Hallo Plathe,
zum Ref. wird nur jemand zugelassen, wo Fächer vom Master abgeleitet werden konnten. Das berufsbegleitende Studieren von Fächern berechtigt nicht zum Durchführen des Refs. Dies wird auch vor Aufnahme des Studiums vertraglich festgehalten. So war es zumindest noch bei mir letztes Jahr. Wenn es da Änderungen gibt, dann immer her mit den Infos!
Zum Studium selbst: Es läuft alles in Präsenz bzw. für die Vor-und Nachbereitung dann Online/ Selbststudium. Der Studientag geht meistens von 8:45-16:15. Du bekommst Anrechnungsstunden und bist für den Studientag freigestellt, also Vertretung oder Dienstberatungen muss man nicht wahrnehmen. Die Vor- und Nachbereitung sind zusätzliche Stunden, die das LSA nicht freistellt. Hier muss man mit ca. 5 Stunden/ Woche rechnen.
2 Fächer parallel studieren würde ich abraten, da es doch zeitaufwendig ist, gerade, wenn man noch neu ist und auch den Unterricht vorbereiten muss.
Die Bezahlung richtet sich nach den ableitbaren Fächern und von welchen Abschlüssen. An der SEK. 1 würdest du bspw. eine EG 11 bekommen, wenn du einen Master ohne Fächer hast bzw. einen Bachelor mit Fachableitung.
LG