Beiträge von Espera

    Der Schulleiter darf dir das Gutachten auf keinen Fall geben. Das verstößt anscheinend gegen das Gesetz. Ich glaube nicht, dass dir das irgendjemand für Bewerbungen gibt, denn dann würde ja rauskommen, dass derjenige gegen das Gesetz verstoßen hat.
    Was der Sinn dieses Gesetzes ist........

    Ich will dich ja nicht entmutigen, aber ich kann dir nur sagen, dass du dieses Jahr in Baden-Württemberg auch mit 1,5 nichts bekommen hättest. Nächstes Jahr soll es laut den Informationen, die ich habe, eher noch schlechter aussehen.
    Ich kenne einige, die aufgrund dessen nach Bayern "ausgewandert" sind.
    Ich würde mich halt mal für beide Bundesländer bewerben, vielleicht geschieht in Baden-Württemberg bis nächstes Jahr ja noch ein Wunder...

    Da muss schon etwas sehr Gravierendes vorgefallen sein. Genau ist nicht festgelegt, was, es gilt der sogenannte "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit." Ist also ein Stück weit Ermessenssache. Es müssen auf jeden Fall andere Maßnahmen vorangegangen sein, die erfolglos waren.
    Prinzipiell kann man einen Schüler bis zu 4 Wochen vom Unterricht ausschließen. Allerdings ist dafür der Schulleiter zuständig, man kann das als Klassenlehrer also nicht selbst entscheiden.
    Soweit habe ich es zumindest von Schulrecht her noch im Kopf. Genauer nachlesen kannst du das im §90 Schulgesetz.
    Vermute mal, dass das Schulgesetz auch für Privatschulen gilt.

    Ja bwref, das geht mir genauso. Habe mich auch an zig Privatschulen beworben und (noch) nichts gehört. Aber das kann ja noch kommen. Die sind sicherlich so von Bewerbungen überhäuft worden, dass sie erst mal Zeit brauchen, alles durchzuschauen und auszuwählen, wen sie einladen. Und das Nachrückverfahren kommt ja erst noch.
    Ich versuche einfach, die Hoffnung nicht aufzugeben, dass es doch noch irgendwo klappt. Denn eine Ausbildung oder ein neues Studium kommt für mich momentan auch nicht in Frage. Wüsste schon mal gar nicht, was...

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