Wie ging es eigentlich für dich weiter? Besserte sich die Situation oder hast du letztendlich einen anderen Weg eingeschlagen?
Beiträge von kleinerAdler
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Danke für eure Hilfe! Ich habe nun direkt ans Kultusministerium von Niedersachsen und auch an das von Hessen geschrieben. Nach einem Telefongespräch mit Hessen habe ich nun (für Hessen) Klarheit:
Bachelornote 50 % + Masternote 50 % = Note für das 1. St.Ex
Nachdem das 2. St.Ex. mit dem Ref abgeschlossen wurde und man sich für eine Planstelle bewirbt, wird hierfür folgende Note angewendet:
1. St.Ex. (Note x 4) + 2. St.Ex. (Note x 7) / 11 = Note für Bewerbung
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Hallo und danke für eure Rückmeldung. Ja, Berufsschullehramt (Master). Der Abschluss zählt dann am Ende wie das 1. Staatsexamen.
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Hallo. Ich würde dieses Thema gerne ausgraben, da es für mich relevant ist.
Zählt in Niedersachsen die Bachelornote mit in das 1. Staatsexamen mit hinein?
Aus dem Gesetzestext ist dies für mich nicht eindeutig zu erkennen.
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Guten Morgen!
Humblebee: In der Tat ist der Begriff nicht so korrekt, wenn es da auch reine Schulformen gibt (z. B. "höhere Handelsschule", die später keinen Berufsabschluss darstellt).
1) Du schreibst, dass Du keinen von damals kennst, der mit dem Fach Wirtschaft bei Euch (außer einen) nicht unterkam. War Wirtschaft da vielleicht noch nicht so "in Mode" und daher sehr gefragt?
In den Bedarfsmeldungen zu Hessen und Niedersachsen wird der Bedarf an der Fachrichtung "Wirtschaft" und auch "Verwaltung" mit "befriedigend" angegeben. Das ist zumindest kein "ausreichend" oder "schlechte Chancen".
2) Zählen bei der möglichen Einstellung auf eine Planstelle auch bereits abgeleistete Berufsausbildungen oder interessiert das dort keine Sau?
Mit "Lehrerfahrung" meine ich nicht die Pflichtpraktika im Haupt- u. Nebenfach während des Studiums, sondern vorigen Unterricht durch den Seiten-/Quereinstieg oder der Wartezeit nach dem REF, wo manche Lehrer ja schon als Angestellte arbeiten/jobben.
mucbay33: Das wäre für mich auch DER Grund, es definitiv in Hessen zu versuchen mit dem REF. Ich frage mich nur, was wäre der Vorteil für mich?
Wenn ich ortsnah in Niedersachsen studieren könnte, würde die Frau sich freuen u. wir könnten unsere Wohnsituation beibehalten sowie Sozialkontakte nah bei uns wissen.
1) Ist ein REF im Angestelltenverhältnis in Niedersachsen denn irgendwie für Hessen nachteilig, wenn ich mich anschließend in Hessen auf eine Planstelle bewerbe? Oder fragen wir anders, habe ich Vorteile in Hessen, eine Planstelle zu erhalten, wenn das REF dort schon von mir gemacht wurde?
2) Ergibt sich für mich ein Nachteil, wenn ich "Angestellter auf Widerruf" in Hessen mache, um danach in Deutschland eine Planstelle als "Beamter auf Probe" zu beginnen, als wenn ich zuvor das REF nur als Angestellter antrat?
3) Sind Planstellen immer Beamtenstellen auf Probe (es sei denn, man ist zu alt oder wohnt in Berlin) ?
Danke für den Link. Daraus lese ich, dass generell bis lange ins aktuelle Jahrzehnt Planstellen in Deutschland vakant bleiben - gerade auch an der Berufsschule.
s3g4:
1) Das ist ja erstmal schön zu lesen. Haben denn wirklich so viele bei Dir Wirtschaft studiert und nach dem REF auch sofort eine Planstelle erhalten?
@@Ich wäre ja auch bereit, umzuziehen. Aktuell machen wohl ca. 5 Bundesländer mit, angehende Lehrer noch mit ü40 zu verbeamten. NATÜRLICH werde ich es zuerst in Niedersachsen versuchen. Aber erstmal irgendwo eine Planstelle anzunehmen, um anschließend eine Planstelle in Niedersachsen zu suchen - wäre völlig okay.
Mein Hauptfach ist Wirtschaftswissenschaften und das Nebenfach "Politik + Wirtschaft". Ja, mag schon behäbig wirken, wenn man für die BBS kein MINT-Fach gewählt hat, dann nicht auch ein Zweitfach zu wählen, das gesucht ist... . Aber ich habe die große Regel befolgt, dass man sich zumindest bei einem seiner beiden Fächer eins aussuchen sollte, das spannend und interessant für einen bleibt. Da sich Politik ständig ändert und unheimlich vielschichtig ist, wollte ich es einfach wählen.
