Beiträge von cera

    Hallo,


    anscheinend zeigt der Trend, dass möglichst alle Abitur machen sollen, nun die ersten Wirkungen: Einige WBK´s in NRW werden geschlossen bzw. sollen aufgelöst werden.


    Darunter bspw. das WBK In Remscheid, das Niederrhein-Kolleg in Oberhausen; die Bildungsgänge des Ruhr-Kollegs in Essen sollen an eine andere Schule überführt- und das Ruhr-Kolleg geschlossen werden.


    Zugegeben, die Meldungen stammen teilweise aus dem Jahr 2022 und die Diskussion, über die Schließungen der WBK´s kam hier ja schon einmal auf, ich wollte diese Thematik jedoch noch einmal explizit, in einem eigenen Thread, aufgreifen.


    Was meint Ihr dazu? Gut, schlecht oder einfach nur die logische Konsequenz der Bildungspolitik der letzten 10 Jahre ("möglichst alle auf dem 1. Bildungsweg sollen Abi machen!").


    Ich persönlich sehe die Schließungen als Fehler an, da ich die Möglichkeit Schulabschlüsse nachzuholen, auch wenn man schon einige Jahre im Beruf stand, als wichtige Säule für die Bildungs-und Chancengerechtigkeit in Deutschland wahrgenommen habe. Natürlich machen die meisten jetzt schon in der Regelschule oder am BK das Abi, jedoch wird es auch ein paar geben, die das nicht machen/ schaffen und nach einer Ausbildung oder nach ein paar Jahren im Beruf den Wunsch verspüren das Abitur, die FHR oder den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Für diejenigen bliebe ja quasi nur das BK, nur bin ich mir unsicher, ob dort Leute mit über 30 Jahren aufgenommen werden (Wie es beim WBK regelmäßig der Fall ist; auch Bafög gibt es mittlerweile für Leute bis 45 Jahren). Diese Altersgruppe von 30+ wird dann völlig aus dem Raster, des nachträglichen Schulabschlusserwerbs, herausfallen. Oder gibt es hierzu seitens der Politik Alternativ-/ Ersatzkonzepte?

    Ich habe zumindest keine wahrgenommen.


    Ich habe auch gelesen, dass der Grund für die Schließungen mitunter die gute Konjunktur wäre: Da die Menschen aktuell mehr Arbeit/ eine Beschäftigung haben, würden automatisch weniger Ihre Schulabschlüsse nachholen. Ok, das mag sein und ist auch nachvollziehbar, nur erinnere ich mich, dass es früher auch schon einen Wirtschaftsboom gab und da wurden mit Sicherheit nicht sofort die meisten WBK´s dicht gemacht ( einige stammen ja noch aus dieser Zeit oder wurden sogar zu dieser Zeit gegründet). Dieser Aspekt kann doch also somit eigentlich keine Ursache dafür sein, oder?


    Also- wie steht Ihr zu der Sache?

    Das lass' doch bitte mal unsere Sorge sein, gell?! ;)

    Tut mir Leid, aber dies „eure Sorge sein zu lassen“ wird nur so lange klappen, bis sich mal tatsächlich ein Gericht damit beschäftigt…Ich denke mal, dass ein Richter, mit zwei juristischen Staatsexamen, als Volljurist bei solchen Themen doch etwas mehr bewandert ist als du…Also überlasse den Fachleuten die Entscheidungen und mach du einfach deinen Job als Lehrer, ja?


    Im Übrigen finde ich es amüsant, über was ihr euch, an eurer Schule, so aufregt…Ist das parken auf den Lehrerparkplätzen wirklich DAS Top 1 Thema an eurer Schule? Habt Ihr so wie fast alle Schulen nicht genug andere und viel wichtigere Probleme?

    Meine Güte aber auch…komm mal bitte runter. Wie viele Leute parken im täglichen Leben irgendwo verbotenerweise? Wenn man sich dort über jeden aufregen würde und rum jammern würde, dann müsste man den ganzen Tag wie ein depressiver Miesepeter rumlaufen…Ist es das wirklich wert? Lass die Lehrerparkplätze Lehrerparkplätze sein und erfreue dich an deinem Leben. Hast du es wirklich nötig, dich über solche Sachen aufzuregen? Bist du so unzufrieden mit deinem Leben, dass du deine Unzufriedenheit damit kompensieren musst, dich über die „blöden“ und „rotzfrechen“ Schüler zu echauffieren?


