Beiträge von Mueller Luedenscheidt

    Ich würde es vorziehen, dass die Verbeamtung von Lehrern in ganz Deutschland abgeschafft würde, damit man schlechte Lehrerinnen und Lehrer gut entlassen könnte. Angesichts der Corona-Pandemie und der sich darin gezeigten mangelhaften Leistungen vieler Lehrkräfte ist das dringend nötig.

    Allerdings würde der Beruf damit deutlich an Attraktivität verlieren. Angesichts das eklatanten Lehrkräftemangels an den meisten Schulformen wäre das ein fragwürdiges Signal.

    Ich weiß z. B. nicht, ob ich ohne Aussicht auf Verbeamtung Lehrer geworden wäre.

    Höhere Kinderfreibeträge und zwar unabhängig vom Beamtenstatus. Schließlich sind die Lebenshaltungskostendurch Kinder überall höher und nicht nur bei Beamten. Alternativ vielleicht ein höheres Kindergeld. Andere Arbeitgeber zahlen ja schließlich auch nicht dafür, dass der Arbeitnehmer Kinder in die Welt setzt.

    Andere Arbeitgeber sind aber auch nicht dafür zuständig, eine (amtsangemessene) Lebensführung ihrer Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Der Dienstherr hingegen schon. Und die Lebenshaltungskosten steigen nun mal, wenn man Kinder hat. Entsprechend muss das in der Festlegung der Bezüge berücksichtigt werden.

    Ich wage es mal unter Anwendung meines gefährlichen Halbwissens. Kenner*innen der Materie mögen mich bei Bedarf bitte korrigieren:

    Es gab in den vergangenen Jahren Urteile des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichtes, gemäß denen die Besoldungsgesetze einiger (vermutlich sogar aller) Bundesländer nicht verfassungskonform sind. Hierbei geht es darum, dass der Mindestabstand, der zwischen der Nettoalimentation (also der Besoldung) der unteren Besoldungsgruppen und der Grundsicherung nicht gewahrt wird. Entsprechend besteht die Notwendigkeit, die Besoldung dieser unteren Gruppen anzuheben. Das betrifft uns verbeamtete Lehrkräfte wohl noch nicht direkt. Allerdings gilt ebenfalls ein Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen. Da dies auch gewahrt werden muss, kann eine Anhebung der unteren Besoldungsgruppen per Dominoeffekt zu einer (verfassungsrechtlich gebotenen) Anhebung der Bezüge der höheren Besoldungsgruppen führen.

    Darüber haben die Länder zu entscheiden und dies wird traditionell verschleppt. Eine nachträgliche Anhebung der Bezüge kommt wohl jeweils zunächst nur für das Jahr, in dem diese erhöht werden, in Frage. Um zusätzlich für vorangegangene Jahre eine nachträgliche Angleichung der Bezüge zu erwirken, muss in diesen Jahren ein Widerspruch eingereicht worden sein. Ein Muster des DBB gibt es hier.

    War das einigermaßen verständlich?

    Warum ich es schreibe:

    Weil in der Kritik steht, dass in NDS in der Schule für 3 Tage die Präsenzpflicht aufgehoben wird und immer wieder gefragt wird, wer die Betreuung der Kinder übernehmen soll, weshalb es auch nicht zu Schulschließungen kommen soll/kann/darf.

    Es gibt aber durchaus Mitarbeitende großer Betriebe, die derzeit zu Hause sind und selbst ihre Kinder betreuen könnten.

    Insgesamt waren im November gut 600.000 Menschen in Kurzarbeit (Quelle). Diejenigen von den 600.000, die sich zu 100 % in Kurzarbeit befinden, könnten nun also ihre Kinder komplett selbst betreuen. Was machen wir mit den anderen zig Millionen Eltern, die regulär arbeiten? Was wäre aus systemischer Sicht gewonnen? Und was hat die Frage, ob der Nettoverdienst einiger Kurzarbeiter*innen durch deren Arbeitgeber aufgestockt wird, überhaupt damit zu tun?

    Dass die gleichen Betriebe, die viel Geld vom Staat benötigen, und dies über mehrere Jahre (und sogar unabhängig von Corona, die Halbleiter fehlten schon 2016), trotzdem Prämien, Boni und Dividenden ausschütten, finde ich nicht richtig.

    Vor allem in Bezug auf Boni und Dividenden sehe ich das auch so.

    Was ebenso eine Behauptung ist, für die man dann ebenso Belege beibringen müsste, aus denen hervogehen würde, dass niemand je 100% erhielte.

    Mueller Luedenscheidt will aber eigene Behauptungen nicht belegen, sondern streitet sie dann einfach ab [...]

    Zitiere doch bitte den Post, in dem ich behaupte, dass niemand 100 % des Nettoverdienstes erhält.

    Mueller Luedenscheidt [...] stellt neue Behauptungen auf, wieder ohne Beleg (Wie viele kommen denn in den Genuss?) ... ach nein, es ist ja nur ein Zweifel, den schreibt man nur so hin, den muss man nicht belegen, oder wie?

