Danke für eure Beiträge. Ja, Münster selbst wird sicher schwierig. Ich habe mich beurlauben lassen, damit ich unterhälftig unterrichten kann. Falls jemand noch Erfahrung bzgl einer Abordnung während einer Beurlaubung aus familiären Gründen hat, würde ich mich über Infos freuen. Nach meiner Beurlaubungszeit ist eine bezirksregierungsübergreifende Versetzung problemlos möglich, da man ja den Anspruch auf eine „wohnortnahe“ Stelle hat. Allerdings heißt in NRW „wohnortnah“ nun 50km…
Beiträge von Marie86
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Hallo, vielleicht kann mir hier im Forum jemand eine erste Auskunft geben. Aktuell arbeite ich als verbeamtete Lehrerin (auf Lebenszeit) unterhälftig Teilzeit aus familienbedingten Gründen in NRW. Wir planen in ca 1-2 Jahren aufgrund des Jobs meines Mannes nach Münster zu ziehen, da er täglich ziemlich weit pendeln muss. Ich müsste daher den Regierungsbezirk wechseln, befinde mich aber in der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen mit unterhälftiger Teilzeit und würde nach deren Beendigung wohnortnah (naja sind mittlerweile auch 50km) eingesetzt werden. Dadurch wäre eine Versetzung in Richtung Münster möglich. Da ich aber gern zunächst weiter unterhälftig TZ arbeiten möchte, würde ich gern wissen, ob es auch mit einer Abordnung möglich wäre. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung? Wie sieht es aus, wenn man während der laufenden unterhälftigen Teilzeit umziehen möchte? Ich muss mich aktuell immer für 6 Monate mit der TZ festlegen und das 6 Monate im Voraus. Wäre z.B. trotzdem ein Schulwechsel zum Halbjahr möglich, obwohl die TZ an einer anderen Schule / anderenRegierungsbezierk genehmigt worden ist? Wie sieht es aktuell stellentechnisch für Grundschullehrer in Münster und Umgebung aus? Werden bei Versetzungen dorthin die 50km gern ausgeschöpft?
Lieben Dank für eure Infos
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Huhu, falls Eltern lieber den alternativ vorgeschlagenen Bürgertest wahrnehmen möchten, wäre der 2. Test dann ebenfalls kostenlos? Schönes Wochenende und einen guten Start!!!
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So, Entscheidung ist gefallen... Tests für SuS finden unter Lehreraufsicht oder alternativ auf Wunsch in den Testzentren (48h Gültigkeit) statt...Bedeutet, wir Lehrer dürfen uns zu Hause testen, weil keine Vorgabe oder wie seht ihr das?
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Wie lange hält sich denn so ungefähr eine Pufferlösung ? Falls länger, dann wäre es ja noch denkbar, dass wir bzw SuS die Großpackungen mit nach Hause nehmen dürfen...
Ansonsten gehe ich davon aus, dass wir die Teströhrchen befüllen u die Arbeitsstation nachbauen dürfen...
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Ja, das wir uns mit Selbsttests testen, hatte ich gelesen. Hätte jetzt nur nicht mit diesen „Großpackungen“ gerechnet. In Berlin werden aber diese Clinitests nochmals umgepackt, da dort zu Hause getestet wird (scheint wohl doch möglich zu sein). Niedersachsen testet auch zu Hause. Bin sehr auf die kommende Schulmail zu Ablauf usw gespannt ...
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Hallo zusammen, NRW testet ja mit Großpackungen „Clinitest“ - scheint dann so darauf hinauszulaufen, dass die SuS in der Schule getestet werden müssen oder sehe ich das falsch? GEW vermutet es auch schon... Einzelpackungen sind wohl nicht dabei. Frage mich, wie wir Lehrer getestet werden... ?
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Vielen Dank an euch für eure Antworten! Ich hätte allerdings noch dazu schreiben müssen, dass ich mich an ein wohnortnahes Schulamt abordnen lassen möchte und daher mich nicht „selbst vertreten“ kann. Ich würde dann im Rahmen einer Abordnung Teilzeit in EZ dort unterrichten und die Stunden von anderen Lehrkräfte bekommen, die in EZ sind. Dies würde laut der Verwaltungsangestellten auch zunächst bis zum Schulhalbjahr befristet sein. Da ich Beamtin bin, bekomme ich aber keinen Arbeitsvertrag, so dass keine „Kündigungsfristen“ vereinbart sind. Total kompliziert, aber das mit den 7 Wo Vorlauf klingt logisch. Hat noch jemand dazu Infos? Die Verwaltungsangestellte bei „meinem“ Schulamt (bei dem ich allerdings nicht unterrichten werde) meinte sogar, dass ich jederzeit wieder aufhören könnte, wenn ich Schwierigkeiten mit der Betreuung meiner Kinder bekomme. Scheint ein komplizierter Fall zu sein. Nochmals vielen Dank und bleibt gesund!
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Hallo liebe KollegInnen,
ich (Beamtin, NRW ) überlege, ob ich ein paar Unterrichtsstunden Teilzeit während meiner bereits genehmigten Elternzeit in NRW unterrichte und finde zu meiner Frage leider keine passende Antwort. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, da die Verwaltungsangestellte darauf leider keine Antwort geben konnte. In NRW ist es möglich den gewählten Stundenumfang bei Teilzeit in EZ nachträglich wieder zu ändern und an die familiäre Situation anzupassen. Es gibt laut Gesetz keine Stundenuntergrenze während der EZ. Ist es aber auch möglich, wenn man z.B. 8 Stunden beantragt und dann merkt, dass man aufgrund der familiären Situation es doch nicht schafft und zu Hause bleiben muss, diesen Antrag wieder rückgängig zu machen? Oder besteht eine Unterrichtsverpflichtung? Welche "Kündigungsfristen" sind einzuhalten? Die 8 Std. müsste man lt. Gesetz auf jeden Fall reduzieren dürfen.
Ich bedanke mich herzlich bei euch und wünsche euch viel Gesundheit!
LG Marie
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