Beiträge von elgerrito

    Berlin ist halt eine "richtige" Großstadt, die zusätzlich noch diesen "arm, aber sexy"-Vibe mit sich bringt.

    Ich bin aus Berlin weggezogen, weil ich Geld verdienen wollte (anderer Sektor).

    Nach Berlin zieht es v.a. diejenigen, die entweder exzessiv Party ausleben oder im Kiez ihr süddeutsches Dörfle mit verkehrsberuhigter Spielstraße wünschen, keinerlei Rücksicht auf die Bürger außerhalb des S-Bahn-Rings.

    Und wie schon geschrieben: Viel Dreck.


    Hinsichtlich von Wohnungen muss man natürlich berücksichtigen, dass der Senat weitere Zuwanderung auf allen Ebenen bekämpft, auf dem Wohnungsmarkt wird es also eng für Geringverdiener. Womöglich ein KO-Kriterium.

    Guten Abend,


    ich beabsichtige demnächst ins Ausland zu gehen und meine Frau würde sich dem anschließen. Hinsichtlich PKV und RV deckt mein Arbeitgeber für meine Person alles ab.

    Meine Frau befindet sich derzeit als verbeamtete Lehrerin im Schuldienst in BW. Wir hätten uns gewünscht, dass wir schwanger / mit einem Kleinkind ausreisen könnten, aber dem ist derzeit leider nicht so.


    Bevor wir Beihilfe, PKV und AG meiner Frau involvieren, würde ich mich über eine kurze Stellungnahme zu den folgenden 2 Punkten freuen, vielleicht kann man bestimmte Fragestellunge einfach abhandeln.


    Was müsste ich hinsichtlich der sozialen Absicherung meiner Frau beachten?

    • PKV / Beihilfe: Vermutlich wird die Beihilfe komplett ruhen "müsse" und die PKV stimmt (hoffentlich) einer 100%-Voll-VS zu
      [Angesichts der derzeitigen Situation wird sich die PKV über die Übernahme von 100% des Leistungsumfangs vermutlich nicht freuen...}
      Mein Arbeitgeber würde meiner Frau eine PKV zahlen, vermutlich wäre die Beibehaltung der bisherigen PKV aufgrund besserem Leistungsumfangs in unserer Situation vorteilhafter.
    • Pensionsansprüche: Besteht analog zur gesetzlichen RV die Möglichtkeit, während eines ruhenden Beamtenverhältnis freiweillig Beiträge entrichten, um Ansprüche zu erhöhen? Oder ginge das nur rein privat?

    Meine Frau war der bis dato der Auffassung, dass man im Januar Deputat-Stunden-Reduzierungen und somit auch eine etwaige Freistsellung beantragen müsste. Diese Hürde haben wir gerissen. Sofern das mit der angestrebten Schwangerschaft nicht funktionieren sollte:

    Denken Sie, dass im Rahmen eines kurzfristig anstehenden Auslandsaufenthalt des Ehemannes gesonderte Fristen /Umstände für eine temporäre Ruhestellung des Beamtenstatus gelten könnten?


    Viele Grüße

    elgerrito

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