Beiträge von Soesei

    Hallo, habe nur eine kurze Zwischenfrage, da ich im Netz dazu nichts Konkretes finden konnte.


    Ab wann soll in NRW der erste Teil des Inflationsausgleichs (1800,-) überwiesen werden? An einer Stelle heißt es mit dem Dezember-Gehalt, die Website der GEW sagt schnellstmöglich.


    Danke für eure Antworten :)

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Der Hintergrund (Arbeitnehmerschutz) ist sicherlich zunächst einmal positiv zu bewerten. Die Lösung der Gesamtproblematik auf behördlicher Ebene ist für mich dann aber doch unbefriedigend und wird einem Teil der Arbeitnehmerschaft nicht gerecht.


    Wer entscheidet denn, was ein Sachgrund ist und was nicht? Die coronabedingten Ausschreibungen sind, soweit ich das beurteilen kann, kein Sachgrund. Flexibilität auf Arbeitnehmerseite spielt auch keine Rolle, wenn der Großteil der Stellen gar nicht erreichbar ist. Von den Verantwortlichen mehr Flexibilität zu verlangen ist in diesem Zusammenhang vielleicht der bessere Weg, da es die Arbeitnehmer (Vertretungslehrkräfte) i.d.R. bereits sind. Ich bin mittlerweile soweit, meinen Bewerbungsradius auf 70 km auszuweiten. Ist nicht optimal, aber ich bin bereit in den sauren Apfel zu beißen.


    Und eine Poollösung, wie sie an Grundschulen für ausgebildete Lehrer existiert, wäre sicherlich eine gute Lösung.


    Ich sags mal so: wer seit 10 Jahren gut genug ist um Schüler zu unterrichten, der wird es in den folgenden Jahren auch sein. Und wenn in den vergangenen Jahren Bedarf für diese Kollegen war, dann wird er scheinbar dauerhaft vorhanden sein.

    Wärst du so nett mir kurz zu erklären, was das mit meiner geschilderten Problematik zu tun hat?

    Hallo liebes Forum,


    nachdem ich eigentlich in den kommenden Tagen eine befristete Stelle als Vertretungslehrer an einer Gesamtschule antreten wollte, kam gestern das Veto der Bezirksregierung. Die Schulleitung hat den Punkt ,,Es handelt sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es sind demnach nur Bewerberinnen und Bewerber zulässig, die bisher in noch keinem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW gestanden haben." übersehen und musste deshalb die Zusage widerrufen.


    Zu meiner Person: Ich habe ein Diplom in Geographie, 9 Jahre Berufserfahrung im Nachmittagsbereich einer Grundschule gesammelt, meinen Bachelor bis auf ein Didaktikseminar nahezu abgeschlossen und auch schon ein dreiviertel Jahr als Vertretungslehrer an einer Grundschule sowie ein halbes Jahr als Vertretungslehrer an einer Realschule gearbeitet. Habe also eine gewisse Berufserfahrung vorzuweisen, die mir nun allerdings im Weg steht.


    Mir ist zwar klar, dass meine zwei befristeten Verträge Grund für die Nichteinstellung sind, allerdings erschließt sich mir der Sinn dahinter nicht. Eigentlich sollte man doch froh sein, dass sich jemand bewirbt, der nicht völlig unerfahren ist?! Ich wäre deshalb sehr dankbar, wenn mir jemand erklären könnte, was dieser Paragraf genau meint bzw. WARUM er angewandt wird. Zur rein juristischen Erklärung fehlt mir irgendwie der Zugang.


    Vielen lieben Dank im Voraus! :)

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