    Wenn das nächste mal SuS auf dem LP parken dann lächel in dich hinein, genieß die Sonne und erfreu dich an diesem schönen Tag…ich meine das wirklich ernst!


    Und ein Rat an eure Hausmeister: Lieber nicht mehr Polizei oder Ordnungsamt spielen - Privatgrundstück hin-oder her- und irgendwelche Parkkrallen an Autos festmachen. Das kann, wenn der Autobesitzer in der richtigen Stimung ist, auch mal derbe nach hinten losgehen. Ich würde mir das nicht gefallen lassen, dass irgendwelche Privatleute an meinem Eigentum rumfummeln - und das sind die Hausmeister: Privatleute, vielleicht mit Hausrecht, aber dennoch ohne hoheitliche Befugnisse und Parkkrallen an Autos machen ist schon etwas zu krass und schießt m.E. Weit übers Ziel hinaus…wie gesagt wäre interessant das mal rechtlich fein säuberlich auseinander zu nehmen. Hoffentlich hat da mal von euren SuS jemand den Mut und das Geld. Das Gerichtsurteil in diesem Verfahren würde mich dann sehr interessieren;)

    Da schreitet eure SL nicht ein? Boah! Das fände ich super-nervig.

    Bei uns haben die Hausmeister schon mehrfach Parkkrallen an SuS-Autos befestigt, die unberechtigt auf Lehrerparkplätzen parkten. Jede Lehrkraft erhält bei uns einen Parkausweis (für SuS gibt es auch welche, die sie zum Parken auf den extra ausgewiesenen Parkplätzen berechtigen) und sollte die auch tunlichst ins Auto legen, damit nicht unsere Hausis aktiv werden.

    Bescheidene Frage: Ist der Lehrerparkplatz öffentlicher Verkehrsraum oder ein Privatgrundstück (halt von der Liegenschaftsverwaltung für Schulgebäude)?


    Falls Privatgrundstück sollten die Herren Hausmeister die Aktion mit der Parkkralle lieber ganz schnell einstellen, Stichwort: verbotene Eigenmacht im zivilrechtlichen Sinne, evtl. käme hier, je nach den Umständen des Einzelfalles, sogar der Straftatbestand der Nötigung in Betracht.


    Und im öffentlichen Verkehrsraum haben nur die zuständigen Behörden die Befugnis Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Das ist die Polizei und das Ordnungsamt...Hausmeister gehören nicht dazu, auch wenn die gerne mal so tun, als seinen sie staatliche Vollzugsorgane.


    Falls jemand meint ich übertreibe, es gab schon Gerichte die in ähnlichen Fällen mit Parkkrallen eine Nötigung bzw. verbotene Eigenmacht bejaht haben...wenn da der Schüler oder Mami und Papi genug Geld bzw. eine RV für einen guten, ausgefuchsten Anwalt haben, dann gibt es zumindest erst einmal Theater, Diskussionen und überflüssige Klagen.


    Ganz nebenbei: Das anbringen der Parkkralle verhindert ja gerade das begehrte Ziel des wegfahrens bzw. freihaltens des Lehrerparkplatzes. Das haben im Übrigen auch vereinzelte Gerichte in Ihren Entscheidungen zu solch ähnlichen Fällen angemerkt und schon alleine deshalb ein anbringen der Kralle untersagt bzw. für unrechtmäßig erklärt.


    Könnt Ihr nicht anregen den Lehrerparkplatz mit einer Schranke zu sichern oder das die einzelnen Parkbuchten Poller bekommen?


    Das wäre doch am einfachsten und Ihr habt eure Ruhe vor den "Schülerkarren" auf euren Parkplätzen :)

    Hallo zusammen,


    ich bin mir etwas unsicher, wie sich die Vornote in der 2 Jährigen Berufsfachschule (NRW) genau zusammensetzt.


    In § 13 Abs. 3 Satz 1 Anlage C APO-BK NRW, steht ja, dass die Vornote aufgrund der Leistungsnachweise des laufenden Schuljahres, unter angemessener Berücksichtigung der Entwicklung der SuS in diesem Zeitraum, festgelegt werden.


    Bedeutet das, dass die Leistungen ( schriftlich u. mündlich) aus der Jahrgangsstufe 11 nicht mitzählen für die Vornote, sondern nur die Noten der Jahrgangsstufe 12 relevant sind ?


