Hallo zusammen,
ich bin auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkraft im gehobenen Dienst, habe aber parallel ein Aufbau- bzw. Masterstudium absolviert, sodass
ich nun theoretisch auch in den Vorbereitungsdienst für die Sek. II eintreten könnte. Ich würde gern in der Sek II unterrichten (Berufsschule).
Nach Auskunft von zuständiger Stelle bestünde theoretisch die Möglichkeit, sich im gehobenen Dienst beurlaben zu lassen, um in dieser Zeit
das Ref. für die Sek II nachzuholen. Mir wurde es so erklärt, dass das Beamtenverhältnis dann ruht und während des Refs. parallel ein zweites
Beamtenverhältnis entsteht. Die Altersgrenze wäre nicht mehr relevant, weil man ja bereits auf Lebenszeit verbeamtet ist (so die Aussage).
Praktisch jedoch ist so ein Vorhaben eher aussichtslos, weil es immer von der Genehmigung des Dienstherrn abhängt.
Da der Bedarf in der Sek. I recht hoch ist, ist das Interesse des Dienstherrn vermutlich eher gering, eine Lehrkraft zum Zwecke einer weiteren Ausbildung freizustellen.
Auch bzgl. des Aufbaustudiums wurde mein Gesuch auf Reduktion der Unterrichtszeit damals abgelehnt, ich durfte das Masterstudium also neben meiner vollen Unterrichtsverpflichtung her machen (was wirklich gar kein Zuckerschlecken war). Wurde vom Dienstherrn als reines Privatinteresse gesehen.
Da ich inzwischen ein kleines Kind und daher auch Recht auf Elternzeit habe meine Frage:
Wäre es theoretisch möglich im gehobenen Dienst Elternzeit zu beantragen und in dieser Zeit das Ref. für Sek II zu absolvieren?
Elternzeit darf man mir ja nicht ablehnen.
Ausbildungen dürfen während der Elternzeit absolviert werden, das Ref. zähle ich zur Ausbildung. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 32
Stunden pro Woche, die man arbeiten darf. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob sich diese Zahl nur auf die reine Unterrichtsverpflichtung / Seminarbesuche
bezieht, weil mit Vor- und Nachbereitung wäre man da ja schnell drüber.
Gibt es hier irgendwelche Erfahrungswerte?
Ich finde es schon irgendwie seltsam, dass man z. B. im öffentlichen Verwaltungsdienst schon allein dadurch, dass man ein einschlägiges Masterstudium absolviert hat, i. d. R. in den höheren Dienst befördert wird (wenn man bereits im gehobenen Dienst arbeitet) aber einem im Lehramt diesbzüglich gefühlt nur Steine in den Weg gelegt werden.