Es gibt in so ziemlich jedem kleinen Kleckerdorf in Deutschland eine Berufsschule. Ok, "Kleinstadt" trifft es eher. Die Wahl der meisten Lehrämter fällt eh auf das Gymnasium, da sie es schlicht und ergreifend selbst noch von früher kennen und oft nichts mit der Berufsschule in Verbindung bringen.
Daher hoffe ich, mit WIRTSCHAFT + POLITIK zumindest irgendwo in Deutschland erstmal unterzukommen, weil es eben viele Berufsschulen gibt.
2) Hast Du heute noch Kontakt zu ehemaligen Referendaren, ein Wirtschaft studierten und mal eine Rückmeldung bekommen, wie sie sich an der BBS so einlebten?
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Klugscheißermodus ein: Wenn du in Niedersachsen studierst, studierst du das "Lehramt an berufsbildenden Schulen" ! Besagter Modus aus.
So steht es aber ja eindeutig in dem von dir hier verlinkten §18 NBG und so hat auch Seph es bereits gestern erklärt.
Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, warum die 1,5 Jahre, die du im Referendariat nicht verbeamtet werden wirst, den "Kohl noch fett machen". Du kannst doch gleich anschließend trotzdem noch verbeamtet werden (denn ich gehe ganz stark davon aus, dass du in den verbleibenden zwei Jahren nach Ende des Referendariats eine Planstelle an einer BBS bekommen wirst).
Ich habe das umgangssprachlich geschrieben. Offiziell ist das, was Du schriebst, auch nicht richtig. Ich studiere nämlich "Wirtschaftspädagogik" und das impliziert einfach das Lehren an einer BBS. Ich schreibe lieber "Berufsschullehramt", ist bei mir umgangssprachlicher :-).
"Wirtschaft" ist kein Mangelfach, kein MINT-Fach. Es gibt ja für jedes Bundesland Bedarfslisten. Für WIRTSCHAFT habe ich in der Tabelle nachgesehen. Da gibt es viele Fächer bei PRO und viele bei CONTRA. Also, Wirtschaft wird überall mit "befriedigenden" Berufsaussichten angegeben - keinen "guten", aber auch keinen "schlechten".
Ich habe außerdem noch ein vollwertiges BWL-Studium vor der Wirtschaftspädagogik abgeschlossen und Berufserfahrung. Früher sogar mal eine Informatiker-Ausbildung gemacht. Vielleicht sind das ja Soft-Skills im Ringen um die Planstelle - vielleicht auch nicht.
Interessiert das später die Schulen überhaupt, wenn man so Zusatzgedöns im Lebenslauf mit drin hat? Sind ja leider keine Fremdsprachen und habe auch keine Lehrerfahrung.
Zu der Frage, warum mir ein REF im Angestelltenverhältnis nicht ausreichen würde: - Nun, der Gedanke daran ist für mich völlig neu. Wenn ich dadurch keine Nachteile für die spätere Chance auf Verbeamtung habe, ist mir das absolut Recht und kein Problem, wenn ich mich gesetzlich krankenversichern lasse und das REF als Angestellter ableiste.
Das mit HESSEN ist mir absolut bewusst, daher würde es mich so interessieren, wie so die Bewerberzahlen für Hessen sind und ob hier jemand genau aus den genannten Altersgründen sich in Hessen beworben hat.
Dann gibt es ja auch immer noch den Faktor, dass sich die Gesetze bundes- u. länderweit ständig ändern. In 3,5 Jahren kann das Ganze völlig anders aussehen... :-(.
Nebenbei erwähnt, durch Corona ist der Bundeshaushalt ja stark belastet. Ob da dann künftig bei den Beamtenstellen eingespart werden soll, weiß wohl nur der Wind.
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Wenn du 40 wirst, hast du das 40. Lebensjahr bereits vollendet, kannst also nicht mehr als Beamter ins Ref gehen ("wer das 40. Lebensjahr [...] noch nicht vollendet hat"). Als Angestellter kannst du das Ref ohne Altersgrenze absolvieren.
Wenn du das Ref als Angestellter ableistest, kannst du später als fertiger Lehrer trotzdwm noch Beamter werden. Das würde ich aber nicht fest einplanen. Wenn du mit 40 ins Ref gehst und mit 42 fertig bist, hast du noch 2 Jahre um eine Planstelle zu bekommen.
Ok, das wusste ich nicht, dass man dann mit ü40 automatisch als Angestellter ins REF geht... .
Ich finde die Regelung aber unsinnig, da ich danach ja noch zwei Jahre Zeit habe, eine Planstelle zu finden.
Für mich würde das einfach Sinn machen, da ich aufgrund von Selbstständigkeit nicht viel in die Rentenkasse eingezahlt habe und durch die Mindestpension nach 5 Jahren Beamter noch rententechnisch eine starke Verbesserung für das Alter erfahren würde.