    Und zählt für die Vornote die Gesamtnote in dem jeweiligen Fach oder zählen nur die schriftlichen Noten (Klausuren) ?


    Ich finde die Vorschrift etwas verwirrend, da hier nur die Begriffe "Leistungsnachweise" und "Entwicklung der SuS" auftauchen. Was meint man denn hier genau mit "Leistungsnachweisen" und "Entwicklung der SuS" ?


    Ist mit "Leistungsnachweis" vielleicht "Klausuren" und mit "Entwicklung der SuS" vielleicht "sonstige Mitarbeit (Somi)" gemeint?..Dann wäre es ja wie sonst auch: Die Vornote setzt sich aus ca. 50% der schriftlichen Leistungen und aus ca. 50% der sonstigen Mitarbeit in dem jeweiligen Fach zusammen.


    Ich blicke da irgendwie nicht durch, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Wie gesagt, es geht um die 2 Jährige "höhere" Berufsfachschule in NRW (Abschluss: schulischer Teil der FHR).

    Ein ehemaliger Schüler wurde mein Gerichtsvollzieher. Hatte ein Buch nicht in die Bib zurückgebracht.

    Kommt bei euch in Österreich echt sofort der Gerichtsvollzieher, wenn man ein Buch nicht in die Bibliothek zurück bringt? :staun:...Normalerweise bekommt man doch da erstmal eine Reihe Briefe und Erinnerungen...Und überhaupt...Für ein Buch?!...Der Inhaber der Bibliothek muss ja gut drauf gewesen sein.

    Als Lehrer besteht heute noch immer deine Dienstpflicht. Wie gedenkst du dieser stattdessen nachzukommen?

    Dienstpflicht ist nicht gleich Unterrichtspflicht und auch nicht gleich Anwesenheitspflicht im Schulgebäude.

    Wenn ich das vergleiche, fällt mir ja auf, was du zu kommentieren wichtig findest- etwas, was gar nicht angesprochen wurde und an der Stelle auch nachrangig ist- und worauf du nicht eingehst, nämlich die Mutmaßung, es könnte am Ende nicht ganz mir rechten Dingen zugehen bei einer etwaigen Bewerbung deinerseits. Die Auslassung finde ich aussagekräftiger, als deine Ergänzung in dem Kontext. :weissnicht:Aber vielleicht ist dir ja auch wirklich nur fad in den Semesterferien und der Thread hat keine weiterführende Bedeutung, als dir die Möglichkeit zu geben wieder völlig halt- und anlasslose Behauptungen zum unverschämten Verhalten von an der Schule tätigen Personen äußern zu können.

    (Oder du schreibst so inkohärent wie ein gewisser ehemaliger Student es manchmal macht, weshalb so eine Auslassung nicht zielgerichtet erfolgt, sprich einfach nur etwas anderes verrät über dich und deine Art zu denken bzw. zu schreiben, als das, was ich im ersten Moment mutmaßen würde.)

    Du fragst dich, weshalb ich nicht auf die Stelle eingehe, in der Palim die Vermutung äußert, dass meine Noten nicht „Sauber“ wären? Gegenfrage: Würdest du auf so eine kleingeistige, nahezu (sorry) dumme Behauptung eingehen?


    Ich setzte die Aussage „Noten nicht sauber“ mal gleich mit „Noten gefälscht“.


    Ganz ehrlich: Selbst wenn ich das getan hätte, glaubt ihr allen ernstes ich würde dann so etwas öffentlich in einem Forum posten?


    Irgendwie fällt mir dazu jetzt echt nichts mehr ein. Ich habe echt schon vieles in Foren gelesen, aber das hier schlägt echt dem Fass den Boden aus...

    DIE Zeugnisse. Ich habe alle 3 Monate 2-4 A4-Zeiten bekommen.

    Aber ich dachte, die Ironie sei deutlich.
    Glaub mir, meine Bewerbungen haben (leider? ich weiß es nicht) schon mehr als 20 Seiten und ich fange erst mit dem 1. Staatsexamen an ;-), da brauche ich keine Bachelor-, Abi- oder Vorschulzeugnisse ;)

    Und das liest sich jemand durch? Ich dachte, dass alle Bewerbungen, die mehr als 10 Seiten haben, vom Personaler gleich aussortiert werden?...Es heißt ja immer (und scheint ja auch so zu sein) die hätten alle keine Zeit...

