Beiträge von Mueller Luedenscheidt

    Das heißt nicht, dass man sich jedes Mal den Mund fusselig reden muss. Notorische Kappenträger haben die Begründung schon x-mal gehört und nicht begriffen oder ignorieren sie, weil bei Herr XY dürfen sie ja, und überhaupt ist das voll ungerecht, Digga. Aus Rücksichtnahme auf die "Persönlichkeitsentfaltung" der Schüler einfach alles laufen zu lassen, hat mit "etwas beibringen" eben auch nichts zu tun. Im Gegenteil, wenn die Schüler dann in der Erwachsenenwelt ankommen und immer noch nicht begriffen haben, wie sie auf andere wirken, gibt es den Ärger.

    Wenn ich deinen Ausführungen so folge, müssen die Belegschaften meiner vorherigen Arbeitgeber in ihrer Gesamtheit nicht reif für die Erwachsenenwelt gewesen sein. Da traf man nicht nur auf Caps und Sneaker - im Sommer erdreisteten sich sogar viele, in kurzer Hose und Flipflops ins Büro zu marschieren. Eine Krawatte hingegen habe ich dort nie antreffen dürfen.

    Ich habe es schlicht und ergreifend nicht nötig mir sagen zu lassen ich wäre "nicht ausreichend qualifiziert".

    Dann solltest du dir die Ohren zuhalten.

    Du sagst selbst, dass du keine Ahnung von Didaktik oder Schulrecht hast. Eine Nachqualifizierung lehnst du ab. Und unterrichten möchtest du am liebsten so, wie es vor einigen Jahrzehnten mal üblich war. Es ist zwar nur eine Ferndiagnose, aber ich denke, dass es für alle Seiten die sinnvollste Möglichkeit ist, wenn du dich auf eine der zahlreichen anderen beruflichen Möglichkeiten konzentrierst.

    Nur zur Vollständigkeit: Schulrecht/Beamtenrecht ist Prüfungsfach beim Lehrerexamen und im Studium und Referendariat Thema. Schließlich muss man auch Hintergrundwissen haben, was man da beim Beamteneid schwört.

    Stimmt, wobei es zumindest in meinem Referendariat fast ausschließlich ums Schul- und kaum bis gar nicht ums Beamtenrecht ging. Das Fachwissen von LonelyZ scheint sich aber vor allem auf das letzteres zu beziehen.

    Mag ja sein, dass ich mich mit Pädagogik/Didaktik nicht gut auskenne, ich bin schließlich keine Lehrkraft. Im Bereich Beamtenrecht/Tarifrecht macht mir aber so schnell keine Lehrkraft was vor, da bin ich mir sicher.

    Das ist bewundernswert, aber für die Kernaufgaben des von dir angestrebten Berufes irrelevant.

    Ich kann jetzt ja auch nicht in ein Krankenhaus marschieren und eine gut dotierte Anstellung als Arzt fordern, weil ich mich so wunderbar mit dem Arbeitsrecht auskenne.

    s3g4 : Darf ich mal kurz fragen, was dich am Beitrag 3 irritiert? In NDS ist es genauso wie in NRW: Bildungsgang- bzw. Fachgruppenleiter*innen erhalten A14, Abteilungsleiter*innen A 15 und Schulleiter*innen A 16. Ist das in Hessen anders?

    Ich habe früher an einem BK in NRW gearbeitet, in dem es de facto keine Hierarchieebene der Abteilungsleitungen gab, sondern die Bildungsgangleitungen aufgrund der Größe der einzelnen BGs diese Rolle eingenommen haben (und auch per Funktion Teil der erweiterten Schulleitung waren und eine A15-Stelle innehatten). An der Schule gab es mehrere Bildungsgänge mit jeweils ca. 30 Klassen.

    Aber die Regel ist sicherlich der von dir beschriebene Fall.

    Ich finde es überraschend, dass jemand mit einer so sprachkonservativen Einstellung so viele Rechtschreibfehler macht.

    "Der Gast bringt ..." müsste dann "Der/Die Gäst:in bringt ..." lauten?


    Mir ist schon klar, dass man es nicht machen muss. Aber wenn es jemand nutzt, dann sollte es, meiner Meinung nach, wenigstens Konsequent immer benutzten und nicht nach Lust und Laune. (Und die zwei Fälle verdreben dann auch nicht mehr den Lesefluß. Der ist eh hinüber, da das in dem Text in fast jedem Satz mehrfach vorkommt. Daher war mir das auch so aufgefallen. Das ist ein Einladungstext (Etwa 1 DIN A4 Seite) in dem das zig mal vorkommt. Da werden unter anderem viele Punkte aufgezählt. z.B. "

    • Aufwand für eine/n Lehrer:in: Auswahl von zwei oder drei Schüler:innen für die Schüler:innen-Moderation ...

    Wie bereits beschrieben ist "Gast" ein Wort, das im normalen Sprachgebraucht nicht zwischen Geschlechtern unterscheidet. Warum sollte man es also gendern? Oder würdest Du beispielsweise bei weiblichem Besuch von einer "Gästin" sprechen?

    Und für das Gesundheitssystem (Krankenhäuser), die Post, die Bahn usw. Autobahnen hingegen könnten ja mal wie in ein paar anderen Ländern privatisiert werden. Dann würden die Brücken vielleicht nicht immer verschimmeln.

