argumente lesen wollte. Ich will eben auf Nummer sicher gehen. Wüsste nicht, welche Themen "geeigneter" sind, um in einem Forum nach Rat zu fragen. Bisher bin ich eben ohne klargekommen. Find es befremdlich, dass die Leute für mich entscheiden, womit man sich in einem Forum melden sollte und womit nicht um als Fake zu gelten. 🤷‍♂️

    Sie haben die Arbeiten bisher nicht zurück, da wir uns ja nicht gesehen haben (Distanzunterricht). Und in der Videokonferenz haben sie bereits die 6 nicht akzeptiert und jegliche Form des Nachschreibens bzw. mündlicher Überprüfung abgelehnt. Da macht es ja keinen Sinn, einen Termin dafür anzusetzen.

    Jetzt kommen die Erbsenzähler :D


    Auch Arbeiten mit voller Punktzahl sind selten identisch. Wortwahl bei Antwortsätzen, Korrekturen an unterschiedlichen und nicht denselben Stellen, die Anordnung der Lösungsansätze, was in welcher Zeile steht, selbst wenn der Lösungsweg der selbe ist usw. Es unterscheidet sich dennoch.

    Es war der letzte Schultag. Haben nach der gemeinsamen Videokonferenz uns nur kurz austauschen können. Er ist bei mir, dass alle Indizien für meine Vermutung sprechen. Hat nur gesagt, ich soll nichts befürchten. Haben kurz über die Eltern gelästert und gut war. Erst im Nachhinein war mir aufgefallen, dass ich die Hefte ja noch zurückgeben muss. Alles andere war ja auch rein interessehalber gefragt. Es ist ja auch noch nicht so weit. Erstmal sind Ferien, dann muss die Beschwerde auch erst vorliegen.


    Ich dachte, ein Lehrerforum wäre dazu da, sich auszutauschen. Aber wenn man hier bei der ersten Frage sofort unter Verdacht gerät, frage ich mich dann aber auch, was das denn für Lehrer sind. Sorry

    Eine Arbeit aus 2 unterschiedlichen Räumen, die komplett identisch ist, selbst die Fehler, sind also Standard? Für mich nicht. Das war für mich nach 10,5 Jahren im Schuldienst nach dem Referendariat neu.


    Und eine Beschwerde ergibt sich, da die Eltern und ich uns nicht einig wurden bei der Videokonferenz gestern. Und im Moment ist kein Unterricht mehr, um die Kinder abzufragen.


    Natürlich ist es bei einer Beschwerde dann erstmal einiges zu tun. Aber das ist es mir wert. Gerade weil es auch mein "erstes Mal" ist, dass die Schüler es nicht zugeben und besonders dreist sind.

    Ja, ich weiß, dass es rechnerisch nicht viel ausmacht. Mir geht es aber ums Prinzip und um das Signal, welches man den Schülerinnen sendet. Zudem wäre es ungerecht den anderen gegenüber, die ihre Note hart erarbeiten.


    Aber da es rechnerisch eh wenig ins Gewicht fällt, kann ich eben nach der Entscheidung der Bezirksregierung mit jeder Version leben. Aber ich muss es erstmal durchziehen. Zumal ich nicht glaube, dass ich dabei verlieren würde.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Arbeit an die Schülerinnen aushändigen soll mit der Note 6 drunter. Dagegen legen sie ja dann die Beschwerde ein. Oder ob ich das nur mündlich mitteile und die Hefte als Beweis einbehalte für die Bezirksregierung wenn sie das einfordert

    Es geht um eine normale Klassenarbeit. Daher ist es kein Verwaltungsakt, also wird kein Widerspruch eingelegt, sondern eine formlose Beschwerde gegen die Note. Sie wollen erreichen, dass die Note 2 bzw 3+ aufgeschrieben wird und keine 6,weil es ihrer Meinung nach kein Betrugsversuch war. Sie begründen es wie gesagt mit der gemeinsamen Nachhilfe. Es wäre super einfach, wenn sie neu schreiben würden. Aber verweigern sie ja

    Ich will ja auch wiederholen. Das ist das normale Vorgehen meiner Meinung nach. Aber die Schülerinnen und Eltern verweigern das ja mit der Begründung, dass mein Vorwurf einfach nicht stimmt. Und da man sich ja nicht einig wird, haben sie das Recht, sich bei der Bezirksregierung zu beschweren. Fachaufsichtsbeschwerde nennt sich das. Daher meine Frage, ob jemand sowas schon erlebt hat und was ich da beachten sollte.

