Beiträge von samtfellchen

    In NRW ist die Mitteilung der Quartalsnoten in der Sek. II in der APO-GOSt verpflichtend festgeschrieben.

    Da es keinerlei Verpflichtung in der Sek. I gibt findet man auch keine Verordnung etc. dazu.

    Im Schulgesetz (§44 Abs. 2 Schulgesetz) steht nur, wie ich vorher schon erwähnt habe, die Pflicht zur Mitteilung des aktuellen Leistungsstandes. Zu offiziellen Quartalsnoten steht da gar nichts.

    Also von sich aus (Lehrer) ist man nicht automatisch verpflichtet diese mitzuteilen. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Definitiv gibt es in NRW in der Sek. I keine Quartalsnoten. Man ist nur verpflichtet auf Nachfrage den aktuellen Leistungsstand mitzuteilen. Übrigens sollte man auch tunlichst vermeiden von Zeugnisnoten zu sprechen, die stehen erst nach den Zeugniskonferenzen fest. Und ja, es hat sich irgendwie "eingebürgert" zu meinen, man müsse Quartalsnoten in der Sek. I mitteilen (bei uns leider auch von der Schulleitung forciert). Ich tue das nicht und bin damit einer der Wenigen an meiner Schule. Meine Schüler kommen drauf klar und ich auch. Wenn jemand nach der Zeugnisausgabe dann Gesprächsbedarf hat kann er gerne mit Erziehungsberechtigten einen Gesprächstermin vereinbaren.

    In der Oberstufe handhabe ich das unterschiedlich. Wenn ich der Meinung bin Unterricht geht vor verschicke ich die Noten an die Schul-e-mail-Adressen meiner Schüler. Ansonsten gibt es die kurze Notenmitteilung in der Schule, während einer Arbeitsphase, vor dem Kursraum.

    Hier ist u.a. eine schöne massenkompatible youtube-Playlist (Disco, Pop, Schlager...)

    Suchbegriff:Top 200 Hits der 70er Jahre - Die erfolgreichsten Singles...

    Da wird man sicherlich fündig. Obwohl einige Songs aus den End60ern sind (z.B. In The Ghetto).

    Das ganze noch ergänzen mit den (aus heutiger Sicht) Klassikern aus Punk, Rock, Hard Rock und Soul...z.B. The Clash, Ramones, The Sex Pistols, New York Dolls, The Damned, Bruce Springsteen (Born to Run), Fleetwood Mac, Led Zeppelin, AC/DC, Meat Loaf (Bat out of Hell), Tom Petty, Aretha Franklin, Marvin Gaye, Ton Steine Scherben...usw.

    Wenn Du spotify zur Hand hast (ist in der Basisversion kostenfrei), dort gibt es auch viele schöne 70er Playlisten.

    Ich bin mit dieser Musik aufgewachsen (Jahrgang 70) und mein Vater hat so ziemlich alles gehört, das prägt...und dann kamen die verrückten 80er und die grandiosen 90er (Grunge!) und vorher noch die genialen 60er...Toll, Musik ist schon was Feines.

    Viel Spaß beim Schmökern.

    Sorry..habe das Zitat zu früh abgeschickt...und ich wollte das deutlich Falsche noch einmal untermauern...es ist halt Sonntag...


    Ja, das ist auch nur so eine "Internetsache". Es stimmt einfach nicht für allgemeinbildende Gymnasien.

    Von den vier Abiturfächern müssen zwingend zwei aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik als Abiturfach genommen werden. Deutsch und Mathematik sind grundsätzlich als Fach nicht abwählbar, Mathematik ist sogar zwingend als Abiturfach zu belegen, wenn man Sport als 4. Abiturfach wählt. Einzig Englisch kann man abwählen, wenn man die 2. (Latein/Französisch) oder 3. (Latein/Französisch/(bei uns) Italienisch) Fremdsprache bis 13.2 (bzw. Q2.2) belegt. Das passiert aber selten. Meines Wissens an unserer Schule in den letzten sechs Jahren erst einmal.

    NRW dürfte das einzige Bundesland sein, in dem weder Deutsch noch Mathematik (also die beiden Fächer, die wohl die meisten Abiturienten zum Zittern bringen) verpflichtend bis zum Ende belegt werden müssen, oder?
    Bis vor kurzem dachte ich, dass das NRW-Abitur-Bashing nur so eine Internetsache sei,...

    Und? Für welche Möglichkeit hast du dich entschieden, samtfellchen?