    So, wie beispielsweise die privat betriebene Ponte Morandi in Genua?

    Die Privatisierung wichtiger Infrastruktur scheint mir selten eine nachhaltig sinnvolle Idee zu sein.

    In Deinem Beitrag geht es doch darum, dass du von Stufe 2 in Stufe 6 umziehen möchtest, und mit dem zusätzlichen Familienzuschlag die Wohnung in Stufe 6 finanzierst. Dafür ist der Bruttobetrag für Stufe 6 als alleinige Kennzahl vollkommen wertlos. Aussagekräftig ist hier der Netto-Differenzbetrag zwischen Stufe 2 und Stufe 6. Und das sind eben ca. 330 €. Wie möchtest du damit eine Wohnung in Düsseldorf finanzieren?

    Och, ich kenne recht umzugsfreudige Kollegen. Wenn ich die Tabellen richtig lese, gibt es für eine Familie mit zwei Kindern bei Stufe 6 unabhängig vom Familienzuschlag einen Ergänzungszuschlag für die Mietstufe von ca. 1.350€ monatlich, die man bekommt, wenn man in Düsseldorf wohnt, auch wenn man in Heinsberg eingesetzt ist. Da könnten umzugsfreudige Kollegen schon ein Geschäftsmodell draus entwickeln. In 18 Jahren bekommt man so schließlich ca. 300.000 € brutto extra oben drauf aufs Lebenseinkommen und das nur für den Wohnort.


    Oder ist dieser Ergänzungszuschlag etwa daran gebunden, daß man vorab eine gewisse Zeit schon an dem Ort gewohnt haben muß, um eben solche finanziell bedingten Umzüge zu unterbinden?

    Ich weiß, es ist nicht Dein Anspruch, mit korrekten Zahlen zu arbeiten. Aber trotzdem: der Differenzbetrag zwischen Heinsberg und Düsseldorf liegt bei netto 330 €/Monat (A13, Erfahrungsstufe 7, zwei Kinder). Viel Spaß bei dem Versuch, damit eine Wohnung in Düsseldorf zu finanzieren.


    Übrigens lebe ich selbst "nur" in Mietenstufe 2 und bin somit kein Profiteur dieser Regelung. Aber dieses ewige Argumentieren mit erfundenen Zahlen sollte m. E. nicht unbeantwortet bleiben.

    (An dieser Stelle auch ein Gruß an Dr. Caligiari mit seinen "über 800 € netto" für das dritte Kind.)

    Ich frage mich, wie du auf über 800 € netto kommst. Bei mir läge die Summe aus Familienzuschlag und Kindergeld bei 690 € netto. Die Differenz des Familienzuschlags habe ich dem Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst entnommen.

    Laut Statistischem Bundesamt konnte man in 2015 davon ausgehen, dass ein Kind bis zum 18. Lebensjahr insgesamt ca. 130.000 € kostet (Quelle). Mit Inflationsausgleich hätte man im vergangenen Jahr bei ca. 153.000 € gelegen (Quelle für die Inflationsrate). Falls sich dann noch ein (Master-)Studium anschließt, kommen nochmal ca. 60.000 € hinzu (Quelle). Wenn man diesen Zahlen Glauben schenkt, sind die Zahlungen für das dritte Kind ungefähr kostendeckend. Aber falls Du versuchen möchtest, mit einem dritten Kind reich zu werden: Ran an den Speck und viel Glück!

    Dr. Caligiari Woher stammen denn nun die über 800 € netto?

    Wie willst du das denn schaffen bei 830 brutto plus 250 Kindergeld?

    Ich frage mich, wie du auf über 800 € netto kommst. Bei mir läge die Summe aus Familienzuschlag und Kindergeld bei 690 € netto. Die Differenz des Familienzuschlags habe ich dem Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst entnommen.

    Laut Statistischem Bundesamt konnte man in 2015 davon ausgehen, dass ein Kind bis zum 18. Lebensjahr insgesamt ca. 130.000 € kostet (Quelle). Mit Inflationsausgleich hätte man im vergangenen Jahr bei ca. 153.000 € gelegen (Quelle für die Inflationsrate). Falls sich dann noch ein (Master-)Studium anschließt, kommen nochmal ca. 60.000 € hinzu (Quelle). Wenn man diesen Zahlen Glauben schenkt, sind die Zahlungen für das dritte Kind ungefähr kostendeckend. Aber falls Du versuchen möchtest, mit einem dritten Kind reich zu werden: Ran an den Speck und viel Glück!

    Ich als Autofahrer, ja. Dann hänge ich halt fest... aber schöner ist halt, wenn man das verhindern kann 😬

    Das liest sich halt so, als sei das eine allgemeingültige Aussage.

    Ich als Autofahrer verhalte mich nicht so, wie von Dir beschrieben. An Ampeln halte ich nicht bewusst so weit rechts, dass Radfahrer*innen mich nicht überholen können. Wie hier bereits mehrfach erwähnt, ist es das verbriefte Recht von Radfahrer*innen, Autoschlangen rechts zu überholen, sofern der Platz es zulässt. Warum sollte ich ihnen diese Recht vorenthalten?

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