    Hallo zusammen!


    Folgendes Problem: Durch die letzte Verordnung in NRW sind die Klassen 8-10 im Distanzunterricht bis Weihnachten zu unterrichten, lediglich für Klassenarbeiten können diese in die Schule kommen. Ich war zu nett und habe den Fehler gemacht, eine Klasse für eine Mathearbeit in zwei gegenüberliegende Räume in einem Pavillon aufgrund des größeren Abstandes aufzuteilen. Vom kleinen Flur aus konnte ich eigentlich trotzdem alle im Blick haben. Jetzt habe ich festgestellt, dass 2 Schülerinnen, die sonst 5 stehen, eine fast identische Arbeit geschrieben haben. Dass sie betrogen haben ist sehr offensichtlich, denn die kleinen untypischen Fehler sind tatsächlich gleich, an den selben Stellen fehlen Rechenschritte, die wir sonst gemacht haben und trotzdem haben sie am Ende die richtige Lösung. Usw. Das Problem: beide saßen in unterschiedlichen Räumen. Und keine Arbeit der anderen Schüler ähnelt ihren Arbeiten. Mein Verdacht: Handy! Entweder haben sie eine App benutzt, in der man die Aufgaben einscannen/eintippen und lösen lassen kann, oder sie haben die Arbeit abfotografiert und von jemandem außerhalb lösen lassen und dann abgeschrieben. Leider habe ich es nicht mitbekommen.

    Die Schulleitung ist informiert und hat meine erdrückenden Beweise gesehen. Er ist auch der Meinung, dass die Schülerinnen betrogen haben. Die Schülerinnen streiten es ab und behaupten, sie hätten zusammen gelernt und besuchen die gleiche Nachhilfe. Selbst eine Mutter stellt sich quer, obwohl eine der Schülerinnen bereits in der Arbeit zuvor erwischt wurde und diese den Versuch zugegeben hat!!!

    Die Schulleitung, die Schülerinnen, Eltern und ich konnten uns also nicht einigen. Es wird wohl zu einer Beschwerde bei der Bezirksregierung kommen, der ich aber ohne Angst entgegensehe, da die Beweise doch recht erdrückend sind, auch wenn ich das erst im Nachhinein festgestellt habe.


    Wie ist das Vorgehen?

    1. Die Eltern verfassen schriftlich die Beschwerde an die Schule?

    2. Wir senden es weiter an die Bezirksregierung samt unserer Stellungnahme?


    Darf ich vorher die Hefte der Schülerinnen austeilen? Oder sollte ich diese erstmal einbehalten, damit die Beweise sozusagen gesichert sind. Abfotografiert habe ich zwar bereits, aber wer weiß... Oder können die Eltern erst eine Beschwerde schreiben, wenn sie das offizielle "Dokument", also das Heft mit der 6 drunter in der Hand halten?


    Ich lerne auf jeden Fall daraus, vor jeder Arbeit die Handys einzusammeln, die Klasse nicht coronabedingt aufzuteilen und wenn, dann zeitlich versetzt oder mit einer zweiten Aufsicht schreiben lassen. Formelsammlungen am besten immer neue austeilen (damit die Schüler nichts zu Hause draufschreiben oder markieren können) und vielleicht sogar keine Klassenarbeitshefte benutzen, sondern leere Blätter von der Schule. Und auf jeden Fall viel mehr durch die Klasse laufen und sehr aufmerksam sein! Die Kinder in dieser Klasse scheinen sehr einfallsreich zu sein.

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