Hallo, falls es jemanden interessiert. Es gibt hier laut zuständiger Stelle zwei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit
Man bewirbt sich als Realschullehrer auf Stellenausschreibungen an beruflichen Schulen, die für die jeweiligen Fächer ausgeschrieben sind.
Dann besteht die Möglichkeit, zum Aufstiegslehrgang zugelassen zu werden. Das ist hier wohl der übliche Weg.
2. Möglichkeit
Man lässt sich als Reallschulehrer beurlauben ohne Bezüge und durchläuft ganz normal das Referendariat für berufliche Schulen. Es bestehen dann tatsächlich zwei Beamtenverhältnisse gleichzeitig, in meinem Fall Beamter auf Lebenszeit im gehobenen Dienst und Beamter auf Widerruf im höheren Dienst. Es gibt dann auch ganz normal das Ausbildungsgehalt.
Auch bleiben hier viele Fragen offen, wie etwa:
- Ist das nur eine theoretische Möglichkeit bzw. wird ein derartiger Antrag auf Urlaub überhaupt genehmigt? Bzw. muss dieser Urlaub dann vielleicht sogar genehmigt werden, wenn angezeigt wird, dass man wieder ins Referendariat geht? Der Dienstherr ist theoretisch ja der gleiche (es sind halt unterschiedliche Abteilungen), irgendwie ist das ein Widerspruch in sich.
- Auf welche Stelle käme man zurück, angenommen man durchläuft das Ref, ist gleichzeitig noch Beamter im gehobenen Dienst und findet hinterher keine passende Stelle an einer beruflichen Schule im höheren Dienst, sprich, man geht wieder an eine Realschule. Als Beamter hat man ja ein "Recht auf Beschäftigung", aber wird man dann einfach wieder zugeteilt?
- Ob das Ref zumindest verkürzt werden kann. Ich meine, als Lehrer mit 5-6 Jahren Unterrichtserfahrung (volles Deputat) wieder bei den Refis mit anfangen, als ob man keinerlei Lehrerfahrung hat? Sicherlich ist der Unterricht in der Sek. II anders, weitaus fachbezogener und weniger didaktisch orientiert als in der Sek. I, aber dann so tun, als ob man gar keine Lehrerfahrung hat? Man fängt wieder bei 0 mit Leuten dann, die direkt von der Uni kommen. Das stelle ich mir seltsam vor. Da scheint mir dieser Aufstiegslehrgang geeigneter zu sein, hier sitzt man mit Leuten zusammen, die alle schon Lehrerfahrung mitbringen.
- Was passiert mit Erfahrungsstufen und Pensionsansprüchen, die im gehobenen Dienst erworben wurden? Werden die dann einfach mit übernommen in den höheren Dienst?
- Die Altersgrenze und Amtsarzt etc. wird hier vermutlich immer noch eine Rolle spielen, da eine zweite Verbeamtung (?) vorgenommen werden muss. Oder spielt das dann keine Rolle mehr, weil man ja schon bereits Beamter ist in einem anderen Dienstverhältnis?
Vielleicht kann hier jemand was dazu beitragen, insbesondere, was die rechtlichen Fragen betrifft. Alles in allem scheint Möglichkeit 2 mit sehr viel Aufwand, Unwägbarkeiten und finanziellen Einschnitten verbunden zu sein. Theoretisch wäre aber auch dieser Weg gangbar.
Dass aber theoretisch zwei Beamtenverhältnisse gleichzeitig existieren können wundert mich schon, das hätte ich so nicht für möglich gehalten.