    Gerne auch noch eine kurze Erklärung, wie man eine Frage belegt. Danke!

    Also meintest du damit nicht, dass alle in Kurzarbeit kompletten Lohn erhalten haben, sondern die, auf die das zutrifft, ihre Kinder zu Hause lassen könnten? Wie viele betrifft das denn? Es klingt so, als ob sich voll viele Eltern einen schlauen Lenz gemacht hätten und das finde ich unfair. Für Eltern kleiner Kinder waren die Lockdowns sicher mit am Schwierigsten.


    Lieber keine Fragen posten. Wenn ich Palim richtig verstehe, muss man die belegen.

    Möchtest du deine Behauptung mit einer Quelle belegen oder Behauptung oder erneut etwas unterstellen, das du aus meinen Beiträgen entnehmen möchtest?


    Wenn du eine andere Meinung oder andere Information äußern möchtest, dann tu es bitte und miss deine Beiträge an den von dir erhobenen Kriterien: immer schön mit Quellen belegen.

    Hmm, von mir stammt doch gar keine Aussage, die belegt werden müsste.

    Du schreibst:

    Die Betreuung der Kinder können die Eltern übernehmen, die mit Kurzarbeit und zu 100% aufgestocktem Geld zu Hause sind, quasi als Dankeschön an die Gesellschaft, die ihnen das ermöglicht und die nächste Prämie finanziert.

    Also behauptest Du, "die Gesellschaft" finanziert zumindest einigen Eltern, die sich in Kurzarbeit befinden, 100 % des Nettolohns. Und ich frage mich, woher diese Info stammen soll.


    Relevanter finde ich aber eh die folgende Frage:

    Was möchtest Du überhaupt mit dieser Aussage ausdrücken?

    Stimmt, die Zeitungsartikel, die ich gelesen hatte, sind hinter einer Bezahlschranke, die ich dir nicht finanzieren möchte. Mueller Luedenscheidt


    Aber hier steht es auch für Januar 2021: https://www.ndr.de/nachrichten…aktuelloldenburg6408.html

    und hier zumindest im öffentlichen Teil (November 21)

    https://www.faz.net/aktuell/wi…hen-muessen-17632029.html

    Ich verstehe zwar nicht, warum Du stattdessen Artikel postest, die nichts mit dem Thema zu tun haben, aber egal.


    Um zu Deiner ursprünglichen aussage zurückzukehren:

    Die Betreuung der Kinder können die Eltern übernehmen, die mit Kurzarbeit und zu 100% aufgestocktem Geld zu Hause sind, quasi als Dankeschön an die Gesellschaft, die ihnen das ermöglicht und die nächste Prämie finanziert.

    Wem ermöglicht die Gesellschaft denn nun einen 100-%-igen Lohnausgleich bei Kurzarbeit? Meines Wissens stocken doch die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf den vollen Nettolohn auf und nicht der Staat (aka "die Gesellschaft"). Und betrifft diese Aufstockung überhaupt einen nennenswerten Teil der Kurzarbeiter*innen?

    Was möchtest Du überhaupt mit dieser Aussage ausdrücken? Einfach nur über faule Kurzarbeiter*innen herziehen? Keine Ahnung, was das hier zu suchen hat.

    Wie kann man nur mit so wenigen Zeichen so viel Stumpfsinn verbreiten?

    Mein Partner ist in einem Verlag tätig, da wurde das Kurzarbeitergeld von März 20 bis August 20 auf 100% aufgestockt (Arbeitszeit war auf 50% gesenkt worden). Die Differenz trug der AG.

    Der Partner meiner besten Freundin ist bei einem Autozulieferer tätig, dort war es genauso, Arbeitszeit in diesem Fall aber 0%, Gehalt trotzdem 100%.


    Geben tuts das also sehr wohl.

    Gegenteiliges habe ich nie behauptet. Allerdings bezweifle ich, dass ein großer Teil der betroffenen Arbeitnehmer*innen in diesen "Genuss" kommt.

    Ich habe nicht geschrieben, dass das Kurzarbeitergeld zu 100% vom Staat käme, sondern dass es zu 100% aufgestockt wird.

    https://www.ndr.de/nachrichten…sende,volkswagen2182.html

    https://www.dw.com/de/kurzarbe…egen-die-krise/a-52954240

    Interessante Links, aber... im ersten geht es überhaupt nicht um die Höhe des Kurzarbeitergeldes und im zweiten ist auch nirgends von einer Aufstockung auf 100 % die Rede.

    Und deine "Das-Gras-ist-grün-Analogie" bezieht sich jetzt auf welche Aussage der sozialen Tante?

    Die Betreuung der Kinder können die Eltern übernehmen, die mit Kurzarbeit und zu 100% aufgestocktem Geld zu Hause sind, quasi als Dankeschön an die Gesellschaft, die ihnen das ermöglicht und die nächste Prämie finanziert.