    1. Einigung mit der SL
    2. Kämpfer für die Arbeitsrechte
    3. Teilnahme an der Verabschiedung der Kollegen

    Danke der Nachfrage,

    entschieden habe ich mich für Punkt 1 und 2! Gerade bei Punkt 2 sind ja auch die Kollegen und Kolleginnen, die in Teilzeit unterrichten betroffen, z.B. wenn man freitags einen unterrichtsfreien Tag hat (z.B. zur Betreuung Familienangehöriger). Der Hinweis auf Unverhältnismäßigkeit und die Erinnerung daran, dass die offizielle Verabschiedung ja schon Ende letzten Schuljahres in der Lehrerkonferenz statt fand, hat die SL überzeugt und der Rahmen der Dienstbesprechung wurde aufgehoben. Sprechenden Menschen kann geholfen werden...was eigentlich Aufgabe des Lehrerrates gewesen wäre, nach dem Hinweis aus dem Kollegium. Da ich aber selber die letzten vier Jahre Lehrerratsvorsitzender war (aber dieses nicht noch einmal vier Jahre machen wollte), habe ich dann das Gespräch mit der SL gesucht. Die Zusammenarbeit mit der SL war eigentlich immer respektvoll und auch effektiv, was die SL zur Ansetzung als "Dienstbesprechung" geritten hat schiebe ich mal auf die allgemeine Belastung (Digitalisierung, Corona, Lehrermangel, Stundenkürzungen usw.).LG.

    Hallo, soweit meine Kenntnisse zutreffen ist die Leistungbeurteilung/der Leistungsbericht nach Zurückziehen der Bewerbung ungültig/bzw. nichtig (wird nicht in der Dienstakte verwahrt, muss sogar von der SL vernichtet werden). Dies gilt für NRW.

    Ist mir hier zweimal passiert bei der vorherigen SL, nach SL-Wechsel hat die Beförderung dann reibungslos funktioniert.

    Würde man nicht zurückziehen und bekäme die Funktionsstelle doch nicht behält der Leistungsbericht seine Gültigkeit, wie lange bin ich gerade unsicher...ich meine zwei Jahre. Wie gesagt für NRW.

    Oha, da habe ich mit meiner kleinen Anfrage wohl in ein Wespennest gestochen. Ich möchte aber vielleicht noch etwas klar stellen. Ich stehe an diesem Freitag nicht auf gepackten Koffern und möchte zeitig nach Unterrichtsschluss in den Urlaub, so schlecht plane ich nicht. Allerdings habe ich auch Familie und Kinder und auch da gibt es wichtige Termine, die keinen Aufschub erlauben. Diese Dienstbesprechung ist zeitig angekündigt worden mit dem einzigen Inhalt der erwähnten (geselligen) Verabschiedungen, aber an diesem Tage sind schon wichtige private Verpflichtungen terminiert (abgesehen von den ganzen schulischen Überstunden während der laufenden Digitalisierung unserer Schule mit der Einführung und Administration von Logineo und Moodle (bin Schul-Admin), und den 70 Oberstufenklausuren die da zur Korrektur in den Herbstferien warten), nun stecke ich in einem Dilemma. Ausserdem sind diese Kollegen schon während der Corona-Pandemie Ende des letzten Schuljahres in einer Lehrerkonferenz offiziell verabschiedet worden, allerdings waren zwei der Scheidenden dort nicht anwesend (deshalb die Neuterminierung). Da Dienstbesprechungen hier in NRW folgenden Charakter haben sollten:

    "i.d.R. zur

    • Information des Lehrerkollegiums über aktuelle schulische Sachverhalte,
    • Beratung über organisatorische Fragen,
    • Erteilung von Anweisungen durch den Schulleiter und
    • Vorbereitung von Konferenzbeschlüssen."

    finde ich die Ansetzung der Verabschiedung als Dienstbesprechung (was mich ja in einen Verpflichtungszwiespalt bringt) in diesem Fall mehr als ungeschickt.

    Ich glaube in meinem Fall bleibt mir dann nur das Gespräch mit der SL.


    Danke für die vielen Kommentare, sie waren teilweise sehr erhellend.

    Hallo zusammen,

    wer kann weiterhelfen? Ich habe eine kleine rechtliche Frage bezüglich angesetzter Dienstbesprechungen. Ich weiss, das Dienstbesprechungen laut der BASS NRW für uns Lehrer natürlich verpflichtend sind, allerdings frage ich mich, ob diese auch verpflichtend sind, wenn der übliche Dienstbesprechungscharakter nicht erkennbar ist. Kurz, wenn die Dienstbesprechung nur angesetzt wird, um Kollegen zu verabschieden (nicht in den Ruhestand sondern bei Schulwechsel, habe hier auch keinen Bezug zu den Kollegen die verabschiedet werden da sie anderen Fachgruppen angehören und auch privat kein Kontakt stattfand). Vor allem Freitag, nach der 6. Stunde am letzten Schultag vor den Herbstferien.

    Danke.

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