    Warum nur habe ich den Eindruck, dass cera sich auf eine Arbeitsstelle beworben hat und nun ausloten möchte, ob, wann oder wie der Arbeitgeber herausfinden kann, dass ein Unterstützungsbedarf vorlag oder Noten nicht sauber sind.

    Kleine Anmerkung: Mein Abschlusszeugnis der Förderschule ist 10 Jahre alt...Bei einer etwaigen Bewerbung würde ich dieses mitnichten beifügen, schon alleine vor dem Hintergrund, weil dieses Zeugnis 10 Seiten umfasst plus der Seiten meiner anderen Zeugnisse käme man auf einen Umfang der gesamten Bewerbung von knapp 20 Seiten...In heutigen Zeiten wäre so eine Vorgehensweise wenig zielführend, meinst du nicht?

    Hallo zusammen,


    Man liest ja im Internet, dass Manche Arbeitgeber (AG) bei den Schulen anrufen, um zu überprüfen ob das Abschlusszeugnis, des Bewerbers, des frisch eingestellten Mitarbeiters, etc. echt ist.


    Meine Frage wäre, ob ihr an euren Schulen mit sowas Erfahrung habt? Kann eine Firma wirklich so ganz lax in der Schule anrufen und fragen, ob das Zeugnis von xy echt ist?


    Lässt eure Schule sich auch darauf ein, jede Note mit dem AG abzugleichen, also Sinngemäß der AG liest euch die Noten aus dem Zeugnis vor und ihr gleicht im System ab ?


    Oder bestätigt ihr nur „Ja, Zeugnis des Schülers ist echt/ nicht echt bzw. Die Daten existieren hier bei uns an der Schule/ existieren nicht“ ?


    Muss euch der AG etwas zur Legimitation vorlegen (Kopie des Personalausweises des ehemaligen Schülers), damit er überhaupt Auskunft bekommt oder reicht es aus, wenn er die persönlichen Daten des Schülers mündlich am Telefon nennt (Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort) ?


    Ungeachtet dem ehrenwerten Ziel Betrüger zu entlarven, finde ich so ein vorgehen Datenschutzrechtlich ziemlich heikel, zumindest sollte sich die Schule m.E., wie oben schon geschrieben, eine Kopie vom Ausweises des Schülers vorlegen lassen. Alles andere ist, wie ich finde, zumindest Datenschutzrechtlich sehr dünnes Eis.


    Das würde nämlich bedeuten, dass selbst ich jetzt Sofort zum Hörer greifen kann, eine ehemalige Schule einer mir gut bekannten Person/ eines Freundes anrufen kann, sage dort die persönlichen Daten meines Bekannten/ meines Freundes und bekomme ruckzuck sämtliche Noten und Abschlüsse mitgeteilt...Und zu dem evtl auftretenden Argument, dass nur Firmen Auskunft erteilt bekommen: So ein Firmenname ist schnell ausgedacht bzw, aus dem Internet rausgesucht...


    Wie läuft das denn bei euch an den Schulen bzw. Kommt so etwas überhaupt vor bei euch? Wie reagiert ihr dann bzw. Das Sekretariat, wenn tatsächlich ein AG mit so einem Anliegen bei euch anruft? Bekommt der direkt am Telefon Auskunft?


    Ich würde solche Anrufe grundsätzlich abwimmeln mit dem Hinweis, dass eine Auskunft, wenn überhaupt, nur auf schriftlichem Wege, mit einer Kopie des Personalausweises des abgefragtes Schülers und mit dessen Einverständnis erfolgt.


    Alle anderen laxen Vorgehensweisen bei solchen Sachen ( ein Anruf und alles wird ausgeplappert), mögen evtl. „Serviceorientiert“ sein (im Sinne von: schnell, und unbürokratisch) - rechtlich sehe ich da aber schon Probleme und zwar völlig unabhängig davon, ob der Kandidat das Zeugnis nun wirklich gefälscht hat oder nicht; denn auch für solche gilt der Datenschutz.

    Wie sieht es denn bei dem Eintritt ins Berufskolleg, im Rahmen einer Berufsausbildung, aus ? Ist spätestens dort der Förderschwerpunkt weggefallen, wenn vorher eine Förderschule besucht wurde?