    Das ist zynisch und mir ist auch nicht bekannt, dass das staatliche Kurzarbeitergeld 100 % des Nettolohns beträgt. Gibt es dafür eine Quelle?

    Da ich an einer Förderschule arbeite, geben wir uns die Klinke in die Hand, die Kinder kann man nicht wirklich alleine lassen. Daher sind die Klassenbücher nicht 'allein'. Aus meiner Schulzeit kenne ich es so, dass ein*e Streber*in Klassenbuchdienst hatte und das Ding mit in Fachräume nehmen musste (und gleich noch darauf gewartet hat, dass eingetragen wurde).


    Jeden Tag zig Klassenbücher zu kopieren finde ich die denkbar umständlichste Variante. Wo sollen die Papierstapel auch hin? Und das ist eine rhetorische Frage, ich will nicht wirklich wissen, wer dafür Ordner anlegt, Schränke pflegt, Schlüssel verwaltet und weiß Gott noch was für Arbeit hat.

    Bevor Missverständnisse aufkommen: ich würde das auch nicht jeden Tag machen. Aber eben in regelmäßigen Abständen.

    Wenn das Klassenbuch im Mai verschwinden würde und damit die komplette Schuljahresdokumentation der Fehlzeiten ebenfalls, wäre das schon eine üble Sache.

    Wir können die Klassenbücher ja nicht jedes mal zwischen den Stunden mit ins Lehrerzimmer nehmen uns übergeben.


    Deshalb bleiben die öfter in den Klassenzimmern liegen.

    Rein datenschutzrechtlich ist das fragwürdig, da das Klassenbuch ja personenbezogene Daten enthält. Trotzdem läuft es bei uns auch so, da andere Lösungen (z. B. die von dir erwähnte persönliche Übergabe) im Schulalltag kaum praktikabel sind.


    Wie macht ihr das mit den Kopien Mueller Luedenscheidt ?

    Also der klassische Weg sieht vor, Papierkopien anzufertigen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren (z. B. im Klassenordner). Deutlich weniger aufwändig ist es, elektronische Kopien anhand eines digitalen Endgerätes (auf welchem die Verarbeitung schüler*innenbezogener Daten natürlich erlaubt sein muss) und einer Scanner-App (z. B. Microsoft Lens) zu erstellen.

    Die Lösung für das größte Problem, nämlich den drohenden Datenverlust, hast Du selbst schon aufgeführt: Regelmäßig Kopien erstellen. In der deutschen Bildungslandschaft werden Backups halt noch auf Papier gesichert.

    Die Interpretation, dass es sich hierbei um eine Umdeutung handelt, ist eine Fehldeutung. Wie Du auf die Idee kommst, Rückschlüsse auf mein persönliches Wohlergehen ziehen zu können, ist mir schleierhaft. Dabei verbittest Du Dir immer doch jedwede Interpretation des von Dir Geschriebenen durch andere Forumsteilnehmer*innen.


    Während meiner ersten Berufsjahre (inkl. Vorbereitungsdienst) stand mir lediglich mein alter, überholungsbedürftiger Desktop-PC zur Verfügung. Die Arbeit damit und die Tatsache, im Unterricht mit einer Tafel und teilweise OHP hantieren zu müssen, hat mich täglich genervt und mir deutlich mehr Aufwand beschert als dies nun der Fall ist, da ich seit mittlerweile einigen Jahren ein leistungsfähiges Convertible nutze. Da die Steigerung meiner eigenen Zufriedenheit in diesem Fall für mich handlungsleitend war, stehe ich nach wie vor hinter meiner Kaufentscheidung. Und wenn Du Deine Zufriedenheit damit steigerst, Deine Arbeit aus Prinzip wieder mithilfe von Schiefertafeln und von mir aus auch Papyrusrollen auszuüben, sobald sich Dein Rechner ins Nirwana verabschiedet, ist das natürlich ein legitimer Standpunkt. Übernehmen möchte ich diesen jedoch nicht.

    Mach deinen Fachwirt und dann mach etwas aus deiner Lebens- und Berufserfahrung, sprich wenn es Lehramt werden soll sollten die beruflichen Schulen mehr als nur eine Überlegung wert sein. Dort kannst du schließlich auch künftig profitieren von deiner bisherigen Berufserfahrung indem du an der Ausbildung von Auszubildenden mitwirkst.

    Ja, ich empfehle vor diesem Hintergrund ebenfalls, den Blick in Richtung berufliche Schulen zu wenden. Da ist es übrigens üblich, dass die Lehrkräfte vor ihrem Lehramtsstudium bereits andere berufliche Erfahrungen gesammelt haben, in der Regel zumindest in Form einer dualen Ausbildung. Somit fällt es altersmäßig an einer beruflichen Schule nicht sonderlich auf, wenn man erst mit über 30 Jahren ins Lehramt startet.

    Ich habe mein Studium übrigens auch mit 27 Jahren begonnen und habe es seitdem zu keinem Zeitpunkt bereut.

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