Beiträge von MeisterLaempel1988

    Hallo, falls es jemanden interessiert. Es gibt hier laut zuständiger Stelle zwei Möglichkeiten:


    1. Möglichkeit

    Man bewirbt sich als Realschullehrer auf Stellenausschreibungen an beruflichen Schulen, die für die jeweiligen Fächer ausgeschrieben sind.

    Dann besteht die Möglichkeit, zum Aufstiegslehrgang zugelassen zu werden. Das ist hier wohl der übliche Weg.


    2. Möglichkeit

    Man lässt sich als Reallschulehrer beurlauben ohne Bezüge und durchläuft ganz normal das Referendariat für berufliche Schulen. Es bestehen dann tatsächlich zwei Beamtenverhältnisse gleichzeitig, in meinem Fall Beamter auf Lebenszeit im gehobenen Dienst und Beamter auf Widerruf im höheren Dienst. Es gibt dann auch ganz normal das Ausbildungsgehalt.


    Auch bleiben hier viele Fragen offen, wie etwa:


    - Ist das nur eine theoretische Möglichkeit bzw. wird ein derartiger Antrag auf Urlaub überhaupt genehmigt? Bzw. muss dieser Urlaub dann vielleicht sogar genehmigt werden, wenn angezeigt wird, dass man wieder ins Referendariat geht? Der Dienstherr ist theoretisch ja der gleiche (es sind halt unterschiedliche Abteilungen), irgendwie ist das ein Widerspruch in sich. :P


    - Auf welche Stelle käme man zurück, angenommen man durchläuft das Ref, ist gleichzeitig noch Beamter im gehobenen Dienst und findet hinterher keine passende Stelle an einer beruflichen Schule im höheren Dienst, sprich, man geht wieder an eine Realschule. Als Beamter hat man ja ein "Recht auf Beschäftigung", aber wird man dann einfach wieder zugeteilt?


    - Ob das Ref zumindest verkürzt werden kann. Ich meine, als Lehrer mit 5-6 Jahren Unterrichtserfahrung (volles Deputat) wieder bei den Refis mit anfangen, als ob man keinerlei Lehrerfahrung hat? Sicherlich ist der Unterricht in der Sek. II anders, weitaus fachbezogener und weniger didaktisch orientiert als in der Sek. I, aber dann so tun, als ob man gar keine Lehrerfahrung hat? Man fängt wieder bei 0 mit Leuten dann, die direkt von der Uni kommen. Das stelle ich mir seltsam vor. Da scheint mir dieser Aufstiegslehrgang geeigneter zu sein, hier sitzt man mit Leuten zusammen, die alle schon Lehrerfahrung mitbringen.


    - Was passiert mit Erfahrungsstufen und Pensionsansprüchen, die im gehobenen Dienst erworben wurden? Werden die dann einfach mit übernommen in den höheren Dienst?


    - Die Altersgrenze und Amtsarzt etc. wird hier vermutlich immer noch eine Rolle spielen, da eine zweite Verbeamtung (?) vorgenommen werden muss. Oder spielt das dann keine Rolle mehr, weil man ja schon bereits Beamter ist in einem anderen Dienstverhältnis?


    Vielleicht kann hier jemand was dazu beitragen, insbesondere, was die rechtlichen Fragen betrifft. Alles in allem scheint Möglichkeit 2 mit sehr viel Aufwand, Unwägbarkeiten und finanziellen Einschnitten verbunden zu sein. Theoretisch wäre aber auch dieser Weg gangbar.


    Dass aber theoretisch zwei Beamtenverhältnisse gleichzeitig existieren können wundert mich schon, das hätte ich so nicht für möglich gehalten. :)

    Liebes Forum,


    ich frage aus Interesse, weil ich im Netz keine genauen Infos finden konnte:


    Jedes Bundesland hat eigene Altersgrenzen für die Verbeamtung. In BW ist diese z. B. bei 42 Jahren.


    Doch was genau heißt das jetzt? Welcher Verwaltungsakt / formelle Akt ist hier eigentlich entscheidend?