Ich studiere Berufschullehramt und wäre bereit, deutschlandweit eine Planstelle anzunehmen. Zumindest schon mal kein Gymnasiallehramt .
Natürlich nicht dort, wo man mit 40 beamtenmäßig schon keine Chance mehr hätte.
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Um letzteres geht es dem/der TE doch! Es war hier nicht nach einem Höchstalter gefragt, mit dem man noch ins Referendariat starten kann (siehe auch Threadtitel).
Oder verstehe ich da was falsch?
Ganz genau, es ging einzig und allein um die Möglichkeit, ins Ref zu kommen, um später noch "Beamter auf Probe" zu werden.
Dass es mir explizit um die mögliche Verbeamtung geht, habe ich bei der Person von der Behörde mehrmals in der Mail betont.
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Er hat doch Recht. Für den Antritt des Referendariats an sich gibt es auch keine Höchstaltersgrenze, für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach §18 Absatz 2 NBG aber schon. Bitte darauf achten, dass die Frage nach der Verbeamtung nicht vermischt wird mit der Frage der Einstellung in den öffentlichen Dienst an sich.
Ich schrieb doch, dass es eine offizielle Quelle war und somit natürlich nicht die Anfangsquelle.
DAS sandte ich ihm:
(2) In das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes kann eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.
NIEDERSÄCHSISCHES BEAMTENGESETZ: http://www.voris.niedersachsen…doc.id=jlr-BGND2009V16P18 -
Guten Morgen Alterra,
interessant. Wie läuft das dann ab? Hatte gerade beim Googlen einen Fall, da wollte jemand freiwillig das REF im Angestelltenverhältnis machen, da ihn die PKV aufgrund seiner Vorerkrankungen nicht bzw. nur sehr teuer versichern wollte.
Es gab die Meinungen, dass bei denen (Baden-Württemberg) das REF eh nur als BEAMTER IN WIDERRUF abgeleistet werden kann. Das konnte da aber keiner final bestätigen oder dementieren.
Somit mutmaße ich erstmal, dass ALLE Refs erstmal die Beamtenlaufbahn gehen.
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Danke für Eure Antworten. Teils auch sehr ausführlich, danke für die Mühe!
Seph: Du sprichst den Punkt nochmal an, der mir nicht klar ist. Ich dachte, dass man immer automatisch ins REF als "Beamter auf Widerruf" geht, egal ob man später eine Planstelle als "Beamter auf Probe" bekommt.
Ist dem nicht so? Ich dachte, REF ist REF und dass beim REF nicht schon in Beamtenlaufbahn und "keine Beamtenlaufbahn" unterschieden wird.
Meinungen hierzu?
Übrigens, nachdem ich heute mit einem Herren vom Kultusministerium geschrieben habe und dieser schrieb, "es gäbe für das REF in NDS gar keine Höchstaltersgrenze", sondern eben nur für die "Verbeamtung im Allgemeinen", schickte ich ihm den Passus samt Gesetzestext + Link von seiner Kultusministeriumsseite.
Ich bin ja jetzt sooo gespannt, wie er mir am Montag darauf antworten wird. Dort steht es doch schließlich Schwarz auf Weiß, dass für das REF eine Höchstaltersgrenze von 40 Jahren besteht!
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Einen lieben Gruß hier in das Forum, das ist mein erster Beitrag :-).
ich habe eine Frage zur Verbeamtung in Niedersachsen als Lehrer - passt aber auf adaptiv auf andere Bundesländer, wo das REF (der Vorbereitungsdienst) bis 40 Jahren abgeleistet werden muss (QUELLE: https://www.academics.de/ratgeber/altersgrenze-beamte).Ich werde im März 2024 das 40ste Lebensjahr erreichen. Ein halbes Jahr später bin ich dann mit meinem "Master im Lehramtstudium" fertig und werde mich für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bewerben.
Sollte ich dann wirklich ein halbes Jahr nach meinem 40sten Geburtstag und somit also DIREKT nach dem Studium einen Platz für den Vorbereitungsdienst bekommen, habe ich dann noch die Chance auf eine Verbeamtung in Niedersachsen?
Es steht ja in der nds. Verordnung, dass "regulär bis 45 Jahren verbeamtet wird".
Aber ich habe gelesen, dass das "Höchstalter für den Vorbereitungsdienst" bei 40 Jahren liegen würde.
Ich werde 2024 dann aber bereits 40 Jahre und 6 Monate alt sein und somit älter als "genau 40".
Ist mir nach dem Vorbereitungsdienst eine Verbeamtung in Niedersachsen somit überhaupt noch möglich?Bliebe als Alternative, nach Hessen zu gehen? Dort gibt es anscheinend KEINE Höchstaltersgrenze für das REF, um noch verbeamtet zu werden.
Ich freue mich über Antworten
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