In NRW ist die Mitteilung der Quartalsnoten in der Sek. II in der APO-GOSt verpflichtend festgeschrieben.
Da es keinerlei Verpflichtung in der Sek. I gibt findet man auch keine Verordnung etc. dazu.
Im Schulgesetz (§44 Abs. 2 Schulgesetz) steht nur, wie ich vorher schon erwähnt habe, die Pflicht zur Mitteilung des aktuellen Leistungsstandes. Zu offiziellen Quartalsnoten steht da gar nichts.
Also von sich aus (Lehrer) ist man nicht automatisch verpflichtet diese mitzuteilen. Ein kleiner aber feiner Unterschied.