    1. Muss die Person noch vor Erreichen des 42. Lebensjahrs die Urkunde auf Lebenszeitverbeamtung erhalten haben?

    Oder nur die Urkunde auf Beamter auf Probe?


    2. Oder genügt es z. B. vor dieser Altersgrenze noch in den Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) eingetreten zu sein, sodass

    diese ab diesem Zeitpunkt gar nicht mehr relevant ist?


    Man ist ja (je nach Dienstbeurteilung) erst einmal einige Jahre Beamter auf Probe bevor man die Verbeamtung auf Lebenszeit erhält.

    Ich vermute hier 1, ganz sicher bin ich mir aber nicht.

    Hallo zusammen,


    ich bin verbeamtete Lehrkraft mit Lehrbefähigung für die Sek. I (A13, gehobener Dienst) mit den Fächern Wirtschaft und Informatik.

    (Hatte damals zunächst Wirtschaftsinformatik studiert, fast der komplette fachwissenschaftliche Teil wurde mir aufs Lehramt Sek. 1 angerechnet.)


    Aus persönlicher Motivation heraus habe ich nun aber noch berufsbegleitend ein Masterstudium Wirtschaftspädagogik abgeschlossen,

    welches - rein formal - auch zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst Berufliche Schulen berechtigen würde.


    Gibt es nun eine Möglichkeit, damit auch die Lehrbefähigung für die Sek. II (Berufskolleg etc.) zu bekommen bzw. einen Laufbahnwechsel in den hD anzustreben? Das 1. Staatsexamen für die Laufbahn des hD hätte ich damit ja, mir fehlt allerdings das notwendige 2. Staatsexamen für diese Laufbahn.

    Es kann ja nicht sein, dass ich meine Lebenszeitverbeamtung aufgeben muss, um wieder als Refi einzusteigen. ^^


    Gibt es hier jemanden, der einen ähnlichen Weg hinter sich hat und von seinen Erfahrungen berichten könnte?


    Im Netz finde ich nur Informationen zu Beamten in anderen Berufen, z. B. in der öffentlichen Verwaltung. Dort ist so ein Laufbahnwechsel in den hD durch ein Masterstudium durchaus möglich.

    Bei mir haben sie in der Nase zu tief gestochert und dann ist Hirnmasse herausgeflossen.

    Quatsch, natürlich nicht. Gerade den Abstrich aus der Nase fand ich völlig harmlos und habe ihn praktisch nicht gemerkt.


    Sarek



    Das hört sich vielleicht doof an, aber mir hat der Test durch die Nase tatsächlich sehr weh getan. Mir kamen sogar unfreiwillig die Tränen, obwohl ich solche Dinge normalerweise problemlos wegstecke. Den ganzen Tag über hatte ich ein komisches Gefühl in der Nase, fühlte sich wie eine innere Verletzung an. Am nächsten Tag war´s dann wieder okay.


    Natürlich weiß ich, dass diese Gerüchte hier reiner Quatsch sein. Ich möchte jedoch nicht verschweigen, dass ich starke Schmerzen beim Test hatte.


    Wie kann das Schmerzempfinden hier so stark abweichen?

    Hallo,


    eine Frage, die mir bislang niemand beantworten konnte:


    Ein positives Testergebnis muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit dieser seine Fürsorgepflichten in Bezug auf die Belegschaft nachkommen kann.

    Das Interesse der Beschäftigten hat hier wohl Vorrang gegenüber dem Datenschutz des Einzelnen. Macht Sinn.

    Ein negatives Ergebnis muss aber wohl nicht mitgeteilt werden, da es dem Datenschutz unterliegt. Kann das tatsächlich sein?

    Darf ein Arbeitgeber diese Auskunft beim Arbeitnehmer oder beim Gesundheitsamt direkt einholen? Darf das Amt hier überhaupt eine Auskunft erteilen oder muss diese vom Arbeitnehmer selbst kommen? Testergebnisse werden wohl aufgrund der Vielzahl an Fällen oft nur noch telefonisch mitgeteilt.