    Ich z.B. habe nach der Förderschule eine normale duale Berufsausbildung absolviert und habe, mit dem Ausbildungsbetrieb, einen ganz normalen IHK Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dessen, habe ich auch ganz normal den Bildungsgang der Berufsschule am BK besucht.


    Nach der Abschlussprüfung, habe ich auch ein ganz normales IHK Zeugnis bekommen mit dem Abschluss "Fachkraft für Lagerlogistik" (Also keines wo ein "66-er" Beruf drauf stand bzw. "Fachpraktiker"). Das Abschlusszeugnis der Berufsschule war auch so wie die anderen. Es stand nirgendswo mit einem Wort, dass ich einen Förderschwerpunkt habe.


    Diese Aspekte lassen mich vermuten, dass ein Förderschwerpunkt mit dem Eintritt in ein BK bzw. mit der Aufnahme einer Berufsausbildung quasi nicht mehr existiert bzw. "verschwindet".

    Hallo,


    wisst ihr, ob ein Förderschwerpunkt (z.B. Lernen) "offiziell" ein Leben lang erhalten bleibt?


    Oder verliert man diesen mit dem Eintritt ins Berufskolleg bzw. mit der Aufnahme einer Berufsausbildung?


    Also konkret: Entfällt mit dem Eintritt in die Sek. II der Förderschwerpunkt oder wird das differenziert gehandhabt?


    Maßgebendes BL ist NRW, andere wäre aber auch interessant.

    Ich würde dir empfehlen dich in der vorlesungsfreien Zeit auf deine Klausuren zu konzentrieren oder das nächste Semester vorzubereiten. Stattdessen startest du hier alle zwei Tage neue threads mit ziemlich unsinnigen Fragen oder Behauptungen. Statt in einem thread mal vernünftig zu antworten, greifst du dir persönliches raus, worauf du eingehst und startest den nächsten thread.@

    Andrew Thema verfehlt, sechs, setzen!

    Geh doch in die Schulpolitik oder gründe deine eigene Schule, an der du deine eigenen Vorstellungen vom Schulsystem einbringen kannst!

    Gute Schulmister*Innen benötigt das Land (aber bitte besser als Gebauer & Co).

    Da müsste ich aber ersteinmal reinkommen, in die Schulpolitik. Kannst du mir einen sinnvollen Weg Nennen, wie ich als „externer“ ( also jemand der sich momentan außerhalb des Systems Schule befindet) dorthin komme? Ohne, dass man sich bis dorthin „hochschlafen, hochschleimen“ muss?

    Naja dann könnte man auch alle anderen Abschlüsse außer dem Hauptschulabschluss in frage stellen. Denn über Umwege (Berufsaufbildung, Meister etc.) kann ich auch an jeder Universität jedes Fach studieren... dauert halt nur etwas länger als im reguläten Weg.

    Ja, aber bei diesen Sachen ist der Notenschnitt nicht so entscheidend, bei der FOR-Q schon, so nach dem Motto: „ Du hast im Schnitt keine 3.0 also darfst du erst zwei Jahre später Abi machen“ ( Das bedeutet es ja im Endeffekt)..Wer soll hier wirklich einen Nachteil haben? Abgesehen von den Leuten, die es eilig haben mit ihrer steilen Bildungskarriere, doch wohl keiner. Und „eilig“ hat es heutzutage jeder, ist also quasi ein „jedermanns“ Argument...


    Ich habe auch nur eine normale FOR und habe auch damit ein ganz normales Abitur gemacht. Mit dem kann ich genauso Jura, Medizin, Lehramt, etc. Studieren...Ob da jetzt Bei der FOR das „Q“ mit drauf steht oder nicht, Vor-oder Nachteile habe ich dadurch nicht erlitten, zeitliche ja( wobei das ja auch im Auge des Betrachters liegt) aber keine inhaltlichen....Noch nicht mal anrechnen lassen kann man sich aufgrund des Q-Vermerk etwas.


    Und NRW ist mit seinen tausend Ausnahme Regelungen im Schulrecht sowieso ganz vorne mit dabei. Mich sollte es nicht wundern, wenn jemand ohne FOR-Q trotzdem in die gymnasiale Oberstufe kommt. Tut man ja Im Prinzip auch: Ich war z.B. am WBK auch in der „gymnasialen Oberstufe“, es gab ein Kurssystem mit Notenpunkten und allem drum und dran.

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