    Wer kennt sich hier aus? :autsch:

    Letzteres stimmt voll und ganz. Ich war damals einer der ersten Jahrgänge an unserer Uni, die auf Bachelor studiert haben. Man versuchte zunächst, fast das komplett Diplom in den Bachelor zu packen vom Stoff her, was in unzähligen Klausuren ausartete. 3 Jahre Klausurmarathon.

    Damals hieß es noch, der Bachelor ist der Regelabschluss, in den Master kommen nur Spitzenleute. Damals gingen auch noch viele mit Bachelor ab und die Chancen waren tatsächlich gut. Das hat sich mit den Jahren grundlegend geändert, mittlerweile versucht jeder, den Master mitzunehmen, falls möglich. Die Anforderungen sind auch niedriger geworden, ich meine, 2,5 oder so reicht nun schon für den Master aus an vielen Unis.


    Ich verstehe auch nicht, wieso das Diplom bei uns damals 9 Semester Regelstudienzeit hatte und BA/MA 10 Semester. Man studiert ein Semester länger, obwohl von der Wertigkeit her Uni-Diplom = Master. Das Diplom konnte man in 9 Semestern locker schaffen, wenn man in dem Tempo studierte, welches heute automatisch vorgegeben ist. Ich saß damals ja noch mit vielen Diplomern in den Vorlesungen, bereits die 4,0-Relegung im Grundstudium machte das Studium UM EINIGES stressfreier. Bei Bachelor hingegen steht man unter Dauerstress bzw. permanentem Prüfungsdruck.


    Ich kann auch nicht verstehen, wieso man das bewährte Diplom damals aufgegeben hat. Nun ja, so langsam wird es jedoch verdrängt von den neuen Abschlüssen.


    Dann habe ich später ja noch im Staatsexamen-System studiert und das System war gegen Bachelor fast schon Urlaub. Viele "Scheine", die nicht in die Abschlussprüfung zählten, viel weniger Prüfungen, mehr Freiräume, mehr Hausarbeiten. So habe ich mir das Studieren anfangs vorgestellt.

    Der Dienstherr möchte nur eine Sache und zwar, dass die Lehrer im Präsenzunterricht arbeiten.

    Es ist für den Dienstherren politisch sinvoller, dass einige Lehrer und Schüler an Corona erkranken und extrem viel Präsenzunterricht stattfindet, als, dass ganz wenige Lehrer und Schüler an Corona erkranken, dafür aber deutlich weniger Präsenzunterricht stattfindet.

    Es geht dem Dienstherrn nicht um Lehrergesundheit und auch nicht um die Gesundheit der Schüler. Es geht darum politisch am besten dazustehen und es gibt einen viel größeren Shitstorm, wenn es vermehrt Fernunterricht gibt, als wenn es vermehrt Infizierte gibt. Und bei den Infizierten zählen eh nur Kindern, wenn (vor allem ältere) Lehrer erkranken, dann freuen sich doch manche, dass das überalterte Kollegium wohl bald durch junge Lehrer aufgefrischt werden muss.

    Sehr zynisch, aber wahrscheinlich hast du recht. So ist es.

    Mit "zumuten" meinte ich: Mein Dienstherr muss doch die Arbeitsbedingungen möglichst so gestalten, dass Infektionen bestmöglich ausgeschlossen werden können. Punktuelle Fälle und damit verbundene Quarantäne lassen sich an Schulen kaum vermeiden, das ist mir bewusst. Was jedoch, wenn Fälle gehäuft auftreten?


    Die Praxis ist derzeit zumeist nicht so, wie Maylin85 erwähnt hat, sondern folgende:

    Wird z. B. ein Schüler positiv getestet, werden alle Mitschüler und sämtliche Lehrkräfte, die bis zum besagten Zeitpunkt in der Klasse waren, in Quarantäne gesteckt als Kontaktpersonen II. Grades. Gerade in der Sek. I gibt es einen hohen Lehrerwechsel zwischen den Klassen, wodurch die Wahrscheinlichkeit, dass man mehrfach betroffen ist, nicht gerade gering ist. In der Sek. II wird es aufgrund des Kurssystems ähnlich sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mit diesen Maßnahmen langfristig ein geregelter Schulbetreib aufrechterhalten werden kann.


    Die Richtigkeit dieser Maßnahmen aus epidemiologischer Sicht wollte ich damit nicht in Frage stellen.

    Wie oft könnte man einer Lehrkraft pro Schuljahr eigentlich Quarantäne aufgrund von Infektionen in Klassen zumuten?


    In der Freizeit kann man durch sein eigenes Verhalten eher sicherstellen bzw. steuern, dass man nicht zum Verdachtsfall wird. Kein Urlaub im Risikogebiet, Hobbies entsprechend ausrichten, weniger Feiern besuchen usw.


    Im Schuldienst hingegen kann man sich dem nicht entziehen und gerät schnell in Gefahr, mehrfach in Quarantäne gesteckt zu werden.


    Wie ist eure Meinung dazu? Das wird sicherlich noch ein Thema werden. Spätestens nach der 4. Quarantäne im Schuljahr...

    Ich wollte nicht unzufrieden klingen, sondern nur anmerken, dass ein Lehrergehalt immer noch ein recht "bodenständiges" Gehalt ist. Je nach Perspektive ist es entweder üppig oder eher mau. Kommt auf den Standpunkt an. Mein Bekannter als Facharbeiter in der freien Wirtschaft im Schichtdienst verdient nicht sehr viel schlechter als ich. Kein Studium, 3 Jahre Berufsausbildung. Bereits in der Ausbildung bekamt er quasi schon Refi-Gehalt. Das müsste doch auch Ihrer Erfahrung als Berufsschullehrer entsprechen?


    Natürlich muss man überall seine Leistung bringen, keine Frage.

    Interessant, das es sowas gibt, wusste ich nicht. Du hattest tatsächlich keinerlei fachwissenschaftlichen Vorlesungen auf Masterniveau? Dann müsste dir der Master ja auch deutlich leichter gefallen sein als der Bachelor. Ich fand den Bachelor damals vor allem wegen der Stoffmenge stressig und der Menge an Prüfungen, die zu absolvieren waren. Das hat mit Wissenschaftlichkeit rein gar nichts mehr zu tun, das war reines Dauerlernen. Im Master gab es dann viele Hausarbeiten und Seminare und die Masterarbeit. Das entsprach viel eher meiner Vorstellung eines Studiums. Bachelor war mehr eine Fortsetzung von Schule.

    Klar, Wipäd / Berufspädagogik ist hier eine Ausnahme.

    - Weil im Master, so stelle ich es mir jedenfalls vor, Vorlesungen und Seminare tendenziell anspruchsvoller sind als im Bachelor. Es macht aber auch im Fach Sinn, anspruchsvolle Seminare zu belegen.

    Vom Stoffniveau her trifft das zu. Der Master ist anspruchsvoller, von den Fachinhalten her, aber auch, weil empirisches Arbeiten stärker in den Fokus rückt. Im Bachelor habe ich z. B. eine reine Theoriearbeit geschrieben, im Master wurde man fast schon zu SPSS und co. gezwungen...


    Interessanterweise zählt dann bei einem affinen Fach / Zweitfach überhaupt nicht, ob man dieses auf Bachelor- oder Masterniveau studiert hat. Ich habe immer nur reine Vorgaben nach LP gefunden. Waren 80% der Zweitfach-Inhalte im Bachelor, hat man das Zweitfach quasi nur "angerissen", niemals in die Tiefe studiert. Aber die Verteilung der Inhalte auf Bachelor- Masterniveau ist sicherlich eine Frage, die man im Blick behalten sollte.


    Motivationstechnisch macht es sicherlich Sinn, auch bereits im Bachelor lehramtsbezogene Inhalte (Pädagogik, Didaktik etc.) einzubringen, insbesondere auch schulische Praktika zu absolvieren.


    Ich rate heute trotzdem vom klassischen Lehramtsstudium ab und empfehle einen fachlichen Bachelor. Der Master für ein Lehramt lässt sich meist problemlos draufsetzen. So hat man nach dem Bachelor wirklich schon "etwas in der Hand".

    Es besteht in meinen Fächern meines Wissens zumindest kein erhöhter Bedarf. Der Weg mit Sek. II-Ausbildung in die Primarstufe oder Sek. I ist mir bekannt. Deshalb denke ich mir: Wieso sollte es nicht auch andersherum gehen?


    Ein erneuter Vorbereitungsdienst mit deutlichem Gehaltsausfall, Unsicherheit auf erneute Einstellung usw. macht in meinem Fall natürlich keinen Sinn.

    Hierzu müsste ich doch erst meinen aktuellen Status als Beamter aufgeben.

    Hallo zusammen,


    ich habe mich zufällig mit der Reform der Studiengänge befasst, die ja nun fast vollständig vom alten Staatsexamen auf Bachelor/Master umgestellt sind.

    Selbst habe ich in beiden Systemen studiert und entsprechende Abschlüsse erworben, teils berufsbegleitend, daher kann ich ganz gut vergleichen.


    Ich frage mich, wieso führt man nicht einfach einen grundständigen, rein fachbezogenen Bachelor ein, der dann später, im Master, durch Pädagogik + Didaktik + evtl.

    ein Zweitfach ergänzt wird. So hätten viele einen vollwertigen Abschluss, mit dem man tatsächlich auch etwas anfangen kann (je nach Fach, natürlich!).


    Die meisten Modelle sehen jedoch vor, dass bereits im Bachelor Pädagogik + Didaktik gelehrt wird und somit der fachliche Teil auf Bachelor/Master aufgeteilt wird.

    Dadurch schrumpft der fachliche Anteil im Bachelor teils erheblich, sodass man nicht mehr mit B. Sc. / B. A. Absolventen konkurrieren kann nach 6 Semestern Studium.

    So erwerben dann viele Absolventen z. B. einen B. Ed., der auf dem Arbeitsmarkt jedoch keine große Relevanz besitzt und eher als "abgebrochene Lehrerausbildung" gilt. Ich kenne niemanden, der damit einen ordentlichen Job gefunden hätte.

    Mit einem vollwertigen B. Sc. / B. A. hat man durchaus auch außerhalb der Schule ganz gute Karten, was etliche Absolventen von den FHs beweisen (dort ist die Quote der Übergänge in den Master viel geringer als auf den Unis).


    Wieso wurde das Bachelor-/Master-System nicht entsprechend eingeführt? Gerade hier sehe ich die Chancen dieses (sehr verschulten) Systems.

    Generell verdienen Lehrer meines Erachtens angemessen bzw. teils relativ gut. Als reich würde ich mich (mit A13) niemals bezeichnen. Wer sich z. B. mit Immobilien befasst, sieht schnell, wer reich ist und wer einfach zur (gehobenen) Mittelschicht gehört. Es gibt unzähliche Bereiche in der freien Wirtschaft, da werden ganz andere Gehälter bezahlt - natürlich dann aber ohne die Sicherheit, die z. B. eine Verbeamtung mit sich bringt. V. a. muss man die lange Ausbildung mit mittlerweile 5 Jahre Studium + Ref. sehen (betrifft doch nun alle Lehrämter, oder?). Unattraktiv werden dadurch v. a. Studiengänge im Bereich Grundschule, die später in A12 führen. Das steht nicht in Relation und wir den Mangel hier weiter vorantreiben. Auch im Bereich Erzieher stimmt die Wertschätzung für die Arbeit im Übrigen schon lange nicht mehr.

    Sorry, es betrifft BaWü. Ja, ein Laufbahnwechsel von A12 auf A13 konnte bei uns die letzten Jahre absolviert werden.

    Ein vergleichbares Modell für den Aufstieg in die Sek. II (Gymnasium / berufliche Schulen) kenne ich bei uns nicht. Vermutlich, weil die Sek. I-Ausbildung an der PH erfolgt. Wobei, auch im beruflichen Bereich gibt es mittlerweile viele Kombinationsstudiengänge Master FH / PH, die in den höheren Dienst führen. Ach ja, mein Master baut natürlich auf einen Uni-Bachelor auf. Den habe ich